| Nachrichten und Meldungen | |
| Schweiz: Neue Frequenzen nur im "Schulterschluss mit Nachbarländern" | |
| Am 17. Oktober 2001 fand in Biel (Schweiz) ein Gespräch zwischen Vertretern der | |
| "Swiss CB Organisation" (SCBO) und dem | |
| schweizerischen "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) statt. | |
| Auf der Tagesordnung stand auch der Wunsch der SCBO nach "Ersatzfrequenzen" | |
| für den 900-MHz-Funk, der in der Schweiz im Jahre 2003 ausläuft. Für den | |
| Jedermannfunk sei es "lebensnotwendig", dass störungsarme, vor Überreichweiten | |
| geschützte Frequenzen benutzt werden könnten, erklärte die SCBO. Sie wies in | |
| diesem Zusammenhang auf das deutsche "Freenet" im 149-MHz-Bereich hin. | |
| Denkbar wäre auch eine Lösung im 70-cm-PMR-Bereich, etwa durch eine | |
| Freigabe externer Antennen und eine moderate Erhöhung der Sendeleistung. | |
| Das BAKOM erklärte dazu, dass man einen nationalen Alleingang als | |
| Insellösung "vergessen" könne. Frequenzen, angelehnt an den PMR-Bereich, | |
| lägen wohl im "Bereich des Möglichen", aber auch hier gelte: | |
| Kein nationaler Alleingang. | |
| In diesem Zusammenhang regte das BAKOM einen gemeinsamen Vorstoß der | |
| deutschsprachigen Länder an. Es wies darauf hin, dass die SCBO "doch gute | |
| Beziehungen zu dem deutschen Dachverband" habe. "Wenn Deutschland mitmachen | |
| würde, dann sähe vieles anders aus". Gleiches gelte für neue | |
| Packet-Radio-Frequenzen. Auch hier solle man den | |
| "Schulterschluss zu den Nachbarländern" suchen. | |
| Sollte es einen Konsens mit Deutschland geben, so würde einem Gespräch | |
| auf höherer (BAKOM-)Ebene im Frühjahr 2002 nichts mehr im Wege stehen. | |
| Das vollständige Protokoll des Treffens kann im Internet unter | |
| www.hfc.ch/Temp/261001/Bakomprotokoll.pdf als PFD-File heruntergeladen | |
| werden. | |
| - wolf - | |
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| Wirtschaftsministerium: "Schutzabstände" bleiben bestehen | |
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vertritt | |
| die Auffassung, dass die sogenannten "Schutzabstände" für die | |
| CB-Kanäle 41 bis 80 auch "in den nächsten Jahren weiter bestehen bleiben". | |
| Dies geht aus einem Antwortschreiben, des BMWi, an den | |
| Bundestagsabgeordneten Matthäus Strebl (CSU) hervor. | |
| Vorausgegangen war eine Unterschriftenaktion, die vom Frankenwälder | |
| CB-Club im Mai 2000 ins Leben gerufen wurde. Mit ihren Unterschriften | |
| sollten die CB-Funker folgende vier Forderungen unterstützen: | |
| "1. Eine europäische Regelung für den CB-Funk und | |
| somit ein europäisches CB-Gesetz! | |
| 2. In ganz Europa eine Gebührenfreiheit für den CB-Funk! | |
| 3. Alle CB-Funker sollten gleich behandelt werden. | |
| Abschaffung der Schutzzonenregelung! | |
| 4. Der CB-Funk soll ein eigenständiger Funkdienst werden!" | |
| Nach Abschluß der Aktion wurden die Unterschriftenlisten dem | |
| Abgeordneten Matthäus Strebl übergeben. Dieser reichte die damit | |
| verbundenen Fragen an das Wirtschaftsministerium weiter und bat um Beantwortung. | |
| Das Wirtschaftministerium, vertreten durch seinen parlamentarischen | |
| Staatssekretär Siegmar Moosdorf, antwortete dem Bundestagsabgeordneten am | |
| 17.09.2001 wie folgt: | |
| Sehr geehrter Herr | |
| Strebl, | |
| vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Juli 2001. | |
| Bevor ich konkret auf Ihre Fragen eingehe, | |
| gestatten Sie mir bitte einige grundsätzliche Ausführungen. | |
| Das Telekommunikationsgesetz (TKG) legt in seinem § 48 die Ermächtigung | |
| für die Erhebung von einmaligen Gebühren für Frequenzzuteilungen und | |
| jährlichen Beiträgen für diejenigen, denen Frequenzen zugeteilt sind, fest. Die | |
| entsprechenden Verordnungen sind die Frequenzgebührenverordnung (FGebV) | |
| vom 21. Mai 1997 (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 33 S. 1226) sowie die | |
| Frequenznutzungsbeitragsverordnung (FBeitrV) vom 20. Dezember 2000 | |
| (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 55 S. 1704). | |
| In Deutschland gibt es einige Millionen CB-Funker, von denen der weitaus größere | |
| Teil CB-Funkanlagen betreibt, deren Frequenznutzung als allgemein zugeteilt gilt. | |
| Das heißt u.a. auch, dass sie keine Gebühren und Beiträge zu zahlen haben. | |
| Die Jahresbeiträge für Einzelzuteilungen wurden in den letzten zwei Jahren | |
| zweimal deutlich gesenkt: 2000 von 54 DM auf 35 DM und 2001 von 35 DM auf 27 DM. | |
| Dieses wurde ermöglicht durch sinkenden Aufwand bei der Regulierungsbehörde für | |
| Telekommunikation und Post (RegTP). | |
| Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt kein weiteres Entgegenkommen. | |
| Es wird jedoch z.Zt. geprüft, ob das Ausmaß der Einzelzuteilungen für CB-Funk | |
| weiter reduziert werden kann. Damit würde dann auch die Anzahl | |
| der Gebühren- und Beitragsbescheide verringert. | |
| Die in der Unterschriftenaktion vorgebrachten Argumente ("Tatsachen") für die | |
| Forderung nach "Abschaffung der CB-Gebühren" sind unbegründet bzw. unzutreffend. | |
| zu 1 und 4: | |
| Europaweit stehen dem CB-Funk 40 harmonisierte Kanäle zur Verfügung und können | |
| weitestgehend störungsfrei genutzt werden, wobei im Sinne des TKG unter | |
| störungsfreier Nutzung ausschließlich technisch und ausbreitungsbedingte Störungen | |
| zu verstehen sind; nicht etwa mutwillige Störungen des Sprechfunkverkehrs. | |
| Vor einigen Jahren, noch zu Zeiten des Bundesministeriums für Post und | |
| Telekommunikation (BMPT), war auf Druck der Industrie und der | |
| Interessenverbände der CB-Funker in Deutschland eine Erweiterung auf 80 Kanäle | |
| vorgenommen worden. Es war damals davon ausgegangen worden, dass sich die | |
| Nachbarländer dieser Erweiterung bald anschließen würden. Dies ist jedoch | |
| aus verschiedenen Gründen bis heute nicht geschehen. | |
| Zum Schutz der anderen Funkanwendungen in den Nachbarländern mussten in | |
| Deutschland entang den Außengrenzen mit Ausnahme der Grenze zur | |
| Tschechischen Republik Schutzabstände eingerichtet werden. Innerhalb dieser | |
| Schutzabstände dürfen CB-Funkanlagen (auf den neuen 40 Kanälen) nur | |
| unter Einhaltung bestimmter Auflagen betrieben werden und können keinen | |
| Schutz vor Störungen erwarten. Die Regelung wurde mit der | |
| BMPT-Amtsblattverfügung 264 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26 vom 22.11.1995 g etroffen | |
| (s. Anlage). Die Schutzabstände betragen danach für Feststationen | |
| 70 bzw. 45 km und für mobil betriebene CB-Funkanlagen 25 bzw. 15 km. | |
| Es ist leider auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen, dass sich die | |
| Nachbarländer der Kanalerweiterung anschließen werden. Deshalb müssen die | |
| eingerichteten Schutzabstände auch in den nächsten Jahren weiter bestehen bleiben. | |
| zu 2 und 3: | |
| Unterschiedliche Gebühren- und Beitragssätze kann es in Deutschland nicht geben, | |
| weil das TKG und seine Verordnungen bundesweit gelten und durch die | |
| Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit ihren | |
| bundesweit verteilten Außenstellen einheitlich umgesetzt werden. | |
| Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden ein eigenständiges | |
| Amateurfunkgesetz und eine zugehörige Verordnung, in der u.a. die einmaligen | |
| Gebühren für das Verwaltungshandeln festgelegt sind. Da es sich beim | |
| Amateurfunkdienst um einen weltweit agierenden und organisierten Funkdienst | |
| handelt, befinden sich diese Bestimmungen in Übereinstimmung mit den | |
| internationalen Vorgaben, beispielsweise ITU/Radio Regulations. | |
| Die unterschiedliche Frequenzausstattung vom Amateurfunkdienst und CB-Funk | |
| ist für die Höhe der Beiträge nicht relevant. Nach der rechtsgültigen VO ist nur | |
| der Aufwand maßgehend, und der wird jährlich von der RegTP ermittelt. | |
| Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klarstellung beigetragen zu haben. | |
| Mit freundlichen Grüßen | |
| (gez. Siegmar Mosdorf) | |
| - wolf - | |
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| NFT stellt Geschäftsbetrieb ein - AUS für Kaiser-Funkgeräte? | |
| Die Firma "Nachrichten-Funk-Technik GmbH" (NFT) hat ihren Geschäftsbetrieb | |
| eingestellt. Das in Speyer ansässige Unternehmen war | |
| Vertreiber der bekannten "Kaiser"-CB-Funkgeräte. | |
| NFT wurde im November 1987 gegründet. Die Firma übernahm damals die | |
| Produktpalette der zuvor in Konkurs gegangenen Firma Kaiser electronic. Kaiser | |
| Funkgeräte hatten unter CB-Funkern eine kleine, aber treue Anhängerschar. | |
| Weithin bekannt wurde das Modell KA 9080, das wegen seiner scharfen, | |
| durchdringenden Modulation den Spitznamen "Giftzwerg" erhielt. | |
| Ob der Markenname "Kaiser" von einem anderen Anbieter weitergeführt wird, | |
| ist zur Zeit unklar. | |
| -wolf - | |
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| FS-Richtlinien: Arbeitstreffen von Elbe-Weser-Runde und DAKfCBNF | |
| Am Samstag, dem 24. November 2001 fand in Worpswede (Niedersachsen) ein | |
| Arbeitstreffen von Mitgliedern der "Elbe-Weser-Runde" und Vertretern des | |
| Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) statt. Ziel des | |
| Treffens war es, zu prüfen, inwieweit die überarbeiteten | |
| Funksignalsuch-Richtlinien der Elbe-Weser-Runde mit den FS-Richtlinien des | |
| Deutschen Arbeitskreises vereinbar sind. | |
