Verlagsservice FAQ:
01. Ich habe bei einem Verlagsservice im
Rahmen eines Haustürgeschäftes (auf der Straße/ amHaus/ im Haus
etc. angesprochen worden) ein Abonnement bestellt, will die Zeitschrift aber
doch nicht beziehen. Was mache ich jetzt?
Fall a) Du
liegst innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss.
Gut, dann
schickst Du ein Schreiben an die Adresse Deines Vertragspartners (müsste auf dem
Zettel stehen, den Du erhalten hast). Dieses Schreiben heißt "Widerruf". Du
kannst es einfach so schicken, per Einschreiben oder per Einschreiben mit
Rückschein. Bei Firmen denen du nicht vertraust, solltest du das normale
Einschreiben wählen. Den Zettel, den Du vom freundlichen Personal Deiner
Postfiliale beim Aufgeben des Einschreibens bekommst, solltest du gut aufheben.
Damit ist die Sache normalerweise erledigt.
Fall b) Die 14 Tage sind
bereits verstrichen.
- Schlecht. Rechtlich gesehen ist das jetzt
schwierig. Irgendetwas müsste schon unsauber gelaufen sein, dass Du da eine
Handhabe hast. Z.B. heißt es in § 312 Abs. 2 dass eine Belehrung auf das
Widerrufsrecht hinweisen muss. Wenn Du also weder schriftlich noch mündlich
belehrt worden bist, könntest Du das schriftlich Deinem Vertragspartner
gegenüber bemängeln und ihn auffordern, den Vertrag zu annullieren (da Du ja
noch widerrufen wolltest). Ob das funktioniert ist aber nicht so ganz klar.
Bitte Feedback ins Forum. Ansonsten gibt es noch weitere Möglichkeiten:
- Mach nichts. Genieß Dein Abonnement. Ich denke, selbst die etablierten
Zeitschriften mögen vorzeitige Vertragslaufzeitbeendigungen nicht; es würde ja
auch schwierig werden, Deinen Handyvertrag nach 7 Monaten zu kündigen. Was Du unbedingt schon machen solltest, ist eine
fristgerechte Kündigung damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert (ich
würde per Einschreiben empfehlen) zum Ende der Vertragslaufzeit (also nach 12/24
Monaten; Kopie des Schreibens und Beleg des Einschreibens gut
aufbewahren).
--> Risiko=null
- Überlege Dir, ob Du die
mal anrufen oder ihnen mailen möchtest und Sie auf die merkwürdige, dubios
anmutende Praxis der Kundenwerbung hinweisen willst und die ganz nett bittest,
aus Kulanzgründen, das Vertragsverhältnis mit Dir vorzeitig aufzulösen. Lasse
dabei beiläufig die Phrasen "ähnlich wie Betrug" und "fühle mich getäuscht"
fallen --> Risiko=null.
- Setzt Dich mit denen in Verbindung und
weise auf Deine finanziell schwierige Situation hin (Kind bekommen, Nebenjob
weg, Bafög nicht bewilligt, Privatinsolvenz angemeldet etc. und sage, dass Du
nicht mehr zahlen kannst und ob sie nicht.... wie oben...--> Risiko=null.
- Setze Dich mit denen in Verbindung und weise auf Deine finanziell
schwierige Situation hin und sage, dass Du nicht mehr zahlen kannst und Dein
Konto gesperrt hast (was Du dann natürlich auch tatsächlich tust). -->
Risiko: Gerichtsverfahren mit schlechten Karten für Dich [Daraus entstünde ein
Schadensersatzanspruch (§ 281 BGB) in genau der Höhe der Zahlungen, die Du noch
leisten mußt (§ 252 BGB)] und sicher unerwünschter Aufmerksamkeit für den
Verlagsservice (deswegen unklar, ob die das anstreben, insbesondere wenn Du
sagst, dass bei Dir nichts zu holen ist). --> Risiko=schlecht einschätzbar.
- Lass Dir von einem (befreundeten) Anwalt helfen, der kennt sich da
besser aus als ich.
- Schnapp Dir einen Jura-Studenten (besser in einem
höheren Semester). Der kennt sich auch besser aus als ich.
02.
Ich bin unter 16 Jahre.
Perfekt! Wenn nur Du
unterschrieben hast, gibt es keine Probleme, da Du nicht geschäftsfähig bist.
Wenn Du verhindern willst, dass Deine Eltern davon erfahren (im Prinzip sollten
die kein Problem damit haben, da sie nichts zahlen müssen), dann schreibe einen
Widerruf (siehe Vorlage unten) und schicke ihn per Einschreiben an die Adresse
auf dem Zettel.
03. Ich bin über 16 aber unter 18
Jahre.
Also automatisch bist Du damit nicht aus dem
Schneider, denn Du bist immerhin beschränkt geschäftsfähig. Wenn Du die Leistung
(Zahlungen an den Verlagsservice) aus eigenen Mitteln bzw. Dir zur freien
Verfügung überlassenen Mitteln bewirken kannst, ist der Vertrag rechtskräftig.
