Auszug aus den Anforderungen an den neuen Lehrplan seitens des Comenius Instituts

 Im fach- oder handlungsspezifischen Teil der Lehrpläne werden Ziele und Aufgaben des Faches oder Handlungsbereiches beschrieben.

 Die Ziele und Aufgaben des Faches umfassen

- den Beitrag zur allgemeinen Bildung

- allgemeine fachliche Ziele

- Angaben zur Strukturierung

- die Stellung im Kanon der Fächer und deren Wechselbeziehung

- Aussagen zu didaktischen Grundsätzen

  Darstellungsweise des Lehrplanes:

Ziele und Aufgaben eines Faches

Übersicht über die Lernbereiche mit Zeitrichtwerten

Spezielle fachliche Ziele der Klassenstufe oder mehrerer Klassenstufen zur Darstellung der Lernprogression

Lernbereich                                                                                                              Zeitrichtwert

Lernziele und Lerninhalte Bemerkungen

Die Ziele sind auf einem mittleren Anforderungsniveau (und auf einem angemessenen Abstraktionsniveau) zu formulieren und weisen die Progression sowie die Prozess- und Ergebnisorientierung schulischen Lernens und Lehrens aus. In beiden Darstellungs- weisen erfolgen die Zielbeschreibungen unter weitgehender Verwendung einheitlicher Begriffe zur Beschreibung der Lernzielebenen. Diese lassen dem Lehrer den erforderlichen Spielraum bei der Umsetzung in der konkreten Unterrichtsituation.

Lernzielbeschreibungen in den neuen sächsischen Lehrplänen sollen:

die wechselseitige Durchdringung von Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und Werteorientierung abbilden,

dem ganzheitlichen Verständnis des Lernprozesses Rechnung tragen,

die differenzierte Beschreibung der intendierten Lernprozesse ermöglichen, ohne

soweit zu differenzieren, dass die Unterrichtsplanung vorweg genommen wird,

- das Ausweisen der Lernprogression ermöglichen, d. h. den Lernprozess und die Lernergebnisse in ihrer zunehmenden Komplexität darstellen,

- als Grundlage für die Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit von Lernergebnissen geeignet sein,

- die Anwendbarkeit auf der Ebene der fachspezifischen Teile der Lehrpläne in allen Schularten ermöglichen.

In den Lehrplänen aller Fächer der allgemein bildenden Schulen sowie der studien- qualifizierenden Schulen des beruflichen Schulwesens und in den allgemein bildenden Fächern der berufsqualifizierenden Schulen des beruflichen Schulwesens sollen die Begriffe der Lernzielbeschreibung  in den Zielstellungen der Klassen- oder Jahrgangsstufen und in der Spalte "Lernziele und Lerninhalte" der Lernbereiche i. d. R. verwendet werden.

Die fach- oder handlungsbereichsspezifische Teile sind in der Regel in Lernbereiche gegliedert. Lernbereiche sind didaktisch begründete thematische Einheiten eines Faches oder Handlungsbereiches.

Eine Gesamtübersicht über die Lernbereiche mit Zeitrichtwerten ist in den Lehrplänen enthalten (ggf. gegliedert nach Klassen- und Jahrgangsstufen).

Die Entscheidung bezüglich paralleler oder sequentieller Behandlung sowie die Festlegung einer zweckmäßigen zeitlichen Reihenfolge der Lernbereiche innerhalb einer Klassen- oder Jahrgangsstufe bzw. die Festlegung der zeitlichen Anordnung von thematischen Schwerpunkten innerhalb eines Lernbereiches liegt in Verantwortung des Lehrers.

Die Lernbereiche sind strukturiert in Lernziele und Lerninhalte sowie in Bemerkungen.

Lernziele und Lerninhalte sind verbindlich und kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung (d.h. Ausweisen von zu verwendenden Arbeitsmethoden und deren Ausprägung- Anm. Autor) und Werteorientierung.

Bemerkungen sind unverbindlich. Sie enthalten Bezüge zu anderen Fächern oder Handlungsbereichen und zu Lerninhalten des gleichen Faches oder Handlungsbereiches (Quer-, Längsverweise). Für den Verweis auf einen Lernbereich des gleichen oder eines anderen Faches/Handlungsbereiches (à) und für den Verweis auf ein überfachliches Ziel (=>) werden zusätzlich grafische Elemente verwendet.

Hinweise auf geeignete Lehrmethoden, inhaltliche Erläuterungen sowie Beispiele sind ebenfalls Gegenstand der Bemerkungen.

Die Auswahl der Lerninhalte erfolgt unter Beachtung der überfachlichen und fachlichen Ziele. Eine konsequente Orientierung auf grundlegendes Wissen ist vorzunehmen.

Bei der Auswahl ist zu prüfen, welchen Beitrag der Lerninhalt für die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schulart leistet.

Die ständige Erweiterung des verfügbaren Wissens sowie die zunehmende Fülle und Komplexität wissenschaftlicher, technischer, persönlicher und gesellschaftlicher Probleme begründen die Notwendigkeit der Auswahl von Lerninhalten. Bei dieser Auswahl ist vor allem zu prüfen, welchen Beitrag ein Lerninhalt für die Umsetzung der beschriebenen überfachlichen und fachlichen Ziele leistet und ob ihm grundlegende Bedeutung für ein Fach oder Handlungsbereich zukommt. Die Konzentration auf grundlegendes Wissen in den Lehrplänen führt zu einer Reduzierung bisheriger Lerninhalte und zur Erschließung von Freiräumen für den schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess. Die Qualität des schulischen Lehrens und Lernens entscheidet sich nicht an der Fülle von Lerninhalten, sondern an der richtigen Auswahl und an der Vermittlung von sicherem, strukturiertem, anwendungsfähigem und transferierbarem Wissen.

Lernmethoden und Fachmethoden werden in den Lehrplänen verstärkt verankert (und verbindlich vorgeschrieben - Anm. Autor). Die Schüler lernen, Probleme zu erkennen, Lösungsvorschläge selbstständig zu entwickeln und das Ergebnis sachgerecht zu beurteilen und darzustellen. Auf der Grundlage einer festen fachlichen Wissensbasis werden sie zugleich befähigt, sich in der Welt orientieren zu können, sich der wissenschaftlich-technischen Errungenschaften zu bedienen und die Bereitschaft und Fähigkeit zum lebenslangen Lernen zu entwickeln.

Zur Ausweisung der Lernprogression und zur Sicherung von grundlegendem Wissen werden Lernziele und Lerninhalte ausgewiesen und dafür erforderliche Zeitanteile angegeben.

Durch eine differenzierte Lernzielbeschreibung im Lehrplan kommt die intendierte Lernprogression zum Ausdruck. Nicht genannte, zeitaufwändige Vertiefungen sollen vermieden werden.

Für Festigung (etwa eine Woche, v. a. für vielfältiges Üben und Anwenden innerhalb der dem Lehrplan zugrunde liegenden 30 Wochen) und für Vernetzung der Wissensbasis werden in den Fachlehrplänen Lernziele und Lerninhalte sowie Zeitrichtwerte explizit ausgewiesen.

In den Lehrplänen wird die Flexibilisierung durch die Gewährung von Freiräumen sichergestellt.

Die Freiräume ermöglichen mehr Flexibilität, um fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen, regionale Besonderheiten einbeziehen und Interessen der Schüler berücksichtigen zu können.

Für jede Klassenstufe sind Lernbereiche mit Wahlpflichtcharakter (etwa zwei Wochen) festzulegen.

Des Weiteren sind Unterrichtsangebote mit Wahlcharakter im Umfang von 2 Wochen möglich, in denen entweder fächerverbindender Unterricht durchgeführt wird oder über grundlegende Angebote eines Faches oder Handlungsbereiches hinausgehende Themen behandelt werden.

Zusammengefasst wird das Schuljahr folgendermaßen gegliedert (keine chronologische Reihenfolge):

- Lernbereiche mit Pflichtcharakter (25 Wochen)

- Lernbereich zur Festigung und Vernetzung (1 Woche)

- Lernbereiche mit Wahlpflichtcharakter (2 Wochen)

Freiraum

- für fächerverbindenden Unterricht oder Wahlangebote (2 Wochen)

- zur freien Verfügung (ca. 6-8 Wochen)

Die Lernzielbeschreibungen werden mit festgelegten Operatoren/Begriffen angegeben:

Lernzielbeschreibung

Beschreibung der Zielebenen Begriffe
Begegnen mit einem Gegenstandsbereich/Wirklichkeitsbereich oder mit Lern und Arbeitstechniken oder Fachmethoden als Orientierung, ohne tiefere Reflexion

Über organisiertes und reflexiv zugängliches Wissen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, zu Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden sowie zu typischen Anwendungsmustern aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Kontext verfügen

Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden in vergleichbaren Kontexten verwenden

Handlungs- und Verfahrensweisen routinemäßig gebrauchen

Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden durch Abstraktion und Transfer in bisher unbekannten Kontexten verwenden

Begründete Sach- und/oder Werturteile entwickeln und darstellen, Sach- und/oder Wertvorstellungen zu Toleranz gegenüber anderen annehmen oder ablehnen, vertreten, kritisch reflektieren und ggf. revidieren

Handlungen/Aufgaben auf der Grundlage von wissen zu komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen, Lern- und Arbeitstechniken, geeigneten Fachmethoden sowie begründeten sach- und/oder Werturteilen selbständig planen, durchführen, kontrollieren sowie (in Auswertung der Ergebnisse) zu neuen Deutungen und Folgerungen gelangen

Einblick gewinnen

 

 Kennen

 


Übertragen/Anpassen

 

Beherrschen

  Anwenden

 

Beurteilen/
Sich Positionieren

 
Gestalten/
Problemlösen

 

In der Erstellung konkreter Entwürfe sind diese Operatoren oft recht schwierig und unausgewogen. Das Comenius Institut will aber nicht von diesen lassen, so dass wir damit leben und umgehen müssen.