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Powertrike light

Powertrike light

Motor

Die Leute von powertrike waren die Ersten, die ein Trike der 120-Kg-Klasse auf den Markt brachten. Der leichte und leistungsstarke Hirth F 33 sorgte für genügend Schub. Die Fläche von Bautek war die verstärkte Version des Milan. 

Wer für einen Fußstart mit einem Mosquito z. B. zu langsam (schwer!?) ist, sich beim Fliegen mit dem Minimum nicht auf den Bauch (schon zu gewölbt!?) legen mag, für den ist dieses Trike immer noch die richtige Alternative.

Inzwischen sind mehrere Versionen hinzugekommen.

Flächen der Firma bautek: Milan M oder Bico 
Motor: F 33 der Firma Hirth mit 25 PS
Einzylinder Zweitakter, luftgekühlt, Resonanzauspuff, E-Starter gegen Aufpreis; Trike ist auch für Gleitschirme ausgelegt

Basispreis mit Bicofläche inkl. Rettung rund 13.800 €

Reisegeschwindigkeit um  55 km/h
Steigen 2 m/s, je nach Zuladung und Wetter
Verbrauch ca. 5 Liter pro Stunde 

Seit April 2009 gibt es das Powertrike auch mit Viertaktmotor (2 Zylinder mit ca. 35 PS). Als Flächen werden der Bico und der schnelle Pico L  angeboten. Der Milan hat inzwischen "ausgedient".


Nachteile

* niedrige Reisegeschwindigkeit
* mehr Wind anfälliger als die "Normaltrikes"
* kein "Drachenfluggefühl", man "sitzt in der Luft" - Thermikfliegen    praktisch nicht möglich; der Luftwiderstand ist einfach viel zu groß.


Den Namen "Powertrike light" sollte man wörtlich nehmen. Dieses Minitrike darf man nicht mit den Doppelsitzer-Trikes vergleichen. Es ist ein Gerät zum Spaßfliegen bei ruhigen Wetterverhältnissen. Wer 5 Meter Steigen und 100 km/h Reise braucht, der sollte sich ein Doppelsitzer-Trike zulegen oder noch besser auf Dreiachser wechseln.

Power Trike light Das Powertrike light ist etwas für Piloten, die den Begriff Ultraleicht wörtlich nehmen, die mit möglichst geringem (finanziellen) Aufwand fliegen wollen, die aus gutem Grund das Medical scheuen, die nicht bei jedem Wind fliegen müssen.

Es ist etwas für Piloten, denen der echte Fußstart zu sportlich ist, die keine ursprünglichen Drachenflieger sind und somit sofort auf das Minimum oder Minifly umsteigen könnten, die die übliche Doppelsitzer-Ausbildung auf Trike (als Fußgänger beginnend) gemacht haben und nun allein durch die Lüfte gondeln wollen.

Powertrike mit Bico-Fläche.

Die Bico-Fläche der Firma bautek ist für doppelsitziges Hängegleiten entwickelt worden. Die aerodynamischen Eigenschaften sind besser als beim Milan M. Allerdings ist die Fläche um einige Kilo schwerer und ca. 300 Euro teurer.

Die im folgenden aufgeführten Vor- und Nachteile (persönliche Erfahrung!) gelten natürlich nicht allein für dieses Modell, sondern allgemein für die inzwischen sehr beliebten leichten motorisierten Luftfahrzeuge Typ Trike.

Vorteile

* keine Musterzulassung, sondern Musterprüfung
* jährliche Nachprüfung kann man selbst machen
* Luftfahrerschein gilt unbeschränkt
* kein Medical (medizinische Flugtauglichkeit)
* relativ leicht abzubauen und zu verstauen
* bequeme Sitzhaltung 
* weniger Wind anfällig als ein Gleitschirmtrike
* geringer Spritverbrauch
* nach ev. Notlandung einfacher Zusammenbau + Abtransport nur     mit einem PKW
* günstiger Preis im Vgl. zu "Normaltrikes"

Nachteile

* niedrige Reisegeschwindigkeit
* mehr Wind anfälliger als die "Normaltrikes"
* kein "Drachenfluggefühl", man "sitzt in der Luft" - Thermikfliegen    praktisch nicht möglich; der Luftwiderstand ist einfach viel zu groß.


Den Namen "Powertrike light" sollte man wörtlich nehmen. Dieses Minitrike darf man nicht mit den Doppelsitzer-Trikes vergleichen. Es ist ein Gerät zum Spaßfliegen bei ruhigen Wetterverhältnissen. Wer 5 Meter Steigen und 100 km/h Reise braucht, der sollte sich ein Doppelsitzer-Trike zulegen oder noch besser auf Dreiachser wechseln.

Die Bilder sind mit fr. Gen. der  HP des Herstellers entnommen.

Welche Ultraleichtflugzeuge sind das?

Definition laut § 1 Abs. 4 LuftVZO:   Ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte ohne Motor oder mit einem mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.

Als "leichte motorisierte
Luftsportgeräte" gelten damit:
- Motorschirme
- Motorschirm-Trikes
- aerodynamisch gesteuerte LFZ

- Fußstart-ULs                immer unter der Voraussetzung, dass die Leermasse von 120 kg nicht überschritten wird.

Die Musterzulassung für die o.g. Geräte ist weggefallen (§ 1 Abs. 4 LuftVZO).
An deren Stelle tritt die Musterprüfung (Nachweis des Herstellers über die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 10a der LuftGerPV).

Diese Musterprüfung wird bei einer vom LBA hierfür anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Gerätes dieses Musters durchgeführt und bescheinigt (der DULV ist eine vom LBA anerkannte Prüfstelle). Hierbei muss auch die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzwerte geprüft werden. Entspricht das Gerät den Vorgaben, erhält es das so genannte "Gütesiegel" des Ultraleichtverbandes, DULV.

Bei der Auslieferung muss der Hersteller für jedes Gerät die Stückprüfung vornehmen.

Leichte motorisierte Luftsportgeräte sind von der jährlichen Nachprüfung durch einen lizensierten Prüfer befreit. (Alle sonstigen ULs müssen zur Jahresnachprüfung!)

Es gilt folgende Regelung: "Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden."

"Luftfahrtgeräte nach § 1 Abs. 4 sind von der Verkehrszulassung befreit."

Damit brauchen Leichte motorisierte Luftsportgeräte kein Kennzeichen. Wer auf Flugplätzen fliegt, sollte sich aber eines zuteilen lassen, damit er im Funkverkehr eindeutig identifizierbar ist.

Leichte motorisierte Luftsportgeräte  müssen Haftpflicht versichert sein - Halterhaftpflichtversicherung für Ultraleichtflugzeuge.

Gestartet darf nur von für UL zugelassenen Plätzen werden. Da hat sich trotz des 2007 angelaufenen Erprobungsprogramms für die nicht Flugplatz gebundenen Starterlaubnis nichts geändert. Die gilt ausschließlich für Motorschirme.

Ein Start irgendwo von der grünen Wiese ist Schwarzfliegerei! Bei einer Anzeige drohen empfindliche Strafen, außerdem bekommt man im Schadensfall Schwierigkeiten mit der Versicherung, z. B. Krankenversicherung.

Man benötigt natürlich eine Pilotenlizenz - Luftfahrerschein für Luftsportgeräte. Näheres dazu hier.