| Allgemeine
Geschäftsbedingungen Vorbemerkungen
Die Teilnehmer verpflichten sich die Anweisungen der
Treckleitung zu befolgen. Die Nichtbefolgung der
Anordnungen, in bezug auf Sicherheit und Ordnung, kann
zum Ausschluß von der Tour führen. Mit der vom
Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstung ist
sorgfältig umzugehen. Für mutwillige Beschädigung der
Fahrzeuge und Ausrüstung trägt der Teilnehmer die
Kosten für anfallende Reparaturen oder
Wiederbeschaffung.
1. Anmeldung /
Bestätigung
Mit dem unterzeichneten und vollständig
ausgefüllten Anmeldeformular bietet der Anmelder dem
Planwagentreck den Vertrag über die Teilnahme
verbindlich an. Der Vertrag wird für den Planwagentreck
erst dann verbindlich, wenn dem Anmelder die Buchung und
der Tourbeitrag schriftlich vom Planwagentreck bestätigt
wird.
2. Tourbeitrag
Eine Anzahlung in Höhe von 50% wird mit der
Anmeldung fällig und ist Voraussetzung für die
Bestätigung. Die Restsumme ist spätestens 30 Tage vor
Tourbeginn zu zahlen. Die Bankverbindung ist dem
Anmeldeformular zu entnehmen. Bei kurzfristiger Anmeldung
ist der gesamte Betrag mit Erhalt der Bestätigung sofort
zur Zahlung fällig.
Wenn bis zum Reiseantritt der Tourbeitrag noch nicht
vollständig bezahlt ist, hat der Planwagentreck das
Recht, den Vertrag aufzulösen und als Entschädigung die
entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3
dieser Bedingungen zu verlangen.
3. Rücktritt durch den
Anmelder
Der Anmelder kann jederzeit vor Tourbeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des
Rücktritts ist der Zugang der Erklärung bei dem
Planwagentreck. Die Rücktrittserklärung muß
schriftlich erfolgen. Wenn der Anmelder zurücktritt,
kann der Planwagentreck angemessenen Ersatz verlangen.
Sofern der Anmelder nicht nachweist, daß kein Schaden
oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist,
wird die Höhe der Rücktrittsgebühren wie folgt
pauschal vereinbart: Rücktritt bis 45 Tage vor
Tourbeginn 30% pro Person; vom 44. bis 15. Tag vor
Tourbeginn 50 % des Tourbeitrages und vom 14. Tag bis
Tourbeginn oder Nichterscheinen 90 % des Tourbeitrages.
4. Leistungen und
Fremdleistungen
Der Tourpreis schließt die Verpflegung und die
Unterbringung auf dem Planwagen, bzw. Zelt ein. Der
Planwagentreck erbringt deshalb nur eine Leistung,
nämlich den Treck insgesamt. Die An- und Abreise ist
Angelegenheit des Teilnehmers und liegt außerhalb der
Leistungen und des Verantwortungsbereiches des
Planwagentreck. Ausflüge und Sonderveranstaltungen sind
fremde Leistungen und werden vom Planwagentreck lediglich
vermittelt.
Zuständig und verantwortlich sind dafür
ausschließlich die jeweiligen Anbieter und
Verkehrsträger.
5. Rücktritt und
Kündigung durch den Planwagentreck
Sollte die Tour aus irgendeinem wichtigen Grund oder
aufgrund höherer Gewalt, annulliert werden müssen, wird
der Tourbeitrag an den Anmelder zurückgezahlt. Ein
weitergehender Anspruch des Tourteilnehmers besteht
nicht.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die
Reise bis 14 Tage vor Tourbeginn abgesagt werden. Ein
bereits gezahlter Tourbeitrag wird unverzüglich an den
Teilnehmer erstattet.
6. Haftung
Der Teilnehmer verzichtet auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit - soweit rechtlich zulässig - auf alle
Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den
Planwagentreck und anderen Teilnehmern. Der Teilnehmer
unternimmt die Tour auf eigene Gefahr und haftet selbst
für körperliche Unversehrtheit. Eltern und
Aufsichtspflichtige haften selbst für ihr (e) Kind (er)
und sind für sie verantwortlich.
Für das Abhandenkommen von Reisegepäck,
persönlichen Gegenständen und Geld wird keine Haftung
übernommen.
7. Versicherungen
Es wird der Abschluß einer
Freizeitunfallversicherung und Krankenversicherung sowie
einer Reisegepäck- und
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Treckingtourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Höxter.
10. Allgemeines
Das Einlegeblatt "Was Sie vor der Anmeldung
wissen sollten" ist Bestandteil dieser Bedingungen.
Die "Hinweise für die persönliche
Ausrüstung" sollten von den Tourteilnehmern
Beachtung finden!
|