| Dazu hatte der Vorsitzende der Elbe-Weser-Runde, Heinz-Hermann-Kück, den | |
| Vorsitzenden des DAKfCBNF, Michael Lennarz, sowie | |
| Franz Ahne (DAKfCBNF-Ehrenvorsitzender) und | |
| Edgar Oestreich (Vorsitzender des AK CB-Funk Hessen) eingeladen. | |
| (Siehe Teilnehmerliste am Ende dieses Beitrags.) | |
| Teilnehmer und Veranstalter von Funksignalsuchfahrten aus dem norddeutschen | |
| Raum hatten in der Vergangenheit bemängelt, dass die bestehende FS-Richtlinien | |
| "nicht mehr zeitgemäß" seien. Die Elbe-Weser-Runde hatte daraufhin | |
| ihre Richtlinien überarbeitet und entsprechend angepaßt. | |
| Zu den Kritikpunkten gehörte in erster Linie die Punkte-Wertung, die in den | |
| DAKfCBNF-Richtlinien festgelegt ist. Viele Vereine im norddeutschen Raum | |
| bevorzugen dagegen eine Wertung nach gefahrenen Kilometern. | |
| Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass die überarbeiteten Richtlinien der | |
| Elbe-Weser-Runde inhaltlich weitgehend (Kück: "zu 90 Prozent") mit dem | |
| Regelwerk des DAKfCBNF übereinstimmen. Einige wenige Punkte sollen auf der | |
| Hauptversammlung der Elbe-Weser-Runde am 26. Januar 2002 noch geändert werden. | |
| Kück bezeichnete das Treffen mit dem DAKfCBNF als "harmonisch". Ein am Anfang | |
| vielleicht noch vorhanden gewesener "negativer Eindruck" sei "vollkommen weg." | |
| Die Elbe-Weser-Runde umfaßt nach Angaben ihres Vorsitzenden 23 Vereine, | |
| von denen sich 19 aktiv an Funksignalsuchfahrten beteiligen. | |
| - wolf - | |
| Teilnehmerliste: | |
| Elbe-Weser-Runde: | |
| Volker Kalweit (Uniform-Echo Uelzen) | |
| Heinz-Hermann Kück (1. Vorsitzender der Elbe-Weser-Runde) | |
| Kurt Müller (Funkerclub Dümmersee) | |
| Harald Schütt (Funkerclub Nienburg) | |
| Jörg Schulz (Uniform-Echo Uelzen) | |
| Peter Thies (Funkerclub Nienburg) | |
| Jürgen Tienken (CB-Runde Teufelsmoor) | |
| Hans Tietjen (Funkerclub Hüttenbusch) | |
| Reinhard Wendelken (Funkerclub Hüttenbusch) | |
| Dietmar Weiss (Fox-Hunter Bramsche) | |
| DAKfCBNF: | |
| Franz Ahne (Ehrenvorsitzender) | |
| Michael Lennarz (Vorsitzender) | |
| Edgar Oestreich (Vorsitzender der Mitgliedsverbandes AK CB-Funk Hessen) | |
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| India Fox German Group e.V. wird aufgelöst | |
| Der CB-Funk-Verband India Fox German Group steht vor seiner Auflösung | |
| als eingetragener Verein. Dies wurde uns vom Präsidenten der | |
| India Fox German Group, Dieter Löchter, bestätigt. Die Auflösung wird nach Klärung | |
| formalrechtlicher Fragen voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen erfolgen. | |
| Die India Fox German Group wurde 1995 als deutscher Zweig der | |
| "Internationalen Föderation für freies DX" gegründet und in das Vereinsregister | |
| Bonn eingetragen. Ziele der India Fox sind u.a. die Schaffung einheitlicher | |
| europäischer CB-Funk-Regelungen und die Anerkennung des CB-Funks als | |
| "offizieller ITU-Funkdienst". Auf Messen und Ausstellungen in Stuttgart und | |
| Dortmund versuchte der Präsident der India Fox, Dieter Löchter, mit großem | |
| persönlichen Einsatz, den CB-Funk breiteren Bevölkerungsschichten näherzubringen. | |
| Im Laufe der Zeit verzeichnete die India Fox German Group offensichtlich einen | |
| erheblichen Mitgliederschwund. Der Verein umfasste im Herbst | |
| vergangenen Jahres offiziell nur noch 25 Mitglieder. | |
| Die Auflösung der India Fox German Group steht nach Angaben von Dieter Löchter | |
| auch im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen des französischen | |
| Mutterverbandes. So sei die Zentrale der India Fox von Frankreich nach Deutschland | |
| verlegt worden. Sie soll hier unter dem Namen "India Fox CB-Föderation" (IFCBF) | |
| als nichteingetragener Verein fortgeführt werden. | |
| - wolf - | |
| Eine Presseerklärung zu diesem Thema ist im Internet unter | |
| http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=127 zu finden. | |
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| Powerline: E.ON-Tochter "Oneline" stellt Geschäftsbetrieb ein | |
| Der Powerline-Anbieter "Oneline" hat am Freitag, dem 30. November 2001 | |
| seinen Geschäftsbetrieb eingestellt. | |
| Das zum E.ON-Konzern gehörende Unternehmen erklärte, dass eine | |
| Wirtschaftlichkeit seiner Powerline-Technologie wegen | |
| "veränderter Rahmenbedingungen", insbesondere der "sehr niedrigen Grenzwerte" | |
| und der "beabsichtigten Sperrung bestimmter Sonderfrequenzen" auf | |
| absehbare Zeit ausgeschlossen sei. | |
| (Anmerkung der Red.: Die "Rahmenbedingungen" für Powerline sind bereits seit | |
| Mai dieses Jahres bekannt.) | |
| Mit Oneline/E.ON steigt das zweite große Energieversorgungsunternehmen aus dem | |
| Powerline-Geschäft aus. Bereits im März 2001 hatte sich Siemens aus diesem | |
| Geschäftsgebiet zurückgezogen (wir berichteten). Schon im Vorfeld hatten | |
| Nortel (NorWeb) und der Berliner Energieversorger BeWAG das Handtuch geworfen. | |
| Auch der Ellwanger Stromversorger ODW, ein Tochterunternehmen der | |
| baden-württembergischen EnBW, hat sein Powerline-Angebot vorerst auf Eis gelegt. | |
| ODW begründet den PLC-Ausbaustopp damit, dass der Schweizer Firma Ascom keine | |
| PLC-Modems liefern könne, die stabil arbeiten würden. | |
| Nur die Energie-Konzerne RWE und MVV bieten lokal innerhalb von Teilbereichen | |
| ihrer Versorgungsgebiete noch Powerline-Dienste an. | |
| - wolf - | |
| Links zu diesem Artikel: | |
| www.oneline.de (Presseerklärung der Oneline AG) | |
| www.muenster.de/~dl5qe/plc085.htm ("E.ON wirft das Handtuch") | |
| www.muenster.de/~dl5qe/plc084.htm ("Stillstand bei PLC-Aufbau in Ellwangen") | |
| www.heise.de/newsticker/data/dz-01.12.01-002/ Heise-Newsticker | |
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| RegTP-Jahresbericht: 6100 CB-Funk-Neuzuteilungen im Jahre 2000 | |
| Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Jahre 2000 | |
| ca. 6100 CB-Funk-Neuzuteilungen vorgenommen. Dies geht aus dem | |
| "Jahresbericht 2000/2001" hervor, den die RegTP am 3. Dezember dem Bundestag und | |
| dem Bundesrat vorgelegt hat. | |
| Insgesamt hat die Behörde im Jahre 2000 rd. 32300 CB-Funk-Verwaltungsvorgänge | |
| bearbeitet. Damit ist der CB-Funk im Teibereich des "nichtöffentlichen Mobilfunks" | |
| die verwaltungsintensivste Funkanwendung. Eine genauere Aufschlüsselung der | |
| Verwaltungsvorgänge enthält der Jahresbericht nicht. Auch die Gesamtzahl der | |
| erteilten CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen ist dem Bericht nicht zu entnehmen. | |
| Im Rahmen der Überwachung von Frequenznutzungen nahm die RegTP im Jahre 2000 | |
| ca. 13900 Überprüfungen von Frequenzzuteilungen vor. Dabei wurden in rd. 2350 Fällen | |
| Beanstandungen festgestellt; in 200 Fällen sprach die Behörde ein Betriebsverbot aus. | |
| In 4 Prozent der geprüften Fälle wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. | |
| Diese Zahlen beziehen sich auf alle Frequenznutzungen; eine Aufschlüsselung nach | |
| einzelnen Funkanwendungen ist in dem Bericht nicht enthalten. | |
| Im Amateurfunkbereich wurden im Jahre 2000 ca. 1000 Amateurfunkzeugnisse der | |
| "Einsteigerklasse" 3 erteilt. | |
| Der vollständige RegTP-Jahresbericht (334 Seiten) kann im Internet unter | |
| www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/Bericht2001.pdf downgeladen werden. | |
| - wolf - | |
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| Powerline kann Akkuladegerät stören | |
| Powerline Communication (Datenübertragung auf Stromleitungen) kann die | |
| Funktion eines mikroprozessorgesteuerten Akkuladegerätes stören. Diese | |
| Auskunft erteilte der namhafte Akku-Hersteller VARTA einem besorgten Kunden. | |
| Der Kunde hatte sich bei Hersteller darüber beklagt, dass sein neu gekauftes | |
| Akkuladegerät vom Typ "Multi Comfort Charger" verschiedene Funktionsstörungen | |
| aufweist. So würde z.B. manchmal der Entladevorgang der Akkus nicht richtig | |
| funktionieren, obwohl die Kontrolllampen am Gerät einen Entladevorgang anzeigen. | |
| Varta antwortete dem verwunderten Kunden unter anderem folgendes: "Der Effekt, [...] | |
| daß entweder die Anzeige verrückt spielt oder daß bestimmte Funktionen, z.B. das | |
| Entladen nicht ordnungsgemäß arbeiten, wurde bei uns vereinzelt in Verbindung mit | |
| PowerLine Communication (=Internetverbindung über das 230V-Stromnetz) beobachtet." | |
| Der Kunde möge doch bitte prüfen, ob in seinem Haus bzw. im Nachbarhaus | |
| Powerline Communication genutzt werde... | |
| - wolf - | |
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| TV-Bericht über zweifelhafte RegTP-Messung bei CB-Funker | |
| In der Verbraucherschutzsendung "Ein Fall für Escher" (MDR-Fernsehen) | |
| wurde am 13.12.2001 folgender Fall geschildert: | |
| Mitarbeiter der RegTP-Außenstelle Dresden führten bei einem CB-Funker eine | |
| "Routinekontrolle" durch. Dabei stellten sie fest, dass ein CB-Funkgerät der Marke | |
| Albrecht AE 8000 im AM-Bereich angeblich eine unzulässige Ausgangsleistung | |
| von 1,7 Watt aufwies. (Anmerkung der Red.: Erlaubt sind 1 Watt.) | |
| Vier Wochen später flatterte dem CB-Funker ein Gebührenbescheid der RegTP auf | |
| den Tisch. Er sollte für "Verwaltungsmäßiges Bearbeiten eines Verstoßes gegen | |
| Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung | |
| einschließlich Festlegen der Maßnahmen" eine Gebühr von 250 DM bezahlen. | |
| Daraufhin sandte der CB-Funker das originalversiegelte Funkgerät an den | |
| Hersteller, die Firma Albrecht in Lütjensee, mit der Bitte um Überprüfung. Albrecht | |
| prüfte das Gerät in drei verschiedenen Laboren und stellte fest, dass die | |
| Ausgangsleistung des Gerätes im AM-Bereich keineswegs, wie von der RegTP | |
| behauptet, 1,7 Watt beträgt.Vielmehr lag Leistung mit 1,13 Watt vollständig | |
| im Rahmen der zugelassenen Toleranzen. | |
| Der CB-Funker war nicht bereit, die seiner Auffassung nach zu Unrecht erhobenen | |
| Gebühr zu bezahlen und erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Ziel, | |
| eine Überprüfung der RegTP-Messung herbeizuführen. Das Verwaltungsgericht lehnte | |
| die Klage im November 2001 ab. Die Messung der Regulierungsbehörde müsse | |
| nicht noch einmal überprüft werden. | |
| Soweit der in der Sendung geschilderte Fall. | |
| Dazu wurde der Pressesprecher der RegTP, Harald Dörr, befragt. Dörr erklärte, dass er | |
| den Fall "aus der Ferne schlecht nachvollziehen" könne. Für ihn stehe jedoch fest, dass | |
| seine Kollegen vom Prüf- und Messdienst eine "außerordentlich hohe Kompetenz" haben. | |
| Deshalb gehe er davon aus, dass sie "das gemacht haben, was sie jeden Tag machen", nämlich | |
| "vernünftig messen". Er sei sich absolut sicher und würde auch jederzeit seine Hand | |
| dafür ins Feuer legen, dass die die Kollegen "nicht leichtfertig" mit diesen Arbeiten umgehen. | |
| Auf die Frage, warum die RegTP sich nicht an den Hersteller des vermeintlich | |
| unvorschriftsmäßigen Funkgerätes wendet, antwortete Dörr: "Der Besitzer des Gerätes | |
| ist für uns der Ansprechpartner, und das wird auch in Zukunft so bleiben." | |
| Dörr widersprach auch der Darstellung, dass es sich bei der Überprüfung des Funkers | |
| um eine Routinekontrolle ("Ich war halt 'mal dran'") gehandelt habe. Dörr wörtlich: | |
| "Sie können sicher sein, [...] bei uns ist niemand 'mal dran'. Meine Kollegen sind | |
| mit Sicherheit nicht vom Himmel gefallen. Da gab es mit Sicherheit | |
| eine Störungsmeldung, der meine Kollegen nachgegangen sind. " | |
| Bei Fällen wie dem vorliegenden könne er nur anraten, mit den RegTP-Mitarbeitern | |
| vor Ort noch mal zu reden und sie um eine erneute Messung zu bitten. | |
| "Meine Kollegen sind gerne bereit, da bin ich mir sicher, in solchen Fällen | |
| auch ein zweites und auch ein drittes Mal zu messen." | |
| Dörr weiter: "Wenn man natürlich anschließend das Gerät - ich sage das hier mal | |
| etwas überzeichnet - durch die halbe Republik schickt und hier und da mal woanders | |
| messen lässt, haben auch wir keinen Hinweis mehr, was mit dem Gerät letztendlich | |
| passiert ist." Deshalb könne er durchaus das Urteil des Verwaltungsgerichts verstehen, | |
| auch wenn es in dem vorliegenden Fall für den Betroffenen nicht positiv ausgegangen sei. | |
| Die Firma Albrecht hat dem CB-Funker auf dem Kulanzwege die strittige | |
| Gebühr von 250 DM erstattet. | |
| - wolf - | |
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| Funk-Beitrags- und Gebührenordnungen geändert | |
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die | |
| "Frequenznutzungsbeitragsverordnung" und die "Frequenzgebührenverordnung" | |
| geändert. (In der Frequenznutzungsbeitragsverordnung ist der jährlich zu zahlende | |
| Beitrag für das Betreiben von Funkanlagen festgelegt; die Frequenzgebührenverordnung | |
| regelt einmalige Funkgebühren, zum Beispiel für das Ausstellen einer Genehmigungsurkunde.) | |
| Hier die wichtigsten Änderungen: | |
| Bei der Berechnung der jährlichen Frequenznutzungsbeiträge muss künftig berücksichtigt | |
| werden, dass der Staat einen Eigenanteil von 20 Prozent des Personal- und Sachaufwandes zu | |
| tragen hat. Damit sollen Kosten für solche Tätigkeiten abgegolten werden, die die Behörde im | |
| Interesse der Allgemeinheit vorgenommen hat und die deshalb nicht den einzelnen | |
| Funk-Nutzergruppen in Rechnung gestellt werden dürfen. Mit dieser Regelung hat das Ministerium | |
| auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln reagiert. Das Verwaltungsgericht hatte u.a. | |
| im August dieses Jahres bemängelt, dass eine solche Eigenbeteiligung des Staates bei der | |
| Bemessung der Beiträge bisher fehlte. (Siehe dazu unsere ausführlichen Berichte | |
| "Frequenznutzungsbeitragsverordnung rechtswidrig" Teil 1 und Teil 2) | |
| Diese Regelung gilt auch für Beiträge aus den Jahren 1998 und 1999, sofern sie | |
| von der Behörde noch nicht erhoben worden sind. | |
| Die vollständige Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung hat folgenden Wortlaut: | |
|
Erste Verordnung |
|
|
zur Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung |
|
|
Vom 13. Dezember 2001 |
|
|
Auf Grund des § 48 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120), |
|
|
der durch Artikel 226 Nr. 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert |
|
|
worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit |
|
|
dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und |
|
|
dem Bundesministerium der Justiz: |
|
|
Artikel 1 |
|
| Die Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 13. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1704) | |
| wird wie folgt geändert: | |
| 1. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: | |
| "§ 3a | |
| Selbstbehalt | |
| Von dem durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachaufwand trägt der Bund 20 | |
| vom Hundert als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien | |
| und effizienten Frequenznutzung. In den Beitragsbescheiden der Behörde ist der Selbstbehalt | |
| nach Satz 1 zu berücksichtigen." | |
| 2. § 9 wird wie fogt geändert: | |
| a) In Absatz 1 wird die Angabe "1996 bis 1999" durch die Angabe "1998 und 1999" ersetzt. | |
| b) Folgender Absatz wird angefügt | |
| "(3) Für die Beiträge nach Absatz 1 gilt § 3a entsprechend." | |
|
Artikel 2 |
|
| Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. | |
| Berlin, den 13. Dezember 2001 | |
| Der Bundesminister | |
| für Wirtschaft und Technologie | |
| Müller | |
| Außerdem hat das Ministerium die in der Frequenzgebührenverordnung festgelegten einmaligen | |
| Gebühren auf Euro umgestellt. Für den CB-Funk ergeben sich dadurch ab | |
| 1. Januar 2002 folgende Gebührensätze: | |
| Frequenzzuteilung für die Teilnahme am CB-Funk mit einer Sendefunkanlage, | |
| soweit nicht allgemeinzugeteilt: 15,- Euro (bisher 30,- DM); | |
| Zuschlag für jede weitere Sendefunkanlage: 5,- Euro (bisher 10,- DM); | |
| Frequenzzuteilung für innerhalb der vorläufigen Schutzabstände gelegene ortsfeste | |
| CB-Funkstandorte zur Nutzung der Kanäle 41 bis 80: 85,- Euro (bisher 170,- DM). | |
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| CB-Jahresrückblick: Das war das Jahr 2001... | |
| Januar 2001 | |
| Vorläufige Entwarnung für die Hersteller von LPD-/SRD-Geräten: Die Regulierungsbehörde | |
| hebt die geplante Sendezeitbeschränkung ("Duty Cycle") für solche Geräte vorübergehend auf. | |
| Die RegTP hat einen neuen Chef: Matthias Kurth übernimmt offiziell das Amt des Präsidenten | |
| der Behörde. Er löst Klaus-Dieter Scheurle ab, der in die Privatwirtschaft gewechselt ist. | |
| Abschied von einer Traditionsmarke: Funkgerätehersteller dnt gibt nach mehr als 30 Jahren | |
| den CB-Funk-Bereich auf. LPD- und PMR-Funkgeräte gibt's aber weiterhin mit dnt-Label. | |
| Februar 2001 | |
| Die Regulierungsbehörde sucht neue Funkanwendungen für die alten Mobilfunk-C-Netz-Frequenzen. | |
| Die CB-Verbände rufen ihre Mitglieder auf, Vorschläge zu machen. | |
| Das neue "Gesetz über Funkanlagen" tritt in Kraft. Neue Funkgeräte werden künftig kein | |
| nationales Zulassungszeichen mehr tragen. Kritiker befürchten eine Verunsicherung der Anwender. | |
| Urteilsverkündung im "Piano-Jürgen-Prozess". Die Täter werden zu hohen Haftstrafen verurteilt. | |
| Die drei Heranwachsenden hatten im Juli 2000 in Hannover den 61-jährigen CB-Funker | |
| Jürgen H. (Skip "Piano-Jürgen") auf grausame Weise ermordet. | |
| März 2001 | |
| Überraschung: Der Siemens-Konzern zieht sich aus dem Powerline-Geschäft zurück. | |
| Das Unternehmen kann die geforderten Störgrenzwerte nicht einhalten. | |
| Die "Deutsche Funk-Allianz" tagt in Pegnitz. Der Verband beschließt, keine | |
| Hobbyfunkanwendungen auf den alten C-Netz-Frequenzen zu fordern. | |
| Er befürchtet zu hohe Gerätekosten und Nutzungsbeiträge. | |
| Der Bundesrat stimmt einer umstrittenen Rechtsverordnung zu, in der die viel zu laschen | |
| Grenzwerte für "Powerline Communication" festgelegt sind. "Powerline Communication" kann | |
| Funkanwendungen stören. Zahlreiche Funkanwender hatten sich deshalb bei einer | |
| RegTP-Umfrage gegen "Powerline Communication" ausgesprochen. | |
| April 2001 | |
| Aufregung in Niedersachsen: Die "Grünen" wollen die Bauordnung so ändern, dass alle Antennen, | |
| auch solche von CB-Funkern und Funkamateuren, baugenehmigungspflichtig werden. | |
| Partnerwechsel bei CB-Hersteller Albrecht. Das Unternehmen beendet seine Zusammenarbeit | |
| mit Stabo wegen "grundsätzlicher Differenzen". Neuer Albrecht-Partner ist die Firma Alan. | |
| Mai 2001 | |
| Der niedersächsische CB-Funk-Verband F.O.T.H. veranstaltet in Wennigsen eine | |
| Podiumsdiskussion. Vertreter von Hobbyfunk-Verbänden, Politiker und Firmenvertreter diskutieren | |
| über die Zukunft des CB-Funks. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil macht den | |
