Stand März 2001

gesammelt von Verena Priesner


Australien
Informationen unter
http://www.aqis.gov.au
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Belgien
Tollwutimpfung vor mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr. Ausnahme: Hunde < 3 Monate sowie Katzen: Hier ist die Impfung 6 Monate gültig. Die Impfung muss von einem Tierarzt beglaubigt sein.
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Bosnien-Herzegowina
siehe Jugoslawien
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Bulgarien
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr (Hund) bzw. 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, ist erforderlich.
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Dänemark
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark vom Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) sind verboten.
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Deutschland
Wiedereinreise
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im internationalen Impfpass aus.

Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.
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Estland
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch und Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
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Finnland
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU?Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.
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Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministere de l'Agriculture, Paris erforderlich.
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Griechenland
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung oder amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (in englischer oder französischer Sprache) erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein.
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Großbritannien und Nordirland

Neu: Pet Travel Scheme:

  • erst Markierung durch Mikrochip (ISO-Norm), dann Tollwutimpfung.
  • Frühestens nach 30 Tagen Tollwuttiter-Bestimmung, mit mindestens einer Titerhöhe von 0,5 IU/ml Serum. Einreise 6 Monate nach positivem Titerergebnis* möglich.
  • Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
  • 24 bis 48 Stunden vor Einreise muss der Tierarzt auf Fuchsbandwurm und Zecken untersuchen und behandeln (Praziquantel und ein Akarizid).Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Tier nicht an einem anderen Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
  • Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine weitere Tollwuttiterbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muß jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.


Einreise- und Seerouten: z.Zt. Calais?Dover, Caen-Pourtsmouth, Le Havre-Portsmouth, Cherbourg-Portsmouth, St. Malo-Portsmouth
Kanal: z.Zt. Calais (Coquelles)?Folkstone (Cheriton);
Luft: z.Zt. Amsterdam?Heathrow. (Midland Airways), Frankfurt?Heathrow
(Lufthansa).
Aktuelle Informationen:
http://www.maff.gov.uk/animalh/quarantine/pets/index.shtml
www.britischebotschaft.de/static/agriculture/going/pets_conditions_ger.htm

Pets helpline: 00 44 / 8 70 / 2 41 17 10

Verbotene Rassen: Pitbulls, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros
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Irland
Die Einreise nach Irland ist nur über GB unter Einhaltung des Pets möglich.
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Italien

Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
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Jugoslawien
Tierärztlich Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
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Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurück liegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
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Lettland
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr erfolgt sein.
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Litauen
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus? Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
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Luxemburg
Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen und höchsten 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
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Niederlande
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Bei Tieren, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bull-Terrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Diese Regelung gilt auch für Fila Brasiliero, Dogo Argentinos, und Mastiono Napolitanos. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.
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Norwegen
Checkliste
Ein Hund muß bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate, eine Katze muß mindestens 12 Monate alt sein.
- Tierärztliche Bescheinigung (bei der Einreise im Original mitzuführen):-
Gesundheitsbescheinigung (Teil I der Tierärztlichen Bescheinigung); Behandlung gegen Bandwürmer- Impfbescheinigung (Teil II der Tierärztlichen Bescheinigung) und Impfungen
Impfung gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe
Blutuntersuchung ist durchgeführt
Tätowierung oder Mikrochip
Registrierung an der Grenze
Das Tier hat sich mindestens 6 Monate vor Einfuhr im Gebiet der EU/EFTA aufgehalten (Eigenerklärung des Besitzers)
Bandwurmbehandlung in Norwegen
Sie fahren nicht durch Schweden.

Die folgenden Informationen sind dem Merkblatt MV-0001/2 T von Statens Dyrehelsetilsyn (Tiergesundheitsamt) entnommen. Die Adresse lautet:
Statens Dyrehelsetilsyn
Postboks 8147 Dep
N - 0033 Oslo
Tel.: 0047 - 22 24 19 40, Fax: 0047 - 22 24 19 45
Die Angaben gelten für EU- und EFTA-Länder, in denen Tollwut vorkommt. Wenn Sie in einem tollwutfreien Land leben, können Sie die Einfuhrbestimmungen als PDF-Datei bei Statens Dyrehelsetilsyn herunterladen.

Nicht erlaubte Hunderassen
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Steffordshire Terrier), müssen mit Stammtafel nachweisen können, daß das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

1. Tierärztliche Bescheinigung
A: Gesundheitsbescheinigung (
zurück)
Wenn Sie mit Ihrem Tier (Hund oder Katze) nach Norwegen einreisen wollen, bestellen Sie zunächst bei der Botschaft die nötigen Formulare (Rückumschlag, A4, mit DM 3.- frankiert). Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben. Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II).
Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muß von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, daß das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und daß eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muß das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Falls sich der Hund in den letzten 12 Monaten ausschließlich in Dänemark, Finnland oder Svalbard/Jan Meyen aufgehalten hat, ist keine Behandlung gegen Bandwürmer nötig.
B: Impfbescheinigung (
zurück)
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist ganauso lange gültig wie die Impfungen bzw. Blutproben.

2. Impfungen
Folgende Impfungen werden verlangt:
A: Tollwut
Erstimpfung: Der Hund oder die Katze muß mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft sein. Ein Lebendimpfstoff darf frühestens 24 Monate vor der Einfuhr verwendet werden. Die Impfung muß innerhalb der letzten 365 Tage vor der Einreise nach Norwegen vorgenommen worden sein. Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Es muß mindestens einmal eine Blutprobe zur Feststellung des Antikörperwertes durchgeführt werden. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutprobe muß durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muß mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IE/ml zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muß die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutprobe kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen.
Nachimpfung: Eine Blutprobe zur Kontrolle der Antikörpertiter ist nicht erforderlich, wenn das Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und später, innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft worden ist. Das heißt, daß das Tier, das schon einmal einen ausreichenden Antikörpertiter vorgewiesen hat, sich keiner neuen Blutprobenuntersuchung unterziehen muß. Dies trifft aber nur auf Tiere zu, die nach der Grundimmunisierung jährlich geimpft wurden.
Bitte beachten Sie daher: Wenn die Zeitspanne zwischen den Tollwutimpfungen mehr als 365 Tage beträgt, kann die Blutprobe zu Kontrolle der Antikörper frühestens 120 nach der letzten Impfung vorgenommen werden.
Wann ist eine Blutprobe erfoderlich
Ausnahme: Bei der Einfuhr eines Tieres aus Island, Irland und Großbritannien nach Norwegen ist keine Impfung bzw. Blutprobe erforderlich.
B: Leptospirose (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein. Die Impfung muß mit einem anerkannten Wirkstoff erfolgen. In den meisten Fäallen handelt es sich um Breitbandimpfstoffe, die gleich mehrere Krankheiten abdecken. So schützt der Impfstoff gegen Tollwut meist auch gegen Leptospirose.
Statt einer Impfung kann der Hund serologisch auf Leptospirose durch einen mikroskopischen Agglutinationstest (MAT) untersucht werden (das empfiehlt sich aber nicht, da der Hund wahrscheinlich ohnehin durch Impfung gegen Leptospirose geschützt ist (siehe Anmerkung über Impfstoffe). Die bei dieser Untersuchung getestete Blutporbe darf frühestens 21 Tage vor der Einfuhr vorgenommen werden. Das Ergebnis Blutprobe soll nicht mehr als 50% Agglutination zeigen; bei einem nicht geimpften Hund wird mit einer Verdünnung 1:30, bei einem geimpften Hund mit einer Verdünnung 1:300 gerechnet.
C: Staupe (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Impfung muß mit einem anerkannten Wirkstoff erfolgen.
Zu Punkt A und B:
Der Hund kann frühestens 30 Tage nach der Grundimmunisierung (Erstimpfung) oder nach einer zu spät vorgenommenen Auffrischungsimpfung nach Norwegen eingeführt werden. Falls der Hund bei der Grundimmunisierung zwei Impfungen erhalten hat, wird ab der ersten Impfung gerechnet. Diese 30-Tages-Sperre gilt nicht für Hunde, die innerhalb von 365 Tagen gegen Leptospirose und innerhalb von 730 Tagen gegen Staupe eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

3. Identifikation
Das Tier muß durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip identifizierbar sein. Die Identitätsnummer muß in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Falls das Tier einen Mikrochip hat, ist es wichtig, vor der Reise festzustellen, ob an der Einfuhrgrenze ein Ableser vorhanden ist. Die meisten norwegischen Zollstationen haben Mikrochipableser für FECAVA- oder ISO-Standard. Hat das Tier einen anderen Mikrochip-Typ, muß der Tierbesitzer selbst ein Ablesegerät mitbringen.

4. Grenzkontrolle
Bei der Einreise nach Norwegen sind das Tier und die Tierärztliche Bescheinigung unaufgefordert am Zoll vorzuzeigen.

5. Herkunft
Bitte stellen Sie eine Eigenerklärung aus, daß das Tier sich für die Dauer der letzten 6 Monate in EU- bzw. EFTA-Ländern aufgehalten hat.

6. Zugelassene Laboratorien für die Antikörperbestimmung in der Bundesrepublik, Österreich und der Schweiz:
Institut für Virologie
Justus-von-Liebig-Universität Gießen
Frankfurter Str. 107
D - 35392 Gießen
Tel.: 0641 - 993 83 50, Fax: 0641 - 993 83 59
Eurovir Hygiene-Institut
Biotechnologiepark
D - 14943 Luckenwalde
Tel./Fax: 03371 - 68 12 69
Landesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen Südbayern
D - 85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 -31 56 03 21, Fax: 089 - 31 56 04 59
Bundesanstalt für Veterinärmedizinische Untersuchungen
Kobert-Koch-Gasse 17
A - 2340 Mödling
Tel.: 0043 - 2236 - 46 64 00, Fax: 0043 - 2236 - 46 64 02 25
Schweizerische Tollwutzentrale
Institut für Veterinärvirologie
Länggass-Strasse 122
CH - 3012 Bern
Tel.: 0041 - 31 63 12 378, Fax: 0041 - 31 63 12 534

