» Das Pflichtgebet
4.2. Das Pflichtgebet
Der Muslim ist an ein rituell genau vorgeschriebenes, täglich fünfmal zu verrichtendes Pflichtgebet gebunden. Das Gebet hat dem Propheten Muhammed zufolge für den Menschen den gleichen Wert wie für ihn selbst seine Nachtreise, die ihn in die unmittelbare Gegenwart Gottes führte. (Diese Nachtreise des Propheten hat in der Nacht zum 27. Tag des Mondmonats Radschab stattgefunden. Der Prophet reiste dam als innerhalb einer Nacht von Mekka nach Jerusalem und von dort in den Himmel, wo er Gott schauen durfte. Dies ist die höchste Ehre, die einem Menschen zu Teil werden kann.
» Gebetshaltungen
Gebetshaltungen
A Eröffender takbir: Text l.
Aufrecht Stehen in Richtung Mekka, beide Hände in Höhe der Ohren hebend, Handflächen nach vorn.
» Sozialabgabe
4.3. Die Sozialabgabe (zakät)
Die Sozialabgabe beinhaltet vom Wortstamm her Bedeutungen wie "Wachstum", "Reinigung", "Läuterung". Wer nach Abzug aller Lebenshaltungskosten über ein bestimmtes Vermögen verfügt, hat als sozialen Ausgleich die Bedürftigenabgabe zu leisten.
» Fasten
4.4. Das Fasten
Das Fasten ist die vierte religiöse Pflicht des Muslim, der er während eines ganzen Monats im Jahr, im Monat Ramadan, nachkommen muss. Es beinhaltet die Enthaltsamkeit von jeglichem Nahrungs- und Getränkegenuss sowie von geschlechtlichen Beziehungen vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.
» Pilgerfahrt
4.5. Die Pilgerfahrt (hadsch)
Die Pilgerfahrt ist als eine körperliche und finanzielle Anbetung zu verstehen. Jeder geistig und körperlich gesunde erwachsene Muslim, ob Mann oder Frau, ist verpflichtet, einmal im Leben die Pilgerfahrt zu den ehrwürdigen Stätten von Mekka zu vollziehen und dort die vorgeschriebenen gottesdienstlichen Handlungen vorzunehmen.
» Opferfest
5. Das Opferfest
5.1. Ursprung
Der Prophet Abraham wünschte sich sehnlichst ein Kind. Er flehte Gott an, ihm seinen Wunsch zu erfüllen, und versprach ihm sogar, das Kind um seinetwillen zu opfern. Darauf schenkte ihm Gott einen Sohn, aber schon bald hatte Abraham das gegebene Versprechen vergessen.
» Opfervoraussetzungen
5.2. Opfervoraussetzungen
Was die Notwendigkeit der Schlachtung von Opfertieren betrifft, herrscht unter den islamischen Rechtsgelehrten keine Einigkeit. Der hanafitischen Rechtsschule, einer der größten Rechtsschulen im Islam, zufolge, muss ein Muslim, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ein Opfertier schlachten. Die anderen Rechtsschulen betonen, dass das Schlachten von Opfertieren auf die Tradition des Propheten-zurückgeht. Daher habe es keine verpflichtende Funktion.
» Opfern in der Praxis
5.3. Das Opfern in der Praxis
Hier soll dargestellt werden, wie die Muslime ihre Opfertiere schlachten. Muslime schlachten Tiere, deren Fleisch sie essen, indem sie die Worte Bismi-llâh Allahu akbar (Im Namen Allahs, Allah ist der Größte) sprechen und dem Tier zum Ausbluten die Halsschlagader durchschneiden. Im Koran heißt es: