Auszug aus den Anforderungen an den neuen Lehrplan
seitens des Comenius Instituts
Im fach- oder handlungsspezifischen Teil der Lehrpläne werden Ziele und Aufgaben des Faches oder Handlungsbereiches beschrieben.
Die Ziele und Aufgaben des Faches umfassen
- den Beitrag zur allgemeinen Bildung
- allgemeine fachliche Ziele
- Angaben zur Strukturierung
- die Stellung im Kanon der Fächer und deren Wechselbeziehung
- Aussagen zu didaktischen Grundsätzen
Darstellungsweise des Lehrplanes:
| Ziele und Aufgaben eines Faches
Übersicht über die Lernbereiche mit Zeitrichtwerten Spezielle fachliche Ziele der Klassenstufe oder mehrerer Klassenstufen zur Darstellung der Lernprogression Lernbereich Zeitrichtwert |
|
| Lernziele und Lerninhalte | Bemerkungen |
Die Ziele sind
auf einem mittleren Anforderungsniveau (und auf einem angemessenen
Abstraktionsniveau) zu formulieren und weisen die Progression sowie die Prozess-
und Ergebnisorientierung schulischen Lernens und Lehrens aus. In beiden
Darstellungs- weisen erfolgen die Zielbeschreibungen unter weitgehender
Verwendung einheitlicher Begriffe zur Beschreibung der Lernzielebenen. Diese
lassen dem Lehrer den erforderlichen Spielraum bei der Umsetzung in der
konkreten Unterrichtsituation.
Lernzielbeschreibungen
in den neuen sächsischen Lehrplänen sollen:
die
wechselseitige Durchdringung von Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und
Werteorientierung abbilden,
dem
ganzheitlichen Verständnis des Lernprozesses Rechnung tragen,
die
differenzierte Beschreibung der intendierten Lernprozesse ermöglichen,
ohne
soweit zu
differenzieren, dass die Unterrichtsplanung vorweg genommen wird,
-
das Ausweisen der Lernprogression ermöglichen, d. h. den
Lernprozess und die Lernergebnisse in ihrer zunehmenden Komplexität darstellen,
-
als Grundlage für die Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit von
Lernergebnissen geeignet sein,
-
die Anwendbarkeit auf der Ebene der fachspezifischen Teile der Lehrpläne
in allen Schularten ermöglichen.
In den Lehrplänen aller Fächer der allgemein bildenden
Schulen sowie der studien- qualifizierenden Schulen des beruflichen Schulwesens
und in den allgemein bildenden Fächern der berufsqualifizierenden Schulen des
beruflichen Schulwesens sollen die Begriffe der Lernzielbeschreibung
in den Zielstellungen der Klassen- oder Jahrgangsstufen und in der Spalte
"Lernziele und Lerninhalte" der Lernbereiche i. d. R. verwendet
werden.
Die fach- oder
handlungsbereichsspezifische Teile sind in der Regel in Lernbereiche gegliedert.
Lernbereiche sind didaktisch begründete thematische Einheiten eines Faches oder
Handlungsbereiches.
Eine Gesamtübersicht
über die Lernbereiche mit Zeitrichtwerten ist in den Lehrplänen enthalten
(ggf. gegliedert nach Klassen- und Jahrgangsstufen).
Die Entscheidung
bezüglich paralleler oder sequentieller Behandlung sowie die Festlegung einer
zweckmäßigen zeitlichen Reihenfolge der Lernbereiche innerhalb einer Klassen-
oder Jahrgangsstufe bzw. die Festlegung der zeitlichen Anordnung von
thematischen Schwerpunkten innerhalb eines Lernbereiches liegt in Verantwortung
des Lehrers.
Die
Lernbereiche sind strukturiert in Lernziele und Lerninhalte sowie in
Bemerkungen.
Lernziele und
Lerninhalte sind verbindlich und kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den
Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung (d.h. Ausweisen von zu
verwendenden Arbeitsmethoden und deren Ausprägung- Anm. Autor) und
Werteorientierung.
Bemerkungen sind
unverbindlich. Sie enthalten Bezüge zu anderen Fächern oder Handlungsbereichen
und zu Lerninhalten des gleichen Faches oder Handlungsbereiches (Quer-, Längsverweise).
Für den Verweis auf einen Lernbereich des gleichen oder eines anderen
Faches/Handlungsbereiches (à)
und für den Verweis auf ein überfachliches Ziel (=>) werden zusätzlich
grafische Elemente verwendet.
Hinweise
auf geeignete Lehrmethoden, inhaltliche Erläuterungen sowie Beispiele sind
ebenfalls Gegenstand der Bemerkungen.
Die Auswahl der
Lerninhalte erfolgt unter Beachtung der überfachlichen und fachlichen Ziele.
Eine konsequente Orientierung auf grundlegendes Wissen ist vorzunehmen.
Bei der Auswahl
ist zu prüfen, welchen Beitrag der Lerninhalt für die Umsetzung der Bildungs-
und Erziehungsziele der Schulart leistet.
