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Workshop
Eintägige Veranstaltungen zu spezifischen Fragestellungen

Im Unterschied zum Deutsch-Französischen Seminar sollen sich die eintägigen Werkstattgespräche an einen begrenzten Kreis aus einzelnen betreuenden Hochschullehrern und Kollegiaten richten, die eine spezifische Fragestellung oder auch einen bestimmten methodischen Aspekt der Rechtsvergleichung vertieft analysieren wollen. Außerdem gibt diese Veranstaltung zwei oder drei Teilnehmern die Möglichkeit, über ihre Fortschritte zu berichten und anschließend mit den anderen Kollegiaten über ihre Arbeitsgliederung bzw. über ihre eventuellen Schwierigkeiten auszutauschen, um sich somit für die Disputation vorzubereiten.

Einerseits sollen die Werkstattgespräche das kritische Lesen unterschiedlicher Texte, welche die verschiedenen Methoden der Rechtsvergleichung erforschen, ermöglichen und fördern. Andererseits verfolgen sie das Ziel, die für den Rechtsvergleich konstitutive Grundfrage der Übersetzbarkeit zu thematisieren. Dabei geht es darum, einen Sinn für die Unterschiede im jeweils anderen Verständnis der Rechtsvergleichung zu entwickeln. Mit diesen Unterschieden werden auch die Eigenheiten der jeweils anderen Rechtsordnung herausgearbeitet.

Wissenschaftstheoretische Fragen zur Rechtsvergleichung gehen sehr oft mit Fragen zur Rechtstheorie einher. Auch dieses Zusammenspiel wird näher untersucht. Ähnlich wie im Seminar sollen die teilnehmenden Doktorandinnen und Doktoranden jeweils einen Text kritisch vorstellen und mit Blick auf die eigene Forschung die besonderen Ansprüche der Rechtsvergleichung reflektieren. Konkret können die Teilnehmer methodische Schwierigkeiten besprechen, die sich beim Aufbau einer rechtsvergleichenden Fragestellung auftun.

Bei Bedarf sollen die Werkstattgespräche eine Einführung in die zielgerichtete und kritische Benutzung elektronischer Ressourcen anbieten (Vorstellung relevanter Webseiten, elektronischer Zeitschriften, digitaler Bibliotheken, etc.).

Das dritte Werkstattgespräch wird am vom 2. zum 4. März 2012 in Freiburg unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Matthias Jestaedt und Herrn Prof. Johannes Masing stattfinden.

Programm:
Freitag, den 2. März 2012:
Ab 17h: Ankunft der TeilnehmerInnen

Samstag, den 3. März 2012:
09.-12. Uhr: Werkstatt zur Verfassungsgerichtsbarkeit im Deutsch-Französischen Vergleich, unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Matthias Jestaedt und Herrn Prof. Johannes Masing
12.-13.30 Uhr: Gemeinsames Mittagsessen
13.30-16.30 Uhr: Fortschrittsbericht von 2 Kollegiaten
18.00-19.30 Uhr: Abschlussvortrag von Herrn Prof. Dr. Pierre de Montalivet (Université de Bretagne-Sud)
Ab 19.30 Uhr: Cocktail und gemeinsames Abendessen

Sonntag, den 4. März 2012: Abreise der TeilnehmerInnen
Veranstaltungsort: Institut für Öffentliches Recht V, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Das zweite Werkstattgespräch fand am 3. und 4. Dezember 2010 an der DHV Speyer unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann statt.
Thema: Wozu Verfassungsvergleichung?
Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Christoph Schönberger (Uni Konstanz)
Der Tagungsbericht: pdf-Download

Das erste Werkstattgespräch fand am 11. und 12. Dezember 2009 in Freiburg i.Br. ?unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Olivier Jouanjan statt.
Thema: "Europa als Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion".
Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Der Tagungsbericht: pdf-Download

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