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Schweiz: Neue Frequenzen nur im "Schulterschluss mit Nachbarländern" Schweiz: Neue Frequenzen nur im "Schulterschluss mit Nachbarländern"
   
  Am 17. Oktober 2001 fand in Biel (Schweiz) ein Gespräch zwischen Vertretern der 
  "Swiss CB Organisation" (SCBO) und dem
  schweizerischen "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) statt.
  Auf der Tagesordnung stand auch der Wunsch der SCBO nach "Ersatzfrequenzen"
  für den 900-MHz-Funk, der in der Schweiz im Jahre 2003 ausläuft. Für den
  Jedermannfunk sei es "lebensnotwendig", dass störungsarme, vor Überreichweiten
  geschützte Frequenzen benutzt werden könnten, erklärte die SCBO. Sie wies in
   
  diesem Zusammenhang auf das deutsche "Freenet" im 149-MHz-Bereich hin.
  Denkbar wäre  auch eine Lösung im 70-cm-PMR-Bereich, etwa durch eine 
  Freigabe externer Antennen und eine moderate Erhöhung der Sendeleistung.
   
  Das BAKOM erklärte dazu, dass man einen nationalen Alleingang als 
  Insellösung "vergessen" könne. Frequenzen, angelehnt an den PMR-Bereich,
  lägen wohl im "Bereich des Möglichen", aber auch hier gelte:
  Kein nationaler Alleingang.
   
  In diesem Zusammenhang regte das BAKOM einen gemeinsamen Vorstoß der
  deutschsprachigen Länder an. Es wies darauf hin, dass die SCBO "doch gute
  Beziehungen zu dem deutschen Dachverband" habe. "Wenn Deutschland mitmachen
  würde, dann sähe vieles anders aus". Gleiches gelte für neue
  Packet-Radio-Frequenzen. Auch hier solle man den
  "Schulterschluss zu den Nachbarländern" suchen.
   
  Sollte es einen Konsens mit Deutschland geben, so würde einem Gespräch
  auf höherer (BAKOM-)Ebene  im Frühjahr 2002 nichts mehr im Wege stehen.
   
  Das vollständige Protokoll des Treffens kann im Internet unter
   
  www.hfc.ch/Temp/261001/Bakomprotokoll.pdf als PFD-File heruntergeladen
  werden.
   
- wolf - 
   
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Wirtschaftsministerium: "Schutzabstände" bleiben bestehen Wirtschaftsministerium: "Schutzabstände" bleiben bestehen
   
  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vertritt
  die Auffassung, dass die  sogenannten "Schutzabstände" für die
  CB-Kanäle 41 bis 80 auch "in den nächsten Jahren weiter bestehen bleiben".
  Dies geht aus einem Antwortschreiben, des BMWi, an den
  Bundestagsabgeordneten Matthäus Strebl (CSU) hervor. 
   
  Vorausgegangen war eine Unterschriftenaktion, die vom Frankenwälder
  CB-Club im Mai 2000 ins Leben gerufen wurde. Mit ihren Unterschriften
  sollten die CB-Funker folgende vier Forderungen unterstützen:
   
  "1. Eine europäische Regelung für den CB-Funk und
       somit ein europäisches CB-Gesetz!
   2. In ganz Europa eine Gebührenfreiheit für den CB-Funk!
   3. Alle CB-Funker sollten gleich behandelt werden. 
      Abschaffung der Schutzzonenregelung!
    4. Der CB-Funk soll ein eigenständiger Funkdienst werden!"
   
  Nach Abschluß der Aktion wurden die Unterschriftenlisten dem
  Abgeordneten Matthäus Strebl übergeben. Dieser reichte die damit
  verbundenen Fragen an das Wirtschaftsministerium weiter und bat um Beantwortung.
   
  Das Wirtschaftministerium, vertreten durch seinen parlamentarischen 
  Staatssekretär Siegmar Moosdorf, antwortete dem Bundestagsabgeordneten am 
  17.09.2001 wie folgt: 
   
  Sehr geehrter Herr
  Strebl,
   
  vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Juli 2001.
   
  Bevor ich konkret auf Ihre Fragen eingehe,
  gestatten Sie mir bitte einige grundsätzliche Ausführungen.
   
  Das Telekommunikationsgesetz (TKG) legt in seinem § 48 die Ermächtigung
  für die Erhebung von  einmaligen Gebühren für Frequenzzuteilungen und
  jährlichen Beiträgen für diejenigen, denen Frequenzen zugeteilt sind, fest. Die
  entsprechenden Verordnungen sind die Frequenzgebührenverordnung (FGebV)
  vom 21. Mai 1997 (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 33 S. 1226) sowie die
  Frequenznutzungsbeitragsverordnung (FBeitrV) vom 20. Dezember 2000
  (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 55 S. 1704).
   
  In Deutschland gibt es einige Millionen CB-Funker, von denen der weitaus größere
  Teil CB-Funkanlagen betreibt, deren Frequenznutzung als allgemein zugeteilt gilt.
  Das heißt u.a. auch, dass sie keine Gebühren und Beiträge zu zahlen haben.
   
  Die Jahresbeiträge für Einzelzuteilungen wurden in den letzten zwei Jahren
  zweimal deutlich gesenkt: 2000 von 54 DM auf 35 DM und 2001 von 35 DM auf 27 DM.
  Dieses wurde ermöglicht durch sinkenden Aufwand bei der Regulierungsbehörde für
  Telekommunikation und Post (RegTP).
   
  Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt kein weiteres Entgegenkommen.
   
  Es wird jedoch z.Zt. geprüft, ob das Ausmaß der Einzelzuteilungen für CB-Funk
  weiter reduziert werden kann. Damit würde dann auch die Anzahl
  der Gebühren- und Beitragsbescheide verringert.
   
  Die in der Unterschriftenaktion vorgebrachten Argumente ("Tatsachen") für die
  Forderung nach  "Abschaffung der CB-Gebühren" sind unbegründet bzw. unzutreffend.
   
  zu 1 und 4:
   
  Europaweit stehen dem CB-Funk 40 harmonisierte Kanäle zur Verfügung und können
  weitestgehend störungsfrei genutzt werden, wobei im Sinne des TKG unter
  störungsfreier Nutzung ausschließlich technisch und ausbreitungsbedingte Störungen
  zu verstehen sind; nicht etwa mutwillige Störungen des Sprechfunkverkehrs.
   
  Vor einigen Jahren, noch zu Zeiten des Bundesministeriums für Post und
  Telekommunikation (BMPT), war auf Druck der Industrie und der
  Interessenverbände der CB-Funker in Deutschland eine Erweiterung auf  80 Kanäle  
  vorgenommen worden. Es war damals davon ausgegangen worden, dass sich die
  Nachbarländer dieser Erweiterung bald anschließen würden. Dies ist jedoch
  aus verschiedenen Gründen bis heute nicht geschehen.
   
  Zum Schutz der anderen Funkanwendungen in den Nachbarländern mussten in
  Deutschland entang den Außengrenzen mit Ausnahme der Grenze zur
  Tschechischen Republik Schutzabstände eingerichtet werden. Innerhalb dieser
  Schutzabstände dürfen CB-Funkanlagen (auf den neuen 40 Kanälen) nur
  unter Einhaltung bestimmter Auflagen betrieben werden und können keinen
  Schutz vor Störungen erwarten. Die Regelung wurde mit der
  BMPT-Amtsblattverfügung 264 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26 vom 22.11.1995 g etroffen 
  (s. Anlage). Die Schutzabstände betragen danach für Feststationen
  70 bzw. 45 km und für mobil betriebene CB-Funkanlagen 25 bzw. 15 km.
   
  Es ist leider auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen, dass sich die
  Nachbarländer der Kanalerweiterung anschließen werden. Deshalb müssen die
  eingerichteten Schutzabstände auch in den nächsten Jahren weiter bestehen bleiben.
   
  zu 2 und 3:
   
  Unterschiedliche Gebühren- und Beitragssätze kann es in Deutschland nicht geben,
  weil das TKG und seine Verordnungen bundesweit gelten und durch die
  Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit ihren
  bundesweit verteilten Außenstellen einheitlich umgesetzt werden.
   
  Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden ein eigenständiges
  Amateurfunkgesetz und eine zugehörige Verordnung, in der u.a. die einmaligen 
  Gebühren für das Verwaltungshandeln festgelegt sind. Da es sich beim
  Amateurfunkdienst um einen weltweit agierenden und organisierten Funkdienst
  handelt, befinden sich diese Bestimmungen in Übereinstimmung mit den
  internationalen Vorgaben, beispielsweise ITU/Radio Regulations.
   
  Die unterschiedliche Frequenzausstattung vom Amateurfunkdienst und CB-Funk
  ist für die Höhe der  Beiträge nicht relevant. Nach der rechtsgültigen VO ist nur
  der Aufwand maßgehend, und der wird jährlich von der RegTP ermittelt.
   
  Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klarstellung beigetragen zu haben.
   
  Mit freundlichen Grüßen
  (gez. Siegmar Mosdorf)
   
- wolf -
   
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NFT stellt  Geschäftsbetrieb ein - AUS für Kaiser-Funkgeräte? NFT stellt  Geschäftsbetrieb ein - AUS für Kaiser-Funkgeräte?
   
  Die Firma "Nachrichten-Funk-Technik  GmbH" (NFT) hat  ihren Geschäftsbetrieb
  eingestellt. Das in Speyer ansässige Unternehmen war
  Vertreiber der bekannten "Kaiser"-CB-Funkgeräte.
   
  NFT wurde im  November 1987 gegründet. Die Firma übernahm damals die
  Produktpalette der zuvor  in Konkurs gegangenen Firma Kaiser electronic. Kaiser
  Funkgeräte hatten unter  CB-Funkern eine kleine,  aber treue Anhängerschar.
  Weithin bekannt wurde das  Modell KA 9080, das wegen seiner scharfen,
  durchdringenden Modulation den  Spitznamen "Giftzwerg" erhielt.
   
  Ob der Markenname  "Kaiser" von einem anderen Anbieter weitergeführt wird,
  ist zur Zeit  unklar.
   
-wolf -
   
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FS-Richtlinien:  Arbeitstreffen von Elbe-Weser-Runde und DAKfCBNF FS-Richtlinien:  Arbeitstreffen von Elbe-Weser-Runde und DAKfCBNF
   
  Am Samstag, dem  24. November 2001 fand in Worpswede (Niedersachsen) ein
  Arbeitstreffen von  Mitgliedern der "Elbe-Weser-Runde" und Vertretern des
  Deutschen Arbeitskreises für CB- und  Notfunk (DAKfCBNF)  statt. Ziel des
  Treffens war es, zu prüfen, inwieweit die überarbeiteten 
  Funksignalsuch-Richtlinien der Elbe-Weser-Runde mit den FS-Richtlinien des
  Deutschen Arbeitskreises vereinbar sind.
   
