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Stand
März 2001
gesammelt
von Verena Priesner
Australien
Informationen unter http://www.aqis.gov.au
Anfang
Belgien
Tollwutimpfung vor mindestens 1 Monat und höchstens
1 Jahr. Ausnahme: Hunde < 3 Monate sowie
Katzen: Hier ist die Impfung 6 Monate gültig. Die
Impfung muss von einem Tierarzt beglaubigt sein.
Anfang
Bosnien-Herzegowina
siehe Jugoslawien
Anfang
Bulgarien
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und
vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte
vor mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr
(Hund) bzw. 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden
sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis,
nicht älter als 14 Tage, ist erforderlich.
Anfang
Dänemark
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im
Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr
als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt
Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise
vergangen oder sind die Tiere jünger als 3
Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung
erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark vom
Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen
mit diesen) sind verboten.
Anfang
Deutschland
Wiedereinreise
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer
wirksamen Tollwutschutzimpfung im internationalen
Impfpass aus.
Einfuhr
im Ausland erworbener Tiere
Gesundheitszeugnis und gültige
Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte
mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens
vor 12 Monaten erfolgt sein.
Anfang
Estland
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens
12 Monaten durchgeführt und im internationalen
Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch und
Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise:
10 Wochen.
Anfang
Finnland
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung
vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten.
Die Einreise aus EU?Ländern darf auch unmittelbar
nach Impfung erfolgen.
Anfang
Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine
gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei
Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30
Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen
die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein
(Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen
durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar
sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger
als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des
Ministere de l'Agriculture, Paris erforderlich.
Anfang
Griechenland
Internationaler Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung oder amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis (in englischer oder französischer
Sprache) erforderlich. Die Impfung muss mindestens
15 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise
erfolgt sein.
Anfang
Großbritannien
und Nordirland
Neu:
Pet Travel Scheme:
- erst
Markierung durch Mikrochip (ISO-Norm), dann
Tollwutimpfung.
- Frühestens
nach 30 Tagen Tollwuttiter-Bestimmung, mit
mindestens einer Titerhöhe von 0,5 IU/ml
Serum. Einreise 6 Monate nach positivem
Titerergebnis* möglich.
- Eine
entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung
muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
- 24
bis 48 Stunden vor Einreise muss der Tierarzt
auf Fuchsbandwurm und Zecken untersuchen und
behandeln (Praziquantel und ein Akarizid).Vor
der Einreise in das Vereinigte Königreich ist
eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das
Tier nicht an einem anderen Ort außerhalb der
EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
- Wird
das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft,
bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine
weitere Tollwuttiterbestimmung ist nicht nötig.
Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muß
jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das
Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt
3 Monate.
Einreise- und Seerouten: z.Zt. Calais?Dover,
Caen-Pourtsmouth, Le Havre-Portsmouth,
Cherbourg-Portsmouth, St. Malo-Portsmouth
Kanal: z.Zt. Calais (Coquelles)?Folkstone (Cheriton);
Luft: z.Zt. Amsterdam?Heathrow. (Midland Airways),
Frankfurt?Heathrow
(Lufthansa).
Aktuelle Informationen:
http://www.maff.gov.uk/animalh/quarantine/pets/index.shtml
www.britischebotschaft.de/static/agriculture/going/pets_conditions_ger.htm
Pets helpline: 00 44 / 8 70 / 2 41 17 10
Verbotene
Rassen: Pitbulls, Japanese Tosas, Dogo Argentinos,
Fila Brasilieros
Anfang
Irland
Die Einreise nach Irland ist nur über GB unter
Einhaltung des Pets möglich.
Anfang
Italien
Amtstierärztliches
Gesundheits- und Impfzeugnis. Anerkannt wird ein
11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20
Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit
von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Anfang
Jugoslawien
Tierärztlich Impf- und Gesundheitszeugnis.
Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein
6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss
mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
Beide Bescheinigungen müssen im internationalen
Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche
Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang
vorgenommen werden.
Anfang
Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis
im internationalen Impfpass ist ausreichend. Die
Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr
und muss mindestens 15 Tage zurück liegen. Eine
tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt
auch an der Grenze vorgenommen werden.
Anfang
Lettland
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder
einer bevollmächtigten Person ist als
gesundheitliches Zeugnis der Internationale
Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut,
Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie
Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und
Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten
vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr
erfolgt sein.
Anfang
Litauen
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich, Hunde müssen
gegen Tollwut, Staupe, Virus? Hepatitis,
Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen
Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die
Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens
6 Monate vor Einreise durchgeführt und im
Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Anfang
Luxemburg
Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen
und höchsten 1 Jahr durchgeführt worden sein.
Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht
obligatorisch.
Anfang
Niederlande
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens
1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3.
Lebensmonats geimpft wurden. Bei Tieren, die
vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit
nur 3 Monate Die Einreise mit Hunden vom Typ
Pit-Bull-Terrier ist verboten, mit ähnlich
aussehenden Bull-Terrier-Rassen wie American
Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier dagegen
erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt
sich die Mitnahme des Stammbuches. Diese Regelung
gilt auch für Fila Brasiliero, Dogo Argentinos,
und Mastiono Napolitanos. In den Niederlanden gilt
generell Leinenpflicht.
Anfang
Norwegen
Checkliste
Ein Hund muß bei der Erstimpfung mindestens 3
Monate, eine Katze muß mindestens 12 Monate alt
sein.
- Tierärztliche Bescheinigung (bei der Einreise
im Original mitzuführen):- Gesundheitsbescheinigung
(Teil I der Tierärztlichen Bescheinigung);
Behandlung gegen Bandwürmer- Impfbescheinigung
(Teil II der Tierärztlichen Bescheinigung) und
Impfungen
Impfung gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe
Blutuntersuchung ist durchgeführt
Tätowierung oder Mikrochip
Registrierung an der Grenze
Das Tier hat sich mindestens 6 Monate vor Einfuhr
im Gebiet der EU/EFTA aufgehalten (Eigenerklärung
des Besitzers)
Bandwurmbehandlung in Norwegen
Sie fahren nicht durch Schweden.
Die folgenden Informationen sind dem Merkblatt
MV-0001/2 T von Statens Dyrehelsetilsyn
(Tiergesundheitsamt) entnommen. Die Adresse
lautet:
Statens Dyrehelsetilsyn
Postboks 8147 Dep
N - 0033 Oslo
Tel.: 0047 - 22 24 19 40, Fax: 0047 - 22 24 19 45
Die Angaben gelten für EU- und EFTA-Länder, in
denen Tollwut vorkommt. Wenn Sie in einem
tollwutfreien Land leben, können Sie die
Einfuhrbestimmungen als PDF-Datei bei Statens
Dyrehelsetilsyn herunterladen.
Nicht
erlaubte Hunderassen
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila
Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen
nicht nach Norwegen eingeführt werden.
Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt
werden können (z.B. American Steffordshire
Terrier), müssen mit Stammtafel nachweisen können,
daß das Tier nicht von einer dieser Rassen
stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls
verboten.
1.
Tierärztliche Bescheinigung
A:
Gesundheitsbescheinigung (zurück)
Wenn Sie mit Ihrem Tier (Hund oder Katze) nach
Norwegen einreisen wollen, bestellen Sie zunächst
bei der Botschaft die nötigen Formulare (Rückumschlag,
A4, mit DM 3.- frankiert). Bitte vergessen Sie
nicht, Ihre Adresse anzugeben. Die Tierärztliche
Bescheinigung besteht aus der
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der
Impfbescheinigung (Teil II).
Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für
die Einreise gültig und muß von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum
Nachweis darüber, daß das Tier keine
ansteckenden Krankheiten hat und daß eine
Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus
multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe
der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muß
das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer
behandelt werden.