| CB-Funkern ein "Angebot zum Dialog". Er will in Berlin ein Treffen mit Vertretern der RegTP bzw. | |
| des Wirtschaftsministeriums arrangieren. CB-Urgestein Alexander Eisele regt eine Zusammenarbeit | |
| der CB-Verbände an. DFA und India Fox stimmen dem zu, der Vertreter des DAKfCBNF muss | |
| dazu seine Delegierten fragen. Premiere am Rande: rpa-Radio überträgt die Podiumsdiskussion | |
| live im Internet. | |
| Entwarnung bei den "Grünen": Die geplante Baugenehmigungspflicht für Antennenanlagen | |
| in Niedersachsen soll nicht Amateurfunk- und CB-Funk-Antennen gelten. | |
| Der DAKfCBNF tagt im badischen Bietigheim. Der Vorsitzende berichtet, dass der Verband | |
| einen Nutzungsvorschlag für die ehemaligen C-Netz-Frequenzen bei der RegTP eingereicht hat. | |
| Der genaue Wortlaut wird nicht bekannt gegeben. Franz Ahne erhält den Auftrag, die | |
| Voraussetzungen für eine mögliche Zusammenarbeit mit der DFA und der India Fox zu klären. | |
| Der Verbleib in der ETSI ist unklar, es müssen Sponsoren dafür gefunden werden. | |
| Juni 2001 | |
| Die RegTP springt über ihren Schatten und erteilt dem F.O.T.H. anläßlich eines Stadtfestes | |
| eine befristete Genehmigung für SSB-Betrieb auf 40 Kanälen. Die Freigabe von SSB für die | |
| Allgemeinheit läßt dagegen weiter auf sich warten. | |
| Güstrower CB-Funker werden zu "Fernsehstars": Der TV-Sender VOX dreht in Güstrow | |
| einen Beitrag über die Bedeutung des CB-Funks für Trucker. | |
| Juli 2001 | |
| Schlechte Karten für die RegTP: Das Verwaltungsgericht Köln erwägt, die Begründung des | |
| Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der EMV-Beitragsverordnung auch auf die | |
| Frequenznutzungsbeitragsverordnung anzuwenden. | |
| DFA und India Fox brechen die Verhandlungen mit dem DAKfCBNF einseitig ab. Eine Bereitschaft | |
| zur Zusammenarbeit sei ihrer Meinung nach beim DAKfCBNF nicht vorhanden gewesen. | |
| Außerdem habe der Beauftragte des DAKfCBNF, Franz Ahne, seine Kompetenzen überschritten. | |
| August 2001 | |
| Eine Befürchtung der RegTP wird wahr: Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet in 164 Fällen, | |
| dass die Rechtsverordnung zur Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen rechtswidrig ist. | |
| Unter den verhandelten Fällen befinden sich auch sieben Klagen von CB-Funkern, | |
| die von der DFA unterstützt wurden. | |
| Schon wieder eine befristete Genehmigung für SSB: Die RegTP-Außenstelle Hannover erteilt | |
| dem F.O.T.H. die Genehmigung, für 14 Tage SSB-Betrieb im Großraum Niedersachsen zu machen. | |
| September 2001 | |
| Die verbrecherischen Attentate am 11. September in New York und Washington lähmen | |
| die Welt und relativieren alles. Unsere Sorgen als CB-Funker wirken nur noch klein | |
| und unbedeutend. | |
| "CB-Radio" ist wieder am Netz. Der umstrittene Angebot aus Luxemburg war lange Zeit offline. | |
| Die Seiten sind jetzt neu gestaltet und bei einem anderen Provider gehostet. | |
| Oktober 2001 | |
| Treffen in Berlin: Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil löst sein Versprechen ein und | |
| lädt eine Abordnung von CB-Funkern zu einem Arbeitstreffen nach Berlin ein. Vertreter von | |
| DFA, India Fox, ECBF und AFD (OV Hannover) folgen der Einladung. Der DAKfCBNF läßt | |
| ausrichten, dass er keinen Gesprächsbedarf sieht. Enttäuschung bei den Teilnehmern: | |
| Wirtschaftsministerium und RegTP sagen kurzfristig ihre Teilnahme ab. Die Fragen der | |
| CB-Funker werden schriftlich beim Wirtschaftsministerium eingereicht. | |
| DAKfCBNF und DFA halten am selben Tag ihre Herbsttagungen ab. | |
| Die DFA will weiterhin Klagen von CB-Funkern gegen Funkgebühren unterstützen und eine | |
| Beitragsfreiheit im CB-Funk herbeiführen. Im Rahmen der DFA-Tagung wird der CB-Funkerin | |
| Ingeborg Rödiger der "Deutsche CB-Funk-Friedenspreis" verliehen. | |
| Auf der DAKfCBNF-Versammlung erstattet Franz Ahne Bericht über seinen Auftrag, die | |
| Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit DFA und India Fox zu klären. Er hat dazu | |
| unter anderem Einsicht in die Vereinsregisterakten von DFA und India Fox genommen und | |
| festgestellt, dass die India Fox kaum noch Mitglieder hat. | |
| Die Ergebnisse des Ahne-Berichts sorgen im nachhinein für eine erregte Diskussion im Internet. | |
| November 2001 | |
| Da waren's nur noch drei... Die Firma NFT (Kaiser-Funkgeräte) stellt ihren Geschäftsbetrieb | |
| ein. Damit gibt es nur noch drei klassische CB-Funk-Hersteller in Deutschland: Alan/Albrecht, | |
| Stabo/President und Team. | |
| Paukenschlag zum Monatsende: Energieriese E.ON beendet überraschend die | |
| Powerline-Aktivitäten seiner Tochterfirma Oneline. Der Grund: Ein wirtschaftlicher | |
| Betrieb von Powerline sei auf absehbare Zeit ausgeschlossen. | |
| Dezember 2001 | |
| So schnell kann eine Behörde sein: Das Wirtschaftsministerium hat die Rechtsverordnung | |
| für die jährlich zu zahlen Funkbeiträge geändert. Sie kommt damit den Vorgaben des | |
| Verwaltungsgerichts Köln nach, das eine ältere Verordnung dieser Art im August für | |
| rechtswidrig erklärt hatte. | |
| AUS für die India Fox German Group. Präsident Dieter Löchter gibt bekannt, | |
| dass er den Verein auflösen wird. | |
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| Wirtschaftsministerium will Telekommunikationsgesetz ändern | |
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, im Herbst | |
| dieses Jahres das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. Das geht aus einer | |
| Meldung der Fachzeitschrift "Funkschau" hervor. | |
| Die geplanten Änderungen werden in erster Linie für gewerbliche Telefon-Anbieter | |
| von Interesse sein. So soll zum Beispiel eine Regelung geschaffen werden, die eine | |
| Anbieterwahl mittels Call-by-Call auch für Ortsgespräche ermöglicht. Auch die | |
| Genehmigungspflicht von Tarifänderungen durch die Regulierungsbehörde soll | |
| beschnitten werden. | |
| Änderungen, die die Frequenzordnung betreffen und dadurch unmittelbar | |
| Auswirkungen auf den CB-Funk haben könnten, sind unseres Wissens zum jetzigen | |
| Zeitpunkt nicht vorgesehen. | |
| Wirtschaftsminister Werner Müller will bis zur Bundestagswahl im September dieses | |
| Jahres ein Eckpunktepapier vorlegen, in dem die wesentlichen Änderungen festgelegt | |
| sind. Die eigentliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dann im | |
| November durch den Bundestag erfolgen. | |
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| Ermittlungsverfahren gegen RegTP-Mitarbeiter eingestellt | |
| Die Staatsanwaltschaft Kassel hat ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen | |
| Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingestellt. | |
| Dies geht aus einer Meldung von "CB-Radio" hervor. | |
| Was war geschehen? Beamte des RegTP-Prüf- und Messdienstes hatten im Februar 1998 | |
| die Funkanlage eines CB-Funkers überprüft und dabei eine leicht überhöhte | |
| Senderausgangsleistung des Funkgeräts festgestellt. Der Funker erhielt daraufhin von der | |
| RegTP-Außenstelle Kassel einen Gebührenbescheid über 250 DM. | |
| Der Funker war nicht bereit, diese Gebühr zu bezahlen. Eine Klage vor dem | |
| Verwaltungsgericht kam wegen Fristüberschreitung nicht mehr in Betracht. Der Funker | |
| entschloss sich, den strafrechtlichen Weg zu beschreiten und erstattete im April 1999 | |
| Strafantrag sowie Strafanzeige gegen "Unbekannt". Er begründete dies u.a. damit, dass es | |
| seiner Auffassung nach keine Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid gäbe und die | |
| RegTP dies hätte wissen müssen. Deshalb sehe er den Tatbestand des Betruges als erfüllt an. | |
| Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin beim Dienststellenleiter der RegTP-Außenstelle | |
| Kassel, in dessen Auftrag der besagte Gebührenbescheid ausgestellt wurde. Im Dezember | |
| vergangenen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gem. § 153 StPO | |
| (Geringfügigkeit und fehlendes öffentliches Interesse) ein. | |
| Die vollständige Begründung der Verfahrenseinstellung liegt uns nicht vor. Teile daraus | |
| sind im Internet unter http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=155 zitiert. | |
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| Thomas Katz (F.O.T.H.): Abschied vom CB-Funk | |
| Der Leiter des "Funkorganisationsteams Hannover und Umgebung" (F.O.T.H.), Thomas Katz, | |
| ist am 5. Dezember 2001 von seinem Amt zurückgetreten. Er sieht nach eigenen Angaben | |
| im CB-Funk "keinen Sinn mehr" und hat dem Hobby den Rücken gekehrt. | |
| Thomas war sieben Jahre im F.O.T.H. aktiv. Bekannt wurde er durch die Präsentation | |
| des CB-Funks auf dem jährlich stattfindenden "Großraumentdeckertag" in Hannover. Im | |
| Mai 2001 organisierte er eine viel beachtete Podiumsdiskussion zu Hobbyfunkthemen in | |
| Wennigsen (wir berichteten). Darüber hinaus leitete eine Delegation von CB-Funkern, die | |
| im Oktober vergangenen Jahres ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten | |
| Hubertus Heil in Berlin führten (wir berichteten ebenfalls). | |
| Thomas hat eine Erklärung herausgegeben, in der er die Gründe für seinen Rücktritt | |
| aus seiner Sicht darstellt. Wir veröffentlichen diese Erklärung nachfolgend in vollem | |
| Wortlaut. Auch in diesem Falle weisen wir darauf hin, dass der Inhalt von im | |
| FUNKMAGAZIN wiedergegebenen Dokumenten nicht in jedem Falle die Meinung | |
| der Redaktion widerspiegelt. | |