  Dazu hatte der  Vorsitzende der Elbe-Weser-Runde, Heinz-Hermann-Kück, den
  Vorsitzenden des  DAKfCBNF, Michael Lennarz, sowie
  Franz Ahne (DAKfCBNF-Ehrenvorsitzender) und
  Edgar Oestreich (Vorsitzender des AK CB-Funk Hessen) eingeladen.
  (Siehe  Teilnehmerliste am Ende dieses Beitrags.)
   
  Teilnehmer und  Veranstalter von Funksignalsuchfahrten aus dem norddeutschen
  Raum hatten in der  Vergangenheit bemängelt, dass die bestehende FS-Richtlinien
  "nicht mehr  zeitgemäß" seien. Die Elbe-Weser-Runde  hatte daraufhin
  ihre Richtlinien überarbeitet und entsprechend  angepaßt.
   
  Zu den  Kritikpunkten gehörte in erster Linie die Punkte-Wertung, die in den
  DAKfCBNF-Richtlinien festgelegt ist. Viele Vereine im norddeutschen Raum
  bevorzugen dagegen eine Wertung nach gefahrenen Kilometern.
   
  Bei der  Diskussion stellte sich heraus, dass die überarbeiteten Richtlinien der
  Elbe-Weser-Runde inhaltlich weitgehend (Kück: "zu 90 Prozent") mit dem
  Regelwerk  des DAKfCBNF übereinstimmen. Einige wenige Punkte sollen auf der
  Hauptversammlung der Elbe-Weser-Runde am 26. Januar 2002 noch geändert  werden.
   
  Kück bezeichnete  das Treffen mit dem DAKfCBNF als "harmonisch". Ein am Anfang 
  vielleicht noch  vorhanden gewesener "negativer Eindruck" sei "vollkommen weg."
   
  Die  Elbe-Weser-Runde umfaßt nach Angaben ihres Vorsitzenden 23 Vereine,
  von denen  sich 19 aktiv an Funksignalsuchfahrten beteiligen.
   
- wolf  -
   
  Teilnehmerliste:
   
  Elbe-Weser-Runde:
  Volker Kalweit (Uniform-Echo  Uelzen)
  Heinz-Hermann Kück (1. Vorsitzender der Elbe-Weser-Runde)
  Kurt  Müller (Funkerclub Dümmersee)
  Harald Schütt (Funkerclub Nienburg)
  Jörg  Schulz (Uniform-Echo Uelzen)
  Peter Thies (Funkerclub Nienburg)
  Jürgen  Tienken (CB-Runde Teufelsmoor)
  Hans Tietjen (Funkerclub  Hüttenbusch)
  Reinhard Wendelken (Funkerclub Hüttenbusch)
  Dietmar Weiss  (Fox-Hunter Bramsche)
   
  DAKfCBNF:
  Franz Ahne (Ehrenvorsitzender)
  Michael  Lennarz (Vorsitzender)
  Edgar Oestreich (Vorsitzender der Mitgliedsverbandes  AK CB-Funk Hessen)
   
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India Fox German Group e.V. wird aufgelöst India Fox German Group e.V. wird aufgelöst
   
  Der CB-Funk-Verband India Fox German Group steht vor seiner Auflösung
  als eingetragener Verein. Dies wurde uns vom Präsidenten der
  India Fox German Group, Dieter Löchter, bestätigt. Die Auflösung wird nach Klärung
  formalrechtlicher Fragen voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen erfolgen.
   
  Die India Fox German Group wurde 1995 als deutscher Zweig der
  "Internationalen Föderation für freies DX" gegründet und in das Vereinsregister
  Bonn eingetragen. Ziele der India Fox sind u.a. die Schaffung einheitlicher 
  europäischer CB-Funk-Regelungen und die Anerkennung des CB-Funks als
  "offizieller ITU-Funkdienst". Auf Messen und Ausstellungen in Stuttgart und
  Dortmund versuchte der Präsident der India Fox, Dieter Löchter, mit großem
  persönlichen Einsatz, den CB-Funk breiteren Bevölkerungsschichten näherzubringen.
   
  Im Laufe der Zeit verzeichnete die India Fox German Group offensichtlich einen
  erheblichen Mitgliederschwund. Der Verein umfasste im Herbst
  vergangenen Jahres offiziell nur noch 25 Mitglieder.
   
  Die Auflösung der India Fox German Group steht nach Angaben von Dieter Löchter 
  auch im  Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen des französischen 
  Mutterverbandes. So sei die Zentrale der India Fox von Frankreich nach Deutschland
  verlegt worden. Sie soll hier unter dem Namen "India Fox CB-Föderation" (IFCBF)
   als nichteingetragener Verein fortgeführt werden.
   
- wolf -
   
  Eine Presseerklärung zu diesem Thema ist im Internet unter
  http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=127 zu finden.
   
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Powerline: E.ON-Tochter "Oneline" stellt Geschäftsbetrieb ein Powerline: E.ON-Tochter "Oneline" stellt Geschäftsbetrieb ein
   
  Der Powerline-Anbieter "Oneline" hat am Freitag, dem 30. November 2001
  seinen Geschäftsbetrieb eingestellt.
   
  Das zum E.ON-Konzern gehörende Unternehmen erklärte, dass eine
  Wirtschaftlichkeit seiner Powerline-Technologie wegen
  "veränderter Rahmenbedingungen", insbesondere der "sehr niedrigen Grenzwerte"
  und der "beabsichtigten Sperrung bestimmter Sonderfrequenzen" auf 
  absehbare Zeit ausgeschlossen sei.
   
  (Anmerkung der Red.: Die "Rahmenbedingungen" für Powerline sind bereits seit
  Mai dieses Jahres bekannt.)
   
  Mit Oneline/E.ON steigt das zweite große Energieversorgungsunternehmen aus dem
  Powerline-Geschäft  aus. Bereits im März 2001 hatte sich Siemens aus diesem
  Geschäftsgebiet zurückgezogen (wir berichteten). Schon im Vorfeld hatten
  Nortel (NorWeb) und der Berliner Energieversorger BeWAG das Handtuch geworfen.
   
  Auch der Ellwanger Stromversorger ODW, ein Tochterunternehmen der 
  baden-württembergischen EnBW, hat sein Powerline-Angebot vorerst auf Eis gelegt.
  ODW begründet den PLC-Ausbaustopp damit, dass der Schweizer Firma Ascom keine
  PLC-Modems liefern könne, die stabil arbeiten würden.
   
  Nur die Energie-Konzerne RWE und MVV bieten lokal innerhalb von Teilbereichen
  ihrer Versorgungsgebiete noch Powerline-Dienste an.
   
- wolf -
   
  Links zu diesem Artikel:
  www.oneline.de (Presseerklärung der Oneline AG)
  www.muenster.de/~dl5qe/plc085.htm ("E.ON wirft das Handtuch")
  www.muenster.de/~dl5qe/plc084.htm ("Stillstand bei PLC-Aufbau in Ellwangen")
  www.heise.de/newsticker/data/dz-01.12.01-002/ Heise-Newsticker
   
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RegTP-Jahresbericht: 6100 CB-Funk-Neuzuteilungen im Jahre 2000 RegTP-Jahresbericht: 6100 CB-Funk-Neuzuteilungen im Jahre 2000
   
  Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Jahre 2000
  ca. 6100 CB-Funk-Neuzuteilungen vorgenommen. Dies geht aus dem
  "Jahresbericht 2000/2001" hervor, den die RegTP am 3. Dezember dem Bundestag und
  dem Bundesrat vorgelegt hat.
   
  Insgesamt hat die Behörde im Jahre 2000 rd. 32300 CB-Funk-Verwaltungsvorgänge
  bearbeitet. Damit ist der CB-Funk im Teibereich des "nichtöffentlichen Mobilfunks"
  die verwaltungsintensivste Funkanwendung. Eine genauere Aufschlüsselung der
  Verwaltungsvorgänge enthält der Jahresbericht nicht. Auch die Gesamtzahl der
  erteilten CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
   
  Im Rahmen der Überwachung von Frequenznutzungen nahm die RegTP im Jahre 2000
  ca. 13900 Überprüfungen von Frequenzzuteilungen vor. Dabei wurden in rd. 2350 Fällen
  Beanstandungen festgestellt;  in 200 Fällen sprach die Behörde ein Betriebsverbot aus.
  In 4 Prozent der geprüften Fälle wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
  Diese Zahlen beziehen sich auf alle Frequenznutzungen; eine Aufschlüsselung nach 
  einzelnen Funkanwendungen ist in dem Bericht nicht enthalten.
  Im Amateurfunkbereich wurden im Jahre 2000 ca. 1000 Amateurfunkzeugnisse der
  "Einsteigerklasse" 3 erteilt.
   
  Der vollständige RegTP-Jahresbericht (334 Seiten) kann im Internet unter
  www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/Bericht2001.pdf downgeladen werden.
   
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Powerline kann Akkuladegerät stören Powerline kann Akkuladegerät stören
   
  Powerline Communication (Datenübertragung auf Stromleitungen) kann die
  Funktion eines mikroprozessorgesteuerten Akkuladegerätes stören. Diese
  Auskunft erteilte der namhafte Akku-Hersteller VARTA einem besorgten Kunden.
   
  Der Kunde hatte sich bei Hersteller darüber beklagt, dass sein neu gekauftes
  Akkuladegerät vom Typ "Multi Comfort Charger" verschiedene Funktionsstörungen
  aufweist. So würde z.B. manchmal der Entladevorgang der Akkus nicht richtig
  funktionieren, obwohl die Kontrolllampen am Gerät einen Entladevorgang anzeigen.
   
  Varta antwortete dem verwunderten Kunden unter anderem folgendes: "Der Effekt, [...]
  daß entweder die Anzeige verrückt spielt oder daß bestimmte Funktionen, z.B. das
  Entladen nicht ordnungsgemäß arbeiten, wurde bei uns vereinzelt in Verbindung mit 
  PowerLine Communication (=Internetverbindung über das 230V-Stromnetz) beobachtet."
   
  Der Kunde möge doch bitte prüfen, ob in seinem Haus bzw. im Nachbarhaus
  Powerline Communication genutzt werde...
   
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TV-Bericht über zweifelhafte RegTP-Messung bei CB-Funker TV-Bericht über zweifelhafte RegTP-Messung bei CB-Funker
   
  In der Verbraucherschutzsendung "Ein Fall für Escher" (MDR-Fernsehen)
  wurde am 13.12.2001 folgender Fall geschildert:
   
  Mitarbeiter der RegTP-Außenstelle Dresden führten bei einem CB-Funker eine
  "Routinekontrolle" durch. Dabei stellten sie fest, dass ein CB-Funkgerät der Marke
  Albrecht AE 8000 im AM-Bereich angeblich eine unzulässige Ausgangsleistung 
  von 1,7 Watt aufwies. (Anmerkung der Red.: Erlaubt sind 1 Watt.)
   