Falls sich der Hund in den letzten 12 Monaten
ausschließlich in Dänemark, Finnland oder
Svalbard/Jan Meyen aufgehalten hat, ist keine
Behandlung gegen Bandwürmer nötig.
B:
Impfbescheinigung (zurück)
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der
originalen Impf- und Blutprobendokumente
ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig
ausgefüllt und unterschrieben sein. Die
Impfbescheinigung ist ganauso lange gültig wie
die Impfungen bzw. Blutproben.
2. Impfungen
Folgende Impfungen werden verlangt:
A: Tollwut
Erstimpfung: Der Hund oder die Katze muß mit
einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft sein.
Ein Lebendimpfstoff darf frühestens 24 Monate vor
der Einfuhr verwendet werden. Die Impfung muß
innerhalb der letzten 365 Tage vor der Einreise
nach Norwegen vorgenommen worden sein. Hunde müssen
bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt
sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Es muß mindestens einmal eine Blutprobe zur
Feststellung des Antikörperwertes durchgeführt
werden. Die Blutprobe zur Kontrolle der
Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage
und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten
Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutprobe
muß durch einen Tierarzt erfolgen und von einem
anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muß
mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IE/ml
zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter
nicht erreicht, muß die Tollwutimpfung nochmals
durchgeführt werden. Eine zweite Blutprobe kann
dann allerdings wieder erst nach frühestens 120
Tagen erfolgen.
Nachimpfung: Eine Blutprobe zur Kontrolle der
Antikörpertiter ist nicht erforderlich, wenn das
Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und
später, innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft
worden ist. Das heißt, daß das Tier, das schon
einmal einen ausreichenden Antikörpertiter
vorgewiesen hat, sich keiner neuen
Blutprobenuntersuchung unterziehen muß. Dies
trifft aber nur auf Tiere zu, die nach der
Grundimmunisierung jährlich geimpft wurden.
Bitte beachten Sie daher: Wenn die Zeitspanne
zwischen den Tollwutimpfungen mehr als 365 Tage
beträgt, kann die Blutprobe zu Kontrolle der
Antikörper frühestens 120 nach der letzten
Impfung vorgenommen werden.
Wann ist eine Blutprobe erfoderlich
Ausnahme: Bei der Einfuhr eines Tieres aus Island,
Irland und Großbritannien nach Norwegen ist keine
Impfung bzw. Blutprobe erforderlich.
B: Leptospirose (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der
Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft
worden sein. Die Impfung muß mit einem
anerkannten Wirkstoff erfolgen. In den meisten Fäallen
handelt es sich um Breitbandimpfstoffe, die gleich
mehrere Krankheiten abdecken. So schützt der
Impfstoff gegen Tollwut meist auch gegen
Leptospirose.
Statt einer Impfung kann der Hund serologisch auf
Leptospirose durch einen mikroskopischen
Agglutinationstest (MAT) untersucht werden (das
empfiehlt sich aber nicht, da der Hund
wahrscheinlich ohnehin durch Impfung gegen
Leptospirose geschützt ist (siehe Anmerkung über
Impfstoffe). Die bei dieser Untersuchung getestete
Blutporbe darf frühestens 21 Tage vor der Einfuhr
vorgenommen werden. Das Ergebnis Blutprobe soll
nicht mehr als 50% Agglutination zeigen; bei einem
nicht geimpften Hund wird mit einer Verdünnung
1:30, bei einem geimpften Hund mit einer Verdünnung
1:300 gerechnet.
C: Staupe (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der
Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden
sein. Die Impfung muß mit einem anerkannten
Wirkstoff erfolgen.
