Verlagsservice FAQ:

01. Ich habe bei einem Verlagsservice im Rahmen eines Haustürgeschäftes (auf der Straße/ amHaus/ im Haus etc. angesprochen worden) ein Abonnement bestellt, will die Zeitschrift aber doch nicht beziehen. Was mache ich jetzt?

Fall a) Du liegst innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss.

Gut, dann schickst Du ein Schreiben an die Adresse Deines Vertragspartners (müsste auf dem Zettel stehen, den Du erhalten hast). Dieses Schreiben heißt "Widerruf". Du kannst es einfach so schicken, per Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein. Bei Firmen denen du nicht vertraust, solltest du das normale Einschreiben wählen. Den Zettel, den Du vom freundlichen Personal Deiner Postfiliale beim Aufgeben des Einschreibens bekommst, solltest du gut aufheben. Damit ist die Sache normalerweise erledigt.

Fall b) Die 14 Tage sind bereits verstrichen.

- Schlecht. Rechtlich gesehen ist das jetzt schwierig. Irgendetwas müsste schon unsauber gelaufen sein, dass Du da eine Handhabe hast. Z.B. heißt es in § 312 Abs. 2 dass eine Belehrung auf das Widerrufsrecht hinweisen muss. Wenn Du also weder schriftlich noch mündlich belehrt worden bist, könntest Du das schriftlich Deinem Vertragspartner gegenüber bemängeln und ihn auffordern, den Vertrag zu annullieren (da Du ja noch widerrufen wolltest). Ob das funktioniert ist aber nicht so ganz klar. Bitte Feedback ins Forum. Ansonsten gibt es noch weitere Möglichkeiten:

- Mach nichts. Genieß Dein Abonnement. Ich denke, selbst die etablierten Zeitschriften mögen vorzeitige Vertragslaufzeitbeendigungen nicht; es würde ja auch schwierig werden, Deinen Handyvertrag nach 7 Monaten zu kündigen. Was Du unbedingt schon machen solltest, ist eine fristgerechte Kündigung damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert (ich würde per Einschreiben empfehlen) zum Ende der Vertragslaufzeit (also nach 12/24 Monaten; Kopie des Schreibens und Beleg des Einschreibens gut aufbewahren).
--> Risiko=null

- Überlege Dir, ob Du die mal anrufen oder ihnen mailen möchtest und Sie auf die merkwürdige, dubios anmutende Praxis der Kundenwerbung hinweisen willst und die ganz nett bittest, aus Kulanzgründen, das Vertragsverhältnis mit Dir vorzeitig aufzulösen. Lasse dabei beiläufig die Phrasen "ähnlich wie Betrug" und "fühle mich getäuscht" fallen --> Risiko=null.

- Setzt Dich mit denen in Verbindung und weise auf Deine finanziell schwierige Situation hin (Kind bekommen, Nebenjob weg, Bafög nicht bewilligt, Privatinsolvenz angemeldet etc. und sage, dass Du nicht mehr zahlen kannst und ob sie nicht.... wie oben...--> Risiko=null.

- Setze Dich mit denen in Verbindung und weise auf Deine finanziell schwierige Situation hin und sage, dass Du nicht mehr zahlen kannst und Dein Konto gesperrt hast (was Du dann natürlich auch tatsächlich tust). --> Risiko: Gerichtsverfahren mit schlechten Karten für Dich [Daraus entstünde ein Schadensersatzanspruch (§ 281 BGB) in genau der Höhe der Zahlungen, die Du noch leisten mußt (§ 252 BGB)] und sicher unerwünschter Aufmerksamkeit für den Verlagsservice (deswegen unklar, ob die das anstreben, insbesondere wenn Du sagst, dass bei Dir nichts zu holen ist). --> Risiko=schlecht einschätzbar.

- Lass Dir von einem (befreundeten) Anwalt helfen, der kennt sich da besser aus als ich.

- Schnapp Dir einen Jura-Studenten (besser in einem höheren Semester). Der kennt sich auch besser aus als ich.


02. Ich bin unter 16 Jahre.

Perfekt! Wenn nur Du unterschrieben hast, gibt es keine Probleme, da Du nicht geschäftsfähig bist. Wenn Du verhindern willst, dass Deine Eltern davon erfahren (im Prinzip sollten die kein Problem damit haben, da sie nichts zahlen müssen), dann schreibe einen Widerruf (siehe Vorlage unten) und schicke ihn per Einschreiben an die Adresse auf dem Zettel.