| Hier die Erklärung von Thomas Katz: | |
| Liebe Funkerkollegen, | |
| zunächst ersteinmal euch allen ein frohes neues Jahr. Wie Ihr sicherlich alle schon | |
| erfahren habt, gibt es seit kurzem eine Änderung im FOTH. Mit Wirkung vom 5.12.01 | |
| bin ich als Leiter des FOTH´s zurückgetreten und mit der 16er Runde Nordstemmen | |
| ausgetreten aus dem FOTH. | |
| Sicherlich werden sich einige von Euch fragen, warum ich diesen Schritt tat. Nun, | |
| zunächstersteinmal möchte ich mich von dem Bericht hierzu im CB Radio distanzieren. | |
| Ich werde mit Burghardt P. Heid Kontakt aufnehmen und um Löschung des Berichtes | |
| bitten, da er nicht so ganz korrekt wiedergegeben wurde. | |
| Ende September erreichte mich die Nachricht das unser Kassenwart Wilfried Meibohm | |
| schwer an Krebs erkrankt ist. Darauf hin wurde vereinbart, das das Vermögen, welches | |
| dem FOTH gehört, zu mir transferiert werden sollte damit letzte offene Rechnungen | |
| bezahlt werden könnten. Dieses tat er bis zum heutigen Tage ebensowenig wie eine | |
| offene Rechnung eines Funkgeräteherstellers zu begleichen. Ergebnis ist, das nun | |
| die Firmen an mich herantreten, da sie von W. Meibohm weder Geld noch Auskunft | |
| bekommen. | |
| Unsere Mitglieder haben beim Eintritt unterschrieben, das die Teilnahme an Veranstaltungen | |
| evtl. eine Umlage erfordert. Da es sich bei den offenen Posten um Rechnungen zum | |
| Großraumentdeckertag handelte, sind die Vereine also in der Pflicht. Leider musste ich | |
| feststellen, das den Vereinen dieses ziemlich egal zu sein scheint. Sie versuchen sich mit | |
| Händen und Füßen dagegen zu wehren. | |
| Dieses verhalten finde ich vor dem Hintergrund, das alle Mitgliedsvereine jahrelang | |
| davon provitiert haben Mitglied zu sein (zum Beispiel durch Sachspenden) | |
| besonders dreist. | |
| Ich muss mir daher ernsthaft die Frage stellen, warum ich mich 7 Jahre darum | |
| bemüht habe, den CB Funk im Raum Hannover am leben zu erhalten. Hinzu kommt | |
| noch, das eine Zusammenarbeit zwischen den Vereinen nur bedingt möglich ist, und | |
| durch ständige Diskussionen darüber, warum nun Gerade Funker xy helfen muss | |
| begleitet wurden. | |
| Dieses zum internen. Extern musste ich feststellen, das der CB Funk eindeutig am | |
| Ende ist. Dieses wurde in Wennigsen bereits sehr deutlich. Schuld hieran haben | |
| natürlich auch die Verbände. Ich selbst finde es traurig, wenn vom DAKFCBNF ein | |
| Vorsitzender geschickt wird, der von der hiesigen Presse mehr als belächelt wurde. | |
| Die Fragen die ich hierzu zu hören bekam, möchte ich nicht wiederholen. | |
| Enttäuschend fand ich, das der DCBD nicht anwesend war. Gut fand ich die Anwesenheit | |
| von RPA-Radio, wobei ich deren Nachberichterstattung, die ebenso wie viele andere | |
| Beiträge von Dir Alexander, sehr sehr DAKFCBNF lastig sind weniger gut. | |
| Für dich gibt es scheinbar keine anderen CB Funk Verbände. | |
| Das Jahr brachte viele Entwicklungen. So hatte sich die 16er Runde Nordstemmen | |
| auf Anregung des Funkclubs Nienburg/Weser in der DFA für das Thema | |
| Funksignalsuchfahrten stark gemacht. Es wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die | |
| aus Vertretern der Elbe Weser Runde und des FOTH und interessierter weiterer | |
| Clubs bestand. Zu den Sprechern wurde neben Inge Rödiger und mir | |
| Heinz Hermann Kück gewählt. Dieser zog sich dann mit der Elbe Weser Runde | |
| zurück und machte sein eigenes Ding. Er liess sich scheinbar von | |
| DAKFCBNF Mitgliedern einwickeln und glaubt nun sicherlich es würde sich | |
| was ändern. Nun gut, soll er glauben. Viel Interessanter fand ich die Tatsache, | |
| das ich auf eine alte RPA Radio Adresse die bei Freenet eingerichtet war, Post | |
| für Alexander Eisele bekam. Absender: Heinz Hermann Kück, Inhalt lauter | |
| Unwahrheiten über meine Person und über die AG. Selbst nach Hinweis, das | |
| diese Adresse nicht mehr existent ist, ging nochmals Post ein. Begründung: | |
| man wolle mich testen. Ich hab gedacht, ich bin im Kindergarten gelandet. | |
| Ich möchter nocheinmal betonen, das die AG eine eigenständige Gruppe war | |
| und sein sollte, die zwar von der DFA initiert wurde, aber keineswegs DFA | |
| angehörig war. Es wurde immer wieder auch von Seiten der DFA betont, | |
| das eine Änderung nur mit dem DAKFCBNF vorgesehen war. Auch wollte | |
| ich mir an der AG keine goldene Nase verdienen, vielmehr habe ich darauf | |
| hingewiesen, das ich nicht bereit war, die Kosten die verursacht werden, aus | |
| Privater Tasche zu bezahlen. Auch hat niemand gerechnet, wieviel die DFA an | |
| Mitgliedern wohl hätte, wenn die Elbe Weser Runde in die DFA eingetreten wäre. | |
| Hierbei galt es lediglich festzustellen, wieviele Vereine auf der Versammlung | |
| vertreten waren. | |
| Im Oktober war dann der Termin in Berlin. Auch hier musste ich feststellen, | |
| was manche Verbände unter Zusammenarbeit verstehen. Eine Dreistigkeit finde | |
| ich bis heute die Nichtteilnahme des DAKFCBNF nebst der Diffamierungen des | |
| Abgeordneten Heil im Funkforum durch Franz J. Ahne. In Sachen Zusammenarbeit | |
| nehmen sich übrigens alle Verbände nichts: alle hacken aufeinander rum, anstatt | |
| sich endlich um die Sachthemen und eine vernünftige Zusammenarbeit zu kümmern. | |
| Dieses und nur dieses würde den CB Funk noch retten können. Aber das genau | |
| versteht keiner. Stattdessen wollten mich einige Verbände für ihre Zwecke | |
| missbrauchen, was ihnen nicht gelang. Auch wollte mich der ein oder andere | |
| für blöd verkaufen oder log mich merkbar an. Auch wurde mir vorgeworfen ich | |
| müsste ständig im Rampenlicht stehen. Irgendwie hat keiner begriffen, warum ich | |
| mich für das Hobby so eingesetzt habe, das es nur um den CB Funk ging. | |
| Im Laufe des Jahres war ich auch Mitarbeiter bei RPA-radio. Auch da geschahen einige | |
| Dinge, die mich dazu veranlassten, im September dem Sender den Rücken zu kehren. | |
| Dieses alles hat nach 7 Jahren die Erkenntnis bestärkt, dem Hobby CB Funk den | |
| Rücken zu kehren. Ich sehe in dem Hobby keinen Sinn mehr. Daher habe ich | |
| das FOTH welches ich ja mal gegründet habe verlassen. | |
| Ich möchte mich bei allen Funkerkollegen die mir die letzten Jahre geholfen haben, | |
| nochmals rechtherzlich danken und bitte um Verständnis für diesen Schritt. Ich | |
| wünsche euch auch noch weiterhin viel Erfolg bei eurem Hobby. | |
| Thomas Katz | |
| Anmerkung der Redaktion: Der von Thomas kritisierte Bericht von "CB-Radio" ist | |
| im Internet unter http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=153 zu finden. | |
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| Neu: Parfüm mit "Elektrizitäts-Geruch" :-) | |
| So etwas hat uns gerade noch gefehlt: Die amerikanische Firma Coty hat ein Parfüm | |
| herausgebracht, das nach frisch ausgepackten elektrischen Geräten riecht. :-) | |
| Das Parfüm trägt den Namen "001coty". Um die gewünschte Duftnote zu erzeugen, | |
| hat der Hersteller angeblich ein Stück Polyester in einem Wäschetrockner erhitzt und | |
| den ausströmenden Duft eingefangen. Dieser Duft soll dann "bis auf Molekülebene | |
| bestimmt" und für die Parfümrezeptur verwendet worden sein. Ein Coty-Mitarbeiter | |
| beschreibt die Duftnote als "schön und leicht", sie sei eine "moderne Interpretation | |
| von Elektrizität, dem Herzblut der digitalen Welt". | |
| Als Zielgruppe peilt Coty nach eigenen Angaben "Computerverrückte" an. Deshalb | |
| kann das Parfüm auch nur online über das Internet bestellt werden. Vorerst sind | |
| nur 5000 Flaschen produziert worden. Der Spaß ist nicht ganz billig: | |
| Eine 41-Milliliter-Flasche kostet 100 Dollar. | |
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| Verbesserte Rechte beim (Funk-) Gerätekauf | |
| Am 1. Januar 2002 ist das sogenannte "Gesetz zur Modernisierung des | |
| Schuldrechts" ist Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen, die | |
| auch für CB-Funker, zum Beispiel beim Kauf von Funkgeräten, wichtig sind. | |
| Die gravierendste Änderung ist die Verlängerung der gesetzlichen | |
| Gewährleistungsfrist (oft fälschlich "Garantie" genannt) von sechs Monate auf | |
| zwei Jahre. Wenn innerhalb dieser zwei Jahre bei einer neu gekauften Sache | |
| ein Mangel auftritt, kann der Kunde vom Händler "Nacherfüllung" zu fordern. | |
| Das bedeutet in der Praxis, dass der Händler z.B. ein defektes Funkgerät | |
| reparieren oder gegen anderes, einwandfreies Gerät austauschen kann. | |
| Wichtig: Die Nacherfüllung muss zum "Nulltarif" erfolgen. Der Händler darf | |
| dafür keine Arbeits-, Material- oder Transportkosten erheben. | |
| Wenn die Nacherfüllung nicht zum Erfolg führt, hat der Kunde das Recht, | |
| den Kaufpreis zu mindern oder vom Kauf zurückzutreten und sein Geld | |
| zurückzuverlangen. | |
| Neu ist die sogenannte "Beweisumkehr". Bisher war es so, dass im Zweifelsfall | |
| der Käufer beweisen musste, dass ein in der Gewährleistungsfrist aufgetretener | |
| Mangel bereits "versteckt" beim Kauf des Gerätes vorhanden war. Die neue | |
| Regelung geht grundsätzlich davon aus, dass Mängel, die während der ersten | |
| sechs Monate auftreten, bereits beim Kauf der Sache vorhanden waren. | |
| Im Zweifelsfall muss jetzt der Verkäufer das Gegenteil beweisen. | |
| Ebenfalls neu ist die sogenannte "Ikea-Klausel". Sie besagt, dass auch fehlerhafte | |
| Montageanleitungen ein Mangel sind, der zur Reklamation berechtigt. Dies | |
