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Rechtsquellen des Islam

12. Rechtsquellen des Islam

12. Rechtsquellen des Islam

Im Islam sind die so genannten "vier Rechtsquellen" maßgeblich: Koran, Sunna, übereinstimmende Meinung der Rechtsgelehrten (Konsens) und Analogieschluss. Daher ist es falsch, von Mohammedanern zu sprechen oder von Mohammedanismus, denn diese Bezeichnungen könnten zu dem Missverständnis führen, dass im Mittelpunkt dieser Religion ein Mensch stehe, der Macht ausübt. Der Islam kennt auch kein besonderes Priestertum u.a.; alle Muslime sind gleichrangig.

Zum besseren Verständnis des Islam möchte ich diese grundlegenden Begriffe zusammenfassend erklären:

» Der Koran 12.1. Der Koran Der Koran ist das heilige Buch des Islam und bedeutet wörtlich "das oft Gelesene" oder "Rezitation". Der Koran gilt als das authentische Wort Gottes, das dem Propheten Muhammed in arabischer Sprache Wort für Wort erstmalig in der "Nacht der Vollmacht Gottes" im Monat Ramadan, dem neunten Monat des Mondjahres, durch den Engel Gabriel offenbart wurde. Alljährlich rief sich der Prophet den Wortlaut und die Reihenfolge der offenbarten Verse im Monat Ramadan erneut ins Gedächtnis, in

» Die Sunna 12.2. Die Sunna Sunna bedeutet "Weg", die Gewohnheit des Propheten Muhammed. Neben dem Koran ist die Sunna die zweitwichtigste Quelle islamischen Lebens.

» Der Konsens 12.3. Der Konsens (idschmä) Der Konsens (idschmä) bezeichnet die Übereinstimmung der Rechtsgelehrten, die nach dem Tod des Propheten Muhammed bei der Feststellung einer bestimmten praktischen Rechtsvorschrift zum Tragen kommt.

» Analogieschluss 12.4. Der Analogieschluss (qiyas) Der Analogieschluss (qiyas} ist das System analoger Deduktionen auf der Grundlage von Koran, Sunna und übereinstimmender Meinung der sachkundigen Rechtsgelehrten.

» Der Koran