Zu Punkt A und B:
Der Hund kann frühestens 30 Tage nach der
Grundimmunisierung (Erstimpfung) oder nach einer
zu spät vorgenommenen Auffrischungsimpfung nach
Norwegen eingeführt werden. Falls der Hund bei
der Grundimmunisierung zwei Impfungen erhalten
hat, wird ab der ersten Impfung gerechnet. Diese
30-Tages-Sperre gilt nicht für Hunde, die
innerhalb von 365 Tagen gegen Leptospirose und
innerhalb von 730 Tagen gegen Staupe eine
Auffrischungsimpfung erhalten haben.
3. Identifikation
Das Tier muß durch eine lesbare Tätowierung oder
durch einen implantierten Mikrochip
identifizierbar sein. Die Identitätsnummer muß
in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem
Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors
angegeben sein.
Falls das Tier einen Mikrochip hat, ist es
wichtig, vor der Reise festzustellen, ob an der
Einfuhrgrenze ein Ableser vorhanden ist. Die
meisten norwegischen Zollstationen haben
Mikrochipableser für FECAVA- oder ISO-Standard.
Hat das Tier einen anderen Mikrochip-Typ, muß der
Tierbesitzer selbst ein Ablesegerät mitbringen.
4. Grenzkontrolle
Bei der Einreise nach Norwegen sind das Tier und
die Tierärztliche Bescheinigung unaufgefordert am
Zoll vorzuzeigen.
5. Herkunft
Bitte stellen Sie eine Eigenerklärung aus, daß
das Tier sich für die Dauer der letzten 6 Monate
in EU- bzw. EFTA-Ländern aufgehalten hat.
6. Zugelassene Laboratorien für die Antikörperbestimmung
in der Bundesrepublik, Österreich und der
Schweiz:
Institut für Virologie
Justus-von-Liebig-Universität Gießen
Frankfurter Str. 107
D - 35392 Gießen
Tel.: 0641 - 993 83 50, Fax: 0641 - 993 83 59
Eurovir Hygiene-Institut
Biotechnologiepark
D - 14943 Luckenwalde
Tel./Fax: 03371 - 68 12 69
Landesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen Südbayern
D - 85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 -31 56 03 21, Fax: 089 - 31 56 04 59
Bundesanstalt für Veterinärmedizinische
Untersuchungen
Kobert-Koch-Gasse 17
A - 2340 Mödling
Tel.: 0043 - 2236 - 46 64 00, Fax: 0043 - 2236 -
46 64 02 25
Schweizerische Tollwutzentrale
Institut für Veterinärvirologie
Länggass-Strasse 122
CH - 3012 Bern
Tel.: 0041 - 31 63 12 378, Fax: 0041 - 31 63 12
534
7. Telephonverzeichnis der Grenztierärzte
(Vorwahl für Norwegen: 0047, Bürozeiten 8.00 -
9.30 Uhr)
Ort (Distrikt) Telephon Mobiltelephon
Neiden (Sør-Varanger) 78 99 78 0078 99 30 30 94
81 33 50
Storskog (Sør-Varanger) 78 97 00 40 95 77 91 21
Tana (Tana) 78 92 80 75 94 81 91 34
Flughafen Gardermoen(Øvre Romerike) 63 94 23 90
91 78 46 35
Fredrikstad und Moss(Skapsborg und Moss) 69 25 69
65 94 22 74 12
Oslo (Oslo und Follo) 22 96 49 72 94 24 64 93
Sandefjord (Sandefjord) 33 35 07 11 97 53 31 14
Larvik (Larvik) 33 18 33 07 95 96 34 04
Kristiansand (Kristiansand) 38 03 38 22 97 66 26
10
Egersund (Egersund) 51 49 70 85 97 66 26 10
Stavanger (Stavanger) 51 52 92 94 90 98 22 29
Bergen (Bergen) 55 31 53 30 91 72 55 51
Anfang
Österreich
Internationaler Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. der Impfung
sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12
Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen
mitgeführt werden.
Anfang
Polen
Internationaler Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage,
erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage,
aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Anfang
Portugal
Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis.
Die Tollwutimpfung sollte mindestens vor 30 Tagen
und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden
sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar
vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten
Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder
in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen
des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen
Hunde jedoch mitgenommen werden.
