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Opfervoraussetzungen

5.2. Opfervoraussetzungen

5.2. Opfervoraussetzungen

Was die Notwendigkeit der Schlachtung von Opfertieren betrifft, herrscht unter den islamischen Rechtsgelehrten keine Einigkeit. Der hanafitischen Rechtsschule, einer der größten Rechtsschulen im Islam, zufolge, muss ein Muslim, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ein Opfertier schlachten. Die anderen Rechtsschulen betonen, dass das Schlachten von Opfertieren auf die Tradition des Propheten-zurückgeht. Daher habe es keine verpflichtende Funktion.

Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Schlachtung eines Opfertieres sind:Der Schlachtende muss Muslim oder Anhänger einer
der Offenbarungsreligionen sein (5:5),er sollte nicht auf Reisen sein,er muss genug Vermögen über das Notwendigste
hinaus besitzen,er muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
Einigen Rechtsgelehrten zufolge dürfen auch Kinder Opfertiere schlachten bzw. von den Eltern für sie schlachten lassen.Jeder Muslim, der die oben aufgeführten Voraussetzungen besitzt, sollte einmal im Jahr zur festgelegten Zeit ein Opfertier schlachten.

Die Opfertiere sollen nicht wild sein. Ein Schaf oder eine Ziege gilt als Opfer einer Person, während ein Rind auf sieben Personen gleichmäßig verteilt werden kann.

Teure und fette Opfertiere sind besser als schwache, z.B. Schafböcke oder Ziegen. Es ist u.a. nicht erlaubt, ein Opfertier, das schwach ist und deswegen nicht bis zum Schlachtort laufen kann oder dessen Augen blind sind oder das keine Ohren hat, zu schlachten.

Darüber hinaus sind auch hygienische Standards zu beachten. Die Eingeweide der geschlachteten Tiere dürfen nach der Schlachtung nicht auf der Straße liegen gelassen werden. Es dürfen nicht mehrere Tiere gleichzeitig geschlachtet werden, sondern nur hintereinander. Die Messer müssen geschärft sein und die Schlachtung muss schnell vonstatten gehen. Das Tier darf das Messer nicht sehen. Die Schlachtung muss von einem Fachmann ausgeführt werden.

Diese und weitere Bedingungen für die Schlachtung der Tiere werden heutzutage auch in islamischen Ländern teilweise nicht beachtet.