Sportschützenverein Lohfelden-Ochshausen 1958 e.V.
Auszug aus der Satzung vom 30.01.1998
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitg1ied kann jede Person werden, die das 10. Lebensjahr vollendet hat.
2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
3. Aufnahmeanträge Minderjähriger müssen die Unterschrift mindestens
eines Erziehungsberechtigten tragen
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt. Dieser ist nur zum Ende eines
Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Anzeige
an ein Vorstandsmitglied möglich.
2. siehe Satzung
3. siehe Satzung
4. siehe Satzung
5. Die Mitgliedschaft endet ohne Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. Die Satzung und die bestehenden Ordnungen einzuhalten.
2. Vereinsämter zu verwalten.
3. Den von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu zahlen.
Wer Mitglied wird und das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat außerdem
einen von der Mitgliederversammlung festgelegten Aufnahmebeitrag zu leisten.
§ 8 Beitragsfälligkeit, Beitragsgruppen
Die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag und einen Aufnahmebeitrag
für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fest:
1. Der Jahresbeitrag ist zur Mitte des Jahres fällig und wird per
Bankeinzug erhoben. Begründete Ausnahmen von der Zahlungsweise werden
auf Antrag gestattet.
Gruppe 1: Mitglied über 18 Jahre
Gruppe 2: Mitglied unter 18 Jahre
Gruppe 3: Ehegatten einschließlich ihrer unter 18jährigen Kinder
Gruppe 4: Schüler bis zum 20. Lebensjahr, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
und Arbeitslose auf Antrag.
2. Im Aufnahmejahr zahlt das Mitglied neben dem Aufnahmebeitrag für
jeden Monat der Mitgliedschaft einschließlich des Aufnahmemonats je
1/12 des Jahresbeitrages.
3. Der Übergang in eine andere Beitragsgruppe kann immer nur zu Beginn
des nächsten Jahres erfolgen.