Ausstiegshilfe

 

Viele unserer Klienten stellen sich einen Ausstieg aus der Drogenszene relativ einfach vor.

Sie wissen zwar, dass schon alleine das „Absetzen von Drogen“ ein sehr großer Schritt ist, jedoch reicht dies durch private Bemühungen nicht aus.

Um den Drogenkonsum abzubrechen ist in den meisten Fällen stets professionelle Hilfe notwendig, welche die Planung von Entgiftung und Therapie übernimmt.

 

Wenn ein Klient sich entschieden hat ein Leben ohne Drogen zu beginnen, sei es vielleicht auch nur, um seinen Körper ein wenig Ruhe zu gönnen, so kommt der Sozialarbeiter/pädagoge auf den Plan.

Unter Ausstiegshilfe versteht man die Planung von einer Entgiftung in einer Stationären Behandlung mit anschliessender Therapie.

 

Entgiftung

 

Die Entgiftung wird stets in einer speziellen Abteilung eines Krankenhauses durchgeführt und ihre Dauer ist abhängig von dem vorherigen Drogenkonsum. In der Regel jedoch ist sie nach ein bis zwei Wochen stets beendet.Dabei kommt es bei der  Entgiftung darauf an, dass der Körper von den Drogen „befreit“ wird und anschließend keine Entzugserscheinungen mehr auftreten können. Auf der psychologischen Ebene wird bei der Entgiftung jedoch noch nicht mit dem Klienten gearbeitet.

 

Therapie

 

Anschließend erfolgt eine Therapie, welche als Reha-Maßnahme zu  verstehen ist.

Hierbei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten gibt und auch verschiedene Einrichtungen.

 

Folgende Therapien gibt es :

Langzeit-Therapie mit Nachversorgung ( 9 Monate)

Kurzzeit-Therapie        (4 Monate)

Ambulante Therapie     (die Dauer wird individuell festgelegt)

 

Aber auch unterschiedliche Einrichtungen können beansprucht werden.

So gibt es zum Beispiel Therapie-Einrichtungen, welche Mütter mit Kindern bzw. Familien aufnehmen, damit auch für diese Gruppe der Drogenabhängigen ein Ausstieg gewährleistet ist. Des weiteren gibt es Einrichtungen, welche zum Beispiel auf Substituierte zugeschnitten sind, etc..

 

Kosten

 

Die Kosten für solche Behandlungen werden stets von Krankenkassen, Sozialämtern oder Landesanstalten für Jugend, Soziales und Versorgung getragen. Man muss also keine Angst haben, dass man eine solche Behandlung aus eigener Tasche bezahlen muss. Dies gilt für den Obdachlosen, genauso wie auch für den Selbstständigen oder Arbeitslosen.

Auch für diese Kostenregelungen ist der Sozialarbeiter da und klärt dies mit den Ämtern ab.

 

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