Publikationen
Veröffentlichungen
des Kollegs und seiner Mitglieder
Gérard Marcou/Johannes Masing (Hg.), Les autorités
de régulations indépendantes, Société de
législation comparée, Paris 2011
En
Allemagne comme en France les autorités de régulation
indépendantes sont en débat. Elles occupent une place
de plus en plus importante dans l'organisation administrative et sont
à l'origine d'un nombre croissant de décisions de grande
portée juridique et économique. Le dialogue entre juristes
allemands et français spécialistes du droit de la régulation
met à jour les différences de conception doctrinale et
de statut juridique entre les deux pays au sujet de cette nouvelle catégorie
d'institutions administratives. Il montre aussi la nécessité
de réviser les catégories et systématisations classiques
pour tenir compte de la place qu'elles ont acquise dans l'ordre juridique.
http://www.legiscompare.com/IMG/pdf/bon_de_commande_vol_25.pdf
Johannes Masing/Gérard Marcou (Hg.), Unabhängige Regulierungsbehörden,
Mohr Siebeck, Tübingen 2010. Hrsg. v. Johannes Masing u. Gérard
Marcou unter redaktioneller Betreuung v. Anja Hauth, Richard Wiedemann,
Vanessa Barbé u. Yoan Vilain
Sowohl
in Deutschland als auch in Frankreich ist die Diskussion um unabhängige
Regulierungsbehörden von zunehmender politischer Bedeutung und
mit grundlegenden organisationsrechtlichen Fragen behaftet. Dabei gestaltet
sich die Behördenwirklichkeit in beiden Ländern grundverschieden
und damit setzt das Problemverständnis in der jeweiligen Rechtsprechung
und Rechtswissenschaft konzeptionell an unterschiedlichen Ausgangpunkten
an. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge arbeiten in dialogischer
Auseinandersetzung auf der Grundlage eines länderübergreifenden
Forschungsprojekts die deutsche und die französische Perspektive
auf unabhängige Behörden auf, bringen diese einander näher
und gelangen darüber zu einem vertieften Sachverständnis.
Im Spannungsfeld von tatsächlicher und vermeintlicher "Unabhängigkeit"
sowie grundlegenden Verfassungsprinzipien gilt die Aufmerksamkeit der
Rechtfertigung ihrer Einrichtung, der demokratischen Legitimität
und der rechtsstaatlichen Aufgabenbeschreibung dieses Behördenmodells
ebenso wie ihrer strukturellen Rückbindung durch materielles und
formelles Recht: Wie weit reichen eigenständige Gestaltungsbefugnisse
unabhängiger Behörden? Können sie verwaltungsrechtliche
Sanktionen aussprechen? Welche Art von Rechtschutz ist gegen ihre Entscheidungen
statthaft? Warum spielt Artikel 6 EMRK in der französischen Auseinandersetzung
mit unabhängigen Behörden eine herausragende Rolle und bleibt
zugleich im deutschen Diskurs gänzlich unbeachtet? Antworten auf
diese Fragen führen nicht zuletzt in verschiedene Traditionen,
Grundkonzeptionen und Grundentscheidung des jeweiligen Verfassungsrechts.
(aus: http://www.mohr.de/rechtswissenschaft/fachgebiete/alle-buecher/buch/unabhaengige-regulierungsbehoerden.html)
David
Capitant et Karl-Peter Sommermann (Hg.), Actualité du droit public
comparé en France et en Allemagne, coll. de l'UMR de droit comparé,
vol. 17, Société de législation comparée,
Paris, 2009, 222 S.
Koordiniert von Yoan Vilain
Die Europäisierung des öffentlichen Rechts und die Annäherung
der europäischen Rechtssysteme sind zwei zentrale Phänomene
in der Entwicklung des französischen und des deutschen Rechtssystems.
Diesen beiden Themen widmen sich die Beiträge dieses Sammelbands,
die während der ersten beiden Treffen des deutsch-französischen
Seminars im vergleichenden öffentlichen Recht (Paris 2006, Speyer
2007) vorgestellt wurden. Der Sammelband beginnt mit einer Studie über
die Beziehungen zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem jeweiligen nationalen
Verfassungsrecht, welche im Lichte der Rechtsprechungsentwicklungen
in Frankreich und Deutschland herausgearbeitet wurden. Die darauf folgenden
Beiträge betreffen die Frage nach der staatlichen Gebietsreform
und insbesondere nach den Wirkungen der jüngsten und komplexen
Föderalismusreform. Der nächste Teil beleuchtet die Rolle
des Richters (gesetzlicher Richter, Verfassungsrichter). Jenseits deutlicher
Unterschiede zwischen den beiden Gerichtssystemen lässt sich dabei
der Einfluss, den das Europarecht und die Grundrechte auf diese Fragestellungen
haben, ausmachen. Diese beiden letztgenannten Aspekte bilden den Mittelpunkt
der Überlegungen des letzten Themenblocks.