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Abstufung der dunkelklaren Farben. Ein
ähnliches Gesetz, wie es für die Abstufung
der unbunten und der hellklaren Reihen maßgebend ist, gilt auch für die
dunkelklaren. Nur nimmt hier die Vollfarbe dem Schwarz gegenüber die Stelle
des Weiß ein. Um also eine gleichabständige
Reihe dunkelklarer Farben gleichen Farbtons herzustellen muß man den Anteil
Vollfarbe nach einer geometrischen Reihe abnehmen lassen. Daraus folgt: man
kann große Mengen Schwarz zur Vollfarbe setzen, ehe es merklich wird, während
schon kleine Mengen Vollfarbe im Schwarz
deutlich erkennbar sind. Gegenüber
dem Weiß (in den hellklaren Farben) verhält sich also die Vollfarbe wie Schwarz, gegenüber dem Schwarz (in
den dunkelklaren Farben) verhält sie sich wie
Weiß. Eine
Bezeichnung der dunkelklaren Färben wie
bei den hellklaren (S. 21) ist nicht
erforderlich, weil sie praktisch
nicht vorkommen. |
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(Mitte Seite 26) |
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