In Kairo wurde beschlossen, dass im Fall von "Diving" der betroffene Kämpfer mit Hansoku-make bestraft wird, gegebenenfalls aber in der Trostrunde wieder kämpfen kann. Es erfolgt kein Ausschluß vom Turnier. Dies gilt allerdings nur für "Diving", die anderen Fälle von direktem Hansoku-make bleiben davon unberührt. Da wir dies auch auf der DEM in Wuppertal schon umgesetzt haben, gilt diese Regelung ab sofort auch auf allen anderen Ebenen/Meisterschaften. Mit freundlichen Grüßen Stephan Bode
25.01.2006
Beschluss des DJB-Präsidiums (auf Antrag der Bundesjugendleitung):
„In den Altersklassen U17 und jünger werden Kämpfer, die wegen der Ausführung oder des Versuchs der Ausführung solcher Techniken wie Uchi-mata, Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten, wobei der Kopf zuerst in die Tatami „taucht“, mit Hansoku-make bestraft wurden, zu ihrem eigenen Schutz aus dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.“
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung vorläufig in Kraft und wird über die entsprechenden Organe Aufnahme in die Wettkampfordnung (Ziffer 3.12 „Sonderregelungen Nachwuchsbereich“) finden.