SATZUNG
SüdNiedersächsischer Fußball-Bund (SNFB)
Präambel:
Der SüdNiedersächsische Fußball-Bund (SNFB) ist ein Bündnis und wird getragen von gegenseitigen Respekt der Mitglieder und der gemeinsamen Ziele. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder, der Region SüdNiedersachsen und fördert die Zusammenarbeit untereinander sowie mit anderen gesellschaftlichen Gruppen.
Der Wirkungsbereich ist vornehmlich die Region SüdNiedersachsen, mit Schwerpunkt auf dem Landkreis Göttingen. Sitz des SNFB ist Göttingen.
Der Verein beteiligt sich an der Meinungsbildung zu Fragen des öffentlichen Interesses, insbesondere auch auf dem Gebiet des Fußballsports. (Sport-) Veranstaltungen, Aktionen und andere Möglichkeiten sollen genutzt und auf diese Weise die Ziele des SNFB einer breiten Öffentlichkeit vorteilhaft dargestellt werden.
§1 Zweck des Vereins: Vorstellung und Ziele
Der Fußballsport wird zunehmend als ein Markenprodukt gesehen, welches entsprechend vermarktet werden soll. Gerade in höheren Ligen mutieren Fußballvereine zu Wirtschaftsunternehmen, deren Sogkraft sich selbst Verbände nicht entziehen können, respektive wollen. Aber auch in den unteren, also den Amateurligen gewinnt der Einfluss von Geld auf den Sport zunehmend an Bedeutung. Der SNFB sieht es als eine seiner Aufgaben an, den Spaß am Fußball wieder in den Vordergrund zu stellen. Wir wenden uns gegen den Ausverkauf und eine endgültige Kommerzialisierung des Fußballs. Ganz besonders möchte der SNFB an die soziale Verantwortung und den integrativen Charakter des Fußballs erinnern und diesen fördern.
Gerade in Zeiten, in denen Sozialschwache und Arbeitslose von Kürzungen in verschiedensten Bereichen betroffen sind, möchte der SNFB eine Plattform bieten, um auf soziale Spannungen hinzuweisen: Es ist nicht gleichbedeutend aus einer Wirtschaftsmacht, wie es Deutschland ist, zu stammen und gleichzeitig „wohlhabend“ zu sein. Deshalb ist es für die Spieler im Verband des SNFB eine Selbstverständlichkeit, für die Teilnahme an einem (internationalen) Turnier keinerlei Prämien zu verlangen bzw. wird der SNFB keine Prämien in Aussicht stellen.
Der SNFB erkennt nicht nur den Spaß am Spiel auf dem Feld, sondern zudem auch den gesellschaftlichen Wert des Fußballs am Spielfeldrand und in den Stadien an. Deshalb wendet sich der SNFB gegen die voranschreitende Repression von Fußballfans, die zwar als Kunden dringend benötigt, im Gegenzug jedoch immer mehr ihrer bürgerlichen Rechte beraubt werden. Als nicht diskutabel – unzweifelhaft auch aus finanziellen sowie sicherheitstechnischen Gründen-, erachtet der SNFB den stetigen Abbau von Stehplätzen in Stadien.
Der SNFB distanziert sich ausdrücklich von jeder Form der Gewalt; das gilt selbstverständlich auch für den Fußballsport. Trotzdem steht der SNFB vielen Sicherheitskonzepten im Bereich des Fußballs mehr als kritisch gegenüber. Hier werden leichtfertig und ohne notwendiges Hinterfragen Bürgerrechte (z.B. Reisefreiheit, Überwachung, die in den „gläsernen Bürger“ mündet) außer Kraft gesetzt, die auch auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragbar sind. Da der SNFB die festgeschriebenen Grundrechte des Grundgesetzes der BRD anerkennt, sind diese Einschnitte nicht zu akzeptieren.
