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Zweiter Abschnitt Die bunten Farben |
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Die Mannigfaltigkeit. Eine gegebene unbunte oder graue Farbe kann
man nur in einer Weise
verändern:
man kann sie heller oder
dunkler machen. Die unbunten Farben bilden daher eine e i n f a l t i g e (eindimensionale) Gruppe. Jede bunte Farbe läßt sich dagegen auf mehrfache Weise abändern. Man kann eine
gegebene Farbe in folgender Weise verschieben: a) Man kann ein Rot gelblicher oder
bläulicher machen, ein Blau rötlicher oder grünlicher; ein Grün bläulicher oder gelblicher.
Man nennt dies eine Änderung des Farbtons. Die Farben 37 bis 40 zeigen eine solche von Kreß nach Rot. |
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b) Man
kann den Farbton beibehalten und dabei einen zunehmenden Bruchteil der reinen
Farbe durch Weiß ersetzen. Die Farbe wird |
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dabei zunehmend lichter. Die Farben 41 bis 44 haben den gleichen Farbton, enthalten aber zunehmende Mengen Weiß. |
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(Ende Seite 11) |
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c) Man
kann den Farbton durch zunehmende Mengen Schwarz verdunkeln. Die Farben 45
bis 48 haben gleichen Farbton bei
wachsenden Mengen schwarz. |
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d) Man
kann sowohl Weiß wie Schwarz zu der reinen
Farbe fügen; dies ist gleichwertig dem Zusatz einer gewissen Menge Grau von entsprechender Helligkeit.
Die Farben 49 bis 52
haben denselben
Farbton bei wachsenden Mengen eines mittleren Grau: |
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Der Fall d kann als Verallgemeinerung der Fälle b und c
aufgefaßt werden, da Weiß und Schwarz die Endpunkte der Graureihe sind. Daher kann jede
beliebige Farbe als aus reiner Farbe von bestimmtem Farbton, Weiß und Schwarz bestehend angesehen
werden, die nach bestimmten Anteilen sich zu gemeinsamer Wirkung betätigen. Alle drei zusammen bilden die Farbe. Eine weitere Veränderlichkeit ist nicht vorhanden. Die bunten Farben bilden eine dreifaltige (dreidimensionale) Gruppe. |
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