Ausverkauf städtischen Eigentums durch Cross-Border-Leasing

Das Prinzip des Cross-Border-Leasings, auf Deutsch "grenzüberschreitendes Verpachten", läuft folgendermaßen:

Deutsche Kommunen verkaufen Schulen, Messehallen, Straßenbahnen, Kläranlagen oder Kanalnetze an Investoren aus den USA und leasen sie dann in einem Parallelvertrag direkt wieder zurück. Durch eine Rückkaufsoption haben sie das Recht, den Vertrag nach rund 30 Jahren zu beenden und die Liegenschaften wieder zu erwerben. Dabei entstehen in den USA Steuervorteile, von denen die deutschen Städte einen Anteil als Barwertvorteil erhalten. Und dieser Barwertvorteil ist der Köder, dem viele Kommunen in ihrer Finanznot nicht widerstehen können. Es gilt US-Recht. So wird der US-Investor Eigentümer der Anlage, gleichzeitig bleibt die jeweilige Kommune auch Eigentümer. Nach deutschem Recht bleibt die Kommune wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer und der amerikanische Investor erwirbt nach amerikanischem Recht das wirtschaftliche Eigentum. Diese Trennung ist aber juristisch nicht möglich und lediglich ein Trick. Nur als Eigentümer der Anlage hat der Investor die Möglichkeit in den USA die beschriebenen Steuervorteile geltend zu machen. Die Stadt verpflichtet sich die Anlage im vereinbarten Volumen zu betreiben. Wenn die Anlage nicht ausgelastet wird, darf der Investor kündigen und Schadenersatz fordern.

Cross-Border-Leasing-Geschäfte bergen etliche Risiken und sind kein geeignetes Mittel kommunale Haushalte zu entlasten. Sollte es zu einem Unglücksfall oder zu einem anderen Verlustfall kommen, wird der Leasing-Vertrag beendet. Dann wäre die Stadt verpflichtet, die Rendite bis zum Tag der Vertragsbeendigung zu garantieren. Sollte eine der am Geschäft beteiligten US-Banken Insolvenz anmelden, könnte es sein, dass die Kommune Hunderte Millionen Euro Schadensersatz aufbringen müßte. Die Stadt die sich finanzielle Entlastung erhoffte, wäre auf einen Schlag bankrott.

Der Investor verlangt von der Kommune absolute Verschwiegenheit, damit ein Geschäftsabschluß überhaupt möglich wird. Konkrete Auflagen und Ausführungen werden den Ratsmitgliedern nicht bekannt gemacht. Die Verträge sind mehrere tausend Seiten stark und in englischer Sprache verfasst. Sollte es zu Streitfällen kommen, würden diese der Stadt viel Geld kosten, da sie in den USA ausgefochten werden müssen. Das Vertragsdurchführungsrisiko liegt immer auf Seiten der Kommune. Der US-Investor trägt dieses nicht. Diese Scheingeschäfte schaden dem Steuerzahler, denn es wird auf die Dauer nicht funktionieren mit solch riskanten Tricks die maroden Kassen aufzubessern. Dieser Ausverkauf von städtischem Eigentum sollte gestoppt werden.