  Vier Wochen später flatterte dem CB-Funker ein Gebührenbescheid der RegTP auf 
  den Tisch. Er sollte für "Verwaltungsmäßiges Bearbeiten eines Verstoßes gegen
  Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung
  einschließlich Festlegen der Maßnahmen" eine Gebühr von 250 DM bezahlen.
   
  Daraufhin sandte der CB-Funker das originalversiegelte Funkgerät an den 
  Hersteller, die Firma Albrecht in Lütjensee, mit der Bitte um Überprüfung. Albrecht 
  prüfte das Gerät in drei verschiedenen Laboren und stellte fest, dass die 
  Ausgangsleistung des Gerätes im AM-Bereich keineswegs, wie von der RegTP 
  behauptet, 1,7 Watt beträgt.Vielmehr lag Leistung mit 1,13 Watt vollständig 
  im Rahmen der zugelassenen Toleranzen.
   
  Der CB-Funker war nicht bereit, die seiner Auffassung nach zu Unrecht erhobenen 
  Gebühr zu bezahlen und erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Ziel,
  eine Überprüfung der RegTP-Messung herbeizuführen. Das Verwaltungsgericht lehnte
  die Klage im November 2001 ab. Die Messung der Regulierungsbehörde müsse
  nicht noch einmal überprüft werden.
   
  Soweit der in der Sendung geschilderte Fall.
   
  Dazu wurde der Pressesprecher der RegTP, Harald Dörr, befragt. Dörr erklärte, dass er
  den Fall "aus der Ferne schlecht nachvollziehen" könne. Für ihn stehe jedoch fest, dass
  seine Kollegen vom Prüf- und Messdienst eine "außerordentlich hohe Kompetenz" haben.
  Deshalb gehe er davon aus, dass sie "das gemacht haben, was sie jeden Tag machen", nämlich
  "vernünftig messen". Er sei sich absolut sicher und würde auch jederzeit seine Hand
  dafür ins Feuer legen, dass die die Kollegen "nicht leichtfertig" mit diesen Arbeiten umgehen.
   
  Auf die Frage, warum die RegTP sich nicht an den Hersteller des vermeintlich
  unvorschriftsmäßigen Funkgerätes wendet, antwortete Dörr: "Der Besitzer des Gerätes
  ist für uns der Ansprechpartner, und das wird auch in Zukunft so bleiben."
   
  Dörr widersprach auch der Darstellung, dass es sich bei der Überprüfung des Funkers
  um eine Routinekontrolle ("Ich war halt 'mal dran'") gehandelt habe. Dörr wörtlich:
  "Sie können sicher sein, [...] bei uns ist niemand 'mal dran'. Meine Kollegen sind
  mit Sicherheit nicht vom Himmel gefallen. Da gab es mit Sicherheit
  eine Störungsmeldung, der meine Kollegen nachgegangen sind. "
   
  Bei Fällen wie dem vorliegenden könne er nur anraten, mit den RegTP-Mitarbeitern
  vor Ort noch mal zu reden und sie um eine erneute Messung zu bitten.
  "Meine Kollegen sind gerne bereit, da bin ich mir sicher, in solchen Fällen
  auch ein zweites und auch ein drittes Mal zu messen."
   
  Dörr weiter: "Wenn man natürlich anschließend das Gerät - ich sage das hier mal
  etwas überzeichnet - durch die halbe Republik schickt und hier und da mal woanders
  messen lässt, haben auch wir keinen Hinweis mehr, was mit dem Gerät letztendlich 
  passiert ist." Deshalb könne er durchaus das Urteil des Verwaltungsgerichts verstehen, 
  auch wenn es in dem vorliegenden Fall für den Betroffenen nicht positiv ausgegangen sei.
   
  Die Firma Albrecht hat dem CB-Funker auf dem Kulanzwege die strittige
  Gebühr von 250 DM erstattet.
   
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Funk-Beitrags- und Gebührenordnungen geändert Funk-Beitrags- und Gebührenordnungen geändert
   
  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die
  "Frequenznutzungsbeitragsverordnung" und die "Frequenzgebührenverordnung"
  geändert. (In der Frequenznutzungsbeitragsverordnung ist der jährlich zu zahlende
  Beitrag für das Betreiben von Funkanlagen festgelegt; die Frequenzgebührenverordnung
  regelt einmalige Funkgebühren, zum Beispiel für das Ausstellen einer Genehmigungsurkunde.)
   
  Hier die wichtigsten Änderungen:
   
  Bei der Berechnung der jährlichen Frequenznutzungsbeiträge muss künftig berücksichtigt
  werden, dass der Staat einen Eigenanteil von 20 Prozent des Personal- und Sachaufwandes zu
  tragen hat. Damit sollen Kosten für solche Tätigkeiten abgegolten werden, die die Behörde im
  Interesse der Allgemeinheit vorgenommen hat und die deshalb nicht den einzelnen
  Funk-Nutzergruppen in Rechnung gestellt werden dürfen. Mit dieser Regelung hat das Ministerium
  auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln reagiert. Das Verwaltungsgericht hatte u.a. 
  im August dieses Jahres bemängelt, dass eine solche Eigenbeteiligung des Staates bei der
  Bemessung der Beiträge bisher fehlte. (Siehe dazu unsere ausführlichen Berichte
   "Frequenznutzungsbeitragsverordnung rechtswidrig" Teil 1 und Teil 2)
   
  Diese Regelung gilt auch für Beiträge aus den Jahren 1998 und 1999, sofern sie
  von der Behörde noch nicht erhoben worden sind.
   
  Die vollständige Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung hat folgenden Wortlaut:
   
 

Erste Verordnung

 

zur Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung

 

Vom 13. Dezember 2001

   
 

Auf Grund des § 48 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120),

 

der durch Artikel 226 Nr. 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert

 

worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit

 

dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und

 

dem Bundesministerium der Justiz:

   
 

Artikel 1

   
  Die Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 13. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1704) 
  wird wie folgt geändert:
   
  1. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
   
  "§ 3a
  Selbstbehalt
   
  Von dem durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachaufwand trägt der Bund 20
  vom Hundert als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien
  und effizienten Frequenznutzung. In den Beitragsbescheiden der Behörde ist der Selbstbehalt
  nach Satz 1 zu berücksichtigen."
   
  2. § 9 wird wie fogt geändert:
   
  a) In Absatz 1 wird die Angabe "1996 bis 1999" durch die Angabe "1998 und 1999" ersetzt.
   
  b) Folgender Absatz wird angefügt
  "(3) Für die Beiträge nach Absatz 1 gilt § 3a entsprechend."
   
 

Artikel 2

   
  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
  Berlin, den 13. Dezember 2001
   
  Der Bundesminister
  für Wirtschaft und Technologie
  Müller
   
  Außerdem hat das Ministerium die in der Frequenzgebührenverordnung festgelegten einmaligen
  Gebühren auf Euro umgestellt. Für den CB-Funk ergeben sich dadurch ab 
  1. Januar 2002 folgende Gebührensätze:
   
  Frequenzzuteilung für die Teilnahme am CB-Funk mit einer Sendefunkanlage,
  soweit nicht allgemeinzugeteilt: 15,- Euro (bisher 30,- DM);
   
  Zuschlag für jede weitere Sendefunkanlage: 5,- Euro (bisher 10,- DM);
   
  Frequenzzuteilung für innerhalb der vorläufigen Schutzabstände gelegene ortsfeste
  CB-Funkstandorte zur Nutzung der Kanäle 41 bis 80: 85,- Euro (bisher 170,- DM).
   
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CB-Jahresrückblick: Das war das Jahr 2001... CB-Jahresrückblick: Das war das Jahr 2001...
   
  Januar 2001
   
  Vorläufige Entwarnung für die Hersteller von LPD-/SRD-Geräten: Die Regulierungsbehörde 
  hebt die geplante Sendezeitbeschränkung ("Duty Cycle") für solche Geräte vorübergehend auf.
   
  Die RegTP hat einen neuen Chef: Matthias Kurth übernimmt offiziell das Amt des Präsidenten
  der Behörde. Er löst Klaus-Dieter Scheurle ab, der in die Privatwirtschaft gewechselt ist.
   
  Abschied von einer Traditionsmarke: Funkgerätehersteller dnt gibt nach mehr als 30 Jahren
  den CB-Funk-Bereich auf. LPD- und PMR-Funkgeräte gibt's aber weiterhin mit dnt-Label.
   
  Februar 2001
   
  Die Regulierungsbehörde sucht neue Funkanwendungen für die alten Mobilfunk-C-Netz-Frequenzen.
  Die CB-Verbände rufen ihre Mitglieder auf, Vorschläge zu machen.
   
  Das neue "Gesetz über Funkanlagen" tritt in Kraft. Neue Funkgeräte werden künftig kein
  nationales Zulassungszeichen mehr tragen. Kritiker befürchten eine Verunsicherung der Anwender.
   
  Urteilsverkündung im "Piano-Jürgen-Prozess". Die Täter werden zu hohen Haftstrafen verurteilt.
  Die drei Heranwachsenden hatten im Juli 2000 in Hannover den 61-jährigen CB-Funker 
  Jürgen H. (Skip "Piano-Jürgen") auf grausame Weise ermordet.
   
  März 2001
   
  Überraschung: Der Siemens-Konzern zieht sich aus dem Powerline-Geschäft zurück. 
  Das Unternehmen kann die geforderten Störgrenzwerte nicht einhalten.
   
  Die "Deutsche Funk-Allianz" tagt in Pegnitz. Der Verband beschließt, keine 
  Hobbyfunkanwendungen auf den alten C-Netz-Frequenzen zu fordern. 
  Er befürchtet zu hohe Gerätekosten und Nutzungsbeiträge.
   
  Der Bundesrat stimmt einer umstrittenen Rechtsverordnung zu, in der die viel zu laschen 
  Grenzwerte für "Powerline Communication" festgelegt sind. "Powerline Communication" kann 
  Funkanwendungen stören. Zahlreiche Funkanwender hatten sich deshalb bei einer 
  RegTP-Umfrage gegen "Powerline Communication" ausgesprochen.
   
  April 2001
   
  Aufregung in Niedersachsen: Die "Grünen" wollen die Bauordnung so ändern, dass alle Antennen,
  auch solche von CB-Funkern und Funkamateuren, baugenehmigungspflichtig werden.
   
  Partnerwechsel bei CB-Hersteller Albrecht. Das Unternehmen beendet seine Zusammenarbeit
  mit Stabo wegen "grundsätzlicher Differenzen". Neuer Albrecht-Partner ist die Firma Alan.
   
