Sozialabgabe
4.3. Die Sozialabgabe (zakät)
4.3. Die Sozialabgabe (zakät)
Die Sozialabgabe beinhaltet vom Wortstamm her Bedeutungen wie "Wachstum", "Reinigung", "Läuterung". Wer nach Abzug aller Lebenshaltungskosten über ein bestimmtes Vermögen verfügt, hat als sozialen Ausgleich die Bedürftigenabgabe zu leisten. Die Sozialabgabe beträgt 2,5% des Barvermögens. Die Armensteuer ist übrigens erst dann fällig, wenn über den Erwerb der entsprechenden Vermögenswerte ein Jahr vergangen ist. Empfänger der Sozialabgabe sind Menschen, die kein Vermögen besitzen, z.B. Arbeitslose, vollkommen mittellose, schwer verschuldete, auf Reisen in Not geratene Menschen. (vgl. 9:60; 9:103)