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Behinderung
Für
Neurofibromatose-Betroffene kann unter Umständen auch die
Beantragung eines Behindertenausweises in Betracht kommen.
Von
Behinderung spricht man lt. Gesetz wenn ein
gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen
führt und diese Einschränkungen soziale
Beeinträchtigungen zur Folge haben.
Entscheidend
dafür ist, in wie weit eine nicht nur vorübergehende,
nicht altersentsprechende Einschränkung vorliegt. Hier
kommt es darauf an, all die Punkte aufzuzählen, die nicht
oder nur eingeschränkt möglich sind. Auch die
psychosoziale Seite sollte nicht vergessen werden.
Eine
Addition der einzelnen Punkte aus den einzelnen Einschränkungen
darf jedoch nicht stattfinden. Es ist dann die Behinderung in
ihrer Gesamtheit zu bewerten.
Bei der Überlegung, ob
jemand für sich einen Behindertenausweis beantragen soll,
gibt es einige grundsätzlich Gedanken, die mit in betracht
gezogen werden können:
* der Ausweis ist keine
offizieller Stempel eines Mangels sondern ein
Nachteilsausgleich * wer in einem sichern Arbeitsverhältnis
steht und nicht plant demnächst den Arbeitgeber zu
wechseln,
sollte
sich in dieser Richtung keine
Gedanken machen. * wird ein Behindertenausweis beantragt und
zuerkannt ist dieses nicht zwingend dem Arbeitgeber
mitzuteilen; etwaige Vorteile wie mehr Urlaubstage oder
verbesserter Kündigungschutz können dann aber nicht
beansprucht werden * Behinderte mit Ausweis die zu 100%
einsatzfähig sind werden meist von den Arbeitgebern gern
gesehen, da sie helfen die gesetzlich vorgeschriebene Quote
zu erfüllen ohne groß Nachteile zu
verursachen.
Antragsformulare für Bremen sind
erhältlich beim:
Versorungsamt Bremen,
Friedrich-Rauers-Straße 26, 28195 Bremen, Tel.
0421-361-0, Fax 0421-361-5326
Die Beantragung sollte auf
jeden Fall mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden, da
dieser auch vom Versorungsamt mit um Stellungnahme gebeten wird.
Es empfielt sich möglichst viele Befunde in Kopie mit dem
Antrag beizufügen.
Infomaterial kann man auch
anfordern beim:
Bundesministerium
für Gesundheit und soziale Sicherung Referat
Publikation Postfach 500 53105 Bonn Tel. 0180-5151510
(12 cent / Min) Fax 0180-5151511
(12 cent / Min)
Internet: http://www.bmgesundheit.de Mail:
Info@bmgesundheit.de
Das aktuelle Schwerbehindertengesetz kann hier
auch als PDF- Datei heruntergeladen werdern
Datei
herunterladen (347 KB)
Euro
Behindertentoilettenschlüssel
Der EURO-Behindertentoilettenschlüssel steht
auch den NF Schwerbehinderten zu, die die Vorausetzungen
wie: schwer Gehbehindert; Rollstuhlfahrer; Stomaträger;
blind; Schwerbehinderte, die eine Hilfsperson benötigen; an
Multipler Sklerose erkrankt sind; sowie chronisch Blasen- und
Darmerkrankte.
Auf jeden Fall erhält man den Schlüssel,
wenn im Behindertenausweis das Merkmal:
Um Mißbrauch zu
vermeiden, erfolgt die Zusendung des Schlüssels nach
Zusendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises an:
CBF Darmstadt
e.V. Euro-Toilettenschlüssel Pallaswiesenstraße
123 a 64293 Darmstadt
Der Kopie ist ein
Verrechnungsscheck über:
Euro 13,00 für
den Euro-Toilettenschlüssel
Euro 18,00 für
den Euro-Toilettenschlüssel und das Verzeichnis mit den
über 6.700 Behindertentoiletten
Euro 8,00 für
ein Einzelexemplar des Verzeichnsses mit den über 6.700
Behindertentoiletten
beizulegen.
Weiter Infos auch
auf der Internetseite
http://www.cbf-da.de/cbf-da/behinderten_wc_schluessel.htm
Nicht
behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk das
jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
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Richard von Weizäcker -
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