Abstufung der dunkelklaren Farben.   Ein ähnliches Gesetz, wie es für die Ab­stufung der unbunten und der hellklaren Reihen maßgebend ist, gilt auch für die dunkelklaren. Nur nimmt hier die Vollfarbe dem Schwarz gegenüber die Stelle des Weiß ein. Um also eine gleichabständige Reihe dunkelklarer Farben gleichen Farbtons herzustellen muß man den Anteil Vollfarbe nach einer geometrischen Reihe abnehmen lassen. Daraus folgt: man kann große Mengen Schwarz zur Vollfarbe setzen, ehe es merklich wird, während schon kleine Mengen Vollfarbe im Schwarz deutlich erkennbar sind.

Gegenüber dem Weiß (in den hellklaren Farben) verhält sich also die Vollfarbe wie Schwarz, gegenüber dem Schwarz (in den dunkelklaren Farben) verhält sie sich wie Weiß.

Eine Bezeichnung der dunkelklaren Färben wie bei den hellklaren (S. 21) ist nicht erforderlich, weil sie praktisch nicht vorkommen.

(Mitte Seite 26)

 

 

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