Neuigkeiten!

ADR 2011

Ab dem 01.01.2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft.

Es ändern sich einige, spezielle Dinge. Erwähnenswert sei hier wieder einmal die Einführung einer neuen, schriftlichen Weisung!

Ab jetzt (mit Übergangsregelung ab 01.07.2011) müssen Unternehmer neue schriftliche Weisungen haben. Die alten Weisungen sind dann nicht mehr gültig.

Diese Weisungen (früher: Unfallmerkblatt) müssen in den Sprachen der Fahrzeugbesatzung vorhanden sein. Es zählen nicht mehr durchfahrene Länder (Transit) dazu. Alle alten, schriftlichen Weisungen (auch die ausn 2010) verlieren ihre Gültigkeit.

Das neue, 4-seitige Blatt muss mitgeführt werden, und zeigt die Gefahren und Verhaltensweisen für alle Gefahrgutklassen auf. Außerdem ist nun der Beförderer (Fuhrunternehmer) in der Pflicht, die schriftlichen Weisungen zu besorgen und dem Fahrer vor Fahrtantritt zu übergeben.

Sie können die neuen, schriftlichen Weisungen bei uns bestellen!