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Ausbildungspersonalrat |
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der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare am Landgericht Heidelberg |
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Die Abkürzung FAQ bedeutet Frequently Asked Questions, auf Deutsch "Häufig gestellte Fragen". Es handelt sich dabei um eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema.
Fragen
Antworten
A: Wir haben keine festen Bürozeiten. Eine oder einer der sechs Mitglieder des APR steht aber nach Vereinbarung gerne persönlich zur Verfügung (siehe Bereich Kontakt). Zur Protokollausgabe gibt es feste Öffnungszeiten, die wir im Bereich News bekanntgeben. Fertige Protokolle bitte in das APR-Gerichtsfach werfen oder per Post senden (siehe Bereich Kontakt).
A: Ja! Wenn Du z.B. noch im Ausland bist, kannst Du auch einen Stellvertreter (FreundIn, Referendarskollege) beauftragen, für Dich die Protokolle einzusehen und zu kopieren. Bitte gib Deinem Stellvertreter das vorausgefüllte Ausleihformular mit, 50 Euro in bar und Deine Bankverbindung (für die Rückerstattung). Der Stellvertreter muß als Pfand für die Ausleihe ein Ausweisdokument hinterlegen.
A: Die Termine werden rechtzeitig vor Prüfungskampagnen im Bereich News bekanntgegeben.
A: Ja. Die bei der Protokollaktion ausgeliehenen Protokolle können innerhalb der zwei Stunden in den umliegenden Copy-Shops kopiert werden.
A: Der APR-Raum hat die Zimmernummer 2104. Das bedeutet: Gebäude 2 [Landgericht], 1. Stock, Zimmer 04)
A: siehe Merkblatt
A: Ja! Nur so kann gewährleistet werden, daß für zukünftige Aktionen Protokolle zur Verfügung stehen.
A: Die volle Kaution wird zurückerstattet, nachdem Du die von Dir erstellten Protokolle beim APR fristgerecht in Papierform und als Word-Dokument eingereicht hast.
A: siehe Bereich Kontakt: Ausbildungspersonalrat der Rechtsreferendare am Landgericht Heidelberg Gerichtsfach 169 Kurfürstenanlage 21 69115 Heidelberg
A: siehe Bereich Kontakt:
A: APR Karlsruhe (siehe Seite des
OLG Karlsruhe: Rechtsreferendare im Bezirk
A: Bei dem Gehalt handelt sich um
eine Unterhaltsbeihilfe. Die Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Lohnsteuer (Besondere Tabelle): 21,16 Euro Netto-Unterhaltsbeihilfe: 875,57 € (ohne Gewähr)
A: Nein. Einen Zuschuß gibt es von Seiten des APR zur Zeit nicht.
A: Nein. Einen Zuschuß vom
Landgericht gibt es nicht. Dafür kann aber Sonderurlaub bei fortlaufenden
Bezügen gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (siehe Informationsbroschüre des APR
A: Dann nimm bitte mit uns Kontakt auf: siehe Bereich Kontakt
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Copyright © 2005-2008 APR am LG Heidelberg. Alle Rechte vorbehalten. Impressum. Haftungsausschluß. Letzte Änderung: 03.03.2009. Zuletzt bearbeitet von: ml.
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