Verkehrsmedizinische Gutachten
Verkehrsmedizinische Qualifikation

Als Fachärztin mit verkehrsmedizinischer Qualifikation bin ich berechtigt ärztliche Gutachten auf Veranlassung bzw. Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen.
Zu Ihrer Information:
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestimmt, dass bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnis-Bewerbers bzw. -Inhabers die Behörde das Beibringen eines Gutachtens anordnen kann. In § 11 Abs. 2 der FeV ist geregelt, dass die zuständige Behörde bei Anordnung eines solchen Gutachtens auch bestimmt, von welchem Arzt das Gutachten erstellt werden soll.
Für die Gutachtenerstellung kommen folgende Ärzte in Frage:
1. Für die Feststellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifitkation
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung oder
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".