  Mai 2001
   
  Der niedersächsische CB-Funk-Verband F.O.T.H. veranstaltet in Wennigsen eine
  Podiumsdiskussion. Vertreter von Hobbyfunk-Verbänden, Politiker und Firmenvertreter diskutieren
  über die Zukunft des CB-Funks. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil macht den
  CB-Funkern ein "Angebot zum Dialog". Er will in Berlin ein Treffen mit Vertretern der RegTP bzw.
  des Wirtschaftsministeriums arrangieren. CB-Urgestein Alexander Eisele regt eine Zusammenarbeit
  der CB-Verbände an. DFA und India Fox stimmen dem zu, der Vertreter des DAKfCBNF muss
  dazu seine Delegierten fragen. Premiere am Rande: rpa-Radio überträgt die Podiumsdiskussion
  live im Internet.
   
  Entwarnung bei den "Grünen": Die geplante Baugenehmigungspflicht für Antennenanlagen
  in Niedersachsen soll nicht Amateurfunk- und CB-Funk-Antennen gelten.
   
  Der DAKfCBNF tagt im badischen Bietigheim. Der Vorsitzende berichtet, dass der Verband
  einen Nutzungsvorschlag für die ehemaligen C-Netz-Frequenzen bei der RegTP eingereicht hat. 
  Der genaue Wortlaut wird nicht bekannt gegeben. Franz Ahne erhält den Auftrag, die
  Voraussetzungen für eine mögliche Zusammenarbeit mit der DFA und der India Fox zu klären.
  Der Verbleib in der ETSI ist unklar, es müssen Sponsoren dafür gefunden werden.
   
  Juni 2001
   
  Die RegTP springt über ihren Schatten und erteilt dem F.O.T.H. anläßlich eines Stadtfestes 
  eine befristete Genehmigung für SSB-Betrieb auf 40 Kanälen. Die Freigabe von SSB für die 
  Allgemeinheit läßt dagegen weiter auf sich warten.
   
  Güstrower CB-Funker werden zu "Fernsehstars": Der TV-Sender VOX dreht in Güstrow
  einen Beitrag über die Bedeutung des CB-Funks für Trucker.
   
  Juli 2001
   
  Schlechte Karten für die RegTP: Das Verwaltungsgericht Köln erwägt, die Begründung des
  Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der EMV-Beitragsverordnung auch auf die
  Frequenznutzungsbeitragsverordnung anzuwenden.
   
  DFA und India Fox brechen die Verhandlungen mit dem DAKfCBNF einseitig ab. Eine Bereitschaft
  zur Zusammenarbeit sei ihrer Meinung nach beim DAKfCBNF nicht vorhanden gewesen.
  Außerdem habe der Beauftragte des DAKfCBNF, Franz Ahne, seine Kompetenzen überschritten.
   
  August 2001
   
  Eine Befürchtung der RegTP wird wahr: Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet in 164 Fällen,
  dass die Rechtsverordnung zur Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen rechtswidrig ist.
  Unter den verhandelten Fällen befinden sich auch sieben Klagen von CB-Funkern,
  die von der DFA unterstützt wurden.
   
  Schon wieder eine befristete Genehmigung für SSB: Die RegTP-Außenstelle Hannover erteilt
  dem F.O.T.H. die Genehmigung, für 14 Tage SSB-Betrieb im Großraum Niedersachsen zu machen.
   
  September 2001
   
  Die verbrecherischen Attentate am 11. September in New York und Washington lähmen
  die Welt und relativieren alles. Unsere Sorgen als CB-Funker wirken nur noch klein
  und unbedeutend.
   
  "CB-Radio" ist wieder am Netz. Der umstrittene Angebot aus Luxemburg war lange Zeit offline.
  Die Seiten sind jetzt neu gestaltet und bei einem anderen Provider gehostet.
   
  Oktober 2001
   
  Treffen in Berlin: Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil löst sein Versprechen ein und
  lädt eine Abordnung von CB-Funkern zu einem Arbeitstreffen nach Berlin ein. Vertreter von
  DFA, India Fox, ECBF und AFD (OV Hannover) folgen der Einladung. Der DAKfCBNF läßt
  ausrichten, dass er keinen Gesprächsbedarf sieht. Enttäuschung bei den Teilnehmern:
  Wirtschaftsministerium und RegTP sagen kurzfristig ihre Teilnahme ab. Die Fragen der
  CB-Funker werden schriftlich beim Wirtschaftsministerium eingereicht.
   
  DAKfCBNF und DFA halten am selben Tag ihre Herbsttagungen ab.
   
  Die DFA will weiterhin Klagen von CB-Funkern gegen Funkgebühren unterstützen und eine
  Beitragsfreiheit im CB-Funk herbeiführen. Im Rahmen der DFA-Tagung wird der CB-Funkerin
  Ingeborg Rödiger der "Deutsche CB-Funk-Friedenspreis" verliehen.
   
  Auf der DAKfCBNF-Versammlung erstattet Franz Ahne Bericht über seinen Auftrag, die
  Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit DFA und India Fox zu klären. Er hat dazu
  unter anderem Einsicht in die Vereinsregisterakten von DFA und India Fox genommen und
  festgestellt, dass die India Fox kaum noch Mitglieder hat.
   
  Die Ergebnisse des Ahne-Berichts sorgen im nachhinein für eine erregte Diskussion im Internet.
   
  November 2001
   
  Da waren's nur noch drei... Die Firma NFT (Kaiser-Funkgeräte) stellt ihren Geschäftsbetrieb
  ein. Damit gibt es nur noch drei klassische CB-Funk-Hersteller in Deutschland: Alan/Albrecht,
  Stabo/President und Team.
   
  Paukenschlag zum Monatsende: Energieriese E.ON beendet überraschend die
  Powerline-Aktivitäten seiner Tochterfirma Oneline. Der Grund: Ein wirtschaftlicher
  Betrieb von Powerline sei auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
   
  Dezember 2001
   
  So schnell kann eine Behörde sein: Das Wirtschaftsministerium hat die Rechtsverordnung 
  für die jährlich zu zahlen Funkbeiträge geändert. Sie kommt damit den Vorgaben des
  Verwaltungsgerichts Köln nach, das eine ältere Verordnung dieser Art im August für
  rechtswidrig erklärt hatte.
   
  AUS für die India Fox German Group. Präsident Dieter Löchter gibt bekannt,
  dass er den Verein auflösen wird.
   
- wolf - 
   
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Wirtschaftsministerium will Telekommunikationsgesetz ändern Wirtschaftsministerium will Telekommunikationsgesetz ändern
   
  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, im Herbst
  dieses Jahres das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. Das geht aus einer
  Meldung der Fachzeitschrift "Funkschau" hervor.
   
  Die geplanten Änderungen werden in erster Linie für gewerbliche Telefon-Anbieter
  von Interesse sein. So soll zum Beispiel eine Regelung geschaffen werden, die eine
  Anbieterwahl mittels Call-by-Call auch für Ortsgespräche ermöglicht. Auch die
  Genehmigungspflicht von Tarifänderungen durch die Regulierungsbehörde soll 
  beschnitten werden.
   
  Änderungen, die die Frequenzordnung betreffen und dadurch unmittelbar
  Auswirkungen auf den CB-Funk haben könnten, sind unseres Wissens zum jetzigen
  Zeitpunkt nicht vorgesehen.
   
  Wirtschaftsminister Werner Müller will bis zur Bundestagswahl im September dieses 
  Jahres ein Eckpunktepapier vorlegen, in dem die wesentlichen Änderungen festgelegt
  sind. Die eigentliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dann im 
  November durch den Bundestag erfolgen.
   
- wolf -
   
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Ermittlungsverfahren gegen RegTP-Mitarbeiter eingestellt Ermittlungsverfahren gegen RegTP-Mitarbeiter eingestellt
   
  Die Staatsanwaltschaft Kassel hat ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen 
  Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingestellt.
  Dies geht aus einer Meldung von "CB-Radio" hervor.
   
  Was war geschehen? Beamte des RegTP-Prüf- und Messdienstes hatten im Februar 1998
  die Funkanlage eines CB-Funkers überprüft und dabei eine leicht überhöhte
  Senderausgangsleistung des Funkgeräts festgestellt. Der Funker erhielt daraufhin von der
  RegTP-Außenstelle Kassel einen Gebührenbescheid über 250 DM.
   
  Der Funker war nicht bereit, diese Gebühr zu bezahlen. Eine Klage vor dem
  Verwaltungsgericht kam wegen Fristüberschreitung nicht mehr in Betracht. Der Funker
  entschloss sich, den strafrechtlichen Weg zu beschreiten und erstattete im April 1999
  Strafantrag sowie Strafanzeige gegen "Unbekannt". Er begründete dies u.a. damit, dass es
  seiner Auffassung nach keine Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid gäbe und die
  RegTP dies hätte wissen müssen. Deshalb sehe er den Tatbestand des Betruges als erfüllt an.
   
  Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin beim Dienststellenleiter der RegTP-Außenstelle
  Kassel, in dessen Auftrag der besagte Gebührenbescheid ausgestellt wurde. Im Dezember
  vergangenen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gem. § 153 StPO
  (Geringfügigkeit und fehlendes öffentliches Interesse) ein.
   
  Die vollständige Begründung der Verfahrenseinstellung liegt uns nicht vor. Teile daraus
  sind im Internet unter http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=155 zitiert.
   
- wolf -
   
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Thomas Katz (F.O.T.H.): Abschied vom CB-Funk Thomas Katz (F.O.T.H.): Abschied vom CB-Funk
   
  Der Leiter des "Funkorganisationsteams Hannover und Umgebung" (F.O.T.H.), Thomas Katz,
  ist am 5. Dezember 2001 von seinem Amt zurückgetreten. Er sieht nach eigenen Angaben
  im CB-Funk "keinen Sinn mehr" und hat dem Hobby den Rücken gekehrt.
   
  Thomas war sieben Jahre im F.O.T.H. aktiv. Bekannt wurde er durch die Präsentation
  des CB-Funks auf dem jährlich stattfindenden "Großraumentdeckertag" in Hannover. Im  
  Mai 2001 organisierte er eine viel beachtete Podiumsdiskussion zu Hobbyfunkthemen in
  Wennigsen (wir berichteten). Darüber hinaus leitete eine Delegation von CB-Funkern, die
  im Oktober vergangenen Jahres ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten
  Hubertus Heil in Berlin führten (wir berichteten ebenfalls).
   
