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Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihrer Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns eine E-Mail unter info@ewg-fahrschule.de oder rufen Sie uns zwischen 09.00 und 13.00 Uhr unter 0521/290879 an.
Brauche ich als Unternehmer einen Gefahrgutbeauftragten?
Grundsätzlich ja, sobald Sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Ausgenommen sind z. B. diejenigen, die Gefahrgut lediglich in freigestellten oder begrenzten Mengen befördern / in einem Jahr nicht mehr als 50 t netto, für den Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben, befördern / lediglich Verpackungen oder Tanks herstellen / gefährliche Güter lediglich empfangen / ausschließlich als Auftraggeber des Absenders auftreten, aber dann von nicht mehr als 50 t netto pro Jahr befördern oder daran beteiligt sind.
Sollten Sie diese Kriterien erfüllen, sind Sie von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit.
Schulen Sie meine Fahrer auch hier bei mir?
Natürlich gerne. Bei Gefahrgutkursen muss der Raum vorher durch die zuständige IHK abgenommen sein. Bei anderen Schulungen müssen wir uns von der Eignung vorher überzeugen.
Was bieten Sie mir für mein Unternehmen?
Rund um das Thema Transport alles. Wir bilden Ihre LKW-Fahrer für den Führerschein aus, führen Gefahrgutfahrerschulungen durch und stellen Ihren externen Gefahrgut beauftragten. Auch können Sie Schulungen zur Ladungssicherung (VDI 2700) bei uns buchen.
Wann finden die Schulungen jeweils statt?
Die Schulungen finden in der Regel Samstags statt, damit das normale Tagesgeschäft einer Spedition nicht darunter leiden muss. Basiskurse 2 1/2 Tage, Fortbildungen 1 1/2 Tage, Aufbaukurse 1-2 Tage.
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