7. Telephonverzeichnis der Grenztierärzte
(Vorwahl für Norwegen: 0047, Bürozeiten 8.00 - 9.30 Uhr)
Ort (Distrikt) Telephon Mobiltelephon
Neiden (Sør-Varanger) 78 99 78 0078 99 30 30 94 81 33 50
Storskog (Sør-Varanger) 78 97 00 40 95 77 91 21
Tana (Tana) 78 92 80 75 94 81 91 34
Flughafen Gardermoen(Øvre Romerike) 63 94 23 90 91 78 46 35
Fredrikstad und Moss(Skapsborg und Moss) 69 25 69 65 94 22 74 12
Oslo (Oslo und Follo) 22 96 49 72 94 24 64 93
Sandefjord (Sandefjord) 33 35 07 11 97 53 31 14
Larvik (Larvik) 33 18 33 07 95 96 34 04
Kristiansand (Kristiansand) 38 03 38 22 97 66 26 10
Egersund (Egersund) 51 49 70 85 97 66 26 10
Stavanger (Stavanger) 51 52 92 94 90 98 22 29
Bergen (Bergen) 55 31 53 30 91 72 55 51
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Österreich
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12 Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
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Polen
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
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Portugal
Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung sollte mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.
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Rumänien
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.
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Russische Förderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.
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Schweden
(Gilt nicht für Einfuhr aus Grossbritannien, Irland und Island.)
Aus Norwegen ist die Einfuhr von Hunden und Katzen frei.
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ihren Hund und Ihre Katze mit nach Schweden nehmen. Bitte beachten Sie aber die recht umfangreichen Bestimmungen und planen Sie Ihre Reise möglichst sechs Monate im voraus.
Seit dem 1. Juni 2000 müssen Hunde- und Katzenbesitzer beim Grenzübergang nach Schweden den Nachweis der Einreiseberechtigung sowie das Gesundheitszeugnis ihrer Haustiere nicht mehr persönlich beim Zoll (Tullverket) abgeben. Es reicht, die ausgefüllten Formulare einem Zöllner zu übergeben oder sie in die dazu speziell aufgestellten Briefkästen zu stecken.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund mit einem anerkannten Impfstoff gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose geimpft ist. Bei Katzen ist eine Impfung gegen Tollwut erforderlich.
Lassen Sie 4 Monate nach dieser Tollwutimpfung von Ihrem Tierarzt eine Blutprobe entnehmen. Der Tierarzt schickt die Blutprobe an ein anerkanntes Labor zur Überprüfung auf Antikörper gegen Tollwut. Sie erhalten ein paar Wochen später die Laborbescheinigung von Ihrem Tierarzt. Diese Überprüfung ist bei regelmässiger und vorschriftsmässiger Nachimpfung nur einmal im Leben des Tieres notwendig.
Das Tier muss mit einer Identitätsmarkierung (Tätowierung oder Mikrochip) versehen sein.
Für die Einreise nach Schweden ist weiter eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben. Fordern Sie rechtzeitig die Formulare in deutscher Sprache zur Beantragung der Genehmigung beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, Statens Jordbruksverk, an.
Die Unterlagen können Sie auch bei der schwedische Botschaft anfordern. Senden Sie uns dazu bitte einen mit 3,- DM frankierten Rückumschlag DIN A5 oder DIN A4 unter Angabe der Tierart, dann senden wir Ihnen die Informationen zu.
Auf einem Formular kann die Einfuhr von bis zu 10 Hunden/Katzen beantragt werden. Sie können das Formular in englischer Sprache auch aus dem Internet herunterladen. (
www.sjv.se)
Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft zurück und überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von 400 SEK (ca. 90,- DM). Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit EC-Schecks bezahlen können.
Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrer Abreise die Genehmigung aus Schweden zugestellt. Der Gültigkeitszeitraum der Einfuhrgenehmigung ist auf dem Dokument vermerkt. Mit gleicher Post erhalten Sie die Formulare (a) "Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" und (b) "Gesundheitszeugnis".
Frühestens 10 Tage vor Ihrer Einreise nach Schweden müssen Sie mit Impfpass, Laborbescheinigung und den vom Landwirtschaftsamt zugestellten Formularen zu Ihrem Tierarzt gehen. Dieser führt eine Wurmkur durch und füllt die beiden Formulare (a) und (b) aus.
Bei der "Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" (a) müssen Sie darauf achten, dass die Gültigkeit aller Impfungen - also nicht nur der Tollwutimpfung - ausreichend ist. Dieses Formular ist bis zur nächsten fälligen Nachimpfung gültig. Das Gesundheitszeugnis (b) mit der Bestätigung über die durchgeführte Wurmkur darf bei der Einreise nach Schweden nicht älter als 10 Tage sein. Bei einer erneuten Einreise ist also auf jeden Fall ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen!
Sollten Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder benötigen Sie andere detailliertere Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Landwirtschaftsamt in Jönköping.
Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen:
Montag - Freitag 9.30-11.30, 13.00-15.00
Tel, Durchwahl: 0046/36/15 55 33
Statens Jordbruksverk, SJV
Smittskyddsenheten
S-551 82 Jönköping
Tel: 0046/36/15 50 00 (Zentrale)
Fax:0046/36/15 08 18
Homepage: (
www.sjv.se)
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.


EINFUHR VON KLEINTIEREN AUS DER EU, NORWEGEN, ISLAND UND DER SCHWEIZ
Einfuhr von Kleinhaustieren aus der EU, Norwegen, Island und der Schweiz
Einzelne - höchstens zehn - Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Goldhamster, Chinchillas, Wüstenratten oder Käfigvögel (Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche und Halsbandsittiche), die sich von Geburt an oder seit mindestens sechs Monaten im Besitz des Eigentümers befinden, dürfen aus der Europäischen Union, Norwegen, Island und der Schweiz frei eingeführt werden, sofern sie nicht im Verdacht stehen, an einer ansteckenden Krankheit erkrankt zu sein.
Kaninchen müssen im Zeitraum von sechs Monaten vor der Einfuhr gegen Myxomatose und RVHD geimpft worden sein. Ein Impfzeugnis ist mitzuführen.
Informationen zur Einfuhr von Reptilien, Papageien, Pferden und weiteren Tierarten finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage des schwedischen Landwirtschaftsamtes (
www.sjv.se).
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Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/ oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen.
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Slowakische Republik
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.
nfanAg

Slowenien
Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein.
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Spanien
Internationaler Impfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung sowie amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Die Impfung muss bei der Einreise 30 Tage und maximal 1 Jahr zurückliegen.
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Tschechische Republik
Siehe Slowakische Republik.
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Türkei
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.
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Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise in die BRD darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr sog. Kampfhunde ist verboten.
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USA
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Ist dies nicht der Fall. trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärtem Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig , wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft.
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