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ES ist in NRW nun endlich soweit: Auch wir haben den Führerschein mit 17!
Ab jetzt kann man sich mit 16 1/2 Jahren zum Autoführerschein (Kl. B) anmelden. Man durchläuft die ganz normale Fahrschulausbildung mit allen Sonderfahrten, und bekommt nach bestandener Prüfung mit 17 eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Mit 18 kann man den richtigen Führerschein beantragen und bekommt diesen im Tausch für den “Lappen mit 17”.
Aber: Man darf mit 17 nur mit eingetragenen Begleitern Auto fahren. Diese Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, müssen seit mindestens 5 Jahren den Autoführerschein haben, und der Punktestand in Flensburg darf max. 3 Punkte betragen.
Dieser Führerschein ist inzwischen total “in” bei den 17-jährigen. Warum bis 18 warten???
Auch wir bilden natürlich den Führerschein mit 17 aus!
www.ewg-fahrschule.de
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne!
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