Wenn das der Fall ist, mußt Du einen Widerruf schreiben. Ansonsten eigentlich
nicht, wobei ich (ich bin kein Jurist) Dir dennoch dazu raten würde. Denn das
macht einiges einfacher. Weise in dem Widerruf auf jeden Fall darauf hin, dass
Du minderjährig bist und selbst über zu wenig Geld verfügst, dass Abonnement zu
bezahlen
04. Ich möchte etwas gegen diese
Art des Geschäftemachens unternehmen. Was kann ich tun?
-
Nachbarn informieren (z.B. Aushang im Haus).
- Freunde warnen durch
erzählen.
- Zur lokalen Presse gehen.
- Zur Polizei gehen und Ereignis
berichten (fragt sich, ob das etwas bewirkt).
Mehr ist vielleicht möglich
(Anzeige wegen Täuschung/Betrug etc., erfordert aber große Ressourcen (Zeit,
Geld, Geduld etc..
05. Ich habe ein Abonnement und die
schicken mir trotzdem nichts.
Dann kannst Du nach § 323
BGB zurücktreten. Zuvor mußt Du aber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
setzen. Angemessen ist eine Frist dann, wenn Dein Vertragspartner damit die
Möglichkeit zur Leistung hat. Ich würde schriftlich eine Nachfrist (ich rate per
Einschreiben) von 14 Tagen setzen (Formulierungsvorschlag siehe unten).
06. Mein Brief/Einschreiben kam
wieder zurück. Was soll ich jetzt machen?
Insgesamt mußt
Du bei einem Fehlschlag der Zustellung noch zumindest einen weiteren Zustellversuch unternehmen
(insgesamt zwei Versuche sind Dir nämlich rechtlich "zumutbar"). Überprüfe aber
zuerst noch einmal die Adresse. Wenn die wirklich stimmt bist Du nach dem
zweiten Versuch der Zustellung (auch, wenn dieser wiederum fehlschlägt) auf der
sicheren Seite.
07. Wie viel kostet ein
Einschreiben?
2,05 €
Siehe hier: Übersicht bei der Post
08.
Soll ich ein normales Einschreiben, eines "mit Rückschein" oder "Eigenhändig"
wählen?
Scheint manchmal ein Glaubenskrieg zu sein. Der
Rückschein bestätigt Dir, dass das Einschreiben angekommen ist. Wenn ein
normales Einschreiben nicht zugestellt werden kann, kommt es zurück. Wenn es
also nicht zurückkommt, ist es angekommen. Deswegen ist mir der Zusatznutzen des
Rückscheines nicht ganz klar und ich würde daher ein normales Einschreiben
empfehlen. In jedem Fall sollte man die Absendebestätigung, ein zurückgekommenes
Einschreiben (siehe Punkt 06. ) und den Rückschein gut aufbewahren.
09. Soll ich meine Bankverbindung
sperren lassen?
Nicht wirklich nötig. Klar solltest Du
aber schauen, ob da Abbuchungen vorgenommen werden, die nicht so vorgenommen
werden dürften.
10. Kann ich Abbuchungen von meinem
Konto rückgängig machen lassen?
Ja. Meines Wissens binnen
sechs Wochen.
11. Wo kann ich die Gesetze
nachlesen?
Ich würde die Seite Dejure.org empfehlen.
12. Was muss in dem Widerruf denn
drinstehen?
Die Juristen sagen immer: Wer will was von wem
woraus(Gesetzesnorm)? Und genau das kannst Du auch als Gerüst des Widerrufs
nehmen:
Wer - Dein Name, Unterschrift unten nicht vergessen
will was
- Ich widerrufe fristgemäß das Abonnement der Zeitung XYZ
von wem - Name und
Anschrift des Erklärungsempfängers
Woraus - Gemäß dem Widerrufsrecht, ist
aber hier nicht so wichtig.
--> Weiterhin sind rechtsbedeutsame
Erklärungen laiengünstig auszulegen, was nur heißt, dass, wenn Du erklärst, was
Du haben möchtest (es ist auch nicht tragisch wenn Du fälschlicherweise
Kündigung etc. schreibst), Dein Anliegen daraus klar hervorgehen muss.
Formulierung, Orthografie etc. im Endeffekt wurscht, nur gesunder
Menschenverstand zählt.
Vorschlag:
Deine Adresse
Deren Adresse
Betreff: Widerruf
Sehr geehrte Damen
und Herren,
hiermit widerrufe ich nach § 312BGB meine Willenserklärung
zum Abschluss des Vertrages mit Ihnen über die Lieferung der Zeitschrift XY am
XX.XX.20XX fristgerecht.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
(nicht vergessen)
Max
Mustermann
13. Formulierungsvorschlag für die
Nachfristsetzun:
Deine Adresse
Deren Adresse
Betreff: Nachfristsetzung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
am XX.XX.20XX haben wir einen Vertrag über die
regelmäßige Lieferung der Zeitschrift XY geschlossen. Bisher habe ich noch kein
Exemplar davon erhalten. Deswegen setze ich Ihnen hiermit eine angemessene
Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung der Zeitschrift. Sollten Sie innerhalb
dieser nicht leisten trete ich nach § 323 BGB vom Vertrag zurück. Etwaige
Leistungen die Sie von mir empfangen haben sind gemäß § 346 BGB
zurückzugewähren.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift (nicht vergessen)
Max Mustermann
14. Hinweis:
Das ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist. Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieses Textes, auch wenn ich diesen nach
bestem Wissen und Gewissen formuliert habe.