Der neue Ortsrat in Sophiental stellt sich vor ...

Rolf-Dieter Harms

Lars Wilmschen

Günter Knoblich

Susanne Gartung

Hans-Helmut Brandes

Ich betätige mich in der Politik, weil ich etwas bewegen möchte. Mein Leitmotto ist: Global denken, lokal handeln.
Mit freundlichen Grüssen
Rolf D. Harms

Steckbrief:
Lars Wilmschen
Sophiental
Holzmark 8
38176 Wendeburg
Alter 25 Jahre
Parteilos
Verwaltungsbeamter Stadt Braunschweig
Gründe für die Kandidatur zum Ortsrats-Mitglied:
· Direktes Weiterleiten von Problemen / Interessen / Wünsche der Sophientaler/Innen in Bezug auf Sophiental zwecks Erledigung an die Gemeinde Wendeburg
· Aktiv am äußeren Erscheinungsbild Sophientals mitwirken
· Jugendarbeit in Sophiental, weitere Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung auftun
· Modernisierung der Freizeitanlage Am Alten Schwimmbad
Lars Wilmschen

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Kein Interesse, keine Zeit, keine Lust ?

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Warum habe ich mich um einen Sitz im Ortsrat Sophiental beworben und welche Ziele habe ich mir gesetzt?
Als der Rat der Gemeinde Wendeburg im März 2001 beschloss, dass auch Sophiental mit den Kommunalwahlen im September einen Ortsrat bekommt und ich wenig später gefragt wurde, ob ich als Kandidat dafür zur Verfügung stehen würde, habe ich nach kurzer überlegung "ja" gesagt. Ich bin der Meinung, dass durch einen Ortsrat die verschiedenen Meinungen und Interessen in unserem Ort besser vertreten werden und wir dadurch ein angemesseneres Gewicht im Gemeinderat und in der Gemeindeverwaltung erreichen.
Durch meine Mitarbeit im Ortsrat versuche ich die Lebensqualität in unserem Dorf zu bewahren und möglichst zu verbessern. Dieses Ziel ist im Rahmen unserer Kompetenz in erster Linie zu erreichen durch Förderung unserer öffentlichen Einrichtungen, Vereine und Gruppen sowie die Pflege des Ortsbildes. Daneben setze ich mich für eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radweganbindung nach Peine ein. Allerdings stehen unserem Ortsrat für die Erfüllung seiner Aufgaben an Finanzmittel lediglich 1.500 Euro aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung und die Niedersächsische Gemeindeordnung beschränkt die Möglichkeiten der Einflussnahme im Wesentlichen auf Anhörungs- und Vorschlagsrechte.
Hans-Helmut Brandes 18.2.02

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