Anfang
Rumänien
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens
12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht
älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.
Anfang
Russische
Förderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter
als 10 Tage.
Anfang
Schweden
(Gilt nicht für Einfuhr aus Grossbritannien,
Irland und Island.)
Aus Norwegen ist die Einfuhr von Hunden und Katzen
frei.
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ihren Hund und
Ihre Katze mit nach Schweden nehmen. Bitte
beachten Sie aber die recht umfangreichen
Bestimmungen und planen Sie Ihre Reise möglichst
sechs Monate im voraus.
Seit dem 1. Juni 2000 müssen Hunde- und
Katzenbesitzer beim Grenzübergang nach Schweden
den Nachweis der Einreiseberechtigung sowie das
Gesundheitszeugnis ihrer Haustiere nicht mehr persönlich
beim Zoll (Tullverket) abgeben. Es reicht, die
ausgefüllten Formulare einem Zöllner zu übergeben
oder sie in die dazu speziell aufgestellten Briefkästen
zu stecken.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund mit einem
anerkannten Impfstoff gegen Tollwut, Staupe und
Leptospirose geimpft ist. Bei Katzen ist eine
Impfung gegen Tollwut erforderlich.
Lassen Sie 4 Monate nach dieser Tollwutimpfung von
Ihrem Tierarzt eine Blutprobe entnehmen. Der
Tierarzt schickt die Blutprobe an ein anerkanntes
Labor zur Überprüfung auf Antikörper gegen
Tollwut. Sie erhalten ein paar Wochen später die
Laborbescheinigung von Ihrem Tierarzt. Diese Überprüfung
ist bei regelmässiger und vorschriftsmässiger
Nachimpfung nur einmal im Leben des Tieres
notwendig.
Das Tier muss mit einer Identitätsmarkierung (Tätowierung
oder Mikrochip) versehen sein.
Für die Einreise nach Schweden ist weiter eine
Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben. Fordern Sie
rechtzeitig die Formulare in deutscher Sprache zur
Beantragung der Genehmigung beim Schwedischen
Zentralamt für Landwirtschaft, Statens
Jordbruksverk, an.
Die Unterlagen können Sie auch bei der
schwedische Botschaft anfordern. Senden Sie uns
dazu bitte einen mit 3,- DM frankierten Rückumschlag
DIN A5 oder DIN A4 unter Angabe der Tierart, dann
senden wir Ihnen die Informationen zu.
Auf einem Formular kann die Einfuhr von bis zu 10
Hunden/Katzen beantragt werden. Sie können das
Formular in englischer Sprache auch aus dem
Internet herunterladen. (www.sjv.se)
Senden Sie das ausgefüllte Formular an das
Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft zurück
und überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von
400 SEK (ca. 90,- DM). Bitte beachten Sie, dass
Sie nicht mit EC-Schecks bezahlen können.
Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrer Abreise die
Genehmigung aus Schweden zugestellt. Der Gültigkeitszeitraum
der Einfuhrgenehmigung ist auf dem Dokument
vermerkt. Mit gleicher Post erhalten Sie die
Formulare (a) "Zusammenstellung über
durchgeführte Impfungen" und (b)
"Gesundheitszeugnis".
Frühestens 10 Tage vor Ihrer Einreise nach
Schweden müssen Sie mit Impfpass,
Laborbescheinigung und den vom Landwirtschaftsamt
zugestellten Formularen zu Ihrem Tierarzt gehen.
Dieser führt eine Wurmkur durch und füllt die
beiden Formulare (a) und (b) aus.
