Die bisherigen und künftigen Leistungen für Abgeordnete

Die bisherigen und künftigen Leistungen für Abgeordnete

Abgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung sowie ein entsprechendes Ruhegehalt. Zitat: Beide wurden zuletzt am 1. Januar 2003 angehoben. Im einzelnen schlüsseln sich die Leistungen für die 613 Parlamentarier - mit den von Union und SPD geplanten Änderungen - wie folgt auf: ALTERSVERSORGUNG: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsre...gen.ws&navid=1