| könnte z.B. bei Funkantennen der Fall sein, wenn die Montageanleitung fehlt | |
| oder wenn daraus nicht klar ersichtlich ist, wie die Antenne aufgebaut und | |
| installiert wird. | |
| Auch unrichtige Werbeaussagen gelten jetzt als "Mangel" im Sinne des Gesetzes. | |
| Wenn also z.B. ein Funkgeräte-Hersteller mit einer bestimmten Mindestreichweite | |
| für ein Funkgerät wirbt und das Gerät diese Reichweite in der Praxis nicht erzielt, | |
| dann kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen. Ebenso müssen die | |
| von Hersteller zugesicherten technischen Daten des Gerätes eingehalten werden. | |
| Die Zwei-Jahres-Frist darf beim Kauf von neuen Sachen vom Händler nicht | |
| verkürzt werden. Anderslautende Regelungen (z.B. im "Kleingedruckten") sind | |
| ungültig. Beim Kauf von gebrauchten Sachen darf der Händler die | |
| Gewährleistungsfrist auf ein Jahr herabsetzen. Wenn nichts vereinbart wird, | |
| beträgt die Frist auch bei gebrauchten Sachen zwei Jahre. | |
| Die Gewährleistungregelung gilt nicht für Mängel, die dem Käufer bereits beim | |
| Kauf bekannt waren. Sie gilt auch nicht für Sachen, die von Privat an Privat | |
| verkauft werden (z.B. auf Flohmärkten oder bei Internet-Auktionen). Hier kann | |
| nach wie vor ein Gewährleistungsausschluß vereinbart werden. | |
| Das vollständige "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" kann im | |
| Internet unter | |
| http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/schumod/material/rechtsaus.pdf | |
| als PDF-File downgeladen werden. | |
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| "Interessengemeinschaft der Funkfreunde Sachsen" gegründet (IGDFS) | |
| In Meissen (Sachsen) ist am 19. Januar 2002 die | |
| "Interessengemeinschaft der Funkfreunde Sachsen" (IGDFS) | |
| gegründet worden. | |
| Die Gründung einer sächsischen CB-Funk-Interessenvertretung war nach Auffassung | |
| der Initiatoren erforderlich geworden, weil der bisherige Landesverband, die | |
| ARGE CB-Funk Sachsen, im November vergangenen Jahres aufgelöst wurde. Mit der | |
| IGDFS soll den CB-Funkern ein kompetenter Ansprechpartner geboten werden. | |
| Es sei auch wichtig, dass "Sachsens Funker wieder mit einer Stimme sprechen". | |
| Zu den Gründungsmitgliedern der IGDFS gehören die "IG Elbfrieden Dresden" und | |
| die "IG Stadtfunk 34 Dresden" sowie acht Einzelfunker. Interesse an einer | |
| Mitgliedschaft zeigten die "Blödelrunde FM 38 Meissen", der "Funkclub Geringswalde", | |
| der "Funkclub Röderaue", die "IG Freie Funker Sachsen/Brandenburg" und die | |
| "Mühlenbergfunker Mölbis". Über einen endgültigen Beitritt dieser Vereinigungen | |
| müssen deren Mitgliederversammlungen entscheiden. | |
| Bei den Vorstandswahlen wurde Torsten Schönfeld zum Vorsitzenden gewählt; | |
| Stellvertreter ist Hans-Uwe Knauer. Andreas Hauptmann ist für die Kasse zuständig und | |
| Heiko Mann bekleidet das Amt des Schriftführers. Die Öffentlichkeitsarbeit liegt in den | |
| Händen von Frank Siegert. | |
| Als Revisoren wurden Jutta Willner und Karl-Heinz Nestler gewählt. | |
| Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Vereine, Clubs und Interessengemeinschaften 30 Euro/Jahr. | |
| Für Einzelfunker gibt es einen "Blocktarif", der beim Vorsitzenden erfragt werden kann. | |
| Die IGDFS beabsichtigt, Mitglied im Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) | |
| zu werden. Der Vorsitzende des DAKfCBNF, Michael Lennarz, nahm als Gast an der | |
| Gründungsversammlung teil. Weitere Gäste waren Alexander Eisele (rpa-Radio) und eine | |
| Gruppe von Funkern des benachbarten Arbeitskreises CB-Funk Freistaat Thüringen, der beim | |
| Aufbau der IGDFS Hilfestellung geleistet hatte. | |
| Die Geschäftsstelle der IGDFS ist unter folgender Anschrift zu erreichen: | |
| IGDFS | |
| Postfach 1105 | |
| 09324 Geringswalde | |
| E-Mail: igdfs@web.de | |
| Weitere Informationen über die IGDFS sind auf der Homepage des Verbandes unter | |
| www.igdfs.de zu finden. | |
| Die nächste Mitgliederversammlung der IGDFS findet am 9. März 2002 in Dresden | |
| in der Gaststätte "Elbfrieden", Flensburger Straße statt (Beginn: 14 Uhr). | |
| - wolf - | |
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| SSB: Missverständliche Werbemails eines CB-Funk-Versandhändlers | |
| Für Verwirrung haben E-Mails eines bayerischen CB-Funk-Versandhändlers gesorgt. | |
| In diesen E-Mails bewirbt der Versandhändler u.a. das CB-Funkgerät "President Jackson" | |
| mit dem Hinweis, es sei als eines der "ersten zugelassenen Geräte mit SSB" jetzt | |
| "endlich lieferbar". Der Betrieb dieses SSB-Gerätes sei "nur mit gesonderter | |
| Zulassung für Testzwecke" erlaubt; Infos gäbe es bei den "BAPT's". Ansonsten | |
| dürfe "nur auf 40 FM und 12 AM gefunkt werden". | |
| Zur Klarstellung: Es hat bis zum jetzigen Zeitpunkt (Ende Januar 2002) | |
| seitens der Regulierungsbehörde keine "Freigabe" von SSB im CB-Funk gegeben. | |
| Die genannten "Zulassungen für Testzwecke" gibt es nicht. Frequenzzuteilungen | |
| für Versuchs- bzw. Vorführzwecke werden i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen | |
| bzw. zu bestimmten Anlässen befristet erteilt. Dies war zum Beispiel im vergangenen | |
| Jahr bei den Stadtfesten in Lüneburg und Hannover der Fall; dort durften bestimmte | |
| SSB-Geräte befristet betrieben werden (wir berichteten). | |
| Der Sendebetrieb des besagten SSB-CB-Gerätes auf den den Kanälen 1-40 (FM) bzw. | |
| 4-15 (AM) ist erlaubt, sofern das Gerät - wie üblich - bei der RegTP "angemeldet" wurde. | |
| Eine nationale Zulassung von Funkgeräten durch die RegTP (oder eine von der RegTP | |
| beauftragte Stelle) gibt es nicht mehr. Die Funkgeräte-Hersteller bzw. -Importeure | |
| können ihre Geräte praktisch "selbst zulassen", sofern diese den Regelungen des | |
| "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) | |
| entsprechen. | |
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| Zu unserem obigen Beitrag erhielten wir von der Firma "Funkversand Kilian" | |
| folgende E-Mail: | |
| "...bezugnehmend auf Ihre Reportage in FM Magazin - missverständliche | |
| Werbemail - teile ich Ihnen mit, dass ich das Mail mit dem BAPT Bayreuth habe | |
| absegnen lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Mail so korrekt sei." | |
| Mit freundlichen Grüssen | |
| Klaus Kilian Lichtenfels | |
| Anmerkung der FM-Redaktion: | |
| Natürlich steht es jedem Funkfreund frei, bei seiner RegTP-Außenstelle eine | |
| Frequenzzuteilung für Versuchs- oder Demonstrationszwecke zu beantragen. | |
| Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass | |
| 1. eine Frequenzzuteilung für den Betrieb einer Funkstelle als Versuchsfunk | |
| 125 Euro kostet; | |
| 2. eine Frequenzzuteilung für den Betrieb einer Demonstrationsfunkanlage | |
| 62,50 Euro kostet und | |
| 3. bei Ablehnung eines solchen Antrages eine Gebühr erhoben wird, die bis zu 75 % | |
| der oben genannten Sätze betragen kann. | |
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| Albrecht setzt auf "Mehrnormen"-Geräte | |
| Der CB-Funk-Anbieter Albrecht will vermehrt CB-Funkgeräte auf den Markt bringen, | |
| die sich auf verschiedene europäische "Normen" umschalten lassen. Diese | |
| "Mehrnormen"-Geräte können wahlweise auf | |
| - 80 Kanäle FM/12 Kanäle AM, | |
| - 40 Kanäle FM/40 Kanäle AM oder | |
| - 40 Kanäle FM ("CEPT") | |
| umgeschaltet werden. | |
| Die Albrecht-"Mehrnormen"-Geräte sind daran zu erkennen, dass die Modell-Bezeichnung | |
| mit den Ziffern "90" endet. | |
| Das erste Gerät dieser Art war das Mobilgerät Albrecht AE5090. Seit kurzem gibt | |
| es auch die Heimstation AE 8000 in einer "Mehrnormen"-Version als AE 8090 . Der | |
| technische Aufbau des Gerätes ist gleich geblieben; lediglich die Einbaumöglichkeit für | |
| ein Packet-Radio-Modem ist wegen mangelnden Interesses der Kunden entfallen. | |
| Ein "Gerätepass" für dieses Gerät kann auf der Albrecht-Homepage unter | |
| www.albrecht-online.de/service/Radio-Passports/AE8090-deutsch.pdf | |
| heruntergeladen werden. | |
| Weitere "Mehrnormen"-Geräte sind in Vorbereitung. So wird es demnächst eine | |
| umschaltbare AE 5290 geben, die technisch der bisherigen AE 5280 entspricht, | |
| allerdings nicht über ALC verfügt. Auch die bisherige AE 4180 wird in einer | |
| "Mehrnormen"-Variante als AE 4190 auf den Markt kommen. Eine Neukonstruktion | |
| ist die AE 4090 : Dieses Gerät der unteren Preisklasse verfügt über eine | |
| herkömmliche rote LED-Kanalanzeige. Die drei "Normen" lassen sich bei diesem | |
| Gerät durch Drücken bestimmter Tasten beim Einschalten einstellen. | |
| Alle Albrecht-"Mehrnormen"-Geräte dürfen in Deutschland in der Einstellung | |
| "40 Kanäle FM" anmelde- und gebührenfrei betrieben werden. Beim Sendebetrieb | |
| in den Einstellungen "80 Kanäle FM/12 Kanäle AM" und "40 Kanäle FM/40 Kanäle AM" | |
| sind die Geräte anmelde- und beitragspflichtig. Im AM-Bereich dürfen trotz der | |
| schaltbaren 40 Kanäle nur die Kanäle 4 bis 15 senderseitig genutzt werden. | |
| - wolf - | |
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| Kein Powerline in Leipzig | |
| In Leipzig wird es in absehbarer Zeit keine Datenübertragung auf Stromleitungen | |
| (Powerline Communications) geben. Die Leipziger Stadtwerke haben eine geplante | |
| Zusammenarbeit mit dem RWE-Tochterunternehmens Powerline GmbH bis auf | |
