Wichtige Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Der Weg zur Feinstaubplakette

Selbstverständlich können Autofahrer und Fuhrparks die "Feinstaubplaketten" auch von DEKRA erhalten. Entweder an allen DEKRA Lokationen oder durch DEKRA Prüfingenieure vor Ort.
Die Plaketten gibt es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen.

                         


Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden. Das sind die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1.

Grundlage dieser Einstufung sind zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen.
Die Plaketten sind bei allen DEKRA Lokationen und DEKRA Prüfingenieuren zu bekommen.
 Als Grundlage der Zuteilung dienen die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I), das Fahrzeug selbst wird nicht benötigt.

Zuteilung einer Feinstaubplakette, Info unter DEKRA.. weiter

Info unter DEKRA.. weiter

 


Wichtige Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Seit Mai 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, dass ,
die Ausrüstung an Fahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen“
ist (§ 2 Abs. 3a StVO). Mit dieser Regelung werden die Anforderungen an
die Sorgfaltspflicht für Fahrzeughalter ausdrücklich erhöht.
So ist insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen für eine angemessene
Winterausrüstung zu sorgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können anderenfalls Bußgelder fällig werden.
Wer sich nicht an die Anpassung hält, kann mit 20 Euro,
bei Behinderung des Verkehrs sogar 40 Euro zur Kasse gebeten werden.

Wie genau die Begriffe „Ausrüstung“ und „Wetterverhältnisse“
in der Praxis umgesetzt werden, wird sich in der kommenden Wintersaison zeigen.
Zudem kann die erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abwicklung eines Schadens mit der Versicherung eine Rolle spielen.