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der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare am Landgericht Heidelberg

 

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Die Abkürzung FAQ bedeutet Frequently Asked Questions, auf Deutsch "Häufig gestellte Fragen". Es handelt sich dabei um eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema.

 

Fragen

 

Wann ist der APR-Raum besetzt (z.B. für Abgabe der Protokolle)?

 

Kann ich einen Vertreter schicken, der für mich die Protokolle einsieht und kopiert?

 

Wann kann ich Prüfungsprotokolle einsehen?

 

Können die Protokolle kopiert werden?

 

Wie ist die Raumangabe bei den Heidelberger Gerichtsgebäuden zu verstehen?

 

Was muß ich im Zusammenhang mit den Prüfungsprotokollen beachten?

 

Muß ich auch dann vier Protokolle abgeben, wenn ich weniger als vier erhalten habe?

 

Was muss ich tun, um meine Kaution in Höhe von 50 Euro zurückzuerhalten?

 

Wie lautet die Adresse, an die ich meine geschriebenen Protokolle zurücksenden kann?

 

Wie lautet die e-Mail-Adresse, an die ich meine digitalisierten Protokolle zurücksenden kann?

 

Wo kann ich in Karlsruhe nach Protokollen fragen?

 

Wie hoch ist das monatliche Gehalt?

 

Gibt es für die Examensfeier einen Zuschuß vom APR?

 

Gibt es einen Zuschuß für die AG-Fahrt vom Landgericht?

 

Antwort hier nicht gefunden?

 

 

 

 

Antworten

 

 F: Wann ist der APR-Raum besetzt (z.B. für Abgabe der Protokolle)?

A: Wir haben keine festen Bürozeiten. Eine oder einer der sechs Mitglieder des APR steht aber nach Vereinbarung gerne persönlich zur Verfügung (siehe Bereich Kontakt). Zur Protokollausgabe gibt es feste Öffnungszeiten, die wir im Bereich News bekanntgeben. Fertige Protokolle bitte in das APR-Gerichtsfach werfen oder per Post senden (siehe Bereich Kontakt).

 

 

 

 F: Kann ich einen Vertreter schicken, der für mich die Prüfungsprotokolle einsieht und kopiert?

A: Ja! Wenn Du z.B. noch im Ausland bist, kannst Du auch einen Stellvertreter (FreundIn, Referendarskollege) beauftragen, für Dich die Protokolle einzusehen und zu kopieren. Bitte gib Deinem Stellvertreter das vorausgefüllte Ausleihformular mit, 50 Euro in bar und Deine Bankverbindung (für die Rückerstattung). Der Stellvertreter muß als Pfand für die Ausleihe ein Ausweisdokument hinterlegen.

 

 

 

 F: Wann kann ich Prüfungsprotokolle zu mündlichen Prüfungen einsehen?

A: Die Termine werden rechtzeitig vor Prüfungskampagnen im Bereich News bekanntgegeben.

 

 

 

 F: Können die Protokolle kopiert werden?

A: Ja. Die bei der Protokollaktion ausgeliehenen Protokolle können innerhalb der zwei Stunden in den umliegenden Copy-Shops kopiert werden.

 

 

 

 F: Wie ist die Raumangabe bei den Heidelberger Gerichtsgebäuden zu verstehen?

A: Der APR-Raum hat die Zimmernummer 2104. Das bedeutet: Gebäude 2 [Landgericht], 1. Stock, Zimmer 04)

 

 

 

 F: Was muß ich im Zusammenhang mit den Prüfungsprotokollen beachten?

A: siehe Merkblatt PDF-Datei

 

 

 

 F: Muß ich auch dann vier Protokolle abgeben, wenn ich weniger als vier erhalten habe?

A: Ja! Nur so kann gewährleistet werden, daß für zukünftige Aktionen Protokolle zur Verfügung stehen.

 

 

 

 F: Was muss ich tun, um meine Kaution in Höhe von 50 Euro zurückzuerhalten?

A: Die volle Kaution wird zurückerstattet, nachdem Du die von Dir erstellten Protokolle beim APR fristgerecht in Papierform und als Word-Dokument eingereicht hast.

 

 

 

 F: Wie lautet die Adresse, an die ich meine geschriebenen Protokolle zurücksenden kann?

A: siehe Bereich Kontakt:

Ausbildungspersonalrat der Rechtsreferendare am Landgericht Heidelberg

Gerichtsfach 169

Kurfürstenanlage 21

69115 Heidelberg

 

 

 

 F: Wie lautet die e-Mail-Adresse, an die ich meine digitalisierten Protokolle zurücksenden kann?

A: siehe Bereich Kontakt:

 

 

 

 F: Wo kann ich in Karlsruhe nach Protokollen fragen?

A: APR Karlsruhe (siehe Seite des OLG Karlsruhe: Rechtsreferendare im Bezirk PDF-Datei)

 

 

 

 F: Wie hoch ist das monatliche Gehalt?

A: Bei dem Gehalt handelt sich um eine Unterhaltsbeihilfe. Die Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Beispiel:
Brutto-Monatsunterhaltsbeihilfe: 1004,10 Euro (Stand: 01.03.2010)
(lediger Referendar, keine Kinder, keine Nebentätigkeit, wohnhaft in Baden-Württemberg, katholisch oder evangelisch, Krankenkasse mit einem Satz von 14,9 %)

Lohnsteuer (Besondere Tabelle): 21,16 Euro
davon Kirchensteuer: 1,69 Euro
Arbeitslosenversicherung: 14,06 Euro
Krankenversicherung, 7,9 %: 79,32 Euro
Pflegeversicherung: 12,30 Euro
Rentenversicherung: frei
SoliZuschlag: 0,00 Euro


Netto-Unterhaltsbeihilfe: 875,57 € (ohne Gewähr)

 

 

 

 F: Gibt es für die Examensfeier einen Zuschuß vom APR?

A: Nein. Einen Zuschuß gibt es von Seiten des APR zur Zeit nicht.

 

 

 

 F: Gibt es einen Zuschuß für die AG-Fahrt vom Landgericht?

A: Nein. Einen Zuschuß vom Landgericht gibt es nicht. Dafür kann aber Sonderurlaub bei fortlaufenden Bezügen gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (siehe Informationsbroschüre des APR PDF-Datei).

 

 

 F: Antwort hier nicht gefunden?

A: Dann nimm bitte mit uns Kontakt auf: siehe Bereich Kontakt

 

 

 

 

 


 

 

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Letzte Änderung: 03.03.2009. Zuletzt bearbeitet von: ml.