Das alte deutsche Reich

Die deutschen Stämme waren unter Karl dem Großen zum erstenmal in einem Reiche vereinigt, das von einer starken Zentralgewalt zusammengehalten wurde. Das ganze Reich war in Grafschaften als Verwaltungsbezirke eingeteilt. 

Nach der Reichsteilung von 843 und infolge der Regierung schwacher Könige kamen im Osten, in Deutschland, wieder die Einzelgewalten hoch. In Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern und Lothringen entwickelten sich Stammesherzogtümer. Daneben entstanden durch königliche Belehnung mit Land kleinere Besitzungen, für die seit dem 11. Jahrhundert Erblichkeit üblich wurde. 

Den Königen gelang es lange, die Herzöge niederzuhalten. Noch Friedrich I. konnte den übermächtigen Heinrich den Löwen von Bayern und Sachsen stürzen. Aber bereits Friedrich II. verzichtete auf wichtige königliche Rechte zugunsten der Fürsten, d. h. der Besitzer der alten Herzogtümer und der Inhaber der größten Lehen. 

Auch die Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte erhielten große Vorteile. Während der Zwischenherrschaft, die auf das Ende der Hohenstaufen folgte, konnten die Fürsten ihre Landeshoheit weiter ausbauen. Das Reichsgut verschwand fast völlig, allein noch die Reichsstädte erinnerten daran. Die Könige hatten sieh bisher auf ein Stammesherzogtum, aus dem sie kamen, und eben auf das Reichsgut gestützt. 

Jetzt mußten sie sich eine Hausmacht zu schaffen suchen, um den mächtigen Fürsten überhaupt die Waage halten zu können. Rudolf von Habsburg begann mit dieser Politik, und alle seine Nachfolger, welcher Familie sie auch angehörten, folgten ihm darin. Natürlich verloren die Könige dadurch das Interesse für die allgemeinen Reichsangelegenheiten; sie kümmerten sich fast nur noch um ihren Hausbesitz. 

Schon die letzten Karolinger waren durch Wahl Könige geworden. Hinfort blieb die Vereinigung von Wahlrecht und Erbrecht, fast immer konnte der Sohn dem Vater folgen. Seit Rudolf von Habsburg bemühten sich die Fürsten, einen nicht zu Mächtigen aus ihrer Mitte zu wählen. So wechselte die Krone zwischen verschiedenen Familien. Ursprünglich war das ganze Volk wahlberechtigt, seine Zustimmung wurde jedenfalls nachgesucht. 

Seit dem 12. Jahrhundert wählten nur noch die geistlichen und weltlichen Fürsten, unter denen dann wieder einige besonders bedeutende hervortraten. Seit 1257 waren es sieben, drei geistliche und vier weltliche Kurfürsten. Kaiser Karl IV. erließ 1356 die „Goldene Bulle", ein Reichsgrundgesetz, in dem die Kurfürsten durch große Rechte aus der Masse der Fürsten herausgehoben wurden. 

Zur Beratung über wichtige Reichsangelegenheiten berief der König Reichstage, Auf diesen erschienen neben den Reichsfürsten, geistlichen wie weltlichen, nach und nach Vertreter der Grafen und Reichsritter, der Reichsstädte und Reichsabteien. Immer vielfältiger wurde die Zusammensetzung des Reichs. Am größten wurde die Zersplitterung im Südwesten, denn das Herzogtum Schwaben war nach dem Ende der Hohenstaufen zerfallen.

 Auch das meiste Reichsgut hatte am Oberrhein und in Schwaben gelegen. Aber trotz der Zersplitterung lag doch der politische und kulturelle Schwerpunkt am Rhein und Main. Der Südwesten wurde geradezu als „das Reich" bezeichnet. Im Osten, auf Kolonialboden, waren die Bedingungen für die Entstehung größerer, einheitlicher Staaten günstiger. Östlich der Elbe konnten weder geistliche Gebiete, noch Städte die Reichsfreiheit erlangen, mit Ausnahme der großen Hansestädte.

Von einschneidender Bedeutung für das weitere Schicksal des Deutschen Reichs oder, wie der offizielle Name lautete, des Heiligen römischen Reichs deutscher Nation, war die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit. Auf der einen Seite versuchte Kaiser Maximilian I. noch einmal die Belebung des schwerfälligen Körpers: er schuf die Kreiseinteilung und ein Reichskammergericht, er verkündete wieder einmal einen allgemeinen Landfrieden. 

Sein Nachfolger Karl V. wiederum versuchte mit Gewalt die Fürstenmacht zu schwächen. Beide Versuche scheiterten. Die Fürsten bildeten gerade in dieser Zeit ihre Macht im Innern ihres Landes weiter aus. Das Eindringen des römischen Rechts machte ein studiertes Beamtentum nötig. Durch die Verbreitung der Feuerwaffen sank der Wert der Ritterheere. Die Fürsten begannen sich stehende Truppen zu halten und deckten ihren Bedarf darüber hinaus mit Söldnern, den Landsknechten.