Berechnung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit

Berechnung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit

Habe nach langem mal wieder eine Frage. Meine Frau ist noch Erwerbbstätig und hatt einen Bruttolohn von etwar 1650 Euro. Zur Errechnung Ihres Freibetrages wird ja der § 30 vom SGB II genommen. Wenn ich das nach dem errechne, komme ich auf einen Freibetrag von 300,-Euro. Der Bearbeiter meiner Arge kommt aber nur auf 180,-Euro. Wie kommt der auf diese geringe Summe ? Ich rechne wie folgt: 15 von Hundert bis 400 Euro 4x15= 60 30 von Hundert bis 900 Euro 5x30=150 15 von Hundert bis 1500 Euro 6x15= 90 ergibt insgesamt 300 Euro. Liege ich da falsch mit meiner Rechnung oder ist es so Richtig ?