|
Die Tritium-Strichplattenbeleuchtung
Radiumhaltige Markierungen - Radioaktivität - |
Immer wieder geistert diese mysteriöse Radioaktivität durch diese "russischen" Geräte.... und führt zur allgemeinen Verunsicherung.
Worum geht es?
Bei taktischen Militäroptiken ist es erforderlich, in der Dämmerung oder in der Nacht Bedienelemente oder Strichplattenbilder zu erkennen.
Da elektrische Beleuchtungen oft viel zu hell (Lichttarnung gegenüber Bildverstärkern!) und zu anfällig sind, wurde auf eine interessante physikalische Alternative ausgewichen: Phosphoreszierende anorganische Farbstoffe.
Bekanntester Farbstoff dieser Art ist kristallines (und wegen der extremen Schwerlöslichkeit ungiftiges) Zinksulfid, in dessen Kristallstruktur bestimmte Schwermetallatome eingegliedert sind.
Zinksulfidmoleküle haben dann die Eigenschaft, bei Auftreffen von Licht, Elektronen in einen energetisch angeregten Zustand zu versetzen.
Entfernt man die Lichtquelle, gelangen die Elektronen zeitverzögert wieder in den
ursprünglichen
Zustand zurück. Dabei wird die zuvor aufgenommene Energie in Form
sichtbaren
Lichtes abgegeben, man nennt diesen Effekt: Phosphoreszenz.
Dieser Effekt steht im Gegensatz zur Fluoreszenz,
bei der die Energieabgabe zeitgleich
mit
der Lichteinwirkung erfolgt.
Zinksulfid leuchtet aber nicht nur nach, wenn sichtbares Licht
darauf trifft.
Auch radioaktive Strahlungsquellen (Gamma- und insbesondere Betastrahler)
regen die Kristalle zum Leuchten an.
Dieses Phänomen hat man sich lange Zeit bei Leuchtzifferfarben
für
Uhren zunutze gemacht, indem Radiumverbindungen direkt in den
Farbstoff
eingemischt wurden. Siehe dazu noch den Hinweis im unteren
Hinweisfeld.
Da die dadurch erzeugte Lichtdichte zu
gering
war, um etwas zu beleuchten, wurde ein anderes Verfahren angewandt:
Ein Hohlkörper, innen mit Zinksulfidfarbe beschichtet,
wird evakuiert und danach mit radioaktivem Tritiumgas (Betastrahler, Halbwertzeit 12,32 Jahre, Energie der
abgegebenen Elektronen 18,61 keV) gefüllt. Dieser liefert
ausreichend viel Licht, um Strichplatten
hinreichend zu beleuchten.
|
Die spezifische Gefahr, die von diesen
Leuchtelementen ausgeht, besteht darin, daß Tritium wegen der
Geruchlosigkeit und des
gasförmigen Aggregatzustandes unbemerkt über die Lunge
inkorporiert werden kann! Insbesondere Kinder, deren
Zellbildung in vollem Gange ist, sind daher gefährdet! |
Natürlich kann jeder selbst entscheiden,
wie
er mit "seiner Restlaufzeit" verfährt...
Bloß ahnungslose Dritte sollte man
vielleicht
vorher einmal kurz fragen, wie sie es denn damit halten!
Normalerweise sind die Leuchtkörper hermetisch dicht und
ungefährlich, da Betastrahlung (= "umherfliegende" Elektronen)
relativ gut abgeschirmt werden
kann.
So heißt es dann auch in der Vorschrift zum EDF:
"Achtung! Das Tritiumelement der
Strichplattenbeleuchtung ist schwach radioaktiv und im eingebauten
Zustand nicht gesundheitsschädigend.
Für das EDF 7x40 liegt die
Strahlenschutzbauartzulassung SBZ 17 12 80 des SAAS der DDR vor.
Die Einrichtung wurde mustergetreu gefertigt.
Das Öffnen des Gerätes durch den
Nutzer
ist verboten!
Bei Beleuchtungsausfall ist das
Gerät ungeöffnet
der Instandsetzung zuzuführen."
Durch Unkenntnis und unsachgemäßen Umgang oder
unglückliche Umstände (mechanische Beschädigung und
Versprödung von Dichtungsmitteln!) kann es jedoch vorkommen,
daß das Gas aus dem Leuchtelement - und später
aus dem Gerät austritt.
Mich hat einmal jemand gefragt, ob man dieses Teil nicht ausbauen
könne.
Ich habe gesagt, daß das genau das ist, was mach eben nicht
machen
soll. So lange die Beleuchtung funktioniert, ist alles in Ordnung.
Erst durch das Ausbauen entsteht die Gefahr, das Leuchtelement zu
beschädigen - und dann hat man genau das geschafft, was man
eigentlich vermeiden wollte.....
Als "sicheres Indiz" für
eine mechanische Beschädigung des Leuchtelementes gilt die
Beobachtung, daß
die Beleuchtung ausgefallen ist.
Das ist ja auch ganz klar, da in dem Augenblick,
in
dem die Strahlungsquelle weg ist, das Zinksulfid auch nicht mehr
angeregt wird.
Dieser Fall wurde daher in der ehemaligen NVA als "außergewöhnliches Ereignis im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen" eingestuft, der gewisse Maßnahmen, wie die Sicherstellung des Gerätes, die abgegrenzte, besonders gesicherte Lagerung und die unverzügliche ärztliche Beobachtung des möglicherweise kontaminierten Bedienpersonals zur Folge hatte....
Man sollte wohl persönlich die Konsequenz daraus ziehen und
diese Geräte, wenn sie irgendwo angeboten werden, im eigenen
Interesse nicht erwerben, so leid es einem wegen der faszinierenden
Technik auch tut. Wie hieß es noch gleich? -
Alle Wünsche werden klein, gegen den, gesund
zu
sein....?
| Vorkommen: Tritiumelemente sind bei
Wenigstens die beiden letzten Geräte waren durch gelbe Warnaufkleber mit schwarzem Radioaktivitätssymbol gekennzeichnet. Das russische Zielfernrohr ist meines Wissens in der NVA (die den Umgang mit radioaktiven Stoffen entgegen verbreiteter anderer Auffassung zumindest nach Vorschriftenlage sehr ernst genommen hat!) nicht eingesetzt gewesen - es ist auch nicht gekennzeichnet! Es kann einem aber vielleicht einmal auf dem Flohmarkt
begegnen.
Man erkennt es an einem gläsernen Zielstachel, der wie ein
Kristall
aussieht. Nirgends befindet sich ein Schalter. Und doch: In der
Dunkelheit
leuchtet der Stachel ganz schwach grünlich (das ist am
Tage
jedoch kaum zu erkennen). |
| Noch ein Hinweis: Es gab ein ZVN-64 "Zusatzvisier
zum Nachtschießen für MPI-K -KmS und -KM", das mit radioaktiv
dotierter
Leuchtfarbe (Radium) versehen war - und ganz bestimmt auch
andere
Visiere dieser Art für die anderen Handwaffen. Solche Nachtvisiere gehören schnellstmöglich in Metallverpackung und in den Sondermüll! |
Wer noch etwas mehr zum Thema "Radioaktivität" wissen möchte, kann sich auf diesen Seiten, die nicht von mir sind, noch etwas durchklicken:
Hinweise
zum Strahlenschutz. Und hier auch noch einmal.
| Home | Katalog | Seitenanfang |