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Alter
Führerschein in allen EU-Staaten gültig |
Der alte graue oder rosa farbene Führerschein ist in allen
EU-Mitgliedsstaaten gültig. Immer wieder gibt es Beschwerden über Beanstandungen
ausländischer Polizei, die von deutschen Autofahrern den neuen EU-Führerschein in
Scheckkartenformat verlangt. Wer nur den "Alten" vorlegen konnte, wurde in
einigen Fällen sogar mit einem Bußgeld bedacht.
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu
verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu
zählen auch der graue oder rosa farbene Führerschein. Noch im Jahr 2000 hat die
Europäische Kommission den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung unterstrichen.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen
checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfehlen wir, entsprechenden
Textauszugs der EU-Entscheidung mitzunehmen. Sie ist hier in deutscher, englischer, spanischer, italienischer und
niederländischer Sprache als Download erhältlich.
Überzeugt selbst die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht,
wird man häufig kaum ums Zahlen einer Kaution herumkommen. In diesem Fall sollten
Reisende darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der
Zahlungsgrund angegeben wird. Anschließend kann dann mit Hilfe eines Anwalts der Versuch
unternommen werden, den Bescheid anzufechten. Achten Sie aber darauf, ob die Höhe des
Bußgeldes den Aufwand lohnt.
ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder
die Kautionsquittung vorlegen.
Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten
Führerschein für 24 Euro in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig
nach den Bearbeitungszeiten erkundigen. Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen
dauern.
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last update 30.03.04 |
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