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Doktorandenkolleg
Projektbeschreibung

Im Bewusstsein der langen Tradition und der besonderen historischen Bedeutung des Dialogs zwischen deutschen und französischen Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern für die europäische Integration und die Weiterentwicklung des öffentlichen Rechts in Europa insgesamt hat sich das Kolleg zum Ziel gesetzt, den bilateralen wissenschaftlichen Diskurs stärker zu fördern und hierfür eine gemeinsame institutionelle Grundlage zu schaffen. Die Gründung des Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs (DFDK) "Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht angesichts der europäischen Integration" strebt hierfür die nachhaltige Einbindung der ausgesuchten Doktorandinnen und Doktoranden in die deutsch-französischen Forschungslandschaft an.

Die Gründungsidee geht auf drei deutsch-französische Seminare für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zurück, die mit Hilfe einer Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule, jeweils im Frühling 2006, 2007 und 2008 abwechselnd in Paris und in Speyer gehalten wurden. Die Organisation jährlicher gemeinsamer Veranstaltungen knüpft an die Initiative der Nachwuchswissenschaftler selbst an, die durch Herrn Yoan Vilain (Paris 1/Humboldt Universität zu Berlin) anlässlich einer Gastprofessur von Univ.-Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann an der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne (2004) zu der Idee einer solchen Veranstaltungsreihe kamen. Gemeinsam mit Frau Dr. Florence Gauzy (eh. wiss. Assistentin an der DHV Speyer) haben sie rasch die verantwortlichen Professoren von dem besonderen Wert dieses regelmäßigen wissenschaftlichen Austausches überzeugt und die für die Durchführung des Projekts notwendige finanzielle Förderung erhalten. In die Kooperation der DHV Speyer mit der Universität Paris I wurden ab Ende 2007 auch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und die Universität Straßburg (damals Universität Robert Schuman) offiziell einbezogen.

Das zunächst auf drei Jahre angelegte Deutsch-Französische Doktorandenkolleg (2008 bis 2011) wurde im Juli 2011 von Experten der DFH mit Erfolg begutachtet und infolgedessen für drei weitere Jahre verlängert (2011-2014). Das Kolleg konzentriert seine Arbeit auf die Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht angesichts der europäischen Integration. Leitthemen sind neben dem Wandel der Staatlichkeit vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung, rechtsvergleichende Fragen des europäischen Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts sowie des europäischen Grundrechtsschutzes.

Diese binationale Betreuungsstruktur, die in den beteiligten Universitäten verankert ist, stützt sich auf die enge Zusammenarbeit zwischen Professorinnen oder Professoren und erfahrenen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. David Capitant (Paris 1) und Univ.-Prof. Dr. Olivier Jouanjan (Universität Straßburg) auf französischer Seite sowie Univ.-Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann (DHV Speyer) und Univ.-Prof. Dr. Johannes Masing (Freiburg i. Br.) auf deutscher Seite will dieses Kolleg die wissenschaftliche Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden verstärken, die sich mit Themen des öffentlichen Rechts im europäischen Vergleich befassen, und dafür ein deutsch-französisches Ausbildungs- und Forschungsnetzwerk einrichten. Nur in einem solchen Rahmen können die Doktorandinnen und Doktoranden ihre Arbeiten in regelmäßigen Abständen vorstellen und dabei ihre Ansätze und Probleme mit einem Kreis von jüngeren und fortgeschritteneren Forscherinnen und Forschern diskutieren, die ihrerseits über ähnliche Fragestellungen arbeiten. Interessierte Doktorandinnen und Doktoranden sind daher aufgefordert, dem Kolleg beizutreten und von den Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.


Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier:

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