StartseiteDer Heilige KoranDer IslamBücherMoscheenHaditheFragen

Der Islam:

Einleitung

Religion und Islam

Glaubensgrundsätze

Handlungen von Muslimen

Säulen des Islam

Feste im Islam

Bittgebet im Islam

Gebetsruf

Die Moschee (cami)

Heilige Nächte

Sufismus

Rechtsquellen des Islam

Rechtsschulen im Islam

Anspruch des Islam

Die islamische Geschichte

Das Verhältnis des Islam

Dschihad

Die Stellung der Frau im Islam

Rechte der Kinder

Die islamische Kultur

Islam und Wissenschaft

Islamische Kunst

die Religion der Weisheit

Islam und Umwelt

Anhang

Allgemein:

Startseite

Nachrichten

Was ist Islam

Verweise

Suchregister

Sitemap

Kontakt

Sozialabgabe

4.3. Die Sozialabgabe (zakät)

4.3. Die Sozialabgabe (zakät)

Die Sozialabgabe beinhaltet vom Wortstamm her Bedeutungen wie "Wachstum", "Reinigung", "Läuterung". Wer nach Abzug aller Lebenshaltungskosten über ein bestimmtes Vermögen verfügt, hat als sozialen Ausgleich die Bedürftigenabgabe zu leisten. Die Sozialabgabe beträgt 2,5% des Barvermögens. Die Armensteuer ist übrigens erst dann fällig, wenn über den Erwerb der entsprechenden Vermögenswerte ein Jahr vergangen ist. Empfänger der Sozialabgabe sind Menschen, die kein Vermögen besitzen, z.B. Arbeitslose, vollkommen mittellose, schwer verschuldete, auf Reisen in Not geratene Menschen. (vgl. 9:60; 9:103)