Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Hausordnung

Bitte halten sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Miethäusern. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Hof und den Treppenhausbereich. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung. Ebenfalls die Hauseingangstür nach 20.00 Uhr. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und eventuell die Heizung runter zu drehen. 
Für Artikel des täglichen Bedarfs ist vom Mieter selbst zu sorgen.

3.Gastaufnahmevertrag

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax oder Brief gilt als verbindlich! Die Zusage erfolgt telefonisch, per Fax oder Mail.
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 100,00 Euro
bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit grundsätzlich und ebenfalls bei einer Vertragsdauer mehr als 2 Monaten besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

Die ungefähre Anreisezeit sollte 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11 Uhr geräumt sein.

Der volle Mietpreis ist am Anreisetag für die für Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher angekündigt und deren Übernachtung bezahlt werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:
bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht,
maximal 150 Euro bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht,
maximal 200,00 Euro Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.

Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.

Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen, der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hier von die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

4.Tiere

Sofern Sie ein Haustier mitbringen wollen, fragen Sie b