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Harald Weiss
Freiburg - Strasburg


Projektbeschreibung - Lebenslauf - Veröffentlichungen

FORSCHUNGSPROJEKT

Freiheitsentziehende Eingriffsmaßnahmen im französischen Recht


Gegenstand des Dissertationsprojekts ist eine rechtsvergleichend angelegte Untersuchung der französischen Eingriffsbefugnisse in die Fortbewegungsfreiheit gefährlicher bzw. verdächtiger Individuen im Zeitraum vor rechtskräftigem Urteilsspruch. Besonders berücksichtigt werden sollen die Sonderregelungen für Terrorismus und andere Formen schwerer und komplexer Kriminalität sowie die aus nationalem Verfassungsrecht und EMRK abzuleitenden Grenzen für staatliche Freiheitsentziehungen und -beschränkungen.

Ziel des Projekts ist zum einen die systematische Untersuchung der Frage, auf welche Weise nach französischem Recht in die Bewegungsfreiheit gefährlicher bzw. verdächtiger Individuen eingegriffen werden darf, ohne dabei gegen nationale und internationale menschenrechtliche Garantien zu verstoßen. Daran anknüpfend wird der Versuch unternommen, die vorgefundenen Festhaltebefugnisse nach finalen Kriterien zu ordnen und sie den in Deutschland - ggf. darüber im Vereinigten Königreich - normierten Haftinstituten im Wege der funktionalen Rechtsvergleichung gegenüberzustellen.

Hintergrund der Untersuchung ist die gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung zu beobachtende Neuausrichtung des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit. Legt man die dabei verschiedentlich zu lesende und im Rahmen der Untersuchung näher zu prüfende Aussage zu Grunde, wonach es eines der Kennzeichen und eine der Stärken des französischen Strafrechts sei, dass darin die Grenzen zwischen Repression und Prävention fließend verlaufen, so stellt sich die Frage, welche Folgen diese funktionale Ausdehnung für die Ausgestaltung der Rechtsstellung des von Eingriffen in die persönliche Bewegungsfreiheit betroffenen "verdächtigen Gefährders" und seiner Verteidigungsrechte mit sich bringt. In der Untersuchung mit angelegt ist dabei die Frage, ob, auf welche Weise und um welchen Preis die Rechtsordnung Frankreichs mit ihrem - durch den weitgehenden Verzicht auf präventiv-polizeiliche Gewahrsamsregelungen gekennzeichneten - "régime répressif" imstande ist, strafprozessuale Haftinstrumente auch zur präventiven Gefahrenabwehr nutzbar zu machen. Die Beantwortung dieser Frage verspricht über den bereits mit ihr als solchen erhofften Erkenntnisgewinn hinaus zugleich einen Beitrag zu der übergreifenden Fragestellung zu leisten, welche Konsequenzen mit der auch in Deutschland - wenngleich unter anderen Vorzeichen - zu beobachtenden Tendenz verbunden sind, die funktionalen Grenzen des Strafrechts in Richtung Prävention zu verschieben.

Nachdem der Gegenstand der Untersuchung an den Schnittstellen zwischen Straf(prozess)recht und Polizeirecht angesiedelt ist, steht zu erwarten, dass die das Spannungsfeld zwischen Prävention und Repression erforschende Arbeit zugleich neue rechtsvergleichende Erkenntnisse über das Öffentliche Recht unter dem Einfluss der europäischen Integration - hier vor allem in Gestalt der EMRK - zu Tage fördert.

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LEBENSLAUF

AUSBILDUNG
Seit 2010: Doktorand in der International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law (IMPRS-CC) bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber (Albert-Ludwigs-Universität) am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., mit Forschungsaufenthalt in Strasbourg seit Januar 2011

2007-2009: Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Karlsruhe, Baden-Württemberg mit Stationen in Offenburg, München, Freiburg, Heidelberg, und Chicago, Illinois (USA); Abschluss: Zweites Juristisches Staatsexamen, Prädikat "gut"

2002-2004: Auslandsstudium an der Université Paris II - Panthéon-Assas im Rahmen des Integrierten Studiengangs Deutsch-Französisches Recht (BerMuPa-Programm); Abschlüsse: Licence en Droit (2003), mention "bien"; Maîtrise en Droit (2004), mention "bien"

2000-2007: Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, gefördert durch Stipendien u.a. der Bayerischen Begabtenförderung und der Studienstiftung des deutschen Volkes; Abschluss: Erste Juristische Prüfung, Prädikat "gut"

BERUFSERFAHRUNG
2009-2010: Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Strafrecht des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg in Br., insb. Projektleitung auf dem Gebiet des Europäischen Strafrechts

2007-2010: Tätigkeit als Repetitor zur Examensvorbereitung im Zivilrecht in Heidelberg, München, Augsburg und Erlangen

2005-2007: Leitung vorlesungsbegleitender Tutorien zum Grundkurs Strafrecht für Studenten im dritten und vierten Semester bei Prof. Dr. Heinz Schöch, Prof. Dr. Ulrich Schroth und Prof. Dr. Petra Wittig an der Ludwig-Maximilians-Universität München

2004-2007: Studentischer Mitarbeiter am Strafrechts-Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrich Schroth an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

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VERÖFFENTLICHUNGEN

- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, in: Sieber/Brüner/Heintschel-Heinegg/ Satzger (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, im Erscheinen (Anfang 2011).

- Risiken und Grenzen der Strafbarkeit beim Einsatz ausländischer Arbeitskräfte im Rahmen von Werkverträgen mit Subunternehmern - Zur E101-Rechtsprechung des BGH (gemeinsam mit RA Dr. Jofer), in: StraFo 2007, 277-284


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