Harald
Weiss
Freiburg - Strasburg
Projektbeschreibung
- Lebenslauf - Veröffentlichungen
FORSCHUNGSPROJEKT
Freiheitsentziehende Eingriffsmaßnahmen im französischen
Recht
Gegenstand des Dissertationsprojekts ist eine rechtsvergleichend angelegte
Untersuchung der französischen Eingriffsbefugnisse in die Fortbewegungsfreiheit
gefährlicher bzw. verdächtiger Individuen im Zeitraum vor
rechtskräftigem Urteilsspruch. Besonders berücksichtigt
werden sollen die Sonderregelungen für Terrorismus und andere
Formen schwerer und komplexer Kriminalität sowie die aus nationalem
Verfassungsrecht und EMRK abzuleitenden Grenzen für staatliche
Freiheitsentziehungen und -beschränkungen.
Ziel des Projekts ist zum einen die systematische Untersuchung der
Frage, auf welche Weise nach französischem Recht in die Bewegungsfreiheit
gefährlicher bzw. verdächtiger Individuen eingegriffen werden
darf, ohne dabei gegen nationale und internationale menschenrechtliche
Garantien zu verstoßen. Daran anknüpfend wird der Versuch
unternommen, die vorgefundenen Festhaltebefugnisse nach finalen Kriterien
zu ordnen und sie den in Deutschland - ggf. darüber im Vereinigten
Königreich - normierten Haftinstituten im Wege der funktionalen
Rechtsvergleichung gegenüberzustellen.
Hintergrund der Untersuchung ist die gegenwärtig vor allem im
Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung zu beobachtende Neuausrichtung
des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit. Legt man die dabei
verschiedentlich zu lesende und im Rahmen der Untersuchung näher
zu prüfende Aussage zu Grunde, wonach es eines der Kennzeichen
und eine der Stärken des französischen Strafrechts sei,
dass darin die Grenzen zwischen Repression und Prävention fließend
verlaufen, so stellt sich die Frage, welche Folgen diese funktionale
Ausdehnung für die Ausgestaltung der Rechtsstellung des von Eingriffen
in die persönliche Bewegungsfreiheit betroffenen "verdächtigen
Gefährders" und seiner Verteidigungsrechte mit sich bringt.
In der Untersuchung mit angelegt ist dabei die Frage, ob, auf welche
Weise und um welchen Preis die Rechtsordnung Frankreichs mit ihrem
- durch den weitgehenden Verzicht auf präventiv-polizeiliche
Gewahrsamsregelungen gekennzeichneten - "régime répressif"
imstande ist, strafprozessuale Haftinstrumente auch zur präventiven
Gefahrenabwehr nutzbar zu machen. Die Beantwortung dieser Frage verspricht
über den bereits mit ihr als solchen erhofften Erkenntnisgewinn
hinaus zugleich einen Beitrag zu der übergreifenden Fragestellung
zu leisten, welche Konsequenzen mit der auch in Deutschland - wenngleich
unter anderen Vorzeichen - zu beobachtenden Tendenz verbunden sind,
die funktionalen Grenzen des Strafrechts in Richtung Prävention
zu verschieben.
Nachdem
der Gegenstand der Untersuchung an den Schnittstellen zwischen Straf(prozess)recht
und Polizeirecht angesiedelt ist, steht zu erwarten, dass die das
Spannungsfeld zwischen Prävention und Repression erforschende
Arbeit zugleich neue rechtsvergleichende Erkenntnisse über das
Öffentliche Recht unter dem Einfluss der europäischen Integration
- hier vor allem in Gestalt der EMRK - zu Tage fördert.
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LEBENSLAUF
AUSBILDUNG
Seit 2010: Doktorand in der International Max Planck Research School
for Comparative Criminal Law (IMPRS-CC) bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Ulrich Sieber (Albert-Ludwigs-Universität) am Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
i. Br., mit Forschungsaufenthalt in Strasbourg seit Januar 2011
2007-2009:
Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Karlsruhe, Baden-Württemberg
mit Stationen in Offenburg, München, Freiburg, Heidelberg, und
Chicago, Illinois (USA); Abschluss: Zweites Juristisches Staatsexamen,
Prädikat "gut"
2002-2004:
Auslandsstudium an der Université Paris II - Panthéon-Assas
im Rahmen des Integrierten Studiengangs Deutsch-Französisches
Recht (BerMuPa-Programm); Abschlüsse: Licence en Droit (2003),
mention "bien"; Maîtrise en Droit (2004), mention
"bien"
2000-2007:
Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München,
gefördert durch Stipendien u.a. der Bayerischen Begabtenförderung
und der Studienstiftung des deutschen Volkes; Abschluss: Erste Juristische
Prüfung, Prädikat "gut"
BERUFSERFAHRUNG
2009-2010: Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Strafrecht
des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales
Strafrecht in Freiburg in Br., insb. Projektleitung auf dem Gebiet
des Europäischen Strafrechts
2007-2010:
Tätigkeit als Repetitor zur Examensvorbereitung im Zivilrecht
in Heidelberg, München, Augsburg und Erlangen
2005-2007:
Leitung vorlesungsbegleitender Tutorien zum Grundkurs Strafrecht für
Studenten im dritten und vierten Semester bei Prof. Dr. Heinz Schöch,
Prof. Dr. Ulrich Schroth und Prof. Dr. Petra Wittig an der Ludwig-Maximilians-Universität
München
2004-2007:
Studentischer Mitarbeiter am Strafrechts-Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrich
Schroth an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
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VERÖFFENTLICHUNGEN
-
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, in: Sieber/Brüner/Heintschel-Heinegg/
Satzger (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, im Erscheinen (Anfang
2011).
- Risiken und Grenzen der Strafbarkeit beim Einsatz ausländischer
Arbeitskräfte im Rahmen von Werkverträgen mit Subunternehmern
- Zur E101-Rechtsprechung des BGH (gemeinsam mit RA Dr. Jofer), in:
StraFo 2007, 277-284
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