| weiteres auf Eis gelegt. Dies gab eine Sprecherin der Leipziger Stadtwerke bekannt. | |
| Als Grund nannten die Leipziger Stadtwerke u.a. den Umstand, dass die | |
| RWE Powerline GmbH "keine standardisierte Anschlusstechnik" anbieten könne. | |
| Die Absage der Leipziger Stadtwerke ist ein weiterer Rückschlag für RWE. Bereits | |
| im November vergangenen Jahres hatte das Unternehmen den Powerline-Ausbau | |
| in Köln vorerst stoppen müssen, weil es angeblich Schwierigkeiten mit dem | |
| Hersteller der Powerline-Modems, der schweizerischen Firma Ascom, gab (wir berichteten). | |
| Die Teilnehmer-Anschlusszahlen von RWE Powerline liegen nach Auffassung | |
| von Fachleuten weit hinter den Erwartungen zurück. Ursprünglich sollten bis | |
| zum Jahreswechsel 2001/2002 rd. 20000 Kunden angeschlossen sein. Über die | |
| tatsächlichen Zahlen hällt sich das Unternehmen in Schweigen. Einer Meldung | |
| von "Berlin Online" zufolge gibt es bei RWE Powerline eine interne Richtlinie, | |
| die die Bekanntgabe der Anschlußzahlen verbietet. | |
| Eine Teilnahme an der diesjährigen Computermesse CeBIT hat RWE Powerline | |
| im Dezember abgesagt. | |
| Dennoch will der Energiekonzern an der Powerline-Technik festhalten. | |
| "Es gibt keine Pläne, den Dienst einzustellen", betonte eine Firmensprecherin. | |
| "Relevante strategische Entscheidungen" wärden jedoch erst Ende Januar fallen. | |
| - wolf - | |
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| CB-Spielzeug-Handfunkgerät mit SMS-Versand | |
| Die Firma Dickie Spielzeug aus Fürth (Bayern) hat ein Spielzeug-Handfunkgerät | |
| herausgebracht, mit dem sich auch kurze Textmitteilungen (SMS) versenden lassen. | |
| Dies geht aus einer Meldung von rpa-Radio hervor. | |
| Das Funkgerät mit der Bezeichnung "Walkie Talkie SMS" hat die Größe eines | |
| herkömmlichen GSM-Handys. Mittels einer Zehnertastatur können Kurzmitteilungen | |
| bis zu einer Länge von 24 Zeichen eingegeben und versandt werden. Bis zu zehn | |
| Kurzmitteilungen können im geräteinternen Speicher abgelegt werden. Daneben | |
| ist auch normaler Sprechfunkbetrieb möglich. | |
| Im Gegensatz zu einem "echten" GSM-Handy verfügt das Spielzeug-Handy über | |
| eine Teleskopantenne. Die Stromversorgung erfolgt durch eine 9-Volt-Blockbatterie. | |
| Die Sendefrequenz liegt nach Angaben des Herstellers im 27-MHz-Bereich. Die | |
| Reichweite wird mit "80 Metern" angegeben. | |
| Das Gerät soll im April 2002 auf den Markt kommen. | |
| - wolf - | |
| Anmerkung der Redaktion: Wir vermuten, dass es sich bei dem Spielzeug-Handy | |
| um ein SRD-(LPD-)Gerät handelt, das im ISM-Bereich des 11-Meter-Bandes | |
| (26957 bis 27283 kHz) mit einer Sendeleistung von 10 Milliwatt arbeitet. Natürlich | |
| stellt dieses Spielzeug keine Alternative zu "richtigen" CB-Funk-Geräten dar. Wir | |
| meinen aber, dass es als Anregung für die CB-Funk-Hersteller dienen könnte, selbst | |
| solche Geräte mit SMS-Versand zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. | |
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| RegTP: CB-Funk-Neuanmeldungen erheblich zurückgegangen | |
| Die Zahl der CB-Funk-Neuanmeldungen ist im vergangenen Jahr erheblich | |
| zurückgegangen. Dies geht aus dem "Jahresbericht 2001" der RegTP hervor, den | |
| die Behörde am 1. Februar in Bonn der Öffentlichkeit vorstellte. | |
| Dem Bericht zufolge gab es im Jahre 2001 rd. 4700 CB-Funk-Neuzuteilungen. Im | |
| Vorjahr waren es noch 6100 Zuteilungen gewesen. Die Gesamtzahl der CB-Funk | |
| Verwaltungsvorgänge sank um mehr als Hälfte von 32300 im Jahre 2000 auf | |
| 15990 im Jahre 2001. Dennoch bleibt der CB-Funk - bezogen auf die Zahl der | |
| Verwaltungsvorgänge - die "verwaltungsintensivste" Funkanwendung innerhalb | |
| des nichtöffentlichen Mobilfunks. | |
| Eine Aufschlüsselung der einzelnen Verwaltungsvorgänge ist dem Bericht nicht zu | |
| entnehmen. Auch die Gesamtzahl der in Deutschland erteilten | |
| CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen ist nicht aufgeführt. | |
| Der vollständige Jahresbericht (95 Seiten) kann im Internet unter | |
| www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/jahresb2001.pdf | |
| als PDF-File heruntergeladen werden. | |
| - wolf - | |
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| AFu-Einsteigerklasse 3: Keine Gastlizenzen in Frankreich | |
| Deutsche Funkamateure mit einem Amateurfunkzeugnis der "Einsteigerklasse" 3 | |
| erhalten in Frankreich keine Gastlizenzen. Dies berichtet der | |
| DARC-Deutschlandrundspruch. | |
| Der Funkamateur Michel Devezeau, DL2OBZ hatte eine entsprechende Anfrage | |
| an die französische Regulierungsbehörde gerichtet. Die französische Behörde antwortete | |
| hm, dass sie keinen Amateurfunkbetrieb von deutschen Klasse-3-Inhabern in Frankreich | |
| genehmige, weil die deutsche Klasse 3 nicht CEPT-konform sei. (Die CEPT-Regelung | |
| besagt, dass die CEPT-Mitgliedsländer AFu-Zeugnisse der deutschen Klassen 1 und 2 bzw. | |
| gleichwertige Amateurfunkzeugnisse anderer Mitgliedsländer untereinander anerkennen.) | |
| Ähnlich restriktiv verhält sich Norwegen. Auch dort werden keine Gastlizenzen für | |
| Inhaber der deutschen AFu-Klasse-3 erteilt. In den Niederlanden ist es dagegen seit | |
| Jahren kein Problem, eine solche Gastlizenz er erhalten | |
| (wir berichteten bereits im August 1999 darüber). In anderen Ländern ist die Erteilung | |
| einer Gastlizenz für deutsche Klasse-3-Inhaber offenbar Ermessenssache der | |
| jeweiligen Verwaltungsbehörde. Mit der Schweiz gibt es seit kurzem ein | |
| Gegenseitigkeitsabkommen, das AFu-Betrieb mit der deutschen Klasse 3 in der | |
| Schweiz erlaubt. In Dänemark wird zur Zeit eine Regelung angestrebt, die eine | |
| gegenseitige Anerkennung der deutschen AFu-Klasse 3 und der neuen | |
| dänischen Einsteigerklasse D zum Ziel hat. | |
| - wolf - | |
| Weiterführende Links: | |
| http://www.ndh.net/home/c.berndt/g25do1khs.html (seit Sept. 2000 nicht aktualisiert) | |
| www.delta-oscar.de/gast.htm | |
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| CB-Funk-Anbieter auf der CeBIT 2002 | |
| Vom 13. bis 20. März findet in Hannover die | |
| Computer- und Telekommunikations-Messe CeBIT statt. CB-Funk spielt auf dieser | |
| Messe kaum eine Rolle. Dennoch sind einige CB-Funk-Anbieter in Hannover präsent: | |
| Alan Electronics, seit April 2001 mit Albrecht verheiratet, zeigt in Halle 25 an Stand A46 | |
| sein Angebot an Jedermann-Funkgeräten. | |
| DNT hat im Januar 2001 den CB-Funk-Bereich aufgegeben. PMR- und LPD-Funkgeräte | |
| können jedoch weiterhin am DNT-Messestand in Halle 25, Stand C19 bewundert werden. | |
| Stabo Elektronik ist in Halle 25 an Stand B50 zu finden. Das bekannte | |
| CB-Funk-Unternehmen gehört zur französischen President-Gruppe und zeigt neben | |
| Jedermannfunk auch Amateurfunk- und Betriebsfunktechnik. | |
| Der koreanische Hersteller Maxon bietet in Deutschland schon seit Jahren keine | |
| CB-Funk-Geräte mehr unter eigenem Namen an. CB-Funk wird dort jedoch | |
| weiterhin produziert. Maxon stellt in Halle 26 an Stand D77 aus. | |
| Wer die Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) | |
| mit Fragen löchern möchte, der kann das in Halle 11 an Stand D25 tun ;-) | |
| Die (verbliebenen) "Powerline"-Anbieter sind im Powerline-Center in Halle 12, | |
| Stand C30 zu finden. | |
| Die CeBIT ist täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Eine Tageskarte kostet 34 Euro | |
| (im Vorverkauf 30 Euro). Für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivis gibt's am | |
| 17. und 20. März ermäßigte Tageskarten zum Preis von 15 Euro. | |
| - wolf - | |
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| Bayern: Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung durch RegTP | |
| Das Amtsgericht Aichach (Bayern) hat eine Wohnungsdurchsuchung eines | |
| vermeintlichen "Schwarzfunkers" durch Mitarbeiter der RegTP als rechtswidrig erklärt. | |
| Was war geschehen? Mitarbeiter der RegTP-Außenstelle Rosenheim hatten zusammen | |
| mit der Polizei im Juni 2000 bei einem jugendlichen Hobbyfunker eine | |
| Wohnungsdurchsuchung vorgenommen. Dem Minderjährigen wurde u.a. vorgeworfen, | |
| unbefugt im 2-Meter-Band gesendet zu haben. Außerdem vermutete man, dass er mit | |
| einem "Nachbrenner" senden würde. Eine richterliche Anordnung für die | |
| Wohnungsdurchsuchung lag nicht vor. Die Beamten stellten ein Funkgerät und | |
| einen Funkscanner samt Zubehör sicher. | |
| Der Jugendliche zog vor Gericht, um feststellen zu lassen, ob die | |
| Wohnungsdurchsuchung rechtmäßig war oder nicht. | |
| Das Amtsgericht urteilte mit Beschluss vom 02.01.2002, dass die Durchsuchung der | |
| Wohnung und die Beschlagnahme der Geräte rechtswidrig war und der Jugendliche | |
| dadurch in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz) | |
| verletzt worden sei. (Az.: GS 39/01) Die RegTP habe genug Zeit gehabt, um einen | |
| richterlichen Durchsuchungsbeschluß zu beantragen; "Gefahr im Verzug" | |
| habe nicht vorgelegen. | |
| In der Begründung des Gerichts heißt es dazu wörtlich (Auszug): | |
| "Die von der RegTP im Ermittlungsbericht geschilderten Verdachtsmomente waren | |
| nicht ausreichend, um eine Beschlagnahme durch Durchsuchungsbeschluss wegen | |
| einer Straftat zu erlassen, insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt der möglichen | |
| Verwendung eines Nachbrenners, die im übrigen in keiner Weise zu Beginn der | |
