ANRATH. Mit einem spektakulären Schritt hat ein Mitglied der katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Anrath die Diskriminierung von Frauen in der römisch-katholischen Kirche kritisiert. In einem "Offenen Brief" an den Anrather Pfarrer Josef Weber, den Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff und den Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Joseph Kardinal Ratzinger, hat sich Thomas Wystrach selbst wegen "Ungehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche" angezeigt. Unter Bezugnahme auf das in diesem Jahr geänderte Kirchenrecht (canones 750 § 2 und 1371 CIC) fordert Wystrach wegen seines Engagements für die Weihe von Frauen zu Diakoninnen, Priesterinnen und Bischöfinnen eine "gerechte Strafe" für sich.
Während einer Diskussion im Anrather Pfarrheim "Josefshalle" am 27. November 1998 hatte sich Wystrach für die Frauenordination ausgesprochen und öffentlich zum Widerstand gegen das Apostolische Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" von Papst Johannes Paul II. über die Männern vorzubehaltende Priesterweihe vom 22. Mai 1994 aufgerufen. Thomas Wystrach, der sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen seiner Pfarrgemeinde engagiert, ist Sprecher der Aktion ECHO, einer Initiative kritischer KatholikInnen in Anrath, die am 27.11. ein Gespräch mit der Ordensfrau Sr. Ruth Schäfer SCMM zum Thema "Zur Priesterin berufen... Vom Umgang Roms mit Frauen und Bibel" veranstaltet hat. Seit fünf Jahren gehört Wystrach dem Katholikenrat der Region Kempen-Viersen des Bistums Aachen an.
"Mit meiner Selbstanzeige will ich auf die absurde Situation hinweisen, daß man sich als Katholik ungestraft für die Einführung der Todesstrafe aussprechen darf und sich dabei sogar auf Nr. 2266 im 1992 von Papst Johannes Paul II. veröffentlichten Weltkatechismus berufen kann", erläutert Wystrach seinen Schritt, "das Engagement für die Frauenordination hingegen hat der Papst mit seinem Motu Propio 'Ad Tuendam Fidem vom 18. Mai 1998 unter Strafandrohung verboten. Nach meiner festen Überzeugung sind die vielen priesterlichen Berufungen von Frauen allerdings damit nicht zu verhindern!".
Der gesamte Text des offenen Briefes:
Thomas Wystrach, Paul-Gerhardt-Straße 1, D-47877 Willich-Anrathan
Anrath, den 28. November 1998
Sehr geehrte Herren,
ich zeige mich hiermit selbst an wegen "Ungehorsam gegenüber dem authentischen Lehramt der Kirche". Ich habe am Freitag, 27. November 1998, im Pfarrheim Josefshalle der Katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Willich-Anrath, Bistum Aachen, eine Diskussion zum Thema "Zur Priesterin berufen ... Vom Umgang Roms mit Frauen und Bibel" mit der Referentin Sr. Ruth Schäfer SCMM, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neues Testament an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, durchgeführt. Ich habe diese Veranstaltung inhaltlich vorbereitet, mit einer Pressemitteilung in den lokalen und regionalen Medien darauf aufmerksam gemacht, Plakate mit dem Hinweis auf die Veranstaltung in Willich-Anrath, darunter auch in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist Anrath ausgehängt und Mitglieder der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Anrath erfolgreich zur Teilnahme eingeladen.
Während der Veranstaltung habe ich mich vor etwa 30 TeilnehmerInnen für die sofortige Ordination von Frauen zum Amt als Diakonin, Priesterin und Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche ausgesprochen. Ich habe in einer mehrfach veröffentlichten Pressemitteilung die bisherige Nichtzulassung von Frauen zum Amt in der römisch-katholischen Kirche als "unerträgliche Diskriminierung von Frauen und Mißachtung ihrer Berufung" bezeichnet. Ich habe öffentlich zum Widerstand gegen das Apostolische Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe über die Männern vorzubehaltende Priesterweihe vom 22. Mai 1994 und gegen das Apostolische Schreiben Motu Proprio datae "Ad Tuendam Fidem", durch das gewisse Normen in den Codex Iuris Canonici und in den Codex der Ostkirchen eingefügt werden, vom 18. Mai 1998 aufgerufen.
