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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1.Hausordnung
Bitte halten sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten
in Miethäusern. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Hof
und den Treppenhausbereich. Bei Zuwiderhandlung behält sich
der Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts zu
beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.Schließen Sie alle Fenster
und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung. Ebenfalls die Hauseingangstür nach
20.00 Uhr. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der
Wohnung das Licht zu löschen und eventuell die Heizung runter zu
drehen. 3.Gastaufnahmevertrag Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die
Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax oder
Brief gilt als verbindlich! Die Zusage erfolgt telefonisch, per Fax oder
Mail. bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 100,00 Euro
Die ungefähre Anreisezeit sollte 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11 Uhr geräumt sein. Der volle Mietpreis ist am Anreisetag für die für Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher angekündigt und deren Übernachtung bezahlt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher
Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu
leisten: Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss. Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die
Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen, der Einrichtung etc.
erfolgt auf eigene Gefahr. Sofern Sie ein Haustier mitbringen wollen, fragen Sie b |