
Verfassung des Deutschen Kaiserreiches 1871-1918
Das nachfolgende Schema verdeutlicht die Verfassungsstruktur des Reiches. Die Verfassung basiert eindeutig auf der des Norddeutschen Bundes und der der Paulskirche von 1849 und knüpft somit an historische, demokratische Vorläufer an. Damit ist auch diese Verfassung demokratisch legitimiert gewesen. Eine entscheidende Veränderung erfuhr die Verfassung im Oktober 1918 hin zu einer parlamentarisch-demokratischen Monarchie. Die Oktober-Verfassung kam durch die Ereignisse des 9ten November 1918 nicht mehr zum Tragen.

Auszug aus dem Verfassungstext:
Seine Majestät der König
von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes,
Seine Majestät der König von Bayern,
Seine Majestät der König von Württemberg,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich
vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen,
schließen einen ewigen Bund zum Schutz des Reiches, sowie zur Pflege der Wohlfahrt
des Deutschen Volkes.
Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung
haben.
I. Bundesgebiet
Artikel 1: Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg,
Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar,
Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen,
Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck,
Bremen, Hamburg und dem Gebiete des Reichslandes Elsaß-Lothringen. (Siehe
auch die Karte 1871)
II. Reichsgesetzgebung
Artikel 2: Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung
nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die
Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. ...
IV. Präsidium
Artikel 11: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher
den Namen Deutscher Kaiser führt. * ...
V. Reichstag
Artikel 20: Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer
Abstimmung hervor. ** ...
Quelle: Handbuch für das Preußische Herrenhaus, C. Heymanns Verlag, Berlin 1904
* : In der Kaiserproklamation
zu Versaille am 18. Januar 1871 hieß es dazu: dem "Rufe der verbündeten Deutschen
Fürsten und Städte Folge zu leisten und die Deutsche Kaiserwürde anzunehmen.
Demgemäß werden Wir und Unsere Nachfolger an der Krone Preußen fortan den
Kaiserlichen Titel ... führen ..."
**: Damit wurde das Kaiserreich zu dem ersten großen Staat mit dem modernen,
allgemeinen und geheimen Wahlrecht!