Das Pflichtgebet
4.2. Das Pflichtgebet
4.2. Das Pflichtgebet
Der Muslim ist an ein rituell genau vorgeschriebenes, täglich fünfmal zu verrichtendes Pflichtgebet gebunden. Das Gebet hat dem Propheten Muhammed zufolge für den Menschen den gleichen Wert wie für ihn selbst seine Nachtreise, die ihn in die unmittelbare Gegenwart Gottes führte. (Diese Nachtreise des Propheten hat in der Nacht zum 27. Tag des Mondmonats Radschab stattgefunden. Der Prophet reiste dam als innerhalb einer Nacht von Mekka nach Jerusalem und von dort in den Himmel, wo er Gott schauen durfte. Dies ist die höchste Ehre, die einem Menschen zu Teil werden kann.
Jedes einzelne Gebet steht für die Verehrung und den Lobpreisung Gottes und für die Dankbarkeit, die man Ihm gegenüber empfindet. Das heißt, Er ist erstens dadurch zu verherrlichen, dass der Ausdruck Subhânallâh (Allah sei gepriesen!) im Bewusstsein der Erhabenheit Gottes durch Worte und Handlungen artikuliert wird. Er soll zweitens dadurch gepriesen und gerühmt werden, dass der Ausdruck Allähu akbar (Allah ist der Größte!) durch Worte und Handlungen im Bewusstsein Seiner Vollkommenheit ausgesprochen wird. Und drittens wird Ihm durch den Gebrauch des Ausdrucks al-Hamdu lillâh (Der Lobpreis gebührt Allah!) im Bewusstsein Seiner Gnade mit Herz, Zunge und dem ganzen Körper Dank entgegengebracht. Daraus schließen wir, dass Verehrung, Lobpreis und Danksagung das Herz des Gebetes bilden. Aus diesem Grund kommen diese drei Ausdrücke in allen Teilen des Gebetes wie auch in allen dazu gehörigen Bewegungen und Worten vor.
Darüber hinaus werden diese drei heiligen Sätze nach jedem Gebet jeweils dreiunddreißig mal wiederholt, um die Ziele des Gebetes zu bestätigen und zu vervollständigen; die Bedeutung des Gebetes wird also durch diese drei knappen Äußerungen gut zum Ausdruck gebracht. Warum genau dreiunddreißigmal? Diese Zahl soll für Gott einen besonderen Stellenwert haben. 3x33=99, entspricht auch der Anzahl der Namen Gottes. Selbst wenn ein Gebet nicht mit der nötigen Hingabe ausgeführt wurde, wird es durch diese drei wiederholten Formeln vervollständigt und gewinnt an Wert. Die Rezitation geht auf den Propheten Muhammed zurück. Sie ist eine Empfehlung, aber keine Pflicht.
Das Gebet in der Gemeinschaft ist besser als das Gebet des Einzelnen, und zwar siebenundzwanzigmal (besser). (Sammlungen Bukhari, Muslim)
Einem Hadith zufolge ist das Pflichtgebet die "Säule der Religion".
Für die Verrichtung des Pflichtgebetes sind insgesamt sechs Punkte von Bedeutung:Beachtung der GebetszeitenBeseitigung der rituellen UnreinheitBeseitigung von rituell unreinen Substanzen
an Körper, Gebetsplatz, Kleidung usw.Bedeckung der intimen KörperstellenBeachtung der GebetsrichtungAbsicht zu betenzu 1) Der Koran schreibt dem Gläubigen vor, täglich fünfmal zu genau festgelegten Tageszeiten das Pflichtgebet zu verrichten.
Die Länge der Gebete wird anhand der Zahl der rak'ät (wörtlich: Beugungen des Körpers) festgelegt. Mit rak'a wird auch ein Abschnitt des Gebetes bezeichnet, der mit den Worten Allâhu akbar (Allah ist der Größte, [takbir]) beginnt und mit dem Friedensgruß (salam) endet.
Die folgende Tabelle gibt über Zeiten und Aufbau des Gebetes Aufschluss:
sunna vorfard fard sunna nach fard witr Morgengebet 2 2 Mittagsgebet 4 4 2 Nachmittagsgebet 4 4 Abendgebet 3 2 Nachtgebet 4 4 2 3
Die oben aufgeführten Zahlenangaben bezeichnen die Anzahl der rak'a, der Gebetsabschnitte. Die fard-Gebete sind die eigentlichen Pflichtgebete, denen der Prophet Muhammed bestimmte Gebete vorangehen oder folgen ließ (sunna-Gebete). Das witr ist ein Gebet nach dem Nachtgebet.