Die ständige
Erweiterung des verfügbaren Wissens sowie die zunehmende Fülle und Komplexität
wissenschaftlicher, technischer, persönlicher und gesellschaftlicher Probleme
begründen die Notwendigkeit der Auswahl von Lerninhalten. Bei dieser Auswahl
ist vor allem zu prüfen, welchen Beitrag ein Lerninhalt für die Umsetzung der
beschriebenen überfachlichen und fachlichen Ziele leistet und ob ihm
grundlegende Bedeutung für ein Fach oder Handlungsbereich zukommt. Die
Konzentration auf grundlegendes Wissen in den Lehrplänen führt zu einer
Reduzierung bisheriger Lerninhalte und zur Erschließung von Freiräumen für
den schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess. Die Qualität des schulischen
Lehrens und Lernens entscheidet sich nicht an der Fülle von Lerninhalten,
sondern an der richtigen Auswahl und an der Vermittlung von sicherem,
strukturiertem, anwendungsfähigem und transferierbarem Wissen.
Lernmethoden
und Fachmethoden werden in den Lehrplänen verstärkt verankert
(und verbindlich vorgeschrieben - Anm. Autor). Die Schüler lernen, Probleme zu
erkennen, Lösungsvorschläge selbstständig zu entwickeln und das Ergebnis
sachgerecht zu beurteilen und darzustellen. Auf der Grundlage einer festen
fachlichen Wissensbasis werden sie zugleich befähigt, sich in der Welt
orientieren zu können, sich der wissenschaftlich-technischen Errungenschaften
zu bedienen und die Bereitschaft und Fähigkeit zum lebenslangen Lernen zu
entwickeln.
Zur Ausweisung
der Lernprogression und zur Sicherung von grundlegendem Wissen werden Lernziele
und Lerninhalte ausgewiesen und dafür erforderliche Zeitanteile angegeben.
Durch eine
differenzierte Lernzielbeschreibung im Lehrplan kommt die intendierte
Lernprogression zum Ausdruck. Nicht genannte, zeitaufwändige Vertiefungen
sollen vermieden werden.
Für
Festigung (etwa eine Woche, v. a. für vielfältiges Üben und Anwenden
innerhalb der dem Lehrplan zugrunde liegenden 30 Wochen) und für Vernetzung der
Wissensbasis werden in den Fachlehrplänen Lernziele und Lerninhalte sowie
Zeitrichtwerte explizit ausgewiesen.
In den Lehrplänen wird die
Flexibilisierung durch die Gewährung von Freiräumen sichergestellt.
Die Freiräume ermöglichen
mehr Flexibilität, um fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen,
regionale Besonderheiten einbeziehen und Interessen der Schüler berücksichtigen
zu können.
Für jede Klassenstufe sind
Lernbereiche mit Wahlpflichtcharakter (etwa zwei Wochen) festzulegen.
Des Weiteren sind
Unterrichtsangebote mit Wahlcharakter im Umfang von 2 Wochen möglich, in denen
entweder fächerverbindender Unterricht durchgeführt wird oder über
grundlegende Angebote eines Faches oder Handlungsbereiches hinausgehende Themen
behandelt werden.
Zusammengefasst wird das
Schuljahr folgendermaßen gegliedert (keine chronologische Reihenfolge):
- Lernbereiche mit
Pflichtcharakter (25 Wochen)
- Lernbereich zur Festigung
und Vernetzung (1 Woche)
- Lernbereiche mit
Wahlpflichtcharakter (2 Wochen)
Freiraum
- für fächerverbindenden
Unterricht oder Wahlangebote (2 Wochen)
- zur freien Verfügung (ca.
6-8 Wochen)
Die Lernzielbeschreibungen
werden mit festgelegten Operatoren/Begriffen angegeben:
Lernzielbeschreibung
| Beschreibung der Zielebenen | Begriffe |
| Begegnen
mit einem Gegenstandsbereich/Wirklichkeitsbereich oder mit Lern und
Arbeitstechniken oder Fachmethoden als Orientierung, ohne tiefere
Reflexion Über organisiertes und reflexiv zugängliches Wissen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, zu Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden sowie zu typischen Anwendungsmustern aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Kontext verfügen Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden in vergleichbaren Kontexten verwenden Handlungs- und Verfahrensweisen routinemäßig gebrauchen Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden durch Abstraktion und Transfer in bisher unbekannten Kontexten verwenden Begründete Sach- und/oder Werturteile entwickeln und darstellen, Sach- und/oder Wertvorstellungen zu Toleranz gegenüber anderen annehmen oder ablehnen, vertreten, kritisch reflektieren und ggf. revidieren Handlungen/Aufgaben auf der Grundlage von wissen zu komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen, Lern- und Arbeitstechniken, geeigneten Fachmethoden sowie begründeten sach- und/oder Werturteilen selbständig planen, durchführen, kontrollieren sowie (in Auswertung der Ergebnisse) zu neuen Deutungen und Folgerungen gelangen |
Einblick gewinnen
Beherrschen Beurteilen/ |
In der Erstellung konkreter Entwürfe sind diese Operatoren oft recht schwierig und unausgewogen. Das Comenius Institut will aber nicht von diesen lassen, so dass wir damit leben und umgehen müssen.