| Ermittlungen belegt war und im Laufe des Verfahrens auch nicht belegt werden | |
| konnte. Allenfalls lag ein Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit vor. Hier | |
| wäre es ausreichend gewesen, unter Vorlage der entsprechenden | |
| Ermittlungsergebnisse einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu | |
| beantragen, nicht jedoch, was die RegTP hier offensichtlich getan hat, | |
| "Gefahr im Verzug" für eine Durchsuchung anzunehmen. Die durch das | |
| Bundesverfassungsgericht aufgestellten engen Voraussetzungen waren im vorliegenden | |
| Fall bei weitem nicht erfüllt. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder | |
| Vermutungen, wie sie die RegTP vorgenommen hat, insbesondere hinsichtlich der | |
| Verwendung eines Nachbrenners und der Benutzung weiterer Frequenzen, reichen | |
| nicht aus. Gefahr im Verzug darf von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich nur dann | |
| angenommen werden, wenn sie erfolglos versucht haben, eine richterliche Entscheidung | |
| herbeizuführen und der zeitliche Verlust durch diesen Versuch die Gefahr eines | |
| Beweismittelverlustes mit sich bringen würde. Zudem sind die entsprechenden Bemühungen | |
| auch nachvollziehbar zu dokumentieren." | |
| Die RegTP erhob gegen den Beschluß des Amtsgerichts Aichach sofortige Beschwerde | |
| beim Landgericht Augsburg. Diese Beschwerde der RegTP wurde vom Landgericht | |
| verworfen. (Az.: Jug Qs 101/02) | |
| Das Landgericht wies außerdem auf die Problematik hin, die sich aus der | |
| Minderjährigkeit des Beschuldigten ergibt. Er sei "weder alleiniger Hausrechtsinhaber | |
| noch volljähriger Mitinhaber des Hausrechts in der elterlichen Wohnung". Auch aus | |
| diesem Grunde hätte eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung | |
| erwirkt werden sollen. | |
| Der volle Wortlaut der Beschlüsse des Amtsgerichts Aichach und des Landgerichts | |
| Augsburg kann im Internet auf der Homepage der Amateurfunkvereinigung | |
| "AGZ e.V." unterwww.agz-ev.de/recht/urteile/lg_augsburg_01.pdf als PDF-File | |
| heruntergeladen werden. | |
| - wolf - | |
| Anmerkung der Redaktion: | |
| Die Gerichte haben sich im oben genannten Fall u.a. auf das Bundesverfassungsgericht | |
| bezogen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2001 in einem anderen | |
| Fall (es ging dabei nicht um "Schwarzfunk") bestimmt, wie der Begriff "Gefahr im Verzug" | |
| auszulegen ist. Die Leitsätze dazu sind im Internet unter | |
| www.fernerconsulting.de/rechtsprechung/bverfg/2bvr1444-00.htm zu finden. | |
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| Wirtschaftsministerium veröffentlicht neue Gesetzentwürfe | |
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) | |
| hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des | |
| Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht. Außerdem hat | |
| das Ministerium den Entwurf einer Rechtsverordnung vorgelegt, | |
| bei der es um den Schutz von Personen in elektromagnetischen | |
| Feldern geht. | |
| Von der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes | |
| sind in erster Linie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen | |
| und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die | |
| Öffentlichkeit betroffen. Sie sollen in Zukunft einen | |
| "Telekommunikationsbeitrag" zahlen. Für CB-Funker wird die geplante | |
| Gesetzesänderung nach bisherigem Kenntnisstand keine | |
| Auswirkungen haben. | |
| Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des BMWi unter | |
| www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKGAend111.pdf | |
| downgeladen werden. | |
| Der zweite vorgelegte Entwurf betrifft die | |
| "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung | |
| elektromagnetischer Felder". Darin wird geregelt, unter welchen | |
| Umständen ortsfeste Funkstellen eine sogenannte "Standortbescheinigung" | |
| der RegTP benötigen. (In der "Standortbescheinigung" sind | |
| u. a. Sicherheitsabstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen | |
| Feldern festgelegt.) | |
| Ortsfeste CB-Funk-Anlagen sind davon nur dann betroffen, wenn sie | |
| eine effektive Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr aufweisen | |
| oder wenn sie zusammen mit anderen Sendeanlagen an einem Standort | |
| betrieben werden und dadurch eine Gesamtstrahlungsleistung (EIRP) | |
| von 10 Watt oder mehr erreicht wird. | |
| Im Verordnungsentwurf heißt es dazu: | |
| § 4 | |
| Standortbescheinigung | |
| (1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen | |
| Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur betrieben | |
| werden, wenn eine gültige Standortbescheinigung vorliegt. Das gleiche | |
| gilt für eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen | |
| Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt, die an einem | |
| Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt oder mehr | |
| errichtet wurde, oder wenn durch die hinzukommende Funkanlage die | |
| Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreicht oder überschritten | |
| wird. | |
| Der vollständige Entwurf dieser Rechtsverordnung ist auf der | |
| BMWi-Homepage unter | |
| -Entwurf.pdf | |
| zu finden. Kommentare zu diesem Entwurf können unter der | |
| E-Mail-Adresse: bemfv@bmwi.bund.de abgegeben werden. | |
| Unabhängig von diesen Entwürfen hat die Bunderegierung angekündigt, | |
| dass das Telekommunikationsgesetz im nächsten Jahr grundlegend | |
| überarbeitet und novelliert werden soll. Wie diese Änderungen im Detail | |
| aussehen werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt. | |
| - wolf - | |
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| RegTP: Eckdaten für kommende SSB-Regelung stehen fest | |
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) | |
| hat die | |
| Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) | |
| gebeten, schnellstmöglich Regelungen für SSB im CB-Funk | |
| zu erarbeiten und umzusetzen. | |
| Die Regulierungsbehörde hat daraufhin eine SSB-Regelung | |
| ausgearbeitet, die folgende Eckdaten vorsieht: | |
| · Für SSB-Betrieb werden Einzelfrequenzzuteilungen erteilt | |
| (es wird also eine Anmelde- und Beitragspflicht bestehen); | |
| · diese Frequenzzuteilungen werden zunächst befristet erteilt | |
| (voraussichtlich bis 31. März 2004); | |
| · es wird nur Betrieb auf den Kanälen 4 bis 15 und | |
| nur Sprachübertragung erlaubt sein; | |
| · die höchstzulässige Senderausgangsleistung beträgt 4 Watt (PEP); | |
| · es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die nach | |
| der Norm EN 300 433 gebaut und entsprechend gekennzeichnet | |
| und in Verkehr gebracht sind | |
| (im Besitz befindliche "Exportgeräte" werden also nicht "legalisiert"). | |
| Diese Angaben sind inzwischen von der Regulierungsbehörde | |
| bestätigt worden. | |
| Wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht endgültig fest. | |
| Nach Angaben der Behörde sind einige interne Abstimmungsprozesse | |
| noch nicht abgeschlossen. Wir werden unsere Leser sofort | |
| informieren, sobald die Behörde die neue Regelung in Kraft setzt. | |
| - wolf - | |
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| CB-Datenfunk: Telefonanbindung grundsätzlich nicht verboten | |
| Eine Verbindung von CB-Packet-Radio-Stationen untereinander mittels Telefon, Telnet | |
| oder Internet ist grundsätzlich nicht verboten. Dies geht aus einer Antwort der | |
| Regulierungsbehörde an die "Arbeitsgemeinschaft Digitale Kommunikation" (ADK) hervor. | |
| Die ADK hatte bei der Regulierungsbehörde angefragt, ob eine Anbindung von | |
| CB-Packet-Radio-Stationen an Telefon, Telnet und Internet zulässig ist und dazu vier | |
| Fallbeispiele genannt. Die Behörde antwortete, dass in den Fällen, in denen eine | |
| Verbindung von Packet-Radio-Stationen untereinander bzw. der Abruf einer PR-Mailbox | |
| per Telefon oder Telnet (via Internet-Gateway) erfolge, dies nicht zu beanstanden sei. | |
| Nicht erlaubt sei es dagegen, Dritten per CB-Datenfunk den Zugang zu Inhalten aus | |
| dem Internet zu ermöglichen. Dies stelle ein "geschäftsmäßiges Erbringen von | |
| Telekommunikationsdiensten" dar, das gemäß der CB-Funk-Bestimmungen verboten sei. | |
| Der vollständige Wortlaut der RegTP-Stellungnahme ist auf der Website der ADK unter | |
| www.funkurteile.de zu finden. | |
| - wolf - | |
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| Holland: Piratenfunk auf Polizeifunkfrequenz | |
| Wenig Geschick bei der Wahl der Sendefrequenz zeigte der Betreiber eines | |
| Piraten-Radiosenders in Westervoort (Niederlande). Er strahlte sein Programm ausgerechnet | |
| auf der Frequenz des örtlichen Polizeifunks aus. Die Ordnungshüter alarmierten den | |
| Messdienst der holländischen Fernmeldeverwaltung, der den Störer schnell ausfindig machte. | |
| Der 35-jährige Funkpirat hat nun eine Strafanzeige am Hals, die Sendeanlage wurde | |
| beschlagnahmt. | |
| Ganz hoch hinaus wollte ein anderer Funkpirat im südholländischen Ooltgensplaat: | |
| Er platzierte seinen Sender auf dem Mast einer Hochspannungsleitung, der dazu noch | |
| mitten in einem See stand. Der Messdienst musste extra schwindelfreie Monteure bestellen, | |
| um den Sender zu entfernen. Der Betreiber konnte nicht ermittelt werden... | |
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| (Quelle: Dr. Tim-News) | |
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