  Thomas hat eine Erklärung herausgegeben, in der er die Gründe für seinen Rücktritt 
  aus seiner Sicht darstellt. Wir veröffentlichen diese Erklärung nachfolgend in vollem
  Wortlaut. Auch in diesem Falle weisen wir darauf hin, dass der Inhalt von im 
  FUNKMAGAZIN wiedergegebenen Dokumenten nicht in jedem Falle die Meinung 
  der Redaktion widerspiegelt.
   
   
  Hier die Erklärung von Thomas Katz:
   
  Liebe Funkerkollegen,
   
  zunächst ersteinmal euch allen ein frohes neues Jahr. Wie Ihr sicherlich alle schon
  erfahren habt, gibt es seit kurzem eine Änderung im FOTH. Mit Wirkung vom 5.12.01
  bin ich als Leiter des FOTH´s zurückgetreten und mit der 16er Runde Nordstemmen
  ausgetreten aus dem FOTH.
   
  Sicherlich werden sich einige von Euch fragen, warum ich diesen Schritt tat. Nun,
  zunächstersteinmal möchte ich mich von dem Bericht hierzu im CB Radio distanzieren.
  Ich werde mit Burghardt P. Heid Kontakt aufnehmen und um Löschung des Berichtes
  bitten, da er nicht so ganz korrekt wiedergegeben wurde.
   
  Ende September erreichte mich die Nachricht das unser Kassenwart Wilfried Meibohm
  schwer an Krebs erkrankt ist. Darauf hin wurde vereinbart, das das Vermögen, welches
  dem FOTH gehört, zu mir transferiert werden sollte damit letzte offene Rechnungen
  bezahlt werden könnten. Dieses tat er bis zum heutigen Tage ebensowenig wie eine
  offene Rechnung eines Funkgeräteherstellers zu begleichen. Ergebnis ist, das nun 
  die Firmen an mich herantreten, da sie von W. Meibohm weder Geld noch Auskunft 
  bekommen.
   
  Unsere Mitglieder haben beim Eintritt unterschrieben, das die Teilnahme an Veranstaltungen
  evtl. eine Umlage erfordert. Da es sich bei den offenen Posten um Rechnungen zum 
  Großraumentdeckertag handelte, sind die Vereine also in der Pflicht. Leider musste ich
  feststellen, das den Vereinen dieses ziemlich egal zu sein scheint. Sie versuchen sich mit
  Händen und Füßen dagegen zu wehren.
   
  Dieses verhalten finde ich vor dem Hintergrund, das alle Mitgliedsvereine jahrelang
  davon provitiert haben Mitglied zu sein (zum Beispiel durch Sachspenden)
  besonders dreist.
   
  Ich muss mir daher ernsthaft die Frage stellen, warum ich mich 7 Jahre darum
  bemüht habe, den CB Funk im Raum Hannover am leben zu erhalten. Hinzu kommt
  noch, das eine Zusammenarbeit zwischen den Vereinen nur bedingt möglich ist, und 
  durch ständige Diskussionen darüber, warum nun Gerade Funker xy helfen muss 
  begleitet wurden.
   
  Dieses zum internen. Extern musste ich feststellen, das der CB Funk eindeutig am
  Ende ist. Dieses wurde in Wennigsen bereits sehr deutlich. Schuld hieran haben
  natürlich auch die Verbände. Ich selbst finde es traurig, wenn vom DAKFCBNF ein
  Vorsitzender geschickt wird, der von der hiesigen Presse mehr als belächelt wurde.
  Die Fragen die ich hierzu zu hören bekam, möchte ich nicht wiederholen.
   
  Enttäuschend fand ich, das der DCBD nicht anwesend war. Gut fand ich die Anwesenheit
  von RPA-Radio, wobei ich deren Nachberichterstattung, die ebenso wie viele andere 
  Beiträge von Dir Alexander, sehr sehr DAKFCBNF lastig sind weniger gut.
  Für dich gibt es scheinbar keine anderen CB Funk Verbände.
   
  Das Jahr brachte viele Entwicklungen. So hatte sich die 16er Runde Nordstemmen
  auf Anregung des Funkclubs Nienburg/Weser in der DFA für das Thema
  Funksignalsuchfahrten stark gemacht. Es wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die
  aus Vertretern der Elbe Weser Runde und des FOTH und interessierter weiterer
  Clubs bestand. Zu den Sprechern wurde neben Inge Rödiger und mir
  Heinz Hermann Kück gewählt. Dieser zog sich dann mit der Elbe Weser Runde 
  zurück und machte sein eigenes Ding. Er liess sich scheinbar von 
  DAKFCBNF Mitgliedern einwickeln und glaubt nun sicherlich es würde sich
  was ändern. Nun gut, soll er glauben. Viel Interessanter fand ich die Tatsache,
  das ich auf eine alte RPA Radio Adresse die bei Freenet eingerichtet war, Post 
  für Alexander Eisele bekam. Absender: Heinz Hermann Kück, Inhalt lauter
  Unwahrheiten über meine Person und über die AG. Selbst nach Hinweis, das
  diese Adresse nicht mehr existent ist, ging nochmals Post ein. Begründung:
  man wolle mich testen. Ich hab gedacht, ich bin im Kindergarten gelandet.
  Ich möchter nocheinmal betonen, das die AG eine eigenständige Gruppe war 
  und sein sollte, die zwar von der DFA initiert wurde, aber keineswegs DFA 
  angehörig war. Es wurde immer wieder auch von Seiten der DFA betont,
  das eine Änderung nur mit dem DAKFCBNF vorgesehen war. Auch wollte
  ich mir an der AG keine goldene Nase verdienen, vielmehr habe ich darauf
  hingewiesen, das ich nicht bereit war, die Kosten die verursacht werden, aus
  Privater Tasche zu bezahlen. Auch hat niemand gerechnet, wieviel die DFA an
  Mitgliedern wohl hätte, wenn die Elbe Weser Runde in die DFA eingetreten wäre.
  Hierbei galt es lediglich festzustellen, wieviele Vereine auf der Versammlung 
  vertreten waren.
   
  Im Oktober war dann der Termin in Berlin. Auch hier musste ich feststellen, 
  was manche Verbände unter Zusammenarbeit verstehen. Eine Dreistigkeit finde 
  ich bis heute die Nichtteilnahme des DAKFCBNF nebst der Diffamierungen des 
  Abgeordneten Heil im Funkforum durch Franz J. Ahne. In Sachen Zusammenarbeit
  nehmen sich übrigens alle Verbände nichts: alle hacken aufeinander rum, anstatt
  sich endlich um die Sachthemen und eine vernünftige Zusammenarbeit zu kümmern.
  Dieses und nur dieses würde den CB Funk noch retten können. Aber das genau
  versteht keiner. Stattdessen wollten mich einige Verbände für ihre Zwecke 
  missbrauchen, was ihnen nicht gelang. Auch wollte mich der ein oder andere
  für blöd verkaufen oder log mich merkbar an. Auch wurde mir vorgeworfen ich
  müsste ständig im Rampenlicht stehen. Irgendwie hat keiner begriffen, warum ich
  mich für das Hobby so eingesetzt habe, das es nur um den CB Funk ging.
   
  Im Laufe des Jahres war ich auch Mitarbeiter bei RPA-radio. Auch da geschahen einige 
  Dinge, die mich dazu veranlassten, im September dem Sender den Rücken zu kehren.
   
  Dieses alles hat nach 7 Jahren die Erkenntnis bestärkt, dem Hobby CB Funk den
  Rücken zu kehren. Ich sehe in dem Hobby keinen Sinn mehr. Daher habe ich
  das FOTH welches ich ja mal gegründet habe verlassen.
   
  Ich möchte mich bei allen Funkerkollegen die mir die letzten Jahre geholfen haben,
  nochmals rechtherzlich danken und bitte um Verständnis für diesen Schritt. Ich
  wünsche euch auch noch weiterhin viel Erfolg bei eurem Hobby.
   
  Thomas Katz
   
  Anmerkung der Redaktion: Der von Thomas kritisierte Bericht von "CB-Radio" ist
  im Internet unter http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=153 zu finden.
   
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Neu: Parfüm mit "Elektrizitäts-Geruch" :-) Neu: Parfüm mit "Elektrizitäts-Geruch" :-)
   
  So etwas hat uns gerade noch gefehlt: Die amerikanische Firma Coty hat ein Parfüm
  herausgebracht, das nach frisch ausgepackten elektrischen Geräten riecht. :-)
  Das Parfüm trägt den Namen "001coty". Um die gewünschte Duftnote zu erzeugen, 
  hat der Hersteller angeblich ein Stück Polyester in einem Wäschetrockner erhitzt und
  den ausströmenden Duft eingefangen. Dieser Duft soll dann "bis auf Molekülebene
  bestimmt" und für die Parfümrezeptur verwendet worden sein. Ein Coty-Mitarbeiter
  beschreibt die Duftnote als "schön und leicht", sie sei eine "moderne Interpretation
  von Elektrizität, dem Herzblut der digitalen Welt".
   
  Als Zielgruppe peilt Coty nach eigenen Angaben "Computerverrückte" an. Deshalb
  kann das Parfüm auch nur online über das Internet bestellt werden. Vorerst sind
  nur 5000 Flaschen produziert worden. Der Spaß  ist nicht ganz billig:
  Eine 41-Milliliter-Flasche kostet 100 Dollar.
   
- wolf - 
   
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Verbesserte Rechte beim (Funk-) Gerätekauf Verbesserte Rechte beim (Funk-) Gerätekauf
   
  Am 1. Januar 2002 ist das sogenannte "Gesetz zur Modernisierung des 
  Schuldrechts" ist Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen, die 
  auch für CB-Funker, zum Beispiel beim Kauf von Funkgeräten, wichtig sind.
   
  Die gravierendste Änderung ist die Verlängerung der gesetzlichen
  Gewährleistungsfrist (oft fälschlich "Garantie" genannt) von sechs Monate auf 
  zwei Jahre. Wenn innerhalb dieser zwei Jahre bei einer neu gekauften Sache
  ein Mangel auftritt, kann der Kunde vom Händler "Nacherfüllung" zu fordern.
  Das bedeutet in der Praxis, dass der Händler z.B. ein defektes Funkgerät
  reparieren oder gegen anderes, einwandfreies Gerät austauschen kann.
   
  Wichtig: Die Nacherfüllung muss zum "Nulltarif" erfolgen. Der Händler darf 
  dafür keine Arbeits-, Material- oder Transportkosten erheben.
   
  Wenn die Nacherfüllung nicht zum Erfolg führt, hat der Kunde das Recht,
  den Kaufpreis zu mindern oder vom Kauf zurückzutreten und sein Geld 
  zurückzuverlangen.
   
