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Zukunftsbeständige Entwicklung |
ist eine, die
1. ökologische, wirtschaftliche und soziale Grundbedürfnisse aller BewohnerInnen einer Gemeinde/Stadt/Landes befriedigt2. ohne dabei die natürlichen, gebauten und sozialen Systeme zu gefährden, auf denen die Grunddaseinsvorsorge beruht und
3. ohne die Chance für eine zukunftsbeständige Entwicklung in den übrigen Gemeinden der Welt zu beeinträchtigen
Sie erfordert also in
erster Linie eine Veränderung
unseres Wirtschaftens. Die
Zukunft der Menschheit wird davon abhängen, ob es gelingt, zu einer
Wirtschaftsweise zu gelangen, die sich innerhalb der Nutzungsgrenzen des
Naturhaushaltes bewegt und dennoch allen Menschen ein lebenswertes Dasein ermöglicht.
Diese Herausforderung
richtet sich allerdings durchaus nicht an die wirtschaftenden Unternehmen und
Betriebe allein: jeder Mensch wirtschaftet. Ob im Privathaushalt, im Industrie,
Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb, ob in der Kommunalverwaltung, im
Kirchengemeinderat oder im Sportverein: Überall werden täglich wirtschaftliche
Entscheidungen getroffen, die - zusammengenommen - über die Zukunft der
Menschheit entscheiden! Im folgenden sind die Regeln für zukunftsbeständiges
Wirtschaften aufgeführt:
2. Nicht-erneuerbare Naturgüter (z.B. fossile Energieträger, Fläche) dürfen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch dauerhafte, erneuerbare Ressourcen ersetzt werden können. Andernfalls gingen nicht nur die Ressourcen selbst, sondern auch deren Funktionen zukünftigen Generationen verloren.
3. Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muß in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisierenden Reaktion benötigt. Die Freisetzung von Stoffen und Energie (z.B. Abfälle, Chemikalien oder andere Emissionen) darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt, also die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen. Andernfalls werden Naturgüter und/oder die menschliche Gesundheit geschädigt.
4. Ein Siedlungsraum (Stadt, Land) soll seine Probleme grundsätzlich nicht in die weitere Umgebung oder in die Zukunft "exportieren". Alle Probleme und Ungleichgewichte sollen zunächst vor Ort ausgeglichen werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, auf nächst höherer Ebene aufgefangen bzw. ausgeglichen werden. Konkret: Das Exportieren von Abfall, das Herantransportieren von Frischwasser aus fernen Gegenden, das Ablagern von Atommüll oder das Importieren von Futtermitteln aus Ländern der Dritten Welt widerspricht diesem Prinzip.
5. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthopogene Einwirkungen sind zu vermeiden.