Die Pflichtgebete werden zu folgenden Zeiten vollzogen:
l das Morgengebet vom Beginn der Dämmerung bis vor Sonnenaufgang;das Mittagsgebet vom Augenblick, da die Sonne den Scheitelpunkt
überschritten hat bis zu jenem, an dem die Schatten die zweifache
Länge der Schatten werfenden Gegenstände erreicht haben;das Nachmittagsgebet im Anschluss an das Mittagsgebet bis (etwa
40 Minuten) vor Sonnenuntergang;das Abendgebet vom Untergang der Sonne an solange, bis die
Abenddämmerung vorbei ist;das Nachtgebet vom Ende der Abenddämmerung an bis kurz vor
Beginn der Morgendämmerung.Neben diesen Pflichtgebeten gibt es auch freiwillige Gebete. Sie unterteilen den Tagesablauf in Abschnitte und machen dem Muslim seine Verantwortlichkeit Gott gegenüber stets von neuem bewusst.
Zu 2-4) Die rituelle Reinheit wird durch eine in der äußeren Form vorgeschriebene Waschung vor dem Gebet hergestellt. Hierzu verwendet man reines Wasser und fasst innerlich die Absicht, sich zu reinigen. Dann sagt man "Bismi-llâhir-rahmânir-rahim" (Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen) und wäscht die Hände, spült daraufhin Mund und Nase aus und wäscht das ganze Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn. Man wäscht erst den rechten, dann den linken Unterarm vom Ellenbogen zum Handgelenk. Nun streicht man sich über den Kopf, wobei man mit der rechten Hand zum Hinterkopf und anschließend wieder zurück zieht. Dann werden die Ohren gereinigt. Mit den Spitzen der Zeigefinger feuchtet man das Innere, mit dem Daumen gleichzeitig die Außenseite der Ohren an. Mit den anderen drei Fingern streicht man sich kurz über den Nacken. Schließlich wäscht man erst den rechten, dann den linken Fuß vom Knöchel bis zu den Zehen und säubert die Zehenzwischenräume mit besonderer Sorgfalt. Bei dieser Form der Reinigung spricht man von der kleinen rituellen Waschung (wudu).
Die Waschung des ganzen Körpers (ghusl - große Waschung) dient der Wiederherstellung der rituellen Reinheit nach folgenden spirituell und physisch verunreinigenden Ereignissen: Menstruation, Entbindung, Beischlaf, Samenerguss. Zur Waschung des ganzen Körpers muss der Körper vollständig gereinigt und mit Wasser benetzt werden. Üblicherweise reinigt man den Körper zuerst oberflächlich von Unreinheiten. Drei Dinge sind dann beim Vorgang der Waschung verbindlich vorgeschrieben: Zunächst fasst man die Absicht, sich gründlich und ganz zu reinigen, dann reinigt man den Mund und die Nase und schließlich begießt man sich abschließend dreimal von Kopf bis Fuß mit sauberem Wasser. Während der großen Waschung vollzieht man auch die kleine Waschung.
Die Waschung wird im Koran als eine Pflicht genannt (5:6). Auch die Sunna des Propheten (siehe Kap. 12.2) legt großen Wert darauf, dass sich der Muslim immer in einem Zustand befindet, der es ihm erlaubt zu beten. Handlungen, deren Verrichtung ohne Waschung verboten sind, sind folgende:Das rituelle Gebet zu verrichten,den Koran zu berühren,die bei der Rezitation bzw. beim Lesen des Koran an
bestimmten Stellen vorgeschriebene Niederwerfung zu
verrichten,das Totengebet durchzuführen unddie Umschreitung der Ka'ba zu vollziehen.Zu 5) Die Gebetsrichtung (qibla) wird durch die Ka'ba in Mekka vorgegeben und liegt in Mitteleuropa etwa in süd-östlicher Richtung.
Zu 6) Die Absicht zum Gebet kann in der Muttersprache stumm formuliert werden, während die übrigen Texte auf Arabisch zu sprechen sind.