![]() |
Das prunkvolle Gebäude des Verwaltungsgerichts Düsseldorf an der Bastionstraße 39 in 40213 Düsseldorf. Hier ist die 25. Kammer untergebracht. |
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Ulrich Feldmann (Jahrgang 1950; seit 16.11.1992 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf)
Richterin am Verwaltungsgericht Gudrun Zeiß (Jahrgang 1953; seit 02.04.1982 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf; regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden)
Richterin am Verwaltungsgericht Christiane Gümbel (Jahrgang 1959; seit 01.11.1996 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf)
Richterin am Verwaltungsgericht Rita Schulz-Nagel (Jahrgang 1963; seit 21.07.1997 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf)
Hinweis: Beim Ortstermin vom 26. Februar 2009 am Bolzplatz Roßbachstraße behauptete Richterin Rita Schulz-Nagel, Ortstermine seien nicht öffentlich. Das ist nicht richtig. Nach § 219 ZPO sind Ortstermine nichts anderes als Gerichtstermine, die nicht an der Gerichtsstelle stattfinden. Und Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. (Siehe z. B. Hamburger Abendblatt vom 14. Juni 2006: "Erst das Gericht stoppt den aufgeregten Advokaten, macht ihm klar, daß Prozesse, Ortstermine öffentlich sind."). Entsprechend steht auch in § 102 (3) VwGO, daß Verwaltungsgerichte Sitzungen außerhalb des Gerichtssitzes abhalten können. Von nichtöffentlich steht da nichts.
Bringen Sie also möglichst viele Zeugen zum Ortstermin mit! Viele Ohren hören mehr als zwei Ohren. Die Stadt Oberhausen war bei unserem Ortstermin gleich mit sechs (!) Mitarbeitern vertreten. Ich stelle mich gern als Zeuge und Schriftführer für Ortstermine der 25. Kammer zur Verfügung!
Hinweis: Es ist immer wieder dieselbe Kammer, nämlich die oben genannte, die für alle Bolzplatzklagen in Oberhausen zuständig ist! Ein solches Verfahren wird niemals einer anderen Kammer zugeteilt werden, da hier eine rein geographische Zuordnung besteht.
Quellen:
Die Eigentümerin eines Hauses am Rhein wurde von der Stadt Duisburg und der 25. Kammer gezwungen, unter ihrer Dachtraufe 30 künstliche Schwalbennester anzubringen, obwohl sie hiergegen hygienische Bedenken hat, weil sich im Erdgeschoß eine gewerbliche Großküche befindet. (Ist keine Satire, sondern die reine Wahrheit.) Wenn ich mir das Foto am Kopf dieser Seite anschaue, frage ich mich, wie viele Schwalbennester beim Verwaltungsgericht unter die Dachtraufe passen; mit 30 kommt man da nicht aus.
Aktenzeichen: 25 K 64/09
Urteil 25 K 64/09 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
vgl. dazu auch: Beschluß 25 L 8/09 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf