|
Sechster Abschnitt Die Harmonie der Farben |
|
Der Hauptsatz. Die Erfahrung lehrt, daß gewisse
Zusammenstellungen verschiedener Farben angenehm, andere unangenehm oder
gleichgültig wirken. Es entsteht die Frage, wovon dies abhängt. Die Antwort lautet: Angenehm wirken solche Farben;
zwischen denen ein gesetzmäßiger Zusammenhang, d. h. eine Ordnung besteht.
Fehlt ein solcher, so wirken sie unangenehm oder gleichgültig. Angenehm wirkende Farbengruppen nennen wir harmonisch;
wir können daher das
Grundgesetz
aufstellen: Harmonie = Ordnung. Um alle möglichen Harmonien zu finden, muß man die möglichen
Ordnungen im Farbkörper aufsuchen. Je
einfacher die Ordnung ist, um so einleuchtender oder verständlicher ist die Harmonie. Solcher Ordnungen haben
wir hauptsächlich zwei gefunden, nämlich die wertgleichen Kreise.
und die farbtongleichen Dreiecke Die Kreise ergeben wertgleiche Harmonien aus, verschiedenen Farbtönen, die Dreiecke
ergeben farbtongleiche Harmonien verschiedenen Weiß- und Schwarzgehaltss. |
|
(Unteres
Drittel Seite 43) |