Kyudojo Stuttgart e.V.


Der Verein Kyudojo Stuttgart war 1990 mit dem Ziel gegründet worden, das Kyudo in Stuttgart auf eine breitere Basis zu stellen und die Trainingsbedingungen zu verbessern. Der Verein ist Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. sowie im Kyudo Verband Baden-Württemberg e.V.

Nachdem die Mitglieder jahrelang in Sporthallen trainierten, konnte im Jahr 2008 mit dem Bau einer eigenen Trainingsanlage, dem Dojo für Kyudo begonnen werden, das seit Anfang 2009 den Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Errichtung der Sportanlage wurde finanziell durch die Stadt Stuttgart und den Württembergischen Landesportbund wesentlich unterstützt.

Die Vereinsmitglieder haben erfolgreich an Baden-Württembergischen und Deutschen Meisterschaften teilgenommen und sind aktuell mit drei Mannschaften an der Bundesligarunde beteiligt.

Der Einstieg für Interessierte erfolgt über Schnupperseminare, die der Verein in der Regel zweimal pro Jahr anbietet. Für die Betreuung der aktiven Schützen stehen zwei lizensierte C-Trainer zur Verfügung.


Geschäftsstelle und 1. Vorsitzender

Uwe Beutnagel-Buchner
Sattelstr 24, 70327 Stuttgart
Tel.+ Fax: 0711-481370
Email: info@kyudojo-stuttgart.de


Stellv. Vorsitzende

Ingrid Klöckner
Birkenwaldstr. 175, 70191 Stuttgart
Tel.: 0711-2569643


Kassenwart

Thomas Maier


Mitglieder (Stand 1.1.2011)

Der Kyudojo Stuttgart e.V. hat über 80 Mitglieder, davon sind mehr ca. 40% weiblich.


Aufnahmegebühr 

Neumitglieder bezahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100 EUR.


Beiträge (Stand 1.1.2011)

Der Gesamtbeitrag setzt sich aus einem Vereins- und einem zusätzlichen Verbandsanteil zusammen.

Vereinsbeitrag

 

Aktive Erwachsene:

120 EUR / Jahr

Ermäßigt:

Aktive Jugendliche:

  60 EUR / Jahr

  60 EUR / Jahr

Familien:

200 EUR / Jahr

Passive Mitglieder:

  60 EUR / Jahr

Verbandsbeitrag

 

Aktive Mitglieder:

  30 EUR / Jahr


Bankverbindung

Stuttgarter Volksbank

BLZ:                  600 901 00

Konto-Nr.:         349882002

 


Satzung und Ordnungen

Satzung

Beitragsordnung