Checklistenmethode

 

Die Anwendung der Checklistenmethode ermöglicht in einem Zug die Überprüfung der Einhaltung der Grundsicherheit von einfachen Anlagen sowie die erweiterte Anlagensicherheit von komplexen Betrieben.
Basierend auf den Empfehlungen der Flussgebietskommissionen (UNECE)

  • Empfehlungen zu Funktionseinheiten ( z. B. Lager, Abdichtungssystemen, Brandschutz usw.)
  • Empfehlungen zu Risikobereichen (z. B. kontaminierte Flächen)
  • Empfehlungen zu Branchen (z. B. Zellstoffindustrie)

wurden entsprechende Checklisten erarbeitet.

Die Checklisten gliedern sich im Wesentlichen in drei Teile.

  1. Den ersten Teil bilden die organisatorischen und technischen Empfehlungen. Diese werden im original Wortlaut wiedergegeben.
  2. Die Abfrage Methodik zur Überprüfung, ob die Empfehlungen eingehalten werden bildet den zweiten Teil.
  3. Nach der entsprechenden Frage werden Maßnahmen-Empfehlungen gegeben. Diese sind organisatorische wie technische Maßnahmen, abgestuft nach kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Sie können dann vom Betreiber als Investitionspläne und von der Behörde als Forderungskataloge genutzt werden.
  4. Den vierten Teil bildet die Methode zur Ermittlung des aktuellen Sicherheitsniveaus

Die erarbeiteten Checklisten sind als „lebende Dokumente“ zu verstehen. Durch die Anwendung in der Praxis können und sollen die Checklisten weiter überarbeitet und verbessert werden.
Bei der Anwendung der Checklisten können außerdem bisher nicht berücksichtigte Probleme in den untersuchten Anlagen erkannt werden, die zu einer Neuentwicklung von Empfehlungen führen.

Ebenso werden neue Erkenntnisse der Flussgebietskommissionen und anderer internationaler Gremien, die als Empfehlungen veröffentlicht werden, bei der Weiterentwicklung der Checklisten berücksichtigt.

Damit ist die ständige Aktualisierung und Verbesserung der Checklistenmethode gewährleistet.

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