Mir war und ist dabei bewußt, daß ich nach can. 750 § 2 CIC verpflichtet bin, "alles und jedes einzelne, was vom Lehramt der Kirche in der Glaubens- und Sittenlehre definitiv vorgelegt wird, also das, was zur heiligmäßigen Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist", "fest anzunehmen und zu bewahren". Mir war und ist dabei bewußt: "es widersetzt sich daher der Lehre der katholischen Kirche, wer diese Sätze, die definitiv gehalten werden müssen, ablehnt". Mir war und ist bewußt, daß zu den "Sätzen, die definitiv gehalten werden müssen", auch die Lehre des Apostolischen Schreibens "Ordinatio Sacerdotalis" gehört. In vollem Bewußtsein dieser Tatsache lehne ich den folgenden Satz von Papst Johannes Paul II. hartnäckig ab, widersetze mich ihm beharrlich und bin - auch nach einer möglichen Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius - nicht bereit, zu widerrufen: "Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22, 32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich die Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben" (Ordinatio Sacerdotalis 22. Mai 1994).
Ich bin in der Pfarre St. Johannes Baptist Anrath Mitglied des Sachausschuß Jugend des Pfarrgemeinderates, Leiter des Jugendchores, Schriftführer der St. Matthias-Bruderschaft und Mitglied im Leitungsteam der Jugendwallfahrt nach Trier, sowie Mitglied im Katholikenrat der Region Kempen-Viersen des Bistums Aachen. Ich engagiere mich seit Jahren im "Aachener Netzwerk für eine geschwisterliche Kirche", in der "Initiative Kirche von unten" und in der KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche", Diözesangruppe Aachen. Ich schließe mich ausdrücklich der zweiten Forderung des KirchenVolksBegehrens von 1995 an: "Die Ausschließung der Frauen von kirchlichen Ämtern ist biblisch nicht begründbar. Auf den Reichtum an Fähigkeiten und Lebenserfahrungen von Frauen kann die Kirche nicht länger verzichten. Das gilt auch für Leitungsämter". Im Herbst 1995 habe ich als Kontaktperson für die Region Kempen-Viersen über 10.000 Unterschriften für das KirchenVolksBegehren gesammelt.
Ich bin mir bewußt, daß ich mir durch mein Verhalten eine Strafe gemäß dem derzeit gültigen Kirchenrecht zuziehe: "Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden: 1° wer (...) eine Lehre, worüber can. 750 § 2, oder can. 752 handelt, hartnäckig ablehnt und, nach Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius, nicht widerruft" (can. 1371 CIC). Ich bin mir bewußt, daß mir im Falle dieser Strafe einige oder gar alle Bereiche meines jahrelangen ehrenamtlichen Engagements in und für die römisch-katholische Kirche genommen sein werden. Ich bin jedoch nicht länger bereit, die eklatante Mißachtung der Berufung von Frauen zum Amt der Diakonin, der Priesterin und der Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche stillschweigend zu dulden. Bei jeder sich mir innerhalb wie außerhalb der römisch-katholischen Kirche bietenden Gelegenheit werde ich darauf hinweisen, daß ich mich gemäß can. 750 § 2 der Lehre von "Ordinatio Sacerdotalis" widersetze. Bei jeder sich mir innerhalb wie außerhalb der römisch-katholischen Kirche bietenden Gelegenheit werde ich alle Mitglieder der römisch-katholischen Kirche auffordern, sich der Lehre von "Ordinatio Sacerdotalis" zu widersetzen.
In Erwartung Ihrer "gerechten Strafe" verbleibe ich