§1 (Geltungsbereich)
(2) Die Satzung regelt die Verhaltensweise für das o.g. Forum, sowie die Rechte und Pflichten eines jeden Users, der sich in den o.g. Foren aktiv beteiligt.
§2 (Allgemeines)
(1) Die in §1 genannten Foren werden betrieben von, René Werner Postfach 1619 50380 Wesseling, rene.werner@koeln.de und ist ein werbefinanzierter Service des Anbieters www.onetwomax.de.§3 (User und Anmeldung)
(2) Der Betreiber stellt die Foren der Allgemeinheit zum Austausch von Informationen gemäß dieser Satzung unentgeltlich und werbefinanziert zur Verfügung.
(1) Jedermann kann sich aktiv an den in den Foren gestellten Beiträgen beteiligen oder neue Beiträge verfassen, sofern er als berechtigter User dem Betreiber durch eine Anmeldung bekannt ist.§4 (Moderatoren)
(2) Für die Anmeldung muss dem Betreiber sowohl ein frei wählbarer "Nickname" als auch eine Emailadresse bekannt gegeben werden. Der User erhält durch seine Anmeldung ein Passwort an seine Emailadresse welches er nach seinem ersten Login den eigenen Bedürfnissen nach anpassen kann.
(3) User haben Hinweisen von Moderatoren und Administratoren Folge zu leisten.
(1) Moderatoren sind User, die für die Durchsetzung dieser Satzung verantwortlich sind.§5 (Administratoren)
(2) Die Moderatoren werden durch Administratoren bestellt. Sie handeln im Auftrag des Betreibers.
(3) Für die Bestellung zum Moderator muss dem Betreiber der Name und die Anschrift des Users, der zum Moderator bestellt werden soll, bekannt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, sind diese Daten dem Betreiber vor der Bestellung zum Moderator mitzuteilen.
(4) Jedem Moderator können durch den Betreiber bis zu drei Foren als Aufgabengebiet zugeteilt werden.
(5) Moderatoren haben Hinweisen von Administratoren und dem Betreiber Folge zu leisten. Hinweise sowie Anfragen von Usern müssen von den Moderatoren in ihren Entscheidungen berücksichtigt werden.
(1) Administratoren sind User, die Moderatoren in der korrekten Durchsetzung der Satzung überprüfen. Es müssen mindestens zwei Administrator das gesamte Forum betreuen. Die maximale Anzahl an Administratoren darf drei nicht überschreiten.§6 (Foren)
(2) Administratoren werden vom Betreiber bestellt. Es gilt das unter §4 (2) S.2 + (3) gesagte entsprechend.
(3) Administratoren sind in Ihren Entscheidungen im Sinne dieser Satzung nur Ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet.
(1) Jedem Forum muss mindestens ein Moderator zugeteilt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Betrieb dieses Forum bis auf weiteres einzustellen.
(2) Jedes Forum hat ein Überthema, daß seinem Namen zu entnehmen ist.. In jedem Forum dürfen nur Mitteilungen veröffentlicht werden, die zu dem entsprechenden Forumthema passen. Bei Zuwiderhandlung kann der "Thread" von einem dem entsprechenden Forum zugeteilten Moderator unter Hinweis auf die neue Fundstelle in ein anderes dem Thema des "Threads" entsprechenden Forum verschoben werden. Sollte ein solches Forum nicht existieren, so kann der "Thread" mit entsprechendem Hinweis gesperrt werden.
(3) Für Mitteilungen die in einzelnen "Threads" veröffentlicht werden gilt das unter (2) gesagte entsprechend.
(4) In den allen Foren dürfen folgende Inhalte nicht veröffentlicht werden:a. Gegen das geltende Recht der BRD (Bundesrepublik Deutschland) verstoßen.(5) Bei Verstößen gegen das unter (4) genannte kann die mit dem Verstoß behaftete Nachricht von einem Moderator des betroffenen Forums mit entsprechendem Hinweis editiert oder gelöscht werden. Sollte ein veröffentlichtes Thema (Thread) gegen das unter (4) genannte verstoßen, so kann dieser ohne weiteren Hinweis gelöscht werden.
b. Warez und Cracks
c. Werbung jeglicher Art.
d. Beleidigungen oder Verleumdungen einzelner Personen oder Gruppen.
e. Inhalte mit volksverhetzendem oder antisemitischen oder pornographischen Charachter
f. Hinweise darauf wo das unter a, b & e aufgeführte gefunden werden kann. (Links)
(6) User die unter (4) aufgeführte Inhalte veröffentlichen, werden von der entsprechenden unter (5) aufgeführten Vorgehensweise mit Hinweis auf diese Satzung informiert, und erhalten eine Abmahnung. Sofern ein User drei Abmahnungen erhalten hat, so wird sein Nickname als auch seine Emailadresse von der weiteren Teilnahme am Forum ausgeschlossen.
§7 (Kompetenzüberschreitung)
(1) Sollten Moderatoren die Ihnen in dieser Satzung zugewiesenen Kompetenzen überschreiten, so können sie auf Antrag von der weiteren Ausführung ihres Amtes entbunden werden.§8 (Schlussbestimmungen)
(2) Ein entsprechender Antrag muss einem Administrator gegenüber dargestellt werden.
(3) Die Prüfung eines solchen Antrages sowie dessen mögliche Durchsetzung obliegt den Administratoren im Kollektiv.
(4) Sollten Administratoren die Ihnen in dieser Satzung zugewiesenen Kompetenzen überschreiten, so können sie vom Betreiber von ihrer weiteren Tätigkeit entbunden werden.
(1) Zur Auslegung von Streitständen die sich im Rahmen dieser Satzung ergeben, sind lediglich die Administratoren im Kollektiv berechtigt.
(2) Sollte diese Satzung Änderung / Erweiterungen erfahren müssen, so sind entsprechende Vorschläge den Administratoren mitzuteilen. Die Administratoren entscheiden im Kollektiv über eine Änderung / Erweiterung dieser Satzung.
(3) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Anhang:
Aktuell sind die Administratoren:
| René Werner Postfach 1619 50380 Wesseling E-Mail: rene.werner@koeln.de / stinger50389@yahoo.de | Winfried Heep Alfterstr.43 50389 Wesseling E-Mail: orga@feencon.de / winfried.heep@web.de |
Die Moderatoren sind den einzelnen Themen zu entnehmen.