Bei der "Zusammenstellung über durchgeführte
Impfungen" (a) müssen Sie darauf achten,
dass die Gültigkeit aller Impfungen - also nicht
nur der Tollwutimpfung - ausreichend ist. Dieses
Formular ist bis zur nächsten fälligen
Nachimpfung gültig. Das Gesundheitszeugnis (b)
mit der Bestätigung über die durchgeführte
Wurmkur darf bei der Einreise nach Schweden nicht
älter als 10 Tage sein. Bei einer erneuten
Einreise ist also auf jeden Fall ein aktuelles
Gesundheitszeugnis vorzulegen!
Sollten Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder
benötigen Sie andere detailliertere
Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an das
Schwedische Landwirtschaftsamt in Jönköping.
Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen:
Montag - Freitag 9.30-11.30, 13.00-15.00
Tel, Durchwahl: 0046/36/15 55 33
Statens Jordbruksverk, SJV
Smittskyddsenheten
S-551 82 Jönköping
Tel: 0046/36/15 50 00 (Zentrale)
Fax:0046/36/15 08 18
Homepage: (www.sjv.se)
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden
teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden
herrschen. Hunde werden normalerweise an der Leine
geführt, Hundekot wird vom Hundehalter
aufgenommen und entsorgt.
EINFUHR VON KLEINTIEREN AUS DER EU, NORWEGEN,
ISLAND UND DER SCHWEIZ
Einfuhr von Kleinhaustieren aus der EU, Norwegen,
Island und der Schweiz
Einzelne - höchstens zehn - Mäuse, Ratten,
Meerschweinchen, Goldhamster, Chinchillas, Wüstenratten
oder Käfigvögel (Kanarienvögel, Wellensittiche,
Nymphensittiche und Halsbandsittiche), die sich
von Geburt an oder seit mindestens sechs Monaten
im Besitz des Eigentümers befinden, dürfen aus
der Europäischen Union, Norwegen, Island und der
Schweiz frei eingeführt werden, sofern sie nicht
im Verdacht stehen, an einer ansteckenden
Krankheit erkrankt zu sein.
Kaninchen müssen im Zeitraum von sechs Monaten
vor der Einfuhr gegen Myxomatose und RVHD geimpft
worden sein. Ein Impfzeugnis ist mitzuführen.
Informationen zur Einfuhr von Reptilien,
Papageien, Pferden und weiteren Tierarten finden
Sie in englischer Sprache auf der Homepage des
schwedischen Landwirtschaftsamtes (www.sjv.se).
Anfang
Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und
Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung
sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate
zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit
kupierten Ohren und/ oder Rute ist bei Tieren jünger
als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit
der Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt
gelten keine Einschränkungen.
Anfang
Slowakische
Republik
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse
Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen
Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte
mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen
und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis
in den Internationalen Impfpass einzutragen.
Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt
sein.
nfanAg
Slowenien
Internationaler Impfpass mit tierärztlichem
Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise
mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen.
Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft
sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und
darf höchstens 6 Monate alt sein.
Anfang
Spanien
Internationaler Impfpass mit Herkunfts- und
Gesundheitsbescheinigung sowie amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Für Tiere
unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Die Impfung
muss bei der Einreise 30 Tage und maximal 1 Jahr
zurückliegen.
Anfang
Tschechische
Republik
Siehe Slowakische Republik.
Anfang
Türkei
Internationaler Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss
mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate
alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher
als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.
Anfang
Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht
älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise
mindestens 1 Monat zurückliegen - für die
Wiedereinreise in die BRD darf das Impfdatum
maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen
Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im
Gesundheitszeugnis oder im Internationalen
Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr sog.
Kampfhunde ist verboten.
Anfang
USA
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei
von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten
sein. Ist dies nicht der Fall. trägt der Besitzer
die Kosten für weitere amtstierärztliche
Untersuchungen Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und
Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen.
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise
gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind
jünger als 3 Monate oder halten sich seit
mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public
Health Service Behörde für tollwutfrei erklärtem
Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise
nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die
Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat
nicht gültig , wird das Tier an einen Ort nach
Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb
von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden
und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die
Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise
durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach
Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30
Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen
3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers
verweilen und werden dann geimpft.
Anfang
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