  Neu ist die sogenannte "Beweisumkehr". Bisher war es so, dass im Zweifelsfall
  der Käufer beweisen musste, dass ein in der Gewährleistungsfrist aufgetretener
  Mangel bereits "versteckt" beim Kauf des Gerätes vorhanden war. Die neue 
  Regelung geht grundsätzlich davon aus, dass Mängel, die während der ersten
  sechs Monate auftreten, bereits beim Kauf der Sache vorhanden waren.
  Im Zweifelsfall muss jetzt der Verkäufer das Gegenteil beweisen.
   
  Ebenfalls neu ist die sogenannte "Ikea-Klausel". Sie besagt, dass auch fehlerhafte
  Montageanleitungen ein Mangel sind, der zur Reklamation berechtigt. Dies 
  könnte z.B. bei Funkantennen der Fall sein, wenn die Montageanleitung fehlt 
  oder wenn daraus nicht klar ersichtlich ist, wie die Antenne aufgebaut und 
  installiert wird.
   
  Auch unrichtige Werbeaussagen gelten jetzt als "Mangel" im Sinne des Gesetzes.
  Wenn also z.B. ein Funkgeräte-Hersteller mit einer bestimmten Mindestreichweite 
  für ein Funkgerät wirbt und das Gerät diese Reichweite in der Praxis nicht erzielt,
  dann kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen. Ebenso müssen die
  von Hersteller zugesicherten technischen Daten des Gerätes eingehalten werden.
   
  Die Zwei-Jahres-Frist darf beim Kauf von neuen Sachen vom Händler nicht
  verkürzt werden. Anderslautende Regelungen (z.B. im "Kleingedruckten") sind
  ungültig. Beim Kauf von gebrauchten Sachen darf der Händler die
  Gewährleistungsfrist auf ein Jahr herabsetzen. Wenn nichts vereinbart wird,
  beträgt die Frist auch bei gebrauchten Sachen zwei Jahre.
   
  Die Gewährleistungregelung gilt nicht für Mängel, die dem Käufer bereits beim
  Kauf bekannt waren. Sie gilt auch nicht für Sachen, die von Privat an Privat 
  verkauft werden (z.B. auf Flohmärkten oder bei Internet-Auktionen). Hier kann 
  nach wie vor ein Gewährleistungsausschluß vereinbart werden.
   
  Das vollständige "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" kann im 
  Internet unter
  http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/schumod/material/rechtsaus.pdf
  als PDF-File downgeladen werden.
   
- wolf -
   
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"Interessengemeinschaft der Funkfreunde Sachsen" gegründet  (IGDFS) "Interessengemeinschaft der Funkfreunde Sachsen" gegründet  (IGDFS)
   
  In Meissen (Sachsen) ist am 19. Januar 2002 die
  "Interessengemeinschaft der Funkfreunde Sachsen" (IGDFS)
  gegründet worden.
   
  Die Gründung einer sächsischen CB-Funk-Interessenvertretung war nach Auffassung 
  der Initiatoren erforderlich geworden, weil der bisherige Landesverband, die
  ARGE CB-Funk Sachsen, im November vergangenen Jahres aufgelöst wurde. Mit der
  IGDFS soll den CB-Funkern ein kompetenter Ansprechpartner geboten werden.
  Es sei auch wichtig, dass "Sachsens Funker wieder mit einer Stimme sprechen".
   
  Zu den Gründungsmitgliedern der IGDFS gehören die "IG Elbfrieden Dresden" und
  die "IG Stadtfunk 34 Dresden" sowie acht Einzelfunker. Interesse an einer 
  Mitgliedschaft zeigten die "Blödelrunde FM 38 Meissen", der "Funkclub Geringswalde",
  der "Funkclub Röderaue", die "IG Freie Funker Sachsen/Brandenburg" und die
  "Mühlenbergfunker Mölbis". Über einen endgültigen Beitritt dieser Vereinigungen
  müssen deren Mitgliederversammlungen entscheiden.
   
  Bei den Vorstandswahlen wurde Torsten Schönfeld zum Vorsitzenden gewählt;
  Stellvertreter ist Hans-Uwe Knauer. Andreas Hauptmann ist für die Kasse zuständig und
  Heiko Mann bekleidet das Amt des Schriftführers. Die Öffentlichkeitsarbeit liegt in den
  Händen von Frank Siegert.
  Als Revisoren wurden Jutta Willner und Karl-Heinz Nestler gewählt.
   
  Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Vereine, Clubs und Interessengemeinschaften 30 Euro/Jahr.
  Für Einzelfunker gibt es einen "Blocktarif", der beim Vorsitzenden erfragt werden kann.
   
  Die IGDFS beabsichtigt, Mitglied im Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF)
  zu werden. Der Vorsitzende des DAKfCBNF, Michael Lennarz, nahm als Gast an der
  Gründungsversammlung teil. Weitere Gäste waren Alexander Eisele (rpa-Radio) und eine 
   
  Gruppe von Funkern des benachbarten Arbeitskreises CB-Funk Freistaat Thüringen, der beim
  Aufbau der IGDFS Hilfestellung geleistet hatte.
   
  Die Geschäftsstelle der IGDFS ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
   
  IGDFS
  Postfach 1105
  09324 Geringswalde
  E-Mail: igdfs@web.de
   
  Weitere Informationen über die IGDFS sind auf der Homepage des Verbandes unter 
  www.igdfs.de zu finden.
   
  Die nächste Mitgliederversammlung der IGDFS findet am 9. März 2002 in Dresden
  in der Gaststätte "Elbfrieden", Flensburger Straße statt (Beginn: 14 Uhr).
   
- wolf -
   
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SSB: Missverständliche Werbemails eines CB-Funk-Versandhändlers SSB: Missverständliche Werbemails eines CB-Funk-Versandhändlers
   
  Für Verwirrung haben E-Mails eines bayerischen CB-Funk-Versandhändlers gesorgt.
  In diesen E-Mails bewirbt der Versandhändler u.a. das CB-Funkgerät "President Jackson"
  mit dem Hinweis, es sei als eines der "ersten zugelassenen Geräte mit SSB" jetzt
  "endlich lieferbar". Der Betrieb dieses SSB-Gerätes sei "nur mit gesonderter
  Zulassung für Testzwecke" erlaubt; Infos gäbe es bei den "BAPT's". Ansonsten
  dürfe "nur auf 40 FM und 12 AM gefunkt werden".
   
  Zur Klarstellung: Es hat bis zum jetzigen Zeitpunkt (Ende Januar 2002)
  seitens der Regulierungsbehörde keine "Freigabe" von SSB im CB-Funk gegeben.
  Die genannten "Zulassungen für Testzwecke" gibt es nicht. Frequenzzuteilungen
  für Versuchs- bzw. Vorführzwecke werden i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen
  bzw. zu bestimmten Anlässen befristet erteilt. Dies war zum Beispiel im vergangenen
  Jahr bei den Stadtfesten in Lüneburg und Hannover der Fall; dort durften bestimmte
  SSB-Geräte befristet betrieben werden (wir berichteten).
   
  Der Sendebetrieb des besagten SSB-CB-Gerätes auf den den Kanälen 1-40 (FM) bzw.
  4-15 (AM) ist erlaubt, sofern das Gerät - wie üblich - bei der RegTP "angemeldet" wurde.
   
  Eine nationale Zulassung von Funkgeräten durch die RegTP (oder eine von der RegTP
  beauftragte Stelle) gibt es nicht mehr. Die Funkgeräte-Hersteller bzw. -Importeure
  können ihre Geräte praktisch "selbst zulassen", sofern diese den Regelungen des
  "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG)
  entsprechen.
   
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  Zu unserem obigen Beitrag erhielten wir von der Firma "Funkversand Kilian"
  folgende E-Mail:
   
  "...bezugnehmend auf Ihre Reportage in FM Magazin - missverständliche
  Werbemail - teile ich Ihnen mit, dass ich das Mail mit dem BAPT Bayreuth habe
  absegnen lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Mail so korrekt sei."
   
  Mit freundlichen Grüssen
  Klaus Kilian Lichtenfels
   
  Anmerkung der FM-Redaktion:
   
  Natürlich steht es jedem Funkfreund frei, bei seiner RegTP-Außenstelle eine
  Frequenzzuteilung für Versuchs- oder Demonstrationszwecke zu beantragen.
   
  Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass
   
  1. eine Frequenzzuteilung für den Betrieb einer Funkstelle als Versuchsfunk    
      125 Euro kostet;
  2. eine Frequenzzuteilung für den Betrieb einer Demonstrationsfunkanlage
      62,50 Euro kostet und
  3. bei Ablehnung eines solchen Antrages eine Gebühr erhoben wird, die bis zu 75 %
      der oben genannten Sätze betragen kann.
   
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Albrecht setzt auf "Mehrnormen"-Geräte Albrecht setzt auf "Mehrnormen"-Geräte
   
  Der CB-Funk-Anbieter Albrecht will vermehrt CB-Funkgeräte auf den Markt bringen, 
  die sich auf verschiedene europäische "Normen" umschalten lassen. Diese
  "Mehrnormen"-Geräte können wahlweise auf
  - 80 Kanäle FM/12 Kanäle AM,
  - 40 Kanäle FM/40 Kanäle AM oder
  - 40 Kanäle FM ("CEPT")
  umgeschaltet werden.
   
  Die Albrecht-"Mehrnormen"-Geräte sind daran zu erkennen, dass die Modell-Bezeichnung
  mit den Ziffern "90" endet.
   
  Das erste Gerät dieser Art war das Mobilgerät Albrecht AE5090. Seit kurzem gibt 
  es auch die Heimstation AE 8000 in einer "Mehrnormen"-Version als AE 8090 . Der
  technische Aufbau des Gerätes ist gleich geblieben; lediglich die Einbaumöglichkeit für
  ein Packet-Radio-Modem ist wegen mangelnden Interesses der Kunden entfallen.
  Ein "Gerätepass" für dieses Gerät kann auf der Albrecht-Homepage unter
  www.albrecht-online.de/service/Radio-Passports/AE8090-deutsch.pdf
  heruntergeladen werden.
   
  Weitere "Mehrnormen"-Geräte sind in Vorbereitung. So wird es demnächst eine
  umschaltbare AE 5290 geben, die technisch der bisherigen AE 5280 entspricht,
  allerdings nicht über ALC verfügt. Auch die bisherige AE 4180 wird in einer
  "Mehrnormen"-Variante als AE 4190 auf den Markt kommen. Eine Neukonstruktion
   ist die AE 4090 : Dieses Gerät der unteren Preisklasse verfügt über eine
  herkömmliche rote LED-Kanalanzeige. Die drei "Normen" lassen sich bei diesem
  Gerät durch Drücken bestimmter Tasten beim Einschalten einstellen.
   