03. Ich bin über 16 aber unter 18 Jahre.

Also automatisch bist Du damit nicht aus dem Schneider, denn Du bist immerhin beschränkt geschäftsfähig. Wenn Du die Leistung (Zahlungen an den Verlagsservice) aus eigenen Mitteln bzw. Dir zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bewirken kannst, ist der Vertrag rechtskräftig. Wenn das der Fall ist, mußt Du einen Widerruf schreiben. Ansonsten eigentlich nicht, wobei ich (ich bin kein Jurist) Dir dennoch dazu raten würde. Denn das macht einiges einfacher. Weise in dem Widerruf auf jeden Fall darauf hin, dass Du minderjährig bist und selbst über zu wenig Geld verfügst, dass Abonnement zu bezahlen


04. Ich möchte etwas gegen diese Art des Geschäftemachens unternehmen. Was kann ich tun?

- Nachbarn informieren (z.B. Aushang im Haus).
- Freunde warnen durch erzählen.
- Zur lokalen Presse gehen.
- Zur Polizei gehen und Ereignis berichten (fragt sich, ob das etwas bewirkt).
Mehr ist vielleicht möglich (Anzeige wegen Täuschung/Betrug etc., erfordert aber große Ressourcen (Zeit, Geld, Geduld etc..


05. Ich habe ein Abonnement und die schicken mir trotzdem nichts.

Dann kannst Du nach § 323 BGB zurücktreten. Zuvor mußt Du aber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Angemessen ist eine Frist dann, wenn Dein Vertragspartner damit die Möglichkeit zur Leistung hat. Ich würde schriftlich eine Nachfrist (ich rate per Einschreiben) von 14 Tagen setzen (Formulierungsvorschlag siehe unten).


06. Mein Brief/Einschreiben kam wieder zurück. Was soll ich jetzt machen?

Insgesamt mußt Du bei einem Fehlschlag der Zustellung noch zumindest einen weiteren Zustellversuch unternehmen (insgesamt zwei Versuche sind Dir nämlich rechtlich "zumutbar"). Überprüfe aber zuerst noch einmal die Adresse. Wenn die wirklich stimmt bist Du nach dem zweiten Versuch der Zustellung (auch, wenn dieser wiederum fehlschlägt) auf der sicheren Seite.


07. Wie viel kostet ein Einschreiben?

2,05 €
Siehe hier: Übersicht bei der Post


08. Soll ich ein normales Einschreiben, eines "mit Rückschein" oder "Eigenhändig" wählen?

Scheint manchmal ein Glaubenskrieg zu sein. Der Rückschein bestätigt Dir, dass das Einschreiben angekommen ist. Wenn ein normales Einschreiben nicht zugestellt werden kann, kommt es zurück. Wenn es also nicht zurückkommt, ist es angekommen. Deswegen ist mir der Zusatznutzen des Rückscheines nicht ganz klar und ich würde daher ein normales Einschreiben empfehlen. In jedem Fall sollte man die Absendebestätigung, ein zurückgekommenes Einschreiben (siehe Punkt 06. ) und den Rückschein gut aufbewahren.


09. Soll ich meine Bankverbindung sperren lassen?

Nicht wirklich nötig. Klar solltest Du aber schauen, ob da Abbuchungen vorgenommen werden, die nicht so vorgenommen werden dürften.


10. Kann ich Abbuchungen von meinem Konto rückgängig machen lassen?

Ja. Meines Wissens binnen sechs Wochen.


11. Wo kann ich die Gesetze nachlesen?

Ich würde die Seite Dejure.org empfehlen.


12. Was muss in dem Widerruf denn drinstehen?

Die Juristen sagen immer: Wer will was von wem woraus(Gesetzesnorm)? Und genau das kannst Du auch als Gerüst des Widerrufs nehmen:

Wer - Dein Name, Unterschrift unten nicht vergessen
will was - Ich widerrufe fristgemäß das Abonnement der Zeitung XYZ
von wem - Name und Anschrift des Erklärungsempfängers
Woraus - Gemäß dem Widerrufsrecht, ist aber hier nicht so wichtig.

--> Weiterhin sind rechtsbedeutsame Erklärungen laiengünstig auszulegen, was nur heißt, dass, wenn Du erklärst, was Du haben möchtest (es ist auch nicht tragisch wenn Du fälschlicherweise Kündigung etc. schreibst), Dein Anliegen daraus klar hervorgehen muss. Formulierung, Orthografie etc. im Endeffekt wurscht, nur gesunder Menschenverstand zählt.

Vorschlag:

Deine Adresse


Deren Adresse

Betreff: Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich nach § 312BGB meine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages mit Ihnen über die Lieferung der Zeitschrift XY am XX.XX.20XX fristgerecht.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift (nicht vergessen)

Max Mustermann



13. Formulierungsvorschlag für die Nachfristsetzun:


Deine Adresse

Deren Adresse

Betreff: Nachfristsetzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.20XX haben wir einen Vertrag über die regelmäßige Lieferung der Zeitschrift XY geschlossen. Bisher habe ich noch kein Exemplar davon erhalten. Deswegen setze ich Ihnen hiermit eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung der Zeitschrift. Sollten Sie innerhalb dieser nicht leisten trete ich nach § 323 BGB vom Vertrag zurück. Etwaige Leistungen die Sie von mir empfangen haben sind gemäß § 346 BGB zurückzugewähren.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift (nicht vergessen)

Max Mustermann



14. Hinweis:

Das ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist. Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieses Textes, auch wenn ich diesen nach bestem Wissen und Gewissen formuliert habe.