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wir und ... |
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Hier möchten wir einen kurzen Einblick in die oft wirklich schwierige Situation Afro-österreichischer Paare in Österreich geben. Wir möchten dies aus der Sicht der Betroffenen erzählen - nicht aus der Sicht der Juristen und aus praktischen Gründen, auch nicht in dem Umfang, in dem es unserer Meinung nach nötig wäre. Für detailliertere Information verweisen wir auf unsere Linksammlung. |
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Interkulturelle Lebensform
im Kleinen |
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Interkulturelle Lebensform im Kleinen Partnerschaften mit Menschen anderer Kulturkreise einzugehen sind nicht nur private Lebensentwürfe eines Einzelnen. Diese Familien stellen interkulturelle Lebensformen im Kleinen dar und sind zugleich Ergebnisse gesellschaftlicher und politischer Entwicklung.
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Das Recht auf freie Partnerwahl ist in den Menschrechts-konventionen verankert. Doch aufgrund der in ganz Europa laufenden rechtlichen Entwicklung ist das Recht auf Privat- und Familienleben nicht mehr gewährleistet.
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Zusammenleben ohne Trauschein? Binationale Paare haben nicht die Freiheit zwischen Lebens-gemeinschaft oder Ehe zu wählen. Um überhaupt zusammen-bleiben zu können muss vielfach geheiratet werden, da der Verbleib im Land vom gefestigten Aufenthaltsstatus abhängig ist.
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Juristisch ist
dieser Begriff nur unzureichend definiert daher ist die Interpretation
dieses Gesetzes eine doch sehr „subjektive“.
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Binationale Paare haben nicht die Freiheit über ihre Ausgestaltung ihrer Ehe selbst zu bestimmen. Das bedeutet, unter andrem, zum Beispiel auf getrennte Schlafzimmer zu verzichten und keine getrennten Wohnsitze zu führen, da Behörden den Verdacht einer Scheinehe überprüfen indem sie dies davon abhängig machen. Dieser Verdacht der Scheinehe bleibt über Jahre bestehen und somit auch der massive Eingriff in die Privatsphäre, der sogar auch dann noch immer wieder ausgeübt wird, wenn die Paare bereits gemeinsame Kinder haben.
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Das Ehegesetz mit dem Vorwurf der Scheinehe wurde 1938 in Österreich ins Zivilrecht aufgenommen. Der Paragraf des Vorwurfes der Scheinehe wurde von Nationalsozialisten eingeführt und bis heute von der österreichischen Gesetzgebung getragen.
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Das Fremdengesetz, welches mit Jänner 2006 in Österreich in Kraft tritt, ist Ausdruck dafür, dass Asylwerber nicht mehr als Schutzsuchende gesehen werden. Fremde, (Def.: Nicht EU/EWR-Bürger) werden als Gefahr für die Innere Sicherheit hochstilisiert, also als ein Gefahrenfaktor, der die Ausweitung polizeilicher Kompetenzen und den Eingriff in Grundrechte rechtfertigt. Rechte ausländischer Angehöriger von ÖsterreicherInnen werden noch mehr als zuvor eingeschränkt und es lassen sich jetzt schon bei z.B. erstmaliger Familienzusammenführung Härtefälle absehen. Beispiel: Eine österreichische Frau in Karenz muss die vom Gesetz verlangte geeignete Wohnung und Versicherung vorweisen kann aber nicht die dementsprechenden Einkünfte anführen. Die Konsequenz lautet: ihr Partner darf nicht nach Österreich einreisen. Bedenklich erscheint uns auch die Tatsache, dass mit 2006 nicht mehr der Staatsanwalt die Aufenthaltsbeendigung verfolgt sondern die Fremdenpolizei dieses Recht nun innehat. Viele neue Gesetze, mehr als wir hier anführen können – grenzenlose Benachteiligung von Drittstaatsangehörigen und dessen Familien sind die Folge.
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Die Familien sehen sich mit einer allgemeinen hohen finanzieller Belastung konfrontiert. Für den ausländischen Partner ist es extrem schwierig eine Arbeit in Österreich zu finden – egal ob mit Visum oder mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
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Menschen fühlen sich in ihren Lebensprojekten stark in Frage gestellt. Der Druck der von Fremdenpolizei ausgeübt wird, die Diskriminierung welche binationale Paare nicht nur im täglichen Leben sondern auch im Umgang mit Ämtern erfahren ist extrem hoch und braucht viel Kraft um verarbeitet zu werden.
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Mitglieder von TAM TAM, sowie viele andere Organisationen beobachten ein Ansteigen der Ausländerfeindlichkeit. Wir nehmen an, dass diese auf die Verschärfung der Ausländerpolitik in Österreich zurückzuführen ist.
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Aufgrund der Tatsache, dass Frauen in Österreich nicht auf der gleichen Einkommensebene wie Männer stehen, ist die Belastung für Frauen dann auch besonders groß, wenn Partnerschaften aus österreichischen Frauen und drittstaatsangehörigen Männern bestehen, da wie eingangs schon erwähnt, der Partner extrem benachteiligt wird und kaum reale Chancen auf Arbeit hat.
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| unsere ERFAHRUNGEN |
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im Schulbereich. Pdf - Datei zum downloaden
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gesammelt für folgende Bereiche:
Kindergarten,
Schule, Aus- bzw. Weiterbildungsstätten
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Kindergarten,Schule, Aus- bzw. Weiterbildungsstätten: Sensibilisierung der LehrerInnen und BetreuerInnen, sowohl in der Grundausbildung als auch in verpflichtender Weiterbildung vom Kindergarten bis zur Universität und Erwachsenenbildung.
Sensiblen
Sprachgebrauch forcieren Globales, integratives und soziales Lernen ! Zurechtrückung des negativen Afrikabildes: vorkoloniale Geschichte Afrikas sowie der Geschichte von AfrikanerInnen in Europa lehren, Kooperation mit afrikanischen Schulen, globales Lernen. Kulturaustausch durch Kontakte mit Menschen nicht-österr. Herkunft Keine weiteren Kürzungen im Bildungsbereich, da diese verstärkt Minderheiten treffen Interkulturelle Kompetenzen stärken - Workshops in Schulen durchführen Schulbücher und –materialien: Unterrichtsmaterialien vor Veröffentlichung auf rassistische u. diskriminierende Wörter, Bilder, Redewendungen, Lieder, Spiele hin prüfen – den Gebrauch verbieten und aus bestehendem Lehrmaterial entfernen Sichtbarmachen von nicht-weißen Realitäten- nicht als exotische Ausnahme , sondern als Alltag: z.b. asiatische Mutter geht mit Kind einkaufen, Afrikanische Familie am Spielplatz etc. Darstellung und Benennung von Menschen/ Kindern in den Unterrichsmaterialien abseits der „weißen, österreichischen Normfamilie „ Menschen mit Migrationshintergrund als kompetent, qualifiziert usw, darstellen ( schwarze Kinderärztin etc.)
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!!!! Antidiskriminierungsgesetz !!!! Verbot jeglicher rassistischer, diskriminierender Beleidigungen, Verächtlichmachung, bei Verstoß und dagegen auch tatsächliche Sanktionen Errichtung von Antidiskriminierungsstellen, die Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen; Installation von „Gleichstellungsbeauftragten“ im Parlament , bei Behörden , Firmen, Gebietskörperschaften etc, die die institutionelle und systematische Diskriminierung aufspüren und abstellen helfen; Quoten für Arbeits-u. Ausbildungsplätze im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich für Menschen außereuropäischer Herkunft, da hier eine „gläserne Decke“ existiert, die es Immigranten schwer macht, aus den schlechten u. schlechtbezahlten Bereichen trotz vorhandener Qualifikation und. Kompetenz in besser(bezahlte) Arbeitsbereiche vorzudringen (Taxifahrer mit Uni-Abschluß ) Verpflichtung von Hausbesitzern , diskriminierende und rassistische Schmierereien von Hauswänden binnen kurzer Zeit zu entfernen mit tatsächlicher Sanktion bei Nichteinhaltung Strafen bei rassistischer + ausländerfeindlicher Beleidigung und Diskriminierung (z.B. auch Zutritt in Lokale verweigert etc.) Vereinfachung der Anerkennung von im Ausland erworbener Ausbildung, (Nostrifikation ) und Zertifizierung von in der Praxis erworbenen Fähigkeiten (Lehrabschlussprüfung f. „Praktiker“ z.B. im handwerklichen Bereich. Förderung der Beschäftigung nicht-österr.-stämmiger Menschen bzw. 2 . Generation in Bund-Land-Gemeinde-Gebietskörper-schaften Sozialabbau stoppen, um die Entsolidarisierung der Gesellschaft nicht weiter vorantreiben zu können
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Errichtung einer Beobachtungsstelle, die diskriminierende rassistische, einseitige Berichterstattung in den Medien aufzeigt und sanktioniert Verpflichtung der Medien, falsche Behauptungen über AfrikanerInnen breitenwirksam zu widerrufen (z.B. 3.000 afrikanische Drogendealer etc…) Medien – und Meinungsvielfalt fördern durch Verteilung der Presseförderung
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„Werbe“kampagnen gegen Rassismus/Ausländerfeindlichkeit Empowerment alle Minderheiten und Randgruppen durch Sichtbarmachen, Fördern, Plattform für den Austausch untereinander schaffen, gegenseitige Stärkung und Vernetzung, denn gemeinsam sind wir stark Diversity positiv bewerten und nutzen ! Förderung von Vereinen und NGO die sich in der Anti-Rassismus-Arbeit, in der Migrantinnenarbeit, Menschenrechtsangelegen-heiten usw. engagieren;
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