Desweiteren ist es für den SNFB inakzeptabel, daß immer mehr Menschen auf Grund ihrer finanziellen bzw. sozialen Situation aus dem kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Ob dies nun im Alltag oder im Rahmen einer Fußballveranstaltung geschieht, ist irrelevant: Wir betrachten Kultur als elementares Recht eines jeden Menschen!
Insbesondere die Arbeit von Fanprojekten darf nicht behindert oder finanziell gekürzt werden. Ganz im Gegenteil: Diese in den letzten Jahren erfolgreiche Arbeit muss unterstützt und weiter gefördert werden.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Gründen, versteht sich der SNFB als eine Vereinigung, die sich von jeder Form der Diskriminierung (beispielsweise Rassismus und Sexismus) anderer abgrenzt. Deswegen unterstützt der SNFB Organisationen wie unabhängige Fanprojekte, BAFF (Bündnis Aktiver Fußball Fans) und FARE (Football Against Racism in Europe).
Weiterhin möchte der SNFB mit seiner Mitgliedschaft im N.F.-Board, die verschiedenen Verbände in ihrem Bestreben um Aufnahme in den Weltfußballverband unterstützen, die durch den Aufnahmestopp an einer Mitgliedschaft in der FIFA und Teilnahme an Qualifikationen für FIFA-Turniere gehindert werden.
Besonders in Zeiten der fortschreitenden Globalisierung, sehen wir in einem Bezug auf unsere Region – also die Zurückbesinnung auf die regionale Identität als dauerhaftes Gegengewicht zur allgemeinen Globalisierung - die Chance, ein Gegengewicht zu den „Global Players“ darzustellen, um so auch wirtschaftlich schwächere Regionen zu fördern. Dieses sehen wir ausdrücklich nicht als Abschottung oder als Förderung eines übertriebenen Nationalismus!
Der SNFB möchte keine Abspaltung SüdNiedersachsens von Deutschland forcieren, wir sehen es eher unter dem sportlichen Gesichtspunkt, in dem wir das gleiche Recht fordern, wie es z.B. Schottland besitzt und gründeten daher im März 2005 einen eigenen Fußballbund, der den offiziellen Namen „SüdNiedersächsischer Fußball-Bund“ besitzt.
§2 Mitgliedschaft und Stimmrecht
Berechtigt zur Mitgliedschaft im SNFB sowie zum Spielen in unserer Landesauswahl sind alle Personen, die in Südniedersachsen geboren sind oder mindestens seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Südniedersachsen haben. Die Mitglieder des SNFB müssen mit den Zielen und Vorstellungen des Bundes übereinstimmen. Personen, die zur Mitgliedschaft berechtigt sind und diese erhalten haben, sind ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten stimmberechtigt. Mitglieder des SNFB sind alle Mitglieder der SUPPORTERS CREW GÖTTINGEN 05 (SCG 05), es sei denn Mitglieder der SCG 05 möchten ausdrücklich keine Mitglieder im SNFB sein.
§3 Organe des SNFB
Die Organe des SNFB sind:
A) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem,
-Präsidenten
-Vizepräsidenten
-Pressesprecher
-Kassenwart
-Marketingleiter
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
B) Die Mitgliederversammlung
§4 Mitgliederversammlung
A) Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
B) Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl und Abwahl des Vorstandes
C) Beschlüsse werden mit Stimmmehrheit gefasst.
D) Die Mitgliederversammlung entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
E) Die Mitgliederversammlung tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
F) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25% der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangt. Sie muss längstens 5 Wochen nach Eingang des Antrags tagen.
G) Der Mitgliederversammlung obliegt die Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des SNFB, sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des SNFB.
§5 Satzungsänderung und Auflösung
Über Satzungsänderungen und die Auflösung des SNFB entscheidet die Mitgliederversammlung.
Bei Auflösung des SNFB kommt das (eventuelle) Guthaben der Supporters Crew Göttingen 05 zu gute.
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