Habe nach langem mal wieder eine Frage. Meine Frau ist noch Erwerbbstätig und hatt einen Bruttolohn von etwar 1650 Euro. Zur Errechnung Ihres Freibetrages wird ja der § 30 vom SGB II genommen. Wenn ich das nach dem errechne, komme ich auf einen Freibetrag von 300,-Euro. Der Bearbeiter meiner Arge kommt aber nur auf 180,-Euro. Wie kommt der auf diese geringe Summe ? Ich rechne wie folgt: 15 von Hundert bis 400 Euro 4x15= 60 30 von Hundert bis 900 Euro 5x30=150 15 von Hundert bis 1500 Euro 6x15= 90 ergibt insgesamt 300 Euro. Liege ich da falsch mit meiner Rechnung oder ist es so Richtig ?