Aurore
Gaillet
Straßburg /
Freiburg i.Br.
Projektbeschreibung
- Lebenslauf - Veröffentlichungen
FORSCHUNGSPROJEKT
Der Einzelne gegen den Staat: die Geschichte der Rechtsbehelfe
im öffentlichen Recht im Deutschland des 19. Jahrhunderts
Das Ziel der Dissertation besteht darin, die Rechtsbehelfe des Einzelnen
über seine Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt
zu analysieren. Es geht um eine theoretische und geschichtliche Untersuchung
- Aspekte, die ich mit einem vergleichenden Blickwinkel anreichern
will. Es handelt sich hauptsächlich darum, sich zu fragen, inwieweit
die Entwicklung der Verhältnisse zwischen dem Staat und dem Einzelnen
sich auf die Entwicklung der individuellen Rechtsbehelfe ausgewirkt
hat. Eine solche Vorgehensweise führt unweigerlich zu der Frage
der allgemeinen historischen Entwicklung des Rechtsverhältnisses
zwischen dem Einzelnen und dem Staat in Deutschland.
Mit
solchen Fragestellungen versuche ich auch zu verstehen, ob, in einer
bestimmten Weise, die Auffassung vom Bürger-Staat-Verhältnis,
die noch heute für das System der Rechtsbehelfe unter dem Grundgesetz
wichtig ist, auf dem Boden einiger Leitbilder des 19. Jahrhunderts
steht. Im Gegensatz zu Frankreich werden nämlich die Rechtsbehelfe
des öffentlichen Rechts in Deutschland zum Teil immer noch als
die der Bürger gegen die Staatsgewalt zum Schutz seiner Rechte
verstanden. Dieser Unterschied erklärt sich besonders durch die
verschiedene Bedeutung der Institution des Richters und des Rechtsschutzes
im öffentlichen Recht.
Diese Fragestellungen entfalteten erst im 19. Jahrhundert ihre ganze
Tragweite. In der Zeit des Vormärz stellt sich mit den konstitutionellen
Bewegungen die Frage nach den Grundrechten und damit nach der Rechtssituation
des Einzelnen. Das zentrale Thema der Rechtslehre des liberalen Rechtsstaats
ist jedoch vornehmlich die Beteiligung der Volksvertretung an der
Gesetzgebung. Hinter diesem politischen Kampf erscheint der subjektive
und unmittelbare Rechtsschutz des Einzelnen eher zweitrangig. Nichtsdestoweniger
sind einige Beschwerden und Formen der Administrativjustiz in den
süddeutschen Staaten in die Untersuchung einzuschließen.
Der Paulskirchenverfassung von 1849 wird danach eine wichtige Stellung
in der Gliederung eingeräumt. Sie sieht nämlich zum einen
die erste Verfassungsbeschwerde vor einem Reichsgericht vor; zum anderen
lehnt sie ausdrücklich das System der Administrativjustiz ab,
was eine große Bedeutung für die Stellung der Richter im
System der Rechtsbehelfe hat.
Das Scheitern dieser ersten demokratischen und liberalen Verfassung
bedeutet allerdings einen Wendepunkt sowohl in der Staatslehre, als
auch in der Verfassungsgeschichte. Die Zeit der "Realpolitik"
ist auch die Zeit des konservativen und formellen Rechtsstaats. Daraus
folgt eine heftige Diskussion über die Rechtssituation des Einzelnen
gegenüber dem Staat, d. h. über die Anerkennung der subjektiven
öffentlichen Rechte des Einzelnen. Inwieweit dieser Streit als
eine Ausgleichung des demokratische Defizits einerseits, und eine
Parallele zur Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland
andererseits erscheint, wird hier erörtert werden.
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LEBENSLAUF
AUSBILDUNG
Seit Okt. 2005: Promotion im öffentlichen Recht im Cotutelle-Verfahren
zwischen der Universität Straßburg (Prof. Dr. Olivier Jouanjan)
und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
2008-2009: Stipendiatin der International Max Planck Research School
for Comparative Legal History - Forschungskolleg für vergleichende
Rechtsgeschichte - Frankfurt am Main
2004-2005: Masterdiplom im öffentlichen Recht (Diplôme
d'études approfondies, DEA) an der Robert-Schuman-Universität,
Straßburg, Abschlussnote "Sehr Gut",
Thema der Diplomarbeit: " Les principes généraux
gouvernant la composition des juridictions administratives "
(Grundsätze der Zusammensetzung der Verwaltungsgerichte), unter
der Leitung von Herrn Prof. Dr. Patrick Wachsmann
2003-2004: Maîtrise für öffentliches Recht an der
Robert-Schuman-Universität, Straßburg, Abschlussnote "Gut",
(Jahrgangsbeste)
2001-2002: Studienaufenthalt (zwei Semester) an der Freien Universität
Berlin (Erasmus-Stipendium)
1999-2003: Abschlussdiplom des Institut d'Etudes Politiques (Politikwissenschaftliches
Institut) in Straßburg, Abschlussnote "Gut",
Thema der Diplomarbeit: " La fusion des départements en
Alsace " (Die Zusammenlegung der Départements im Elsass),
unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Yves Déloye und Herrn
Prof. Dr. Jean Waline
1999: Abitur in Phalsbourg (57), Abschlussnote "Sehr Gut"
BERUFSERFAHRUNG
Seit dem 01.09.2009: Attachée temporaire d'Enseignement et
de recherche, Université de Strasbourg
2005-2008: Wissenschaftliche Assistentin (Allocataire d'enseignement
et de Recherche und Monitrice) an der Robert-Schuman-Universität,
Straßburg. (Dreijähriger Vertrag zur Promotionsförderung
mit Lehrtätigkeit). - Chargée de conférences de
méthode (Leiterin methodologischer Seminare) für Verfassungsrecht
am Institut d'Etudes Politiques (Politikwissenschaftliches Institut)
der Robert-Schuman-Universität, Straßburg
2007: Gastvorträge zum französischen Recht an der Universität
von Osnabrück, unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. O. Dörr,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht
und Rechtsvergleichung
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VERÖFFENTLICHUNGEN
"Vom Untertan zum Citoyen", Rezension zu Skadi Krause,
Die souveräne Nation. Zur Delegitimierung monarchischer Herrschaft
in Frankreich 1788-1789, Berlin: Duncker & Humblot 2008, 248 S.,
in: Rechtsgeschichte, Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für
europäische Rechtsgeschichte, 15, 2009, S. 209-211
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