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Behinderung

Für Neurofibromatose-Betroffene kann unter Umständen auch die Beantragung eines Behindertenausweises in Betracht kommen.

Von Behinderung spricht man lt. Gesetz „wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt und diese Einschränkungen soziale Beeinträchtigungen zur Folge haben.“

Entscheidend dafür ist, in wie weit eine „nicht nur vorübergehende, nicht altersentsprechende Einschränkung“ vorliegt.
Hier kommt es darauf an, all die Punkte aufzuzählen, die nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Auch die psychosoziale Seite sollte nicht vergessen werden.

Eine Addition der einzelnen Punkte aus den einzelnen Einschränkungen darf jedoch nicht stattfinden. Es ist dann die Behinderung in ihrer Gesamtheit zu bewerten.

Bei der Überlegung, ob jemand für sich einen Behindertenausweis beantragen soll, gibt es einige grundsätzlich Gedanken, die mit in betracht gezogen werden können:

* der Ausweis ist keine offizieller Stempel eines „Mangels“ sondern ein Nachteilsausgleich
* wer in einem sichern Arbeitsverhältnis steht und nicht plant demnächst den Arbeitgeber zu wechseln,
sollte sich in dieser Richtung keine Gedanken machen.
* wird ein Behindertenausweis beantragt und zuerkannt ist dieses nicht zwingend dem Arbeitgeber mitzuteilen;
etwaige Vorteile wie mehr Urlaubstage oder verbesserter Kündigungschutz können dann aber nicht beansprucht werden
* Behinderte mit Ausweis die zu 100% einsatzfähig sind werden meist von den Arbeitgebern gern gesehen,
da sie helfen die gesetzlich vorgeschriebene Quote zu erfüllen ohne groß Nachteile zu verursachen.


Antragsformulare für Bremen sind erhältlich beim:

Versorungsamt Bremen, Friedrich-Rauers-Straße 26, 28195 Bremen,
Tel. 0421-361-0, Fax 0421-361-5326

Die Beantragung sollte auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden, da dieser auch vom Versorungsamt mit um Stellungnahme gebeten wird. Es empfielt sich möglichst viele Befunde in Kopie mit dem Antrag beizufügen.

Infomaterial kann man auch anfordern beim:

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
Referat Publikation
Postfach 500
53105 Bonn
Tel. 0180-5151510 (12 cent / Min)
Fax 0180-5151511
(12 cent / Min)

Internet: http://www.bmgesundheit.de
Mail: Info@bmgesundheit.de





Das aktuelle Schwerbehindertengesetz kann hier auch als PDF- Datei heruntergeladen werdern

Datei herunterladen (347 KB)


Euro – Behindertentoilettenschlüssel

    Der EURO-Behindertentoilettenschlüssel steht auch den NF – Schwerbehinderten zu, die die Vorausetzungen wie:
    schwer Gehbehindert; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; blind; Schwerbehinderte, die eine Hilfsperson benötigen; an Multipler Sklerose erkrankt sind; sowie chronisch Blasen- und Darmerkrankte.

Auf jeden Fall erhält man den Schlüssel, wenn im Behindertenausweis das Merkmal:

  • aG, B, H oder BL sowie

  • G und 70% aufwärts, 90/100% eingetragen ist.


Um Mißbrauch zu vermeiden, erfolgt die Zusendung des Schlüssels nach Zusendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises an:

CBF Darmstadt e.V.
Euro-Toilettenschlüssel
Pallaswiesenstraße 123 a
64293 Darmstadt

Der Kopie ist ein Verrechnungsscheck über:

  • Euro 13,00 für den Euro-Toilettenschlüssel

  • Euro 18,00 für den Euro-Toilettenschlüssel und das Verzeichnis mit den über 6.700 Behindertentoiletten

  • Euro 8,00 für ein Einzelexemplar des Verzeichnsses mit den über 6.700 Behindertentoiletten

beizulegen.

Weiter Infos auch auf der Internetseite http://www.cbf-da.de/cbf-da/behinderten_wc_schluessel.htm







Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk
das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“

- Richard von Weizäcker -

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