Zusammengesetzte Harmonien.   Indem man die verschiedenen Sondergesetze der Harmonie gleichzeitig anwendet, erhält man mannigfaltigere Beziehungen, de­nen häufig besondere Reize innewohnen. Dadurch kann man stufenweise verwi­ckeltere Ordnungen herstellen und das bereits sehr große Reich der farbigen Harmonien ins Unbegrenzte erweitern.

So kann man beispielsweise in einem wertgleichen Zweier eine der Farben (oder beide) ganz (oder teils) durch ein (oder mehrere) Glieder der zugehörigen Schat­tenreihe ersetzen. Schon dieser naheliegende Gedanke ergibt eine kaum über­sehbare Fülle von Möglichkeiten bei einem einzigen Paar. Diese lassen sich aber bei allen wertgleichen harmonischen Paaren wiederholen, die es innerhalb der Normen gibt.

(Unteres Viertel Seite 46)

 

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