  Alle Albrecht-"Mehrnormen"-Geräte dürfen in Deutschland in der Einstellung
  "40 Kanäle FM" anmelde- und gebührenfrei betrieben werden. Beim Sendebetrieb
  in den Einstellungen "80 Kanäle FM/12 Kanäle AM" und "40 Kanäle FM/40 Kanäle AM" 
  sind die Geräte anmelde- und beitragspflichtig. Im AM-Bereich dürfen trotz der
  schaltbaren 40 Kanäle nur die Kanäle 4 bis 15 senderseitig genutzt werden.
   
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Kein Powerline in Leipzig Kein Powerline in Leipzig
   
  In Leipzig wird es in absehbarer Zeit keine Datenübertragung auf Stromleitungen
  (Powerline Communications) geben. Die Leipziger Stadtwerke haben eine geplante
  Zusammenarbeit mit dem RWE-Tochterunternehmens Powerline GmbH bis auf
  weiteres auf Eis gelegt. Dies gab eine Sprecherin der Leipziger Stadtwerke bekannt.
   
  Als Grund nannten die Leipziger Stadtwerke u.a. den Umstand, dass die
  RWE Powerline GmbH "keine standardisierte Anschlusstechnik" anbieten könne.
   
  Die Absage der Leipziger Stadtwerke ist ein weiterer Rückschlag für RWE. Bereits
  im November vergangenen Jahres hatte das Unternehmen den Powerline-Ausbau 
  in Köln vorerst stoppen müssen, weil es angeblich Schwierigkeiten mit dem
  Hersteller der Powerline-Modems, der schweizerischen Firma Ascom, gab (wir berichteten).
   
  Die Teilnehmer-Anschlusszahlen von RWE Powerline liegen nach Auffassung 
  von Fachleuten weit hinter den Erwartungen zurück. Ursprünglich sollten bis
  zum Jahreswechsel 2001/2002 rd. 20000 Kunden angeschlossen sein. Über die 
  tatsächlichen Zahlen hällt sich das Unternehmen in Schweigen. Einer Meldung
  von "Berlin Online" zufolge gibt es bei RWE Powerline eine interne Richtlinie, 
  die die Bekanntgabe der Anschlußzahlen verbietet.
   
  Eine Teilnahme an der diesjährigen Computermesse CeBIT hat RWE Powerline
  im Dezember abgesagt.
   
  Dennoch will der Energiekonzern an der Powerline-Technik festhalten.
  "Es gibt keine Pläne, den Dienst einzustellen", betonte eine Firmensprecherin.
  "Relevante strategische Entscheidungen" wärden jedoch erst Ende Januar fallen.
   
- wolf -
   
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CB-Spielzeug-Handfunkgerät mit SMS-Versand CB-Spielzeug-Handfunkgerät mit SMS-Versand
   
  Die Firma Dickie Spielzeug aus Fürth (Bayern) hat ein Spielzeug-Handfunkgerät
  herausgebracht, mit dem sich auch kurze Textmitteilungen (SMS) versenden lassen.
  Dies geht aus einer Meldung von rpa-Radio hervor.
   
  Das Funkgerät mit der Bezeichnung "Walkie Talkie SMS" hat die Größe eines
  herkömmlichen GSM-Handys. Mittels einer Zehnertastatur können Kurzmitteilungen
  bis zu einer Länge von 24 Zeichen eingegeben und versandt werden. Bis zu zehn
  Kurzmitteilungen können im geräteinternen Speicher abgelegt werden. Daneben 
  ist auch normaler Sprechfunkbetrieb möglich.
   
  Im Gegensatz zu einem "echten" GSM-Handy verfügt das Spielzeug-Handy über
  eine Teleskopantenne. Die Stromversorgung erfolgt durch eine 9-Volt-Blockbatterie.
  Die Sendefrequenz liegt nach Angaben des Herstellers im 27-MHz-Bereich. Die 
  Reichweite wird mit "80 Metern" angegeben.
   
  Das Gerät soll im April 2002 auf den Markt kommen.
   
- wolf -
   
  Anmerkung der Redaktion: Wir vermuten, dass es sich bei dem Spielzeug-Handy
  um ein SRD-(LPD-)Gerät handelt, das im ISM-Bereich des 11-Meter-Bandes 
  (26957 bis 27283 kHz) mit einer Sendeleistung von 10 Milliwatt arbeitet. Natürlich
  stellt dieses Spielzeug keine Alternative zu "richtigen" CB-Funk-Geräten dar. Wir 
  meinen aber, dass es als Anregung für die CB-Funk-Hersteller dienen könnte, selbst 
  solche Geräte mit SMS-Versand zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
   
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RegTP: CB-Funk-Neuanmeldungen erheblich zurückgegangen RegTP: CB-Funk-Neuanmeldungen erheblich zurückgegangen
   
  Die Zahl der CB-Funk-Neuanmeldungen ist im vergangenen Jahr erheblich
  zurückgegangen. Dies geht aus dem "Jahresbericht 2001" der RegTP hervor, den
  die Behörde am 1. Februar in Bonn der Öffentlichkeit vorstellte.
   
  Dem Bericht zufolge gab es im Jahre 2001 rd. 4700 CB-Funk-Neuzuteilungen. Im
  Vorjahr waren es noch 6100 Zuteilungen gewesen. Die Gesamtzahl der CB-Funk
  Verwaltungsvorgänge sank um mehr als Hälfte von 32300 im Jahre 2000 auf
  15990 im Jahre 2001. Dennoch bleibt der CB-Funk - bezogen auf die Zahl der
  Verwaltungsvorgänge - die "verwaltungsintensivste" Funkanwendung innerhalb 
  des nichtöffentlichen Mobilfunks.
   
  Eine Aufschlüsselung der einzelnen Verwaltungsvorgänge ist dem Bericht nicht zu
  entnehmen. Auch die Gesamtzahl der in Deutschland erteilten 
  CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen ist nicht aufgeführt.
   
  Der vollständige Jahresbericht (95 Seiten) kann im Internet unter
   www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/jahresb2001.pdf
  als PDF-File heruntergeladen werden.
   
- wolf - 
   
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AFu-Einsteigerklasse 3: Keine Gastlizenzen in Frankreich AFu-Einsteigerklasse 3: Keine Gastlizenzen in Frankreich
   
  Deutsche Funkamateure mit einem Amateurfunkzeugnis der "Einsteigerklasse" 3
  erhalten in Frankreich keine Gastlizenzen. Dies berichtet der
   DARC-Deutschlandrundspruch.
   
  Der Funkamateur Michel Devezeau, DL2OBZ hatte eine entsprechende Anfrage 
  an die französische Regulierungsbehörde gerichtet. Die französische Behörde antwortete
  hm, dass sie keinen Amateurfunkbetrieb von deutschen Klasse-3-Inhabern in Frankreich
  genehmige, weil die deutsche Klasse 3 nicht CEPT-konform sei. (Die CEPT-Regelung
  besagt, dass die CEPT-Mitgliedsländer AFu-Zeugnisse der deutschen Klassen 1 und 2 bzw.
  gleichwertige Amateurfunkzeugnisse anderer Mitgliedsländer untereinander anerkennen.)
   
  Ähnlich restriktiv verhält sich Norwegen. Auch dort werden keine Gastlizenzen für
  Inhaber der deutschen AFu-Klasse-3 erteilt. In den Niederlanden ist es dagegen seit
  Jahren kein Problem, eine solche Gastlizenz er erhalten
  (wir berichteten bereits im August 1999 darüber). In anderen Ländern ist die Erteilung 
  einer Gastlizenz für deutsche Klasse-3-Inhaber offenbar Ermessenssache der 
  jeweiligen Verwaltungsbehörde. Mit der Schweiz gibt es seit kurzem ein
  Gegenseitigkeitsabkommen, das AFu-Betrieb mit der deutschen Klasse 3 in der
  Schweiz erlaubt. In Dänemark wird zur Zeit eine Regelung angestrebt, die eine
  gegenseitige Anerkennung der deutschen AFu-Klasse 3 und der neuen
  dänischen Einsteigerklasse D zum Ziel hat.
   
- wolf -
   
  Weiterführende Links:
  http://www.ndh.net/home/c.berndt/g25do1khs.html  (seit Sept. 2000 nicht aktualisiert)
  www.delta-oscar.de/gast.htm
   
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CB-Funk-Anbieter auf der CeBIT 2002 CB-Funk-Anbieter auf der CeBIT 2002
   
  Vom 13. bis 20. März findet in Hannover die 
  Computer- und Telekommunikations-Messe CeBIT statt. CB-Funk spielt auf dieser
  Messe kaum eine Rolle. Dennoch sind einige CB-Funk-Anbieter in Hannover präsent:
   
  Alan Electronics, seit April 2001 mit Albrecht verheiratet, zeigt in Halle 25 an Stand A46
  sein Angebot an Jedermann-Funkgeräten.
   
  DNT hat im Januar 2001 den CB-Funk-Bereich aufgegeben. PMR- und LPD-Funkgeräte 
  können jedoch weiterhin am DNT-Messestand in Halle 25, Stand C19 bewundert werden.
   
  Stabo Elektronik ist in Halle 25 an Stand B50 zu finden. Das bekannte
  CB-Funk-Unternehmen gehört zur französischen President-Gruppe und zeigt neben
  Jedermannfunk auch Amateurfunk- und Betriebsfunktechnik.
   
  Der koreanische Hersteller Maxon bietet in Deutschland schon seit Jahren keine
  CB-Funk-Geräte mehr unter eigenem Namen an. CB-Funk wird dort jedoch
  weiterhin produziert. Maxon stellt in Halle 26 an Stand D77 aus.
   
  Wer die Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
  mit Fragen löchern möchte, der kann das in Halle 11 an Stand D25 tun ;-)
   
  Die (verbliebenen) "Powerline"-Anbieter sind im Powerline-Center in Halle 12,
  Stand C30 zu finden.
   
  Die CeBIT ist täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Eine Tageskarte kostet 34 Euro 
  (im Vorverkauf 30 Euro). Für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivis gibt's am
  17. und 20. März ermäßigte Tageskarten zum Preis von 15 Euro.
   
- wolf -
   
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Bayern: Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung durch RegTP Bayern: Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung durch RegTP
   
  Das Amtsgericht Aichach (Bayern) hat eine Wohnungsdurchsuchung eines
  vermeintlichen "Schwarzfunkers" durch Mitarbeiter der RegTP als rechtswidrig erklärt.
   
  Was war geschehen? Mitarbeiter der RegTP-Außenstelle Rosenheim hatten zusammen
  mit der Polizei im Juni 2000 bei einem jugendlichen Hobbyfunker eine
  Wohnungsdurchsuchung vorgenommen. Dem Minderjährigen wurde u.a. vorgeworfen, 
  unbefugt im 2-Meter-Band gesendet zu haben. Außerdem vermutete man, dass er mit
  einem "Nachbrenner" senden würde. Eine richterliche Anordnung für die
  Wohnungsdurchsuchung lag nicht vor. Die Beamten stellten ein Funkgerät und 
  einen Funkscanner samt Zubehör sicher.
   
