Zur Startseite


Verwaltungsgericht Düsseldorf

25. Kammer

Außenansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf Das prunkvolle Gebäude des Verwaltungsgerichts Düsseldorf an der Bastionstraße 39 in 40213 Düsseldorf. Hier ist die 25. Kammer untergebracht.

Einführung

Die 25. Kammer ist zuständig für Klagen gegen Bolzplätze in Oberhausen, Duisburg, Solingen und Viersen.

Vorsitzender:

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Ulrich Feldmann (Jahrgang 1950; seit 16.11.1992 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf)

Weitere Richter:

Richterin am Verwaltungsgericht Gudrun Zeiß (Jahrgang 1953; seit 02.04.1982 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf; regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden)

Bis 20. Juni 2010: Richterin am Verwaltungsgericht Rita Schulz-Nagel (Jahrgang 1963; seit 21.07.1997 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf)

Ab 25. Mai 2010: Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Bartlog

Ab Dezember 2011: Richter am Verwaltungsgericht Dr. Jan Duikers

Hinweis: Beim Ortstermin vom 26. Februar 2009 am Bolzplatz Roßbachstraße behauptete Richterin Rita Schulz-Nagel, Ortstermine seien nicht öffentlich. Das ist nicht richtig. Nach § 219 ZPO sind Ortstermine nichts anderes als Gerichtstermine, die nicht an der Gerichtsstelle stattfinden. Und Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. (Siehe z. B. Hamburger Abendblatt vom 14. Juni 2006: "Erst das Gericht stoppt den aufgeregten Advokaten, macht ihm klar, daß Prozesse, Ortstermine öffentlich sind."). Entsprechend steht auch in § 102 (3) VwGO, daß Verwaltungsgerichte Sitzungen außerhalb des Gerichtssitzes abhalten können. Von nichtöffentlich steht da nichts.

Bringen Sie also möglichst viele Zeugen zum Ortstermin mit! Viele Ohren hören mehr als zwei Ohren. Die Stadt Oberhausen war bei unserem Ortstermin gleich mit sechs (!) Mitarbeitern vertreten. Ich stelle mich gern als Zeuge und Schriftführer für Ortstermine der 25. Kammer zur Verfügung!

Zuständigkeit:

Hinweis: Es ist immer wieder dieselbe Kammer, nämlich die oben genannte, die für alle Bolzplatzklagen in Oberhausen zuständig ist! Ein solches Verfahren wird niemals einer anderen Kammer zugeteilt werden, da hier eine rein geographische Zuordnung besteht.

Richterin Rita Schulz-Nagel wurde mit Wirkung vom 21. Juni 2010 von der 25. Kammer an die 2. Kammer versetzt (siehe 5. Änderung der Geschäftsverteilung vom 18. Mai 2010. Hier wird sie sich mit Rechtsstreitigkeiten von Landesbeamten, Polizeibeamten, Verwaltungsbeamten, Schulbeamten und Asylanträgen von Personen aus dem Iran befassen. Ich bin überzeugt, daß sie sich diesem neuen Aufgabengebiet mit großem Verständnis widmen wird. Ich habe Richterin Schulz-Nagel beim Ortstermin vom 26. Februar 2009 im Umgang mit einer Abordnung von fünf Beamten der Stadt Oberhausen erlebt. Ich bin mir sicher, daß sie sich in die Sorgen und Klagen der Landes-, Polizei-, Verwaltungs- und Schulbeamten ausgezeichnet einfühlen kann und für ihre Anliegen stets ein offenes Ohr haben wird.

Quellen:

Entscheidungen der 25. Kammer

Hausbesitzerin muß künstliche Schwalbennester anbringen

Die Eigentümerin eines Hauses am Rhein wurde von der Stadt Duisburg und der 25. Kammer gezwungen, unter ihrer Dachtraufe 30 künstliche Schwalbennester anzubringen, obwohl sie hiergegen hygienische Bedenken hat, weil sich im Erdgeschoß eine gewerbliche Großküche befindet. Wenn ich mir das Foto am Kopf dieser Seite anschaue, frage ich mich, wie viele Schwalbennester beim Verwaltungsgericht unter die Dachtraufe passen; mit 30 kommt man da nicht aus. (Das Verwaltungsgericht ist genau 545 Meter vom Rheinufer entfernt.)
Kläger in diesem Verfahren war die Stadt Duisburg unter Oberbürgermeister Adolf Sauerland, den kennen wir doch irgendwoher, oder? Die Stadt Duisburg ist für ihre sorgfältige Planung von Großveranstaltungen – wie z. B. dem An- und Abfliegen von Schwalbennestern – weithin bekannt.
Aktenzeichen: 25 K 64/09
Urteil 25 K 64/09 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
vgl. dazu auch: Beschluß 25 L 8/09 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Zitat: "Nach den Erörterungen im Ortstermin kehren die Mehlschwalben etwa Anfang Mai aus ihren Winterquartieren zurück, zu diesem Zeitpunkt sollten die Nisthilfen vorhanden sein." – Da haben wir ihn wieder, den Ortstermin.


Letzte Änderung: 16. Januar 2012


Zur Startseite