1. Wir sind eine (Früh-)Mittelalter-Gruppe und versuchen diese Zeit auch so originalgetreu wie möglich darzustellen. Von Fantasy- oder Gothic-Gruppen distanzieren wir uns ausdrücklich!
2. Entscheidungen, welche die gesamte Gruppe und das Leben im Heerlager betreffen, werden gemeinsam und basisdemokratisch gefällt.
3. Zusagen für die Teilnahme an einem Heerlager müssen verbindlich sein und sollten mindestens 7 Tage vor Abfahrt zum entsprechenden Markt bei uns vorliegen.
4. Bei verspäteter oder gar unmöglicher Anreise sollte rechtzeitig vor Marktbeginn Bescheid gegeben werden.
5. Die Teilnehmerausweise für die Hiller-Märkte (und auch für mögliche andere Märkte), an denen wir als Gruppe teilnehmen, müssen selbst am Abend vor der Markteröffnung um 20 Uhr bei der Besprechung abgeholt werden. Änderungen durch die Veranstalter werden vorbehalten.
6. An den Heerlagerbesprechungen der Hiller-Märkte hat abwechselnd mindestens ein Lagermitglied teilzunehmen. Anschließend werden den übrigen Horde-Mitgliedern die Eckpunkte des Tages bekannt gegeben.
7. Der Auf- und Abbau des Lagers erfolgt gemeinsam! Die Abreise findet für alle (!) erst nach dem Abbau statt.
8. Jeder hat sich selbständig seine Übernachtungsmöglichkeit zu organisieren. Es dürfen nur originalgetreue Zelte verwendet werden und niemand nächtigt unter dem Sonnensegel!
9. Am Ankunftsabend wird traditionsgemäß gegrillt und jeder sorgt selbst für seine Verpflegung.
10. Das Lager wird immer von mindestens einer Person bewacht. Hierzu gehört auch das Unterhalten des Lagerfeuers (keine Großfeuer). Jeder hält mindestens einmal pro Markt Lagerwache.
11. Trinkhörner werden unter keinen Umständen in Strohballen gesteckt.
12. Plastik und Plastikflaschen oder sonstiger neumodischer Kram darf unter keinen Umständen sichtbar im Lager herumliegen.
13. Es wird einmal am Tag gemeinsam gekocht und gegessen.
14. Einkäufe zur gemeinsamen Verpflegung werden Vorort getätigt und die Einkäufe sowie die Einkaufsmengen werden gemeinsam abgesprochen.
15. Waffen sind aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr sicher zu verwahren. Nicht in oder an Strohballen, auf denen man sitzt. Außerdem: Diebstahlgefahr!
16. Gäste im Heerlager sind vorher rechtzeitig anzukündigen.
17. Große gemeinsame Anschaffungen werden nur nach Absprache getätigt. Die hierfür entstehenden Kosten werden gleichmäßig unter den einzelnen Heerlagermitgliedern aufgeteilt (vorausgesetzt, es findet sich kein edler Spender in unseren Reihen).
18. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.: Holz holen und zersägen, Müllbeseitigung, Strohballen organisieren, usw. wird Gemeinschaftssinn erwartet.
19. Rauchen ist während der Marktzeiten nur außerhalb des Lagers gestattet.
20. Bei Unwetter hat jeder unverzüglich ins Lager zurückzukehren. Ausgenommen sind Gruppenmitglieder, die während einer Veranstaltung Feuerwache machen oder Darsteller beim Pestumzug sind.
21. Bei Notdurft jedweder Form sind die dafür vorgesehenen (und vorhandenen) Stallungen zu benutzen. Das Entleeren an Bäumen oder Büschen ist tabu.
22. Der lagereigene Met kostet 2,50 Euro Unkostenbeitrag pro Liter. Eine Metkasse wird bereitgestellt.
23. Der lagereigene Hund (Fridolin) wird unter keinen Umständen mit Essen jeglicher Art gefüttert!
24. Selbstverständlich gelten des Weiteren die Regeln der Veranstalter (siehe beispielsweise www.spectaculum.de).
25. Sollte eine der genannten Regeln aus irgendeinem Grund unwirksam werden, hat das keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit der restlichen Regeln.
26. Bei wiederholter Missachtung der Regularien droht der Ausschluss aus der Hohenheimer Horde. Es gilt: Wer von vorne herein keinen Bock auf die oben genannten Regeln hat, bleibt dem Lager am Besten fern.