  Der Jugendliche zog vor Gericht, um feststellen zu lassen, ob die 
  Wohnungsdurchsuchung rechtmäßig war oder nicht.
   
  Das Amtsgericht urteilte mit Beschluss vom 02.01.2002, dass die Durchsuchung der
  Wohnung und die Beschlagnahme der Geräte rechtswidrig war und der Jugendliche
  dadurch in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz)
  verletzt worden sei. (Az.: GS 39/01) Die RegTP habe genug Zeit gehabt, um einen
  richterlichen Durchsuchungsbeschluß zu beantragen; "Gefahr im Verzug"
  habe nicht vorgelegen.
   
  In der Begründung des Gerichts heißt es dazu wörtlich (Auszug):
   
  "Die von der RegTP im Ermittlungsbericht geschilderten Verdachtsmomente waren
  nicht ausreichend, um eine Beschlagnahme durch Durchsuchungsbeschluss wegen
  einer Straftat zu erlassen, insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt der möglichen
  Verwendung eines Nachbrenners, die im übrigen in keiner Weise zu Beginn der
  Ermittlungen belegt war und im Laufe des Verfahrens auch nicht belegt werden
  konnte. Allenfalls lag ein Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit vor. Hier 
  wäre es ausreichend gewesen, unter Vorlage der entsprechenden
  Ermittlungsergebnisse einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu
  beantragen, nicht jedoch, was die RegTP hier offensichtlich getan hat,
  "Gefahr im Verzug" für eine Durchsuchung anzunehmen. Die durch das
  Bundesverfassungsgericht aufgestellten engen Voraussetzungen waren im vorliegenden
  Fall bei weitem nicht erfüllt. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder
  Vermutungen, wie sie die RegTP vorgenommen hat, insbesondere hinsichtlich der
  Verwendung eines Nachbrenners und der Benutzung weiterer Frequenzen, reichen
  nicht aus. Gefahr im Verzug darf von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich nur dann
  angenommen werden, wenn sie erfolglos versucht haben, eine richterliche Entscheidung
  herbeizuführen und der zeitliche Verlust durch diesen Versuch die Gefahr eines
  Beweismittelverlustes mit sich bringen würde. Zudem sind die entsprechenden Bemühungen
  auch nachvollziehbar zu dokumentieren."
   
  Die RegTP erhob gegen den Beschluß des Amtsgerichts Aichach sofortige Beschwerde 
  beim Landgericht Augsburg. Diese Beschwerde der RegTP wurde vom Landgericht
  verworfen. (Az.: Jug Qs 101/02)
   
  Das Landgericht wies außerdem auf die Problematik hin, die sich aus der
  Minderjährigkeit des Beschuldigten ergibt. Er sei "weder alleiniger Hausrechtsinhaber
  noch volljähriger Mitinhaber des Hausrechts in der elterlichen Wohnung". Auch aus
  diesem Grunde hätte eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung 
  erwirkt werden sollen.
   
  Der volle Wortlaut der Beschlüsse des Amtsgerichts Aichach und des Landgerichts
  Augsburg kann im Internet auf der Homepage der Amateurfunkvereinigung
   "AGZ e.V." unterwww.agz-ev.de/recht/urteile/lg_augsburg_01.pdf als PDF-File
  heruntergeladen werden.
   
- wolf -
   
  Anmerkung der Redaktion:
  Die Gerichte haben sich im oben genannten Fall u.a. auf das Bundesverfassungsgericht
  bezogen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2001 in einem anderen 
  Fall (es ging dabei nicht um "Schwarzfunk") bestimmt, wie der Begriff "Gefahr im Verzug" 
  auszulegen ist. Die Leitsätze dazu sind im Internet unter
  www.fernerconsulting.de/rechtsprechung/bverfg/2bvr1444-00.htm zu finden.
   
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Wirtschaftsministerium veröffentlicht neue Gesetzentwürfe Wirtschaftsministerium veröffentlicht neue Gesetzentwürfe
   
  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
  hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des 
  Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht. Außerdem hat 
  das Ministerium den Entwurf einer Rechtsverordnung vorgelegt, 
  bei der es um den Schutz von Personen in elektromagnetischen 
  Feldern geht.
   
  Von der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes 
  sind in erster Linie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen
  und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die 
  Öffentlichkeit betroffen. Sie sollen in Zukunft einen
  "Telekommunikationsbeitrag" zahlen. Für CB-Funker wird die geplante 
  Gesetzesänderung nach bisherigem Kenntnisstand keine 
  Auswirkungen haben.
   
  Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des BMWi unter
  www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKGAend111.pdf
  downgeladen werden.
   
  Der zweite vorgelegte Entwurf betrifft die 
   
  "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung 
  elektromagnetischer Felder". Darin wird geregelt, unter welchen 
  Umständen ortsfeste Funkstellen eine sogenannte "Standortbescheinigung" 
  der RegTP benötigen. (In der "Standortbescheinigung" sind 
  u. a. Sicherheitsabstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen 
  Feldern festgelegt.)
   
  Ortsfeste CB-Funk-Anlagen sind davon nur dann betroffen, wenn sie 
   
  eine effektive Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr aufweisen 
  oder wenn sie zusammen mit anderen Sendeanlagen an einem Standort
  betrieben werden und dadurch eine Gesamtstrahlungsleistung (EIRP)
  von 10 Watt oder mehr erreicht wird.
   
  Im Verordnungsentwurf heißt es dazu:
   
  § 4
  Standortbescheinigung
   
   (1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen 
         Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur betrieben 
         werden, wenn eine gültige Standortbescheinigung vorliegt. Das gleiche
         gilt für eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen 
         Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt, die an einem 
         Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt oder mehr
         errichtet wurde, oder wenn durch die hinzukommende Funkanlage die
         Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreicht oder überschritten
         wird.
   
        Der vollständige Entwurf dieser Rechtsverordnung ist auf der
        BMWi-Homepage unter
 

      www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/BEMFV

        -Entwurf.pdf
        zu finden. Kommentare zu diesem Entwurf können unter der
        E-Mail-Adresse: bemfv@bmwi.bund.de abgegeben werden.
   
   
        Unabhängig von diesen Entwürfen hat die Bunderegierung angekündigt,
        dass das Telekommunikationsgesetz im nächsten Jahr grundlegend
        überarbeitet und novelliert werden soll. Wie diese Änderungen im Detail 
        aussehen werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt.
   
- wolf -
   
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RegTP: Eckdaten für kommende SSB-Regelung stehen fest RegTP: Eckdaten für kommende SSB-Regelung stehen fest
  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 
  hat die
  Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) 
  gebeten, schnellstmöglich Regelungen für SSB im CB-Funk 
  zu erarbeiten und umzusetzen.
    
  Die Regulierungsbehörde hat daraufhin eine SSB-Regelung 
  ausgearbeitet, die  folgende Eckdaten vorsieht:
  ·   Für SSB-Betrieb werden Einzelfrequenzzuteilungen erteilt 
      (es wird also eine Anmelde- und Beitragspflicht bestehen);
  ·   diese Frequenzzuteilungen werden zunächst befristet erteilt 
      (voraussichtlich bis 31. März 2004);
  ·   es wird nur Betrieb auf den Kanälen 4 bis 15 und 
      nur Sprachübertragung erlaubt sein;
  ·   die höchstzulässige Senderausgangsleistung beträgt 4 Watt (PEP);
  ·   es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die nach 
      der Norm EN 300 433 gebaut und entsprechend gekennzeichnet
      und in Verkehr gebracht sind
      (im Besitz befindliche "Exportgeräte" werden also nicht "legalisiert").
   
      Diese Angaben sind inzwischen von der Regulierungsbehörde 
      bestätigt worden.
      Wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht endgültig fest. 
      Nach Angaben der Behörde sind einige interne Abstimmungsprozesse 
      noch nicht abgeschlossen. Wir werden unsere Leser sofort 
      informieren, sobald die Behörde die neue Regelung in Kraft setzt.
   
- wolf -
   
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CB-Datenfunk: Telefonanbindung grundsätzlich nicht verboten CB-Datenfunk: Telefonanbindung grundsätzlich nicht verboten
   
  Eine Verbindung von CB-Packet-Radio-Stationen untereinander mittels Telefon, Telnet
  oder Internet ist grundsätzlich nicht verboten. Dies geht aus einer Antwort der
  Regulierungsbehörde an die "Arbeitsgemeinschaft Digitale Kommunikation" (ADK) hervor.
   
  Die ADK hatte bei der Regulierungsbehörde angefragt, ob eine Anbindung von
  CB-Packet-Radio-Stationen an Telefon, Telnet und Internet zulässig ist und dazu vier
  Fallbeispiele genannt. Die Behörde antwortete, dass in den Fällen, in denen eine 
  Verbindung von Packet-Radio-Stationen untereinander bzw. der Abruf einer PR-Mailbox
  per Telefon oder Telnet (via Internet-Gateway) erfolge, dies nicht zu beanstanden sei.
   
  Nicht erlaubt sei es dagegen, Dritten per CB-Datenfunk den Zugang zu Inhalten aus 
  dem Internet zu ermöglichen. Dies stelle ein "geschäftsmäßiges Erbringen von
  Telekommunikationsdiensten" dar, das gemäß der CB-Funk-Bestimmungen verboten sei.
  Der vollständige Wortlaut der RegTP-Stellungnahme ist auf der Website der ADK unter
  www.funkurteile.de zu finden.
   
- wolf -
   
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CB-Datenfunk: Telefonanbindung grundsätzlich nicht verboten Holland: Piratenfunk auf Polizeifunkfrequenz
   
  Wenig Geschick bei der Wahl der Sendefrequenz zeigte der Betreiber eines 
  Piraten-Radiosenders in Westervoort (Niederlande). Er strahlte sein Programm ausgerechnet
  auf der Frequenz des örtlichen Polizeifunks aus. Die Ordnungshüter alarmierten den
  Messdienst der holländischen Fernmeldeverwaltung, der den Störer schnell ausfindig machte.
  Der 35-jährige Funkpirat hat nun eine Strafanzeige am Hals, die Sendeanlage wurde
  beschlagnahmt.
   
  Ganz hoch hinaus wollte ein anderer Funkpirat im südholländischen Ooltgensplaat:
  Er platzierte seinen Sender auf dem Mast einer Hochspannungsleitung, der dazu noch 
  mitten in einem See stand. Der Messdienst musste extra schwindelfreie Monteure bestellen,
  um den Sender zu entfernen. Der Betreiber konnte nicht ermittelt werden...
   
- wolf -
   
(Quelle: Dr. Tim-News)
   
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