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Paramotors -
motorisierte Gleitschirme
einfach und preiswert,
aber windempfindlich

Paramotors ist die offizielle
Bezeichnung für motorisierte Gleitschirme.
| Wer mit dem Gleitschirm umgehen kann,
erlernt das motorisierte Fliegen praktisch im Handumdrehen. Grundkurs für GS ist bei
Beginn der Schulung Voraussetzung (Lernausweis!). Aber Vorsicht: In Deutschland braucht
man dazu eine komplette UL-Ausbildung (60 Std. Theorie + Praxis). Motorschirme sind
gleichfalls zum Start/Landung an zugelassene Flugplätze gebunden. Natürlich, der
einfache, schnelle Aufbau verleitet geradezu zum Schwarzfliegen, Start von der grünen
Wiese, Landung hinter dem eigenen Haus. Doch wird man "gerichtsmassig" kommt der
Flug extrem teuer. Von Versicherungsfragen bei einem Unfall mal ganz zu schweigen. Der Einzylinder-Zweitaktmotor (10 - 30 PS Ausführungen sind auf dem Markt)
wird in einer Haltevorrichtung auf den Rücken geschnallt. Ein Metallkäfig schützt den
Propeller bei unsanften Landungen (trotzdem geht viel kaputt!) und vor aallem den Piloten.
Gefährlich sind Einklapper des Schirms in Bodennähe (bei Thermik und Windscherungen).
Der Pilot kommt sehr unsanft auf den Boden der Tatsachen. Hohe Verletzungsgefahr! Man hat
ja noch zusätzlich den Motor auf dem Rücken, ca. 25 kg. Die Alternative hierzu ist das
Motorschirmtrike. Hier sitzt der Pilot wie im "Hängegleiter-Trike" und hat kein
Gewicht zu schultern. Die Motorleistung hier ist um einiges höher - und auch der Preis. |
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Start mit dem Flyke - einem
Paratrike.
Die Schwierigkeit besteht darin, die Kappe ordentlich aufzuziehen und einen geraden
Startverlauf hinzubringen.
Das Besondere an dieser Ausführung: Ohne
Gleitschirm ist das Gerät als Liegendfahrrad nutzbar, sogar mit
Gangschaltung. Der Motor darf zwar auf der Straße dran bleiben (gilt
rechtlich als Gepäck), gestartet darf er nicht werden, um mit
Propellerschub an den Autos vorbei zu brausen. |
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Gerade die Entwicklung bei den
motorisierten Gleitschirmen ist hoch innovativ. Die Hersteller versprechen sich
in dieser Sparte noch große Zuwächse. Bei ULs mit Drachenflächen (Fußstart und
Trike) ist der Trend seit Jahren rückläufig.
Bei den Gleitschirmtrikes erscheint es mir
sinnvoll nach zwei Kategorien zu unterscheiden.
1. Gleitschirmtrikes mit einer Leermasse bis
120 kg
2. Gleitschirmtrikes mit einer Leermasse
über 120 kg
Die ersteren sind unter wesentlich
einfacheren Zulassungs- und Betriebsbedingungen zu fliegen. Siehe hierzu
die Übersicht bei Fußstart-UL.
Die zweite Gruppe hat die gleichen
Rahmenbedingungen wie die Trikes
mit Hängegleiterflächen.
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Nicht jeder Flugleiter erlaubt den
Aufbau und die Startvorbereitung auf dem Rollfeld - Voraussetzung aber für einen Start
mit einem Motorschirm auf einem Flugplatz. Glücklich, wer einen reinen UL-Platz in der Nähe hat. Viele Piloten
(Gerüchte sprechen von bis zu 90 %) fliegen einfach von einer geeigneten Wiese weg. In D
ist das natürlich verboten: Schwarzfliegerei! Wehe, es ruft mal ein Zeitgenosse die
Polizei oder es passiert etwas. Keine Versicherung zahlt! |
 Verschiedene Zweitakter (Solo, Hirth, Simonini, Snap ..., sogar mit
Wasserkühlung werden eingebaut |

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| Ausbildung - ist eine komplette UL-Ausbildung Theorie: 60 Std. Unterricht und Prüfung in:
Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Technik, Flugfunk, Verhalten in besonderen Fällen,
menschliches Leistungs- vermögen
Praxis: 25 Std. Flugausbildung und Prüfung, davon mind. 5
Std. Alleinflug, mind. 5 Überlandflüge, mind. Gleitsegel L-Schein + 30 Höhenflüge oder
höherwertig,
Bemerkungen: Bei Nachweis des BZF /Flugfunkberechtigung wird das Fach Funk erlassen.
Eine Gleitsegelausbildung (mind. L-Schein +30 Höhenflüge)
wird vorausgesetzt.
Papierkram: fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2,
polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 'N'), Nachweis über Sofortmaßnahmen am
Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins, sofern dieser nach 1965 ausgestellt wurde,
Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO, 2 Paßbilder,
Ausbildungsmeldung der Flugschule, Ausbildungszeugnis Theorie, Ausbildungszeugnis Praxis |
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Das fliegende Fahrrad - richtig. Von
diesem Motorschirm-Trike kann man die Motoreinheit (Hirth-Motor mit ca. 25 PS) ohne
großen Aufwand abmontieren und das Trike als Liegend-Fahrrad nutzen. Es besitzt sogar eine Gangschaltung. Kosten ca. 2000 Euro ohne
Motor.
Sogar mit der Motoreinheit darf man auf öffentlichen
Straßen unterwegs sein, denn sie ist nicht fest mit der Fahreinheit verbunden. Also gilt
der Käfig mit Motor als Fracht. Für
das Fahren sollten Sie allerdings einiges an Muskelkraft mitbringen und
Steigungen tunlichst meiden. |

Nichts für Flüge gegen den
Wind. Mit etwa 40 km/h sind Motorschirme unterwegs. |
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Das Ohr nah am Motor -
notgedrungen.
Da hilft, wenn man nicht schon schwerhörig
ist, ein ordentliches (teures) Headset mit eingebautem Funkanschluss. Ein
normaler Motorradhelm ist viel zu wenig Geräusch gedämmt. Neu
als Erprobungsprogramm 2007: Flugplatzzwang soll aufgehoben
werden. Unter gewissen Voraussetzungen darf in einigen Bundesländern von
"der grünen Wiese" gestartet werden. Gilt vorläufig und nur
für einzelne Personen. Näheres beim DULV |
Probleme
mit dem Motorschirm:
* Wo gibt es zugelassene Plätze? Die wenigsten für UL zugelassenen
Flugplätze dulden die Motorschirme.
Grund: Sie sind einfach zu langsam und blockieren bei Start/Landeanflug den übrigen
Flugverkehr
* Es sollte wenig Wind vorherrschen. Windstille erschwert den Start aber
ungemein, Wind ab 20 km/h bedeutet, man kommt bei einer Eigengeschwindigkeit von 30 - 45
kaum noch vorwärts. Fliegen mit dem Motorschirm heißt entspanntes Fliegen in den
Abendstunden bei schönem Wetter. Wer nur von A nach B fliegen will, sollte sich ein Trike
oder besser einen Dreiachser zulegen. Meine Empfehlung: Schulung auf einem dieser UL´s
mit anschließender Einweisung (geht schnell, ein Gleitschirmschein selbstverständlich
vorausgesetzt!) auf den Motorschirm. So stehen einem alle Wege der UL-Fliegerei offen. |
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