Das Nachtzielgerät NSP 2
Nachstehendes Bildmaterial wurde mir freundlicherweise von http://www.militaria4you.com  zur Verfügung gestellt.
Dort kann ein solches Instrument derzeit erworben werden.  Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften Ihres Heimatlandes!

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Das NSP2 dient als Nachtzielfernrohr für Handfeuerwaffen.
 
Die unterschiedlichen ballistischen Eigenschaften wurden durch waffensystemspezifische Korrekturringe an der Absehenverstellung berücksichtigt.

<>Die Aufnahmeschiene an den Handfeuerwaffen nach Kalashnikov-Art ist jedesmal identisch, so daß eine ganze Reihe unterschiedlicher optischer Zielhilfen, wie dieses NSP2, für diese Waffen verfügbar sind.

Bei dem NSP2 handelt es sich um einen Infrarot Bildwandler, der jedoch nicht mit automatischen Lichtschutzvorrichtungen ausgetattet ist, so daß dieses Instrument gegen Lichtquellen recht empfindlich ist.
 
Bildwandlerzielgeräte und Infrarot-Nachtzielgeräte fallen in Deutschland unter den § 37 WaffG als "verbotener Gegenstand", womit der Liebhaberei - wieder einmal - Grenzen gesetzt sind.
Wenn Sie ein solches Instrument als deutscher Staatsbürger erwerben wollen, sollten Sie die Modalitäten VORHER mit dem Bundeskriminalamt absprechen. In abgeänderter Form (unbrauchbar gemachte Montierungsmöglichkeit und Absehen) ist der Besitz möglicherweise erlaubt!

Achtung!

Das Einschalten dieses Gerätes bei Tageslicht ohne Schutzblende führt zur Zerstörung der Wandlerröhren!


1 Oberhalb des Bildwandlers ist ein IR-Scheinwerfer angeordnet.
Der Nachteil dieser Instrumente liegt in ihrer sehr guten Aufklärbarkeit, weshalb sie mittlerweile taktisch keine Rolle mehr spielen dürften.

2 Die Flugbahnkompensation wird am Höhenverstelltum entsprechend der eingravierten Skala eingestellt.

3 Derivationskorrektur erfolgt wie bei einem normalen Zielfernrohr.

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<>5 Das gesamte Instrument mit seinem Packbehälter. In diesem Zustand eine Augenweide!

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