Abgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung sowie ein entsprechendes Ruhegehalt. Zitat: Beide wurden zuletzt am 1. Januar 2003 angehoben. Im einzelnen schlüsseln sich die Leistungen für die 613 Parlamentarier - mit den von Union und SPD geplanten Änderungen - wie folgt auf: ALTERSVERSORGUNG: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsre...gen.ws&navid=1