Zweiter Abschnitt

Die bunten Farben

 

Die Mannigfaltigkeit.  Eine gegebene unbunte oder graue Farbe kann man nur in ei­ner Weise verändern:  man kann sie heller oder dunkler machen. Die unbunten Farben bilden daher eine  e i n f a l t i g e  (eindimensionale) Gruppe.

Jede bunte Farbe läßt sich dagegen auf mehrfache Weise abändern. Man kann eine gegebene Farbe in folgender Weise verschieben:

 

            a) Man kann ein Rot gelblicher oder bläulicher machen, ein Blau rötlicher oder grün­licher; ein Grün bläulicher oder gelblicher. Man nennt dies eine Änderung des Farbtons. Die Farben 37 bis 40 zeigen eine solche von Kreß nach Rot.

 

 

            b) Man kann den Farbton beibehalten und dabei einen zunehmenden Bruchteil der reinen Farbe durch Weiß ersetzen. Die Farbe wird

 

 

dabei zunehmend lichter. Die Farben 41 bis 44 haben den gleichen Farbton, enthalten aber zunehmende Mengen Weiß.

(Ende Seite 11)

 

            c) Man kann den Farbton durch zunehmende Mengen Schwarz verdunkeln. Die Farben 45 bis 48 haben gleichen Farbton bei wachsenden Mengen schwarz.

 

 

            d) Man kann sowohl Weiß wie Schwarz zu der reinen Farbe fügen; dies ist gleich­wertig dem Zusatz einer gewissen Menge Grau von entsprechender Helligkeit. Die Far­ben 49 bis 52 haben denselben Farbton bei wachsenden Mengen eines mittleren Grau:

 

 

Der Fall d kann als Verallgemeinerung der Fälle b und c aufgefaßt werden, da Weiß und Schwarz die Endpunkte der Graureihe sind.

Daher kann jede beliebige Farbe als aus reiner Farbe von bestimmtem Farbton, Weiß und Schwarz bestehend angesehen werden, die nach bestimmten Anteilen sich zu ge­meinsamer Wirkung betätigen. Alle drei zusammen bilden die Farbe.

Eine weitere Veränderlichkeit ist nicht vorhanden. Die bunten Farben bilden eine drei­faltige (dreidimensionale) Gruppe.